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SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Schluss mit dem Verbot von öffentlichen Gottesdiensten!25. November 2020 in Österreich, 25 Lesermeinungen 70 Priester und Persönlichkeiten aus Österreich schreiben an die österreichischen Bischöfe: Wir wünschen uns von den Bischöfen Solidarität mit jenen Priestern, die ihrem Auftrag der Messfeier mit dem Volk Gottes nachkommen wollen! Wien (kath.net) kath.net dokumentiert den "Appell der 70" zur „Zurücknahme des Aussetzens öffentlicher Gottesdienste“ in voller Länge: Der gemeinschaftlich gefeierte Gottesdienst ist Ausdruck unseres dreifaltigen Gottesbildes, von Einheit und Gemeinschaft des einen Gottes in den drei Personen – Vater, Sohn und Heiliger Geist. 1 I. KURZFASSUNG Gemäß des dogmatisch gesicherten Glaubensverständnisses begegnet unser Herr Jesus Christus den Gläubigen in den Sakramenten – insbesondere im liturgischen Geschehen der Hl. Messe. Daher bedeutet Solidarität für uns in erster Linie, allen Gläubigen diese authentische Begegnung mit dem lebendigen Gott in unserer Mitte nicht vorzuenthalten. Diese authentische Begegnung in Raum und Zeit ist keinesfalls durch digitale Übertragungen zu kompensieren. Als Christen haben wir eine gesamtheitliche Sichtweise in Bezug auf die Gesundheit, wobei Seele, Geist und Psyche einen maßgeblichen Stellenwert einnehmen. Wir ersuchen Wir verweisen auf das Grundrecht der freien Religionsausübung, zu der für uns Katholiken maßgeblich und an erster Stelle die Teilnahme an der Eucharistiefeier zählt. Wir erkennen die disziplinäre Ordnungsvollmacht der Bischöfe an, weisen aber darauf hin, dass diese zur Auferbauung der Kirche und für das Seelenheil der Gläubigen verliehen ist. Wir wünschen uns von den Bischöfen Solidarität mit jenen Pfarrern und Priestern, die ihrem Auftrag der Messfeier mit dem Volk Gottes unter verhältnismäßig abgestimmten präventiven Maßnahmen nachkommen wollen und mit allen Gläubigen, die an den Messfeiern aus Gewissensentscheid und Herzensanliegen teilnehmen wollen. Voller Sorge beobachten wir eine zunehmende Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse, eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und damit verbunden auch eine zunehmende Radikalisierung der Sprache. Mit großer Sorge erfüllt uns auch der – mit einer etwaigen Impfpflicht – verbundene Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit jedes einzelnen. Wir erwarten von den österreichischen Bischöfen diese Entwicklungen genau im Auge zu behalten, zu hinterfragen und gegebenenfalls auch entschiedene und mahnende Worte in Richtung all derer, die politische Verantwortung tragen. Ebenso bitten wir, dass die österreichischen Bischöfe sich schützend vor all jene stellen, die eine allfällige Covid-19 Impfung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Die restriktive Lockdown-Politik verursacht massive Schäden in Wirtschaft und Gesellschaft. Es erscheint uns daher erforderlich, weniger restriktive (weniger intensive und lange bzw. weniger umfassende) Maßnahmen einzumahnen. Dieser Appell kann als Petition unterstützt werden – und wir bitten Sie um Ihre Mithilfe, wenn Sie die grundlegenden Ansichten teilen – II. LANGTEXT 1.) EINLEITUNG Weil wir unsere Anliegen auf verlässliche Quellen gestützt und in einem umfassenderen Zusammenhang darlegen wollen, ist es unerlässlich, dass die Begründungen zum Teil detaillierter und ausführlicher ausfallen. Kardinal Sarah hat in seinem Brief vom 14. September 2020 an die Worte aus der Liturgiekonstitution des 2. Vatikanischen Konzils erinnert, welche die Eucharistie als Quelle bezeichnen, aus der die Kirche all ihre Kraft bezieht. 2 Eine Teilnahme und Mitfeier der Gläubigen an Ort und Stelle kann nicht auf Wegen digitaler Übertragungen ins Wohn- oder Arbeitszimmer ersetzt werden, ebenso wenig wie ein Telefongespräch via Skype die reale Begegnung bzw. das Beziehungsgeschehen zwischen Menschen ersetzt. 