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Predigtwoche in Bistum Limburg mit nahezu keinen Voraussetzungen für die „diversen“ Prediger

1. Juni 2023 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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„Dürfen bei uns in der Kirche wirklich Hinz und Kunz ihre Privatmeinungen im Rahmen der offiziellen Predigt bei Eucharistiefeiern verkünden? Vielleicht auch ein Zeuge Jehovas, der seinen Kirchenaustritt bisher vergaß zu melden?“ Von Petra Lorleberg


Limburg (kath.net) In einer offiziellen Presseaussendung lädt das Bistum zur sogenannten „Predigtwoche im Bistum Limburg“ ein. „Mitmachen können alle Haupt- und Ehrenamtlichen, egal ob weiblich, männlich oder divers, die sich mit dem Ziel identifizieren, die Rolle von Frauen und Lai*innen in unseren Gottesdiensten, auch in den Eucharistiefeiern, zu stärken“, darf Susanne Schuhmacher-Godemann, Referentin für Sozialpastoral im katholischen Bezirksbüro Main-Taunus und Mitorganisatorin der Predigtwoche, in dieser Presseaussendung informieren. Darüber hinaus werden keine näheren Voraussetzungen für diese „Predigterlaubnis“ genannt.

„Die Predigtwoche steht in Einklang mit dem beschlossenen Handlungstext ‚Verkündigung des Evangeliums durch Laien in Wort und Sakrament‘ des Synodalen Wegs“, informiert die Presseaussendung des Bistums Limburg weiter, ohne zu erläutern, dass diese Handlungstexte des Synodalen Wegs keinerlei Befugnisse über die kirchlichen Vorgaben hinaus öffnen dürfen. Außerdem zitiert die Presseaussendung Bischof Bätzing, der diesen Beschluss unterstütze und „kürzlich in einem Interview des Bistums Limburg [sagte]: ‚Wie kaum sonst irgendwo gibt es in Deutschland seit Jahrzehnten theologisch qualifizierte und pastoral kompetente Frauen und Männer neben Priestern und Diakonen. Und in unserem Bistum (wie in einigen anderen Bistümern) predigen diese Seelsorgerinnen und Seelsorger schon lange auch in der Eucharistiefeier. Sie bringen ihre eigenen Lebens- und Glaubenserfahrungen in die Verkündigung ein, und das ist ein großer Gewinn.‘“ – Bätzing bezieht sich hier allerdings immerhin nur auf „theologisch qualifizierte und pastoral kompetente Frauen und Männer“, während die generelle Einladung zur Predigtwoche nochmals freizügig ausweitet.


Was ist davon zu halten? Gemäß kirchlichen Vorgaben ist eine Predigt durch Laien in Eucharistiefeiern nicht erlaubt, Predigterlaubnis gibt die Kirche nur Bischöfen, Priestern und Diakonen (Durchgangs-Diakone sowie Ständige Diakone). Darüber hinaus ist auch zu fragen, welche Inhalte eigentlich verkündigt werden, wenn nicht einmal mehr theologisch ausgebildete Laien wie Pastoral- und Gemeindereferenten zur Predigt (auch in der Eucharistiefeier) herangezogen werden - die sich ja theoretisch auch dazu verpflichtet haben, die kirchlichen Lehren zu vertreten -,  sondern einfach JEDER kommen darf? Hat denn möglicherweise auch ein Zeuge Jehovas, der bisher seinen Kirchenaustritt vergaß bei den Behörden zu melden, die Predigterlaubnis in Limburg? Dürfen bei uns in der Kirche wirklich Hinz und Kunz ihre Privatmeinungen im Rahmen der offiziellen Predigt bei Eucharistiefeiern verkünden? Was unterscheidet eine kirchliche Predigt eigentlich von x-beliebigen Stammtisch-Statements?

 


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