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Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg endgültig erlaubt!6. November 2025 in Prolife, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Stadt hebt Auflagen auf – Erfolg für Religions- und Versammlungsfreiheit - ADF International begrüßt Ausgang als „klares Bekenntnis zum Rechtsstaat“
Regensburg (kath.net/red) In Deutschland darf vor einer Abtreibungsklinik gebetet werden. Diesen wichtigen Sieg für Religions- und Versammlungsfreiheit gab es am Donnerstag. Nach den erfolgreichen Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Stadt Regensburg ihre Beschränkungen für Gebetsversammlungen vor einer Abtreibungseinrichtung vollständig aufgehoben. Nach Angaben des anwaltlichen Vertreters geschah dies, weil die Stadt das Hauptverfahren höchstwahrscheinlich verloren hätte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Beschluss klar, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) keine pauschalen Verbotszonen („Bannmeilen“) für Meinungsäußerungen vorsieht. Friedliche Versammlungen sind weiterhin erlaubt – auch im 100-Meter-Radius um Abtreibungseinrichtungen. Der Verein Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. darf seine monatlichen Gebetswachen damit auch weiterhin wie gewohnt in rund 40 Metern Entfernung zur Einrichtung abhalten. ADF International unterstützte den Verein im Verfahren gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig), der die rechtliche Vertretung übernahm. Im neuen Bescheid der Stadt Regensburg vom 24. Oktober 2025 übernimmt die Stadt ausdrücklich die Begründung der Gerichte und macht sie sich zu eigen. Damit ist das Verfahren faktisch abgeschlossen – ein vollständiger Erfolg für die Klägerseite. "Dieser Ausgang ist ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat: Friedliches Gebet darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die Entscheidungen zeigen, dass das Ende 2024 geänderte Bundesgesetz keine pauschalen Verbote vor Ort rechtfertigt. Grundrechte gelten auch vor Abtreibungseinrichtungen.", erklärte Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International. 
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Lesermeinungen| | Hibiskus 8. November 2025 | | | | wie weit sind wir gesunken Zum großen Glück habe ich endlich mal wieder hereingeschaut. Allerdings hat mich der Schreck getroffen, dass hier fast nichts steht. - Jetzt hoffe ich, dass es Beter gibt, die nie aufgeben. |  0
| | | | | Mensch#17 7. November 2025 | | | | ¿ Ruhe im Kanal ? Gibt es denn wirklich fast niemanden, der hier seine Freude ausdrückt? Ist es zu normal und zu erwartbar gewesen, dass man sich hier nicht weiter zu Wort meldet?
Ja, ich weiß, hier werden keine liturgischen Spitzfindigkeiten verhandelt und auch Kontroversen um Äußerungen des Lehramtes, die manchen nicht in Kram passen kann man hier nicht abhandeln.
Es ist das Leben, um das es geht!
Ich jedenfalls freue mich darüber! Und das sei hiermit kundgetan! Gott sei Dank! |  1
| | | | | doda 7. November 2025 | |  | GOTT, den Klägern und ADF International sei Dank! |  2
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