3 Über diesen Vergleich hinausgehend, ist zu betonen, dass in der hl. Messe nicht primär die menschliche Feiergemeinschaft, sondern das Eintreten in die Gegenwart des Erlösungsopfers unseres Herrn Jesus Christus im Vordergrund steht: Der verborgen anwesende Christus begegnet – als eigentlich Handelnder – in der Liturgie der Kirche den Seinen. Christus, der ewige Hohepriester gibt Anteil an Seiner Ganzhingabe an den Vater und verleiht Anteil an Seinem innigen Dialog mit Ihm. Wir betonen den sakramental-theologischen Grundsatz des hic et nunc. Im Zusammenhang mit dem Vertrösten und Hinweisen auf digitale Gottesdienstübertragungen für die Gläubigen möchten wir festhalten, dass diese nur ein Notbehelf für die Risikogruppen sein können bzw. auch für jene, die aus Einschränkungen bzw. aus Gefährdungssorgen nicht zur Kirche kommen können bzw. wollen. Gerade als Christen haben wir eine ganzheitliche Sichtweise in Bezug auf die Gesundheit, bei der das Heil der Seele, des Geistes und der Psyche wie auch des Körpers einen maßgeblichen Stellenwert einnehmen. Abgesehen vom glaubenstheologischen Grundanliegen wollen wir hier auf bedenklich erscheinende Entwicklungen aufmerksam machen, welche unsere Gesellschaft gespalten haben und spalten bzw. insofern kontraproduktiv in der Bekämpfung des Virus sind, als sie dazu angetan sind, die Unterstützung seitens der Bevölkerung in zunehmend größeren Teilen zu verlieren: Hier sind insbesondere die zunehmend festzustellende Ablehnung eines offenen Diskurses in Bezug auf epidemiologische bzw. medizinisch-statistische Erkenntnisse (sowie eine Tendenz zur einseitigen Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso in den Hauptstrommedien), die Verschärfung von Sprache sowie die „Stigmatisierung“ Andersdenkender 4, welche Ressentiments bzw. (teilweise) Ablehnung oder Widerspruch aus Gewissens- und Erkenntnisüberzeugung gegenüber statistischen Datenerhebungen in Bezug auf die Ausbreitung der Pandemie bzw. gegenüber den Maßnahmen (z.B. insbesondere in Bezug auf generell verordnete restriktive Maßnahmen in der Wirtschaft) hegen, zu nennen. Wir wissen, dass es vor allem bezüglich der epidemiologisch-medizinischen Vorgehensweisen verschiedene Meinungen gibt, sehen es aber als unsere Aufgabe an, einzumahnen, auch alternativen Stimmen Raum zu geben und somit alternative Lösungs- und Handlungsweisen zu thematisieren. Vor allem sehen wir uns in unseren eigenen Fachgebieten berufen, auf teilweise verheerende Kollateralschäden in Bezug auf erfolgte und wieder eingesetzte restriktive Vorgehensweisen – im kirchlichen, gesellschaftlichen, medizinischen wie auch wirtschaftlichen Bereich – hinzuweisen. 2.) DER BLICK AUF DIE REALTIÄT ERFORDERT HANDLUNGSBEDARF 2.1.) Die PCR-Testungen sind höchst problematisch Der langjährig in der Forschung tätig gewesene Experte DDr. Jaroslav Belsky kritisiert den missbräuchlichen und flächendeckenden Einsatz des für derartige Zwecke völlig ungeeigneten PCR-Tests, der mit aus dem untersuchten Mund- oder Nasenschleim gewonnenen Partikeln durch beliebig oft wiederholte Polymerase-Vorgänge und künstlich erzeugte Spontan-Mutationen Corona-Befall eines "Getesteten" fingieren kann. Gänzlich fehle auch die (graphisch leicht darstellbare) Relation zwischen Ansteckungs- und Testungs-Zahlen. 5 Hon. Prof. DI Dr. jur. Heinrich Wohlmeyer 6, der eine gesamtösterreichisch gut koordinierte Vorgangsweise befürwortet, mahnt im gleichen Sinne offen ein: „Der PCR-basierte Test ist unzuverlässig, das gibt inzwischen auch sein 'Erfinder' zu. Er kann keine Erkrankung nachweisen, sondern nur das Vorhandensein von Corona-DNA. Corona-Viren sind jedoch ubiquitär. 7 Daraus folgt, dass positiv Getestete (zu einem überwiegenden Teil; die Verfasser) nicht erkranken und dass wir zu hohe Infektionszahlen verzeichnen, die dann zu Panikreaktionen führen.“ 8 Wir schließen uns den Feststellungen bezüglich der Ungeeignetheit der PCR-Tests vollumfänglich an und erheben die Forderung einer evidenzbasierten politischen Handlungsweise. Der PCR-Test ist in Wirklichkeit gar nicht medizinisch-diagnostisch, sondern lediglich politisch zugelassen. Falsch-positive Testungen können die Vorgehensweise in Bezug auf die Zurückdrängung und die Erkenntnisse des Covid-19 Virus massiv beeinträchtigen und Erkenntnisse bzw. Einschätzungen von Epidemiologen (vgl. Die Great Barrington Erklärung) zu Unrecht undifferenzierter Kritik aussetzen. Alternative Möglichkeiten sind vorhanden und erfolgreich beispielsweise in Madrid eingesetzt worden. 