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Freimaurerei „mit einem vollständigen Bekenntnis zum katholischen Glauben unvereinbar“

vor 8 Stunden in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Nordische Bischofskonferenz: „Die Antwort des Dikasteriums war glasklar“ – „Ein Katholik, der zugleich Freimaurer oder Mitglied einer Freimaurerloge ist, soll dazu ermutigt werden, diese Mitgliedschaft aufzugeben“ – Sollen keine Sakramente empfangen


Kopenhagen (kath.net/Nordische Bischofskonferenz) Die Nordischen Bischöfe haben sich mit einem Brief an die Priester in ihren Ländern gewandt. Hintergrund ist die Frage des Umgangs von Katholiken mit der Freimaurerei. Die Bischöfe beziehen eindeutig Stellung.

Ausgangspunkt der Stellungnahme der nordischen Bischöfe ist eine Frage „die seit vielen Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten, in unseren Ländern Unsicherheit, Spekulationen und unterschiedliche Meinungen hervorgerufen hat: die Frage, ob katholische Gläubige Freimaurer sein oder einer Freimaurerloge angehören dürfen oder nicht“. Viele Katholiken - so die Bischöfe - seien der Ansicht, dass sich die Freimaurerei im Norden von anderen Ländern unterscheide und daher eine Mitgliedschaft für Katholiken in einer Freimaurerloge zulässig sei. Diese Frage, die Unsicherheit und Unruhe hervorgerufen habe, wollen die Bischöfe - nach eingehenden Beratungen mit dem zuständigen Dikasterium in Rom - nun eindeutig beantworten. „Es gibt keine Ausnahme, keine besondere Norm oder Regel und folglich keine Dispens in der Kirche, die die Zugehörigkeit zur Freimaurerei in den nordischen Ländern von den Bestimmungen des allgemeinen Kirchenrechts unterscheidet“. Zugleich ermutigen die Hirten ihre Priester jedoch, jene Katholiken, die Mitglied in einer Freimaurerloge sind, „mit Klugheit, klarem Verstand und pastoralem Herz zu begleiten“.

kath.net dokumentiert den Brief wegen seiner Wichtigkeit in voller Länge:

Am Hochfest Peter und Paul
29. Juni 2026

Liebe Brüder im Priesteramt und in der Seelsorge,

der heilige Paulus gibt all jenen, die das Volk Gottes weiden, wertvolle Anweisungen, wenn er schreibt: Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob es gelegen ist oder ungelegen; weise zurecht, ermahne, ermutige, mit aller Geduld und Lehre (2 Tim 4,2).


Für uns Bischöfe wird diese Anweisung durch die Lehre der Kirche bekräftigt, die uns als Hirten aufruft, aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes hervorzubringen, damit er Frucht trage, und wachsam alle Irrtümer abzuwehren, die ihre Herde bedrohen“ (Lumen Gentium, 25).

Tatsächlich sind wir verpflichtet, den Gläubigen die Glaubenswahrheiten darzulegen und zu erklären, die zu glauben und auf das moralische Leben anzuwenden sind“ (CIC, can. 386, §1).

Wir schreiben Ihnen zu diesem Zeitpunkt als Hirten, um eine Angelegenheit zu klären, die seit vielen Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten, in unseren Ländern Unsicherheit, Spekulationen und unterschiedliche Meinungen hervorgerufen hat die Frage, ob katholische Gläubige Freimaurer sein oder einer Freimaurerloge angehören dürfen oder nicht.

Angesichts der Unterschiede, die manchmal zwischen verschiedenen Strömungen der Freimaurerei wahrgenommen werden, hat sich in den nordischen Ländern die Ansicht durchgesetzt, dass sich die Freimaurer in unseren Ländern in gewisser Weise unterscheiden, sodass eine Mitgliedschaft für katholische Gläubige in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden zulässig sein könnte.

Diese Annahme hat viele Fragen pastoraler und sakramentaler Natur aufgeworfen

Sie hat Unruhe, ja sogar einen gewissen Aufruhr in unseren Ortskirchen verursacht, da viele unserer Gläubigen aus Ländern stammen, in denen das kirchliche Verbot der Freimaurerei fest verankert ist.

Um die Angelegenheit zu klären, hielt die Nordische Bischofskonferenz während einer Vollversammlung vom 1. bis 5. September 2025 in Rom ein Treffen mit Oberen und Vertretern des Dikasteriums für die Glaubenslehre ab.

Die Antwort des Dikasteriums war glasklar.

Auf der Grundlage dieser Antwort und um diese Klarheit mit allen Gläubigen und mit Ihnen als ihren Pfarrern zu teilen, erklären und bekräftigen wir, die Bischöfe der Nordischen Bischofskonferenz, gemeinsam

1. Es gibt keine Ausnahme, keine besondere Norm oder Regel und folglich keine Dispens in der Kirche, die die Zugehörigkeit zur Freimaurerei in den nordischen Ländern von den Bestimmungen des allgemeinen Kirchenrechts unterscheidet

2. Daher gelten die Bestimmungen des allgemeinen kanonischen Rechts sowie die spezifischen Normen und Leitlinien, die vom Apostolischen Stuhl zur Frage der Freimaurