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Schönborn: VfGH-Entscheidung zur Ehe verneint Wirklichkeit5. Dezember 2017 in Österreich, 44 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz kritisiert Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Ehe künftig auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein soll
Wien (kath.net/KAP) Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe reagiert: "Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress. "Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit", sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest: "Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen - auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt." "Ich bin zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen", so der Kardinal, der weiter sagte: "Dennoch beklage ich die Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt - umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht." VfGH ändert bisherige Linie Anlass für die Stellungnahme des Kardinals ist das am Dienstag veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit der er seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.
Anlass für das mit 4. Dezember 2017 datierte VfGH-Erkenntnis war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und dann vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt. In der Folge hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über Ehe und eingetragene Partnerschaft von Amts wegen einer Prüfung unterzogen. Insbesondere ist es dabei um die Frage gegangen, ob die als wesentliches Kriterium für die Ehe bestehende Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 44) dem Gleichheitsgebot widerspricht. Diese Frage bejaht der VfGH jetzt in seinem Erkenntnis und verfügt, dass diese Wortfolge als verfassungswidrig aufgehoben wird. Genauso werden auch jene Wortfolgen im Gesetz über die Eingetragenen Partnerschaft aufgehoben, die dieses Rechtsinstitut auf gleichgeschlechtliche Paare beschränken. Als Begründung für das Abweichen von seiner bisherigen Linie führt der VfGH an, dass sich die eingetragene Partnerschaft, die gleichgeschlechtliche Paare seit 2010 eingehen können, mittlerweile inhaltlich immer weiter an die Ehe angenähert habe. Die jüngere Rechtsentwicklung habe insbesondere eine "gemeinsame Elternschaft auch gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht", so der VfGH in der Presseerklärung, wo es heißt: "Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Kinder (gemeinsam) adoptieren und die zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt nutzen." Daraus folgert das Höchstgericht, dass die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft sich heute nicht aufrechterhalten lasse, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Die Trennung in zwei Rechtsinstitute bringe zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung seien, so der VfGH. In dem Erkenntnis der Höchstrichter heißt es dazu wörtlich: "Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes ('verheiratet' versus 'in eingetragener Partnerschaft lebend') Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden." Der Gerichtshof kommt daher zu folgendem Schluss: "Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren." Diese Entscheidung hat zur Folge, dass die bisherigen Bestimmungen (Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare, eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare) noch bis 31. Dezember 2018 in Kraft bleiben, wenn es nicht schon vorher eine Aufhebung oder Änderung durch den Gesetzgeber gibt. Erfolgt das nicht, dann können gleichgeschlechtliche Paare spätestens nach dem 31. Dezember 2018 heiraten, so der VfGH in seiner Aussendung. Wer bereits in eingetragener Partnerschaft lebt, kann in ihr verbleiben, oder künftig gemeinsam eine Ehe eingehen. Weiters wird erklärt, dass eine bestehende eingetragene Partnerschaft ein Ehehindernis ist. Wer also verpartnert ist und eine andere Person heiraten will, muss zuerst die eingetragene Partnerschaft für nichtig erklären oder auflösen. Bischofskonferenz für Einzigartigkeit der Ehe Kürzlich hatte sich die Bischofskonferenz mit dem damals noch laufenden VfGH-Verfahren befasst. In einer Erklärung nach Ende ihrer Vollversammlung Anfang November betonten die Bischöfe, dass die Ehe wie bisher ausschließlich Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten bleiben soll, weil das ihre Einzigartigkeit im Vergleich mit anderen Formen des Zusammenlebens ausmache. An die Adresse des VfGH sagten die Bischöfe damals, man vertraue darauf, "dass die Verfassungsrichter verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen. " Diese Rechtseinsicht decke sich zudem mit jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). So habe