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Britischer Erzbischof Longley erlaubt zwei Messfeiern im vortridentinischen Sarum-Usus

vor 15 Minuten in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Longley (Birmingham) nimmt die Bitte eines Laien an, dass jene Liturgie gefeiert werden darf, die in England bis zur Reformation üblich war - Der Sarum-Usus ist keine eigenständige Liturgie, sondern eine anglonormannische Variante des römischen Ritus


Birmingham (kath.net) Erzbischof Bernard Longley von Birmingham hat die Erlaubnis erteilt, dass zweimal die Messe nach dem mittelalterlichen Sarum-Gebrauch in seiner Erzdiözese gefeiert werden darf. Darüber berichten mehrere internationale katholische Medien, „Ad Vaticanum“ dokumentiert sogar den Brief des Erzbischofs (siehe unten). Zuvor hatte der Laie Peter Caffrey formell den Antrag dazu gestellt. Ort und Zelebrant müssen vorher durch den Erzbischof eigens erlaubt werden.

Nach Darstellung von „Ad Vaticanum“ kann Caffrey auch selbst noch nicht abschätzen, ob es überhaupt ausreichend Gläubige gibt, die an einer solchen Messfeier interessiert wären.

Der Sarum-Usus (Sarum ist der lateinische Name von Salisbury) geht im Kern zurück auf St. Osmund, einem normannischen Adligen, der 1078 zum Bischof von Salisbury ernannt wurde. Der Usus hat angelsächsische und normannische Elemente aufgenommen (etwa 10 Prozent) und ist ansonsten weitgehend identisch mit dem römischen Ritus, er war in den folgenden Jahrhunderten bis zur Reformation die übliche liturgische Form in England. Ob es sich um einen eigenständigen Ritus handelt (bsp. wie der Mailänder Ritus) oder nicht, wird zwar diskutiert aber meist verneint. In den Jahrhunderten seit dem Trienter Konzil wurde immer mal diskutiert, ob der Sarum-Usus wieder in Gebrauch genommen werden sollte. So überließ beispielsweise Papst Pius IX. die Entscheidung den englischen Bischöfen, diese aber wählten dann den römischen Ritus. Liturgische Feiern im Sarum-Usus sind deshalb inzwischen in Großbritannien nahezu ausgestorben, aber es gibt Katholiken, die diese Art der Liturgie fördern wollen. In den letzten 25 Jahren wurden in Großbritannien insgesamt drei Sarum-Messen gefeiert, alle mit jeweiliger bischöflicher Erlaubnis. 


kath.net dokumentiert den Brief von Erzbischof Longley an Herrn Peter Caffrey vom 6. Oktober 2026 in voller Länge in eigener Übersetzung (Quelle: „Ad Vaticanum“):

Sehr geehrter Herr Caffrey,

Bitte um Erlaubnis zur Feier der Heiligen Messe nach dem Sarum-Ritus

Vielen Dank für Ihr aufmerksames Schreiben vom 30. September 2026, das an unser Gespräch während der jährlichen Wallfahrtsmesse in Harvington anknüpft. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie Ihr Anliegen so klar dargelegt und eine Kopie der Antwort (Responsa ad dubia) der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ beigefügt haben.

Ich stimme der Feier der Heiligen Messe nach dem Sarum-Ritus an einem oder mehreren Orten innerhalb der Erzdiözese Birmingham grundsätzlich zu. Dies sollte es Ihnen ermöglichen, weitere konkrete Planungen vorzunehmen. Für die jeweilige Messfeier benötige ich jedoch einen formellen Antrag des vorgesehenen Zelebranten, zusammen mit einer schriftlichen Erlaubnis seines Oberen (sofern er kein Priester der Erzdiözese Birmingham ist) sowie der schriftlichen Zustimmung des Pfarrers – oder der für den jeweiligen Ort kirchenrechtlich und pastoral verantwortlichen Person. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie für die beiden in Ihrem Schreiben genannten Anlässe jeweils einen formellen Antrag einreichen würden.

Ich hoffe, dass Ihnen dies weiterhilft, und versichere Ihnen unterdessen mein Gebet sowie meine besten Wünsche.

In Christus verbunden
+ Bernard Longley
Erzbischof von Birmingham

 


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