9 Dass die Politik sich dadurch selbst in eine Sackgasse manövriert und viel mehr noch einer adäquaten Planung und Versorgung im Gesundheitswesen entgegenwirkt, ist höchst bedauerlich, erfordert aber keineswegs einen Zugzwang der Kirche. 10 Die Differenzierung zwischen mit einem medizinisch unzulässigen Test als Corona-positiv erfassten „Fällen“ und tatsächlich an Covid-19 erkrankten Menschen ist Gebot der Stunde. Dafür sollten sich die Bischöfe gegenüber der Regierung stark machen. Denn nur auf Grundlage evidenzbasierter Daten kann eine gezielte Bekämpfung der Pandemie aufbauen. 2.2.) Handlungsanweisungen und Berichte sind zum Teil nicht evidenzbasiert Unbeschönigend muss festgehalten werden, dass gewisse Vorsichtsmaßnahmen – sowohl staatlich als auch innerkirchlich – als zu kurz greifend angesehen werden müssen. Ao. Univ.-Prof. Dr. Marion Rauner, die seit 20 Jahren im Bereich Krankheitsprävention und Epidemien forscht, hat in einem Beitrag die Verwendung von den weit verbreiteten chirurgischen Gesichtsmasken als völlig unzureichenden Mund- und Nasenschutz bezeichnet 11 (derartige Sichtweisen vertreten auch sehr viele Ärzte). Leider sind auch die politischen Verantwortungsträger zumeist mit diesem unzureichenden (blauen) MNS zu sehen. Weil das Covid-19 Virus vornehmlich auf dem Weg der Tröpfcheninfektion (und nicht über die Atemluft) übertragen wird, erscheint es angemessen, Menschen, die sofern kein entgegenstehendes gesundheitliches Risiko besteht, beim Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. in der Nähe anderer Menschen) eine Maske von der Qualität einer FFP-2 oder FFP-3-Maske tragen zu lassen, ansonsten aber bei genügend Abstand (von etwa 2m zu anderen) gänzlich auf einen uneffektiven MNS zu verzichten, der mitunter eine große Beeinträchtigung darstellen kann bzw. dessen nachteilige gesundheitliche Konsequenzen auch von vielen Ärzten thematisiert wurden. 12 Wir halten jedoch fest, dass es in der Praxis wohl noch zu wenig Beobachtungen gibt, um valide Aussagen bezüglich des MNS treffen zu können. Abgesehen davon weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin: „Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinen Erkenntnissen vom 01.10.2020 erneut ausgesprochen, dass wesentliche Bestimmungen einzelner Corona-Virus-Verordnungen gesetzwidrig waren, insbesondere (…) • § 10: Die Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen • In § 1 Abs. 2: Die Wortfolge »und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen«, dies betrifft das Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. …Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.“ 13 DDr. Jaroslav Belsky wies im Zusammenhang mit der Berichterstattung in den Mainstreammedien darauf hin, dass hier nicht selten dem politischen Apparat entsprechende Reportagen gebracht werden, denen öfters sachlich notwendig widersprochen werden müsste. Dies wäre – gemäß der Ansicht von DDr. Belsky – zum Beispiel zur Frage der Gefährlichkeit des Virus selbst, zu den Erkrankungsverläufen, zu den Zahlen der (nicht vorhandenen) Übersterblichkeit im höchsten Ausmaß der Fall. Auch bleiben die vom politischen Sektor protegierten medizinischen „Experten“ häufig umfassende Einsichten der Infektionskunde und der Pathogenese von Krankheitsverläufen schuldig, denn neben Viren seien oft auch andere Erreger bakterieller oder mykotischer oder von im Organismus längst vorhanden gewesenen DNA-Bestandteilen am pathogenen Geschehen beteiligt. 14 2.3.) Die restriktive Lockdown-Politik verursacht massive Schäden – Direktiven von Lobbyisten sind äußerst hinterfragenswert Mehrere Experten haben die (generellen) Lockdown-Verordnungen der Regierung als die Gesellschaft und insbesondere die Wirtschaft überaus schädigend bezeichnet. Die bereits eingetretenen schwerwiegenden Schäden sprechen Bände. Es sind vielfach berufliche Lebenswerke und -schicksale massiv betroffen, überdies gibt es im medizinischen 15 und psychologischen Bereich zum Teil verheerende Kollateralschäden, denen kaum bzw. viel zu wenig Aufmerksamkeit im öffentlich-politischen Diskurs bzw. in der medialen Berichterstattung geschenkt werden. Pfr. Ignaz Steinwender hat in seinem Beitrag „Lockdown der Kirche“ (veröffentlicht am 19.11.2020 auf kath.net) reflektierend in den Raum gestellt, dass es sich beim Lockdown um einen „Frontalangriff auf das, was in Jahrzehnten von unseren Vorfahren unter vielen Opfern aufgebaut wurde“, handle und hinzugefügt: „(E)s ist – verzeiht mir diesen Ausdruck – die größte Sünde gegen das vierte Gebot, das Erbe der Väter und damit die Vorfahren nicht zu beachten.