der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten, erinnerten die Bischöfe. Mit einem Bruch mit dem bisherigen Eheverständnis wäre nichts gewonnen, aber das Vertrauen in fundamentale Begriffe der Rechtsordnung, die im Wesen des Menschen wurzeln und für die Gesellschaft grundlegend sind, verloren, zeigten sich die Bischöfe überzeugt. Sie warnten vor einer Vielzahl neuer Fragen, die durch eine Uminterpretation von Ehe aufgeworfen würden. So sei im Blick auf andere Länder absehbar, dass durch die Preisgabe des bisherigen Eheverständnisses Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe oder auch Polygamie nur mehr schwer abzuwehren sein würden. "Das Wesen von Ehe ist die dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder. Dieses Verständnis von Ehe ist fundamental für das Zusammenleben der Menschen. Es spiegelt sich wider in der Europäischen Menschenrechtskonvention genauso wie in der geltenden österreichischen Rechtsordnung", so die Bischöfe in ihrer Erklärung vor einem Monat. Die Bischöfe würden alle Bemühungen unterstützen, Diskriminierungen Homosexueller zu beseitigen. Die Unterscheidung der Ehe von anderen Partnerschaftsformen sei aber nicht nur keine Diskriminierung, sondern vom rechtlichen Gleichheitsgebot her gefordert, wonach Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung sei so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden könne, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge: die natürliche Generationenfolge durch gemeinsame Kinder und das Recht von Kindern auf Vater und Mutter. Die Bischöfen verwiesen dabei auf die auch in Österreich geltende Kinderrechtskonvention, wonach Kinder grundsätzlich ein Recht haben, ihren leiblichen Vater und ihre leibliche Mutter zu kennen und von ihnen erzogen zu werden. Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten Foto Kardinal Schönborn (c) Erzdiözese Wien
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Lesermeinungen | phillip 11. Dezember 2017 | | | VfGH-Entscheidung zur Ehe verneint Wirklichkeit Eminenz, Sie haben Recht, aber Ihre Homo-Hommage im Stephansdom verneint sie ebenfalls. | 3
| | | Bernhard Joseph 9. Dezember 2017 | | | Die Kirchenoberen wachen immer erst auf, wenn es zu spät ist. | 5
| | | SCHLEGL 7. Dezember 2017 | | | An alle interessierten Personen Unten stehende Website blau einfärben, öffnen und unterschreiben, es klappt wunderbar!Msgr. Franz Schlegl
http://www.citizengo.org/de/fm/128647-ehe-bleibt-ehe-auch-oesterreich?tc=gm | 3
| | | zev 7. Dezember 2017 | | |
Einerseits: Die ÖVP war maßgeblich mitbeteiligt daran, dass es dazu gekommen ist (eingetr. Partnerschaft als Vorläufer); mir ist die neue VP-Euphorie in kath. Kreisen völlig suspekt, auch wenn es dort (VP) die eine oder andere Schwalbe zur Stimmenbeschaffung geben mag, die aber noch lange keinen Sommer machen.
Andererseits wollen Herrn der kirchl. Hierarchie lieber kein z.B. "Löwe von Wien" werden, sondern besser mit dem Zeitgeist gehen (Greg.-Orden f. Brauner, Homoseg. im Steffl).
Halt weiterbeten und bei sich anfangen ... | 3
| | | jumper 6. Dezember 2017 | | | Kurz wird vor dem Wahlkampf in Wien sicher nichts dagegen unternehmen Mann möge sich etwas umhören um Sebastian Kurz.
Eine Kirchliche Ehe bleibt ihnen verwehrt. Eine Weltliche Erhalten sie, so wie viele Paare heute nur mehr Weltlich heiraten. Bei den Paaren die kirchlich heiraten sieht man sie wenn man Glück hat bei der Taufe der Kinder wieder in der Kirche. | 1
| | | Ehrmann 6. Dezember 2017 | | | @sefa:Die Online-Petiton ist per händischer Eingabe nicht (mehr) erreichbar! Ich konnte sie nur mit Hilfe von Mrg.Schlegl aufmachen. Bitte um Direktmöglichkeit (Angaben in blauer Schrift). Google und GMX kennen die Adresse (angeblich)nicht, es kommen dort nur Hinweise auf Hochzeitsmöglichkeiten Homosexueller(!) | 1
| | | 6. Dezember 2017 | | | @Gandalf die ÖVP und FPö könnten natürlich versuchen
eine Beschluß abzufassen der die Geschichte rauszögert nur wenn 61 Abgeordnete sofort nach dem Beschluß den VfGH anrufen wird das nicht mal ausgefertigt den wenn das Spiel oder wenn offensichtlich ist kann der Bundespräsident die Unterschrift verweigern mit der Begründung das es so eben nicht geht im übrigen streiten ja wegen der Frage auch schön VP und Freiheitliche es wird wie in Deutschland gar nichts passieren | 1
| | | 6. Dezember 2017 | | | @Sefa richtig um das machen zu können egal in welcher Frage braucht es die 2 Drittel Mehrheit von 122 Stimmen und die hat Herr Kurz nicht | 3
| | | pablo 6. Dezember 2017 | | | 'Ehe' ==> 'nachhaltige, autonome Ehe' In Österreich haben in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 40.000 standesamtliche Eheschließungen (heterosexueller Paare) pro Jahr stattgefunden, sowie ca. 400 Verpartnerungen (homosexueller Paare). Also ein verhältnis von 100 zu 1.
