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| ![]() Deutsches Theologengeschwurbel - Theologe möchte Sonntagspflicht ohne Eucharistie23. Oktober 2024 in Weltkirche, 24 Lesermeinungen Der Erfurter Theologe Kranemann kritisierte die "Engführung" der Sonntagspflicht mit der Hl. Eucharistie und möchte mehr "Vielfalt" - Der Theologie widerspricht damit dem Kirchenrecht und Erfurt (kath.net/rn) Im Kirchenrecht der katholischen Kirche heißt es zu dem Thema im Can. 1247 ganz klar: "Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern." Auch im Katechismus der katholischen Kirche ist das Sonntagsgebot ein wichtiges Thema: "2180 Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (CIC, can. 1247). „Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird" (CIC, can. 1248, § 1). 2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde." Im Katechismus selbst wird auch auf das Thema eingegangen, wenn Jemand wirklich keine Möglichkeit zur Teilnahme an einer Sonntagsmesse hat. Dazu heißt es im §§ 2183 „Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen" (CIC, can. 1248, § 2).
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