“ Jenseits aller Verschwörungstheorien möchten wir darauf hinweisen, dass Klaus Schwab, der Gründer und geschäftsführende Vorsitzende des Weltwirtschaftsforums (World Economic Forum; kurz: WEF) im September 2020 sein Buch mit dem Titel „The great reset“ (deutscher Titel: Covid-19 – Der große Umbruch) veröffentlicht hat, in dem er festhält: „The pandemic represents a rare but narrow window of opportunity to reflect, reimagine, and reset our world.“ Grundansicht des Autors ist, dass um eine neue Wirtschaftsordnung aufzubauen, zuerst die bestehende zerstört werden müsse. Wir teilen diese Ansicht nicht, und halten es zudem für äußerst gefährlich, wenn derlei Ideen und Sichtweisen auf die Handlungsweise von Politikern Einfluss nehmen sollten. Immerhin handelt es sich um die Ansichten eines Sprechers der weltweit wohl 100 mächtigsten Wirtschaftsunternehmen. Sowohl die gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen als auch die individuellen (insbesondere auf Ausbildungslehrgänge, Arbeitsplätze und Fortbildungsmöglichkeiten) Konsequenzen wären fatal, wenn sich die politischen Verantwortungsträger, die nachweislich Kontakt zu Klaus Schwab pflegten (bzw. pflegen?), von derartigen Ideen beeinflussen ließen bzw. solchem Ansinnen nicht zum Wohl der Staatsbürger (und Asylsuchenden in unserem Land) entschieden entgegenträten. Wir bitten unsere Bischöfe, Mahner für die Politiker zu sein, sich nicht auf Experimente der Mächtigen oder Lobbyisten einzulassen. Wir erwarten uns von den Bischöfen ein entschiedenes Wort bzw. eine Vergewisserung gegenüber den politischen Verantwortungsträgern, dass jeglicher auch nur indirekte Lobbyismus als Einflussnahme auf politische Entscheidungen entschieden abzulehnen ist. 3.) RADIKALISIERUNGEN DER SPRACHE, AUSGRENZUNG BZW. „STIGAMTISIERUNGEN“ ERSCHEINEN ÄUSSERST BEDENKLICH Weiters erfüllen uns gewisse Entwicklungen mit Sorge, und wir halten es für unsere Pflicht, Beachtung und Aufmerksamkeit folgenden Punkten zu widmen: Die zunehmend festzustellende Einschränkung der öffentlichen Meinungsfreiheit mit einer Radikalisierung der Sprache (auch in der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens): ein Beispiel dafür ist das neue Wortschöpfung der „Covidioten“ für jene, die eine alternative Sichtweise in Bezug auf die Gefährlichkeit und/oder die Notwendigkeit einer Covid-19 Impfung einnehmen (was bezüglich einer genetischen Impfung 16 als höchst angebracht erscheint, weil die follow-up Folgen durch die Umgehung der Regularien für die Impfstoffzulassung notwendig außen vor bleiben). In diesem Zusammenhang sei unter Bezugnahme auf den Biologen DI Clemens Arvay hingewiesen, dass eine gleichzeitige Erfüllung der Kriterien schnell und sicher beim Impfstoff – ungeachtet aller politischen Beteuerungen – eine Sache der Unmöglichkeit ist. Darauf hinzuweisen wäre auch Aufgabe der Bischöfe, anstatt den Gedanken einer flächendeckenden Impfung noch zu verstärken, indem lediglich gesagt wird, Impfen sei „Ausdruck christlicher Verantwortung“. Ureigenster Auftrag der Kirche ist, auch jene zu schützen, die aus bestem Wissen und Gewissen eine Covid-19 Impfung ablehnen. Deshalb bereitet uns Ihre eben zitierte Stellungnahme Sorge, weil sie Menschen, die ihrem Gewissen und/oder ihren Fachkenntnissen bzw. Überzeugungen folgen, quasi als (eher) verantwortungslos bezeichnet. 17 Um einer Radikalisierung zu wehren, wollen wir noch einen weiteren Punkt thematisieren, der uns mit Sorge erfüllt: Die Diffamierung von Gegnern einer (in)direkten Covid-19 Impfung als „Sektierer“ in einem offiziellen Bericht der österreichischen Bundesregierung. 18 Ebenso das gezielte Auftreten antikirchlicher Kräfte wie z.B. des Vereins „Religion ist Privatsache“, der offensichtlich über gute Medienkontakte verfügt, und priesterliche Grundvollzüge „anschwärzt“ und Priester und Gläubige als zu lasch bzw. kontraproduktiv in Bezug auf die Bekämpfung der Pandemie bloßzustellen versucht. 