Viel mehr homosexuelle Paare werden sich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht für eine jetzt möglich Ehe entscheiden. Die gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Homo-Ehe werden sich also in Grenzen halten.
Heterosexuelle Ehepartner können - im Gegensatz zu homsexuellen - autonom gemeinsame Kinder bekommen. In Zukunft wird es notwendig sein, dieses Alleinstellungsmerkmal der klassischen Ehe mit positiven Attributen hervorzuheben.
Beispiele: Nachhaltige Ehe, autonome Ehe, Vollwertehe, dreidimensionale Ehe (Vater, Mutter, Kind) im Gegensatz zur 2D-Ehe (Ehepartner/in, Ehepartner/in).
Der bisher eindeutige Begriff 'Ehe' wurde schließlich durch das Verfassungsgericht-Urteil verwässert. | 4
| | | 6. Dezember 2017 | | | @LasseJ Priska weist zu recht auf die Sündhaftigkeit homosex. Handlungen hin. Homosex. eheimitierende Beziehungen sind nicht das Leben/die Liebe in Fülle. Sie sind IN DER TIEFE narzisstistische Selbstspiegelung wgn. der fehlenden geschlechtl. Komplementarität; ein Weg, der "nur" Symptome lindert und in einer Sackgasse endet. Gegen nicht-eheähnliche Freundschaft homosex. empfindender Menschen spricht dies natürlich nicht. Die Ehe dagegen lehrt Umgang mit voll ergänzungsfähiger Andersartigkeit und führt deshalb auch zu dem ganz Andersartigen, Gott hin. Nochmal: Gott liebt uns, aber so sehr, dass er uns nicht unseren sündhaften Neigungen überlassen, sondern uns wandeln will. | 4
| | | Gandalf 6. Dezember 2017 | | | Bitte hier keine Verfluchungen! wer dies nochmals macht, fliegt hier raus, um es klar zu sagen. Das wollen wir hier nicht! | 1
| | | priska 6. Dezember 2017 | | |
Man darf niemanden verfluchen, auch diese Richter nicht..obwohl ich auch eine große Wut auf Sie habe. | 2
| | | priska 6. Dezember 2017 | | | LasseJ Mir scheint das hier wenige wissen das gelebter Homos ex egal ob Ehe oder nicht vor dem Lieben Gott eine schwere Sünde ist. | 5
| | | 6. Dezember 2017 | | | @Michael F. Sie machen es sich zu leicht, wenn Sie einfach mal so behaupten, dass homosexuelle Partnerschaften narzisstischer Selbstbespiegelung dienten. Natürlich gibt es auch bei Homosexuellen (wie bei Heteros) Partnerschaften, in denen die Partner vom Gegenüber NUR die Bestätigung ihrer Attraktivität suchen. Solche Beziehungen sind m.E. tatsächlich "auf Sand gebaut". Aber wenn Sie sich mal konkret mit homosexuellen Paaren, die viele Jahre zusammen leben, unterhalten, dann werden Sie schnell feststellen, dass diese Paare viel Tieferes verbindet und dass auch sie in ihrer Liebe wachsen. Bei meinem Partner und mir war das jedenfalls definitiv so. Er hat mich immer wieder mit meinen Schwächen konfrontiert und ich ihn mit seinen. Dass wir uns gegenseitig stärken, tut auch unserer Umgebung, unseren Freunden und Verwandten gut, für die wir so viel besser dasein können. Ich kann Ihnen nur raten: Schauen Sie genau hin, bevor Sie urteilen. | 0
| | | Gandalf 6. Dezember 2017 | | | @stephaninus Ad Kurz: Welcher Kanzler Kurz? Wir haben noch bis jetzt keinen Kanzler Kurz. Unabhängig davon hat KURZ gesagt, dass er keine Homoe-Ehe möchte, mehrfach im Wahlkampf. Gg. ein Verfassungsgerichtsurteil kann KURZ nur bedingt was machen. Hier hat sich die Diktatur von linken Richtern durchgesetzt, die kurz vor der Wachablöse hier ein Zeichen setzen wollte, thats it. Ansonsten könnten FPÖ/ÖVP aber folgendes machen: Das Urteil etwas abgeändert umsetzen und so das hinauszögern oder einfach möglichst lange hinauszögern. Mal sehen, wie es weitergeht.. | 3
| | | SCHLEGL 6. Dezember 2017 | | | @MSkeptic Herzlichen Dank für die Bekanntgabe des Links! Habe schon unterzeichnet und leite es an Bekannte weiter! Gesegneten Advent,Msgr. Franz Schlegl | 1
| | | Stephaninus 6. Dezember 2017 | | | Kanzler Kurz ist am Ende eben genau gleich zeitgeistig wie alle andern. Das ist Fakt. | 0
| | | MSkeptic 6. Dezember 2017 | | | Online-Petition Das Erkenntnis des VfGH ist inhaltlich falsch (wie auch schon der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, ist es nicht diskriminierend, wenn bestimmte Formen des Zusammenlebens bestimmten Personenkreisen vorbehalten sind) und in der konkreten Begründung absurd (wenn es von Homosexuellen als diskriminierend empfunden wird, dass sie bei der notwendigen Angabe des Familienstandes "verpartnert" statt "verheiratet" angeben müssen und sich damit outen, dann gehören die Formulare geändert, wo die Unterscheidung - sofern in der Sache irrelevant - anfällt, und nicht der Begriff der Partnerschaftsform vereinheitlicht!!) Außerdem wäre eine solche "Umdeutung eines grundlegenden Begriffs" eine Aufgabe für die Politik und nicht für ein Gericht. Das ist eine Kompetenzüberschreitung, die die Politik nicht dulden darf.
Daher: Online-Petition unterzeichnen und unterstützen!
http://www.citizengo.org/de/fm/128647-ehe-bleibt-ehe-auch-oesterreich | 4
| | | lakota 6. Dezember 2017 | | | @Elisabetta Genau das befürchte ich auch! Und dann wird sich zeigen, was unsere Bischöfe, unsere Hirten wert sind, ob sie endlich geschlossen ihren Hintern hochkriegen und Gottes Wort verteidigen. Leider habe ich kein gutes Gefühl bei dem Gedanken. | 6
| | | 6. Dezember 2017 | | | @LasseJ - halbe Wahrheit "homosexuellen Familienmitglieder so akzeptieren, wie sie sind"
Sehr gut! Aber das ist nur das halbe Evangelium. Für homosex. Empfindende gilt wie für alle Gläubigen, dass Christus uns nicht so lassen will, wie wir sind, sondern in Liebe wandeln, um zu grösserer Liebe fähig zu werden.
So sehr ich Kard. Schönborn für seine deutlichen Worte danke (grade im Gegensatz zu den windelweichen Marx'), so sehr vermisse ich deutliche Worte (+ Taten), dass homosex. Partnerschaften auf Sand gebaut sind. Sie dienen in der Tiefe narzisstischer Selbstspiegelung statt fruchtbar zu sein und auf die Dreifaltigkeit zu verweisen. Diese zwei grundlegenden Aspekte der Ehe verkümmern aber eh seit Langem unter den Katholiken. Die von Schönborn genannte echte "Offenheit für gemeinsame Kinder" ist doch bei der Mehrheit der kath. Ehen nicht vorhanden - kaum einer lehrt sie ihnen auch. | 9
| | | lesa 6. Dezember 2017 | | | Postfaktisches Gesäuse @lasse: Wenn sie einige kennen ...
Ansonsten heißt KONKRET hier, die ideologische Binde abnehmen und die vielen Schicksale sehen, bei denen die rosarote Rede auch nicht über das Elend hinweghilft. Postfaktisches Gesäuse ist keine Hilfe. | 3
| | | 6. Dezember 2017 | | | @Ottaviani: E-ben! Das VfGH setzt um, was es aus der Verfassung herausliest; folglich muss die Verfassung präzisiert werden, wie es bereits die Slowakei gemacht hat.