4.) SOLIDARITÄT BEDEUTET FÜR UNS: DIE WESENTLICHE AUFGABE DER KIRCHE Wir betonen vor allem, dass wir das Kernanliegen der Kirche, nämlich die Sorge für das Seelenheil der Menschen, das ewige Leben bei Gott, auch in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie nicht aussetzen oder gegen Null herunterfahren können, weil dies geradezu der Kirche wesensfremd wäre. Natürlich sehen wir die Berechtigung einer entschiedenen Abwehr eines jeglichen unnötigen gesundheitlichen Risikos durch angemessene Vorsichts- und Hygienemaßnahmen. Selbstverständlich gibt es den Wertekonflikt zwischen dem gesundheitlichen Risiko und dem Wissen um das – gerade durch die Sakramente vermittelte – Seelenheil. Durch den sakramentalen Vollzug erlangen die Gläubigen zeitliche und ewige Gnaden. Kardinal Sarah erinnert in seinem Brief vom September an das Wort der Märtyrer von Abitene, das in der Vergangenheit auch öfters vom hl. Papst Johannes Paul II., auch von Papst Benedikt und Papst Franziskus zitiert wurde: “Sine Dominico non possumus.” 19 Wir mahnen das Recht auf freie Religionsausübung ein, zu der für uns Katholiken maßgeblich und an erster Stelle die Teilnahme an der Eucharistiefeier zählt. Unser Herr Jesus Christus selbst gab diesbezüglich seiner Kirche den Auftrag: „Tut dies zu meinem Gedächtnis!“ (1 Kor 11, 24) Prof. Heiner Tück hält in seiner Stellungnahme fest: „Statt kreativ über Maßnahmen nachzudenken, wie man mit entsprechend nachgebesserten Auflagen öffentliche Gottesdienste auch in Zeiten der Pandemie aufrechterhalten kann, um Orte des Trostes, der geistlichen Stärkung und der Besinnung zu schaffen, wurden die staatlichen Direktiven des Lockdown ohne Vorbehalte übernommen. Der Preis für diese kooperative und staatstragende Haltung ist, dass die Heilsanstalt Kirche so zum verlängerten Arm staatlicher Gesundheitspolitik zu werden droht.“ Die Kirche in Österreich kann aber nicht einer Gesundheitspolitik, die effektiv sein soll, dienen, wenn sie ihrer Schuldigkeit nicht nachkommt, eine fachlich gesicherte Vorgehensweise anzusprechen bzw. einzumahnen. Dermaßen würde es zu „belastbaren“ Daten kommen, die geeignet sind, entsprechende bzw. notwendig erscheinende teil- oder gesamtgesellschaftliche Maßnahmen zu rechtfertigen, wobei die Risikogruppen besonders geschützt werden sollten. Das Argument der Solidarität als Begründung der Sperrung öffentlicher Gottesdienste greift zu kurz bzw. ist zu „drehen“, wie Prof. Tück ausführt: „Um es in biblischer Metaphorik zu sagen: Die kleiner werdende Herde derer, für die der Besuch der Messe nicht nur Routine oder Pflichterfüllung, sondern geistliches Herzensanliegen ist, fühlt sich von den eigenen Hirten im Stich gelassen.“ 20 Wir schließen uns der Einschätzung von Prof. Tück auch in jenem Punkt an, wo er festhält: „Der Säkularisierungsschub, den schon der erste Lockdown gebracht hat, wird nun durch die Entscheidung der Bischöfe selbst noch einmal massiv befördert.“ Wir machen uns ernstlich Sorgen, dass die Gläubigen ohne das vom Gottmenschen konzipierte geistliche Grundnahrungsmittel der Eucharistie in ihrem Glauben geschwächt werden: „Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch“ (Joh 6, 53). 21 Wir hängen nicht einer Sichtweise an, die jedes Eingreifen Gottes – gerade auch zur Wendung der Pandemie – ausschließt, sondern im Gegenteil vertrauen wir zuerst auf das Sakrament der Gegenwart und Opfererneuerung unseres Herrn Jesus Christus, ja auf Ihn, den Gottmenschen, selbst. Die Ermutigung zum Gebet und der Ruf in die Heilsgegenwart Christi ist für uns Ausdruck christlich motivierter Solidarität. Christus war nach dem Zeugnis der Hl. Schrift immer die Zuflucht der Leidgeplagten, Bedrückten, Verängstigten und Ausgegrenzten und Er ist es auch jetzt in Seinem Gedächtnis. „Dieses Opfer ist für die Erlösung des Menschengeschlechts so entscheidend, dass Jesus Christus es vollbrachte und erst dann zum Vater zurückkehrte, nachdem er uns das Mittel hinterlassen hatte, damit wir so daran teilnehmen können, als ob wir selbst dabei gewesen wären“ (hl. Papst Johannes Paul II.: Ecclesia de Eucharistia, Nr. 11). Darüber hinausgehend hinterfragt Pfr. Ignaz Steinwender in seinem Beitrag „Lockdown der Kirche“ (veröffentlicht am 19.11.2020 auf kath.net) grundsätzlich und mit Recht das Aussetzen heilsvermittelnder Sakramente: „Nun frage ich mich: Wer hat das Recht, eine Taufe zu verweigern, ein heilsnotwendiges Sakrament? Niemand, weder die Priester, noch die Bischöfe, und auch der Papst nicht! Ist jemand gefährdet, wenn man eine einfache Taufe spendet, mit Eltern und Paten? Kann man das verbieten? Warum setzt man die Taufen aus?