Bangemachen gilt dabei nicht. Auch die Mauer ist nicht am ersten Tag gefallen, sondern durch langjährigen Widerstand. Wer aber schweigt, stimmt zu. | 6
| | | 6. Dezember 2017 | | | man müßte sich gedanken machen das nun eben staat und Kirche verschiedene Ehe Definitionen haben und was die Konsequenz daraus ist übrigens können jetzt dann auch hetrosexuelle Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen | 2
| | | 6. Dezember 2017 | | | Am Kern vorbei Die ganze Diskussion um den Ehebegriff geht meines Erachtens am Kern vorbei. Entscheidend ist eigentlich nicht, ob man homosexuelle Partnerschaften "Ehe" nennt. Ein anderes Wort wäre auch denkbar, wenn man deutlich machte, dass homosexuelle Partnerschaften zur Stärkung einer Familie beitragen. Ich kann wirklich nur dazu raten, sich konkret in Familien umzuschauen, die ihre homosexuellen Familienmitglieder so akzeptieren, wie sie sind. | 0
| | | jumper 5. Dezember 2017 | | | @sefa Kurz wird sicher nichts gegen die Homoehe unternehmen. Er steht seinen Freunden im Wort | 1
| | | naturmensch_ 5. Dezember 2017 | | | Herr Kardinal hat mit seiner Anbiederung an Hommosexuellen-Community "sehr gute" Vorarbeitat geleistet. Leider kein Danke dafür. | 12
| | | phillip 5. Dezember 2017 | | | Eheverständnis Seit dem VfGH-Erkenntnis kennen wir nunmehr eine "natürliche=heilige=sakramentale=göttlich gewollte Ehe=Verbindung von Mann und Frau u.a. mit natürlicher Zeugung von Nachkommen" und eine "unnatürliche=unheilige=fiktive=gottlose Ehe=Verbindung von einem Mann mit einem Mann oder einer Frau und einer Frau u.a. mit unnatürlicher Zeugung von Nachkommen". Die Gottlosen und deren Handlanger werden damit leben und sich einst verantworten müssen; Gott wird ihnen hoffentlich Einsicht - und nach Umkehr - vergeben. | 11
| | | Stephaninus 5. Dezember 2017 | | | Die Kirche hat lange geschlafen geschwiegen und abgewartet. Man wollte halt niemandem auf die Füsse treten. Irgendwie kommt's wohl nicht so schlimm, glaubte man. So wandelte sich peu a peu der Zeitgeist, setzten sich neue moralische Wertungen fest und veränderten sich die Meinungen der Mehrheit der Menschen (und in den Institutionen)...jetzt kommt das böse Erwachen. Zu spät. Ich fände, es wäre trotzdem angebracht, dass von allen europäischen Bischöfen GEMEINSAM und von Rom eine unmissverständliche öffentliche Klarstellung gemacht würde, die den katholischen Ehebegriff verteidigt und die Umdefinition in aller Schärfe verwirft. Das wäre man den einfachen Gläubigen schuldig. Aber ich befürchte, die kirchliche Hierarchie in Europa merkt immer noch nicht, dass wir längst zum heidnischen Kontinent geworden sind. | 12
| | | 5. Dezember 2017 | | | Jetzt muss Kurz liefern! Jetzt muss Kurz liefern und diesen Unsinn verhindern. | 9
| | | Gandalf 5. Dezember 2017 | | | Sie können noch vieles EHE nennen... Fakt ist: Eine biblische Ehe wird immer eine Ehe zwischen Mann und Frau sein. Da können die Homo-Lobby-Gruppen noch bis zur Wiederkunft des Herrn Kopfstände machen, die Bibel werden sie nicht umschreiben können. Gott sei Dank. Ansonsten hat die katholische Kirche in Ö. aber leider eine kleine Mitschuld, viel zu schwach hat die Kirche hier jahrelang agiert. Und viel zu sehr haben sich auch kirchliche Würdenträger an die Homo-Szene angebiedert. | 21
| | | wedlerg 5. Dezember 2017 | | | Waren da nicht viele kirchliche van der Bellen-Unterstützer? In AUT kommt der Bürger langsam dahinter, dass linke Gesinnungspolitik nicht mehr tragbar ist. Also muss die Justiz noch ein ideologisches Urteil fällen.