“ Wir ersuchen die Bischöfe dringend um eine Zurücknahme der Aussetzung der hl. Taufe, die eine Versetzung in den Gnadenstand der Kindschaft Gottes bewirkt und eintreten lässt in das Tor der hl. Mutter Kirche. Wir sehen gerade hier die Notwendigkeit der nachdrücklichen Betonung dieses Grundlagensakramentes als entscheidenden Ausgangspunkt für kirchlich-sakramentales Glaubensverständnis. Die notwendig angeratene Durchführung auch durch eine sehr eingeschränkte Teilnehmerschaft der Mitfeiernden (reduziert auf Eltern, Patin/Pate und allenfalls Geschwister des Taufkindes) betont die Wertigkeit des Sakramentes und führt dem Volk Gottes dieses maßgebliche Bewusstsein der Annahme durch Gott an Kindes statt vor Augen. Ebenso ist es für die Seelsorge unerlässlich, weiterhin Beichtgelegenheiten für die Gläubigen anzubieten. Die heiligen Väter haben die hl. Beichte „treffend zweite ‹Rettungs›planke nach dem Schiffbruch der verlorenen Gnade genannt“ 22 (was die neuerliche Versetzung desjenigen, der schwer gesündigt hat, in den Gnadenstand besagt.) Aber auch Firmungen und Trauungen sollten unter Auflagen (zumindest per Ansuchen) möglich sein. Vielleicht könnte durch die Spendung im kleinsten bzw. kleinen Rahmen die Pandemie auch eine Hilfe sein, etwas mehr zum Wesentlichen vorzustoßen (nicht unbedingt große äußere Feiern und viel äußere Fassade). Schließlich sollte die Betreuung der Kranken (unter Beachtung der Klugheitsmaßnahmen) gewährleistet werden. 5.) DETAILBESTIMMUNGEN VORNEHMLICH IN BEZUG AUF DIE FEIER DER HL. MESSE Damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Vorgabe der Form der Kommunionspendung für Gläubige und Priester mehr aus ideologischen Gründen als auf evidenzbasierten medizinischen Fakten erfolgt, bitten wir Sie diesbezüglich um Übermittlung gesicherter Daten. Es erscheint als klerikale Entmündigung bzw. Bevormundung von Gläubigen und Priestern, sowohl jener, die sich der überlieferten Form der Liturgie verbunden fühlen als auch vieler Katholiken, die den Novus ordo missae feiern, ihnen bezüglich der Form der Kommunionspendung nur die Möglichkeit der Handkommunion offen zu lassen. Darüber hinaus soll auch festgehalten werden, dass die in der Rahmenordnung der österr. Bischofskonferenz vermittelte Vorstellung des Kommunionempfangs als unpraktikabel und mit dem liturgischen Recht unvereinbar anzusehen ist. 23 Schließlich soll auch die Meinung einer Katholikin, die wohl repräsentativ für viele steht, wiedergegeben werden. Diese akademisch gebildete und arbeitende Frau hat in einer Stellungnahme zur neuerlichen Aussetzung öffentlicher Gottesdienste festgehalten: „Unbestritten ist auf jeden Fall, dass das Agieren der Bischöfe etwas skandalös war, besonders weil noch 24 Stunden zuvor eine neuerliche Schließung ausgeschlossen wurde. Und weil man es in der Pressekonferenz der Regierung eigentlich nur zufällig in einem Nebensatz erfahren hat. Ich finde es nicht richtig, dass die Bedürfnisse der Gläubigen auch diesmal wieder ignoriert werden. Und ich finde es eine Frechheit, dass trotz Lockdown keiner was dagegen sagt, dass die Leute zwar massenweise in die geöffneten Shoppingzentren nach Slowenien fahren können, aber ca. 30 Personen in einer Kirche sind dann zuviel? Es zeichnet schon ein düsteres Bild, dass künftig Hl. Messen hinter versperrten Türen abgehalten werden müssen und, dass der elfte 24 dann vor der Türe warten muss. Und es kann auch Tür und Tor öffnen für wirkliche Verbote, wenn einmal eine Zeit kommt, wo das Christentum (auch die Taufscheinchristen) hier zu einer Minderheit werden. Und ich finde es für die Gläubigen extrem schade, dass erster und zweiter Adventsonntag (in den Kirchen; die Verfasser) nicht stattfinden können.“ Wir bitten Sie – geschätzte bischöfliche Verantwortungsträger – um ehestmögliche Rücknahme der Aussetzung öffentlicher Gottesdienste, damit die Kirche ihrem eigenen Auftrag wahrhaft nachkommen kann. Dieser – im CIC grundlegend normierte – Auftrag lautet: „Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen“ (can 213). 25 Ebenso ist auf can. 214 hinzuweisen: „Die Gläubigen haben das Recht, den Gottesdienst gemäß den Vorschriften des eigenen, von den zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern“. Wir hinterfragen, ob und allenfalls wann bzw. wie weit ein menschlicher Repräsentant des eigentlichen und ewigen Hirten das Recht hat, die Gläubigen von dieser authentischen Begegnung mit dem einzigen, eigentlichen und ewigen Hirten – das ist Christus – abzuhalten bzw. auszusperren. Wir erkennen – mit allem gebotenen Respekt – die disziplinäre Ordnungsvollmacht der Bischöfe an, weisen aber auch darauf hin, dass diese zur Auferbauung der Kirche und für das Seelenheil der Gläubigen verliehen ist. Daher erwarten wir seitens der Bischöfe Solidarität mit jenen Pfarrern und Priestern, die – um das Seelenheil zu fördern – ihrem Auftrag der Messfeier für und mit dem Volk Gottes unter verhältnismäßig abgestimmten Vorkehrungen der Krankheitsprävention nachkommen oder beispielsweise eine Taufspendung vornehmen wollen (was in geräumigen Kirchen zumindest mit 11-25 bzw. bei großem Raumangebot mit ca. 40-50 Personen 26 problemlos machbar erscheint). Über diesen und ebenso über jenen Gläubigen, die daran aus Gewissensentscheid und gemäß einem Herzensanliegen teilzunehmen wünschen, soll jedenfalls nicht das Damoklesschwert kirchenrechtlicher Strafen oder zivilrechtlicher Anzeigen schweben. 6.) UNSERE EINDRINGLICHE BITTE ZUR WACHSAMKEIT BZW. ZUM ENTSCHIEDENEN PROTEST, WO SELBSTBESTIMMUNG DURCH GRUPPENZWANG BZW. TENDENZIELL TOTALITÄRE MASSNAHMEN AUSGEHEBELT WERDEN KÖNNTE Für die weitere Entwicklung bezüglich einer (flächendeckenden) Covid-19 Impfung erwarten wir von unseren Bischöfen, dass sie die Gewissensentscheidung jedes Einzelnen respektieren und klar das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit anerkennen. Weiters sollte jedenfalls aufmerksam der weitere Verlauf eines womöglich indirekten Impfzwangs 27 beobachtet werden bzw. im Sinne einer umfassenden Verantwortung und in Achtung der Gewissensfreiheit jedes Einzelnen dagegen eingetreten werden. 28 Überdies vertreten wir die Ansicht, dass auch schon das Ansinnen einer flächendeckenden Covid-19 Testung (mit 7 Mio. Testpersonen in Österreich) überzogen ist, bzw. – auf den unzureichenden PCR-Test aufbauend – nur ein sehr verzerrtes Bild von der Wirklichkeit der tatsächlich an Covid-19 Erkrankten widerspiegeln kann. 7.) SCHLUSSWORT: DER AUFBLICK NACH OBEN UND DER EINLASS DES HIMMELS IN DIE (BEDRÜCKENDE) LEBENSREALITÄT BRINGEN HALT UND RETTUNG In Vergegenwärtigung des Textes der 2. Lesung des heurigen Dreifaltigkeitssonntags appellieren wir an die Bischöfe Österreichs, allen zuzurufen: Die Gnade Jesu Christi, des Herrn, die Liebe Gottes (des Vaters) und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit allen (vgl. 2 Kor 13, 13) und dementsprechend den Gnadenstrom vom Throne des Vaters durch Jesus Christus und den Heiligen Geist wieder zu eröffnen. In diesem Sinne bekennen wir uns zu unserer – als katholische Christen – unverbrüchlichen Grundeinstellung der Solidarisierung mit dem himmlischen Gnadenangebot. Dieses besteht in der Gemeinschaft mit dem dreieinig-dreifaltigen Gott, der vor allem und prinzipiell durch die Sakramente der Kirche Anteil an Seiner Lebens- und Liebesgemeinschaft verleiht. Solidarität bedeutet für uns, auch anderen diese authentische Begegnung mit dem lebendigen Gott in unserer Mitte nicht vorzuenthalten bzw. zu verdrießen, sondern im Gegenteil diese Begnadung von innen, wahrhaft und nachhaltig erlebbar zu machen. Dermaßen werden die Gläubigen durch die sakramentalen Begegnungen als Stärkung des Geistes und der Seele nicht ermatten oder erkalten, in dem, was von Gott in vieler und aufmerksamer Sorge für seinen Weinberg geschenkt worden ist. Wir versprechen den Bischöfen, die große Schutzfrau Österreichs anzurufen und mit Ihr Gottes und Ihren Sohn Jesus Christus um Seinen Segen für Geist, Seele und Leib der Ihrer Hirtensorge anvertrauten Gläubigen zu bitten – die Sauerteig und Hoffnungszeichen in der Kraft des Herrn für ihre Brüder und Schwestern und alle Menschen guten Willens sein wollen. Mutter, rette