Mich freut einerseits die Reaktion des Kardinals. Auf der anderen Seite frage ich mich schon, wieso auch in AUT so viele Kirchenkreise den GRÜNEN Agnostiker van der Bellen als Retter des Abendlandes verkündet haben. Nicht dass die FPÖ das Allheil ist, aber am Thema "Ehe" wird klar, dass Christen mit linksgrünen Ideologen nie gemeinsame Sache machen können. | 13
| | | Wiederkunft 5. Dezember 2017 | | | Herr, wie lange noch Herr wie lange noch, lässt du deiner spotten? Diese Nachricht passt ja super in die Adventszeit! Statt Bekehrung, Buße und Erwartung des Herrn, gibt es Verachtung gegenüber Gottes Plan! Feiern und Segnungen für Homosexuelle in Kirchen die Kardinäle leiten und glauben, dass hätte alles keine Folgen. Interessant ist auch, dass alle Westeuropäischen Staaten die Homoehe einführten, aber die meisten Osteuropäischen und Russland sie ablehnen. Wenn ich meine Enkel ansehe und ich mir vorstelle ihnen einmal erklären zu müssen, dass zwei Männer mit einander verheiratet sind, könnte ich zerspringen vor Wut, über dies gottlose Gesellschaft! | 9
| | | mphc 5. Dezember 2017 | | | Juristisch steht dahinter das Rechtskomitee Lambda unter Leitung des Rechtsanwaltes Helmut Graupner.
Da werden Leute gesucht, die bereit sind als Kläger aufzutreten, um somit in Gerichtsprozessen die Rechtslage zu drehen. Schaut, welche Politiker dabei sind: rklambda.at | 4
| | | unbedeutend 5. Dezember 2017 | | | Eigentlich sollte man sich nicht wundern, dass so etwas wenige Tage nach der Homosexuellen-Feier im Stephansdom passiert. | 12
| | | 5. Dezember 2017 | | | Wie recht Du hast! #Michael F. Angenommen der Episkopat hätte die Bitte von Papst Paul VI. erfüllt und entschieden Widerstand geleistet gegen die Pille und diesen Widerstand auch bis heute durchgehalten, was wären die Folgen gewesen: Es gäbe bis heute keine Fristenlösung, es gäbe bestimmt keine HomoEhe und es gäbe bis heute eine starke Kirche, die den Geist nicht auslöscht und gute Früchte hervorbringt. "pastor forma gregis" was bedeutet, die Herde ist Abbild des Hirten. Wann beginnen unsere Hirten wieder, sich dessen bewusst zu werden? Warum können sie nicht gegen den Zeitgeist reden und handeln? Haben sie Angst, ihren gutbezahlten Job zu verlieren? Haben Sie etwa Menschenfurcht? Warum sind sie nicht in der Lage, wenigstens heute Humane vitae umzusetzen, wo doch längst alles evident und empirisch feststellbar ist, was der Papst damals prophezeit hat? Hat das "Beamtenvirus" nun endgültig alle Ordinariate ergriffen und handlungsunfähig gemacht? Wird es bald noch Glauben geben? Ist der Herr schon nahe? Maranatha! | 10
| | | 5. Dezember 2017 | | | Schone, o Herr, schone Deines Volkes! | 7
| | | 5. Dezember 2017 | | | Die Geister, die ich rief... In gewisser Weise ist der VGH nur konsequent. Die nun offensichtlichen Konsequenzen ihres Umgangs -vielmehr- des Nicht-Umgangs mit Ehe, Geschlechtlichkeit, Sexualmoral sollten sich so einige Hauptverantwortliche unserer Kirche mal überlegen. Man kann auch nicht gleichzeitig das Ausleben homosexueller Neigungen als Partnerschaftsform de facto gleich gut heissen und die Verhütungsmentalität vieler kath. Ehepaare zumindest hinnehmen und gleichzeitig auf Ungleichheit plädieren mit dem Verweis auf Fruchtbarkeit/Kinder. | 7
| | | ottokar 5. Dezember 2017 | | | Priska hat Recht: Es wurde sträflich von unseren Bischöfen und Priestern in den letzten Jahren versäumt Brandpredigten über die gesellschaftlich so entgleiste Sexualmoral und über das sechtse Gebot von der Kanzel "herabzudonnern"! War es Feigheit oder Nichterkennen der Folgen, wie sie jetzt eingetreten sind? Es sind doch tatsächlich weniger als 5% der Bevölkerung, die jetzt durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof rechtlichen Schutz für die von ihnen gewünschte gleichgeschlechtliche Ehe erhalten, gegenüber 95%, deren Schutz und Moralvorstellungen dadurch zerstört worden sind.Übrigens ein von Grund auf undemokratischer Vorgang,wenn 95% der Bevölkerung überhaupt nicht nach ihrer Meinung und ihrem Einverständnis gefragt wurden.Die andere Frage sei erlaubt, ob ein Verfassungsgerichtshof überhaupt traditionell und religiös gewachsene und gesellschaftlich verankerte ethische Grundlagen derart verändern darf.Ich hoffe, dass es die österreichische Kirche nicht bei vereinzelten Protesten belässt. | 16
| | | 5. Dezember 2017 | | | Euere Eminenz, ist das der ganze Widerstand? Wie schon Kardinal König damals bei der Fristenlösung eigentlich keinen Widerstand geleistet hat, so scheint auch heute jeglicher Kampfeswille verschwunden und man kann ja nach den wunderschönen Worten von Kardinal Schönborn wieder zur Tagesordnung übergehen. Ich weiß nicht, ob er tatsächlich überhaupt Widerstand leisten will? Wie schwach sind doch die Kirche und insbesondere ihre Vertreter geworden....eigentlich wir alle!
Was sind wir doch alle für Waschlappen und unnütze Knechte, die in Ihrer bürgerlichen Selbstzufriedenheit sich von verschwindenden Minderheiten die Säulen der Gesellschaft und der Religion sukzessive kaputt machen lassen, bis das ganze Gebäude einstürzt. Muss wirklich das politische Pendel wieder völlig in die andere Richtung ausschlagen, damit man beginnt, nachzudenken, was man tut? Hat denn niemand mehr den Mut, ohne auf seinen Ruf oder Vorteil zu schauen, den Mund aufzumachen? Ist wirklich schon der Ungeist des Wahnsinns die Regel, an die man sich halten muss? | 11
| | | elmar69 5. Dezember 2017 | | | Es gibt keine festen Grenzen... ... wenn man die von Gott gegebenen nicht mehr akzeptiert.
Warum geht eigentlich keine "Ehe zu dritt"? Ich gehe davon aus, dass es darauf keine Antwort gibt, die alle überzeugen kann und nichts als "gottgegeben" voraussetzt. | 12
| | | elisabetta 5. Dezember 2017 | | | Ich befürchte, es ist nur mehr eine Frage der Zeit, bis gegen die Katholische Kirche Maßnahmen ergriffen werden, wenn sie eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ablehnt, wodurch sie gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt.
Unter dem Deckmantel dieses Gesetzes kann man alles aushebeln, was öffentlich an christlichen Werten noch vorhanden ist. | 16
| | | 5. Dezember 2017 | | | Die Entscheidung des VfGH..... ...ist reinster Sittenverfall! | 22
| | | maxjosef 5. Dezember 2017 | | | In Österreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine politische Mehrheit für die "Ehe für Alle". Also hat man es dort auf juristischem Weg versucht, leider mit Erfolg.
Hier in Deutschland fordern ja viele, man solle doch Verfassungsklage gegen die unlängst vom Bundestag eingeführte "Ehe für Alle" erheben. Ich fürchte, so eine Klage wäre ziemlich aussichtslos, die deutschen Verfassungsrichter würden heutzutage wohl ganz ähnlich wie ihre österreichischen Kollegen entscheiden. Damit würde das Bundesverfassungsgericht mit seiner jahrzehntelangen Rechtssprechung brechen. Aber große Teile unserer Gesellschaft sind halt bereits dermaßen gehirngewaschen und von der Homopropaganda eingeseift, dass man die vollständige Verrücktheit der Gender-Ideologie halt gar nicht mehr wahrnimmt. Aber irgendwann tut es einen Knall und die Menschen werden sich verwundert die Augen reiben und sich fragen, wie sie auf so einen Blödsinn reinfallen konnten. Mit Kommunismus und Nationalsozialmus war es nicht anders. | 17
| | | 5. Dezember 2017 | | |
Ich bin entsetzt über die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshof zur "Ehe für alle". Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau rechtmäßig geschlossen werden kann. Alles andere ist gegen das überpositive Recht - also gegen das Naturrecht. Sobald sich gesetztes-, positives Recht, über und gegen das Naturrecht stellt, endet das meist im Desaster.
Es stand zu befürchten, dass der Gleichheitsgrundsatz mit Hilfe der Antidiskriminierung als Hebel für die "Ehe für alle" dienen würde. Ich wage zu wetten, dass die Freimaurerei diesen Etappensieg in Richtung der subversiven Zerstörung der Familie gebührlich feiern wird. | 13
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