uns, durch die Liebesflamme Deines Unbefleckten Herzens! Verantwortlich für den Grundtext Verfasst zum Christkönigssonntag, dem 22. November 2020. Gelobt sei JESUS CHRISTUS! In Ewigkeit. Amen. 8.) ANHANG An die hochwürdigsten Herren der Österreichischen Bischofskonferenz Mit allem gebotenen Respekt wenden wir uns mit dieser Stellungnahme an die österreichischen Bischöfe, da wir als Ärzte deren Entscheidung, die Feier der hl. Messe während des staatlichen Lockdowns auszusetzen, nicht nachvollziehen können. Am Freitag, den 13. November 2020 hatte Erzbischof Lackner festgestellt: „Beim zentralen Glaubensvollzug für Christen, der Eucharistiefeier, ist ein Aussetzen nur bei extremer Notlage angezeigt.“ Dem stimmen wir, namens zahlreicher katholischer Ärzte in Österreich, aus vollem Herzen zu. Keine 24 Stunden jedoch später wurde die Aussetzung der hl. Messen für die Dauer des Lockdowns bekanntgegeben. Leider erschließt sich uns der Grund für diese Maßnahme nicht, denn: 1. Von einer extremen Notlage sind wir noch immer – und dafür sei Gott gedankt – sehr weit entfernt! Bis zum heutigen Tag (23.11.2020) wurden 250.333 Menschen in Österreich positiv auf Covid-19 getestet, davon sind 2.459 Menschen gestorben, das entspricht weniger als 1% der positiv getesteten Personen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung Österreich sind im Laufe dieses Jahres 0,028% an/mit der Diagnose Covid-19 gestorben. Angesichts einer solchen Entwicklung der Pandemie kann von einer extremen Notlage nicht gesprochen werden. 3. Unserem Wissenstand nach gibt es weltweit keinen einzigen Beweis, dass sich jemand in einer katholischen Kirche während der hl. Messe infiziert hätte! 4. Wie wäre eine Ansteckung denn überhaupt möglich, angesichts der Maßnahmen, die uns schon seit Wochen für den Messbesuch auferlegt wurden? 5. Viele Gläubige bleiben von sich aus den Gottesdiensten fern, wir sind nur mehr wenige Messbesucher, wir sitzen in sehr großen Kirchenräumen in sehr großer Distanz voneinander (weit mehr, als vorgeschrieben), uns wurde das Tragen eines Mund/Nasenschutzes sogar während der hl. Messe auferlegt, ja, wir dürfen Gott nicht einmal hinter dieser Maske mehr Loblieder singen! 6. Wir wissen, dass der Hauptübertragungsweg des Covid-19 Virus die Tröpfcheninfektion ist, diese ist unter den o.g. Bedingungen aber unmöglich. Das gleiche gilt für eine evt. Infektion durch Aerosole, während die Schmierinfektion bei diesem Virus praktisch keine Rolle spielt, wie auch die WHO festgestellt hat. 7. Als Ärzte können wir da nur mehr den Schluss ziehen, dass es praktisch unmöglich ist, sich unter den derzeitigen Bedingungen im Rahmen einer hl. Messe mit dem Covid-19 Virus zu infizieren! Der allmächtige, dreifaltige Gott ist der Herr über unser Leben, Er allein ist das erste und höchste Gut! Er ist es, der die erste Stelle in unserem Leben einnehmen muss und diese Stelle ist nicht verhandel- oder austauschbar. Für uns Katholiken ist die hl. Messe der Dreh- und Angelpunkt in unserem Leben, die Quelle des Gnadenstroms für die Welt und unsere persönliche Kraftquelle. Daher fragen wir uns: Wie können wir sie aufgeben, wenn es dafür keinen wirklichen Grund gibt? Wir Ärzte fragen weiters: Warum wurde die Mundkommunion erneut verboten? Im Juni versuchten wir aufzuzeigen, dass von der Mundkommunion keine größere Gefahr als von der Handkommunion ausgehen kann. Unsere Hauptargumente waren: der Übertragungsweg der Schmierinfektion spielt bei Covid-19 keine Rolle, durch den fehlenden face-to-face Kontakt kann es auch nicht zu einer Tröpfcheninfektion kommen. Nachdem im Juni die Mundkommunion wieder erlaubt wurde, wurde sie nun erneut verboten. Ist das nicht ein Widerspruch? Wir Ärzte wenden uns daher an Sie, die Bischöfe unseres Landes, und bitten Sie, Ihre Entscheidung hinsichtlich der Aussetzung der öffentlichen Feier der hl. Messe zurückzunehmen und auch die Mundkommunion wieder zuzulassen. Ausführend verfasst von Dr. Eva-Maria Hobiger,
1 Vgl. Kardinal Robert Sarah: „This community dimension has a theological meaning: God is a relationship of Persons the Most Holy Trinity. …it is not good that man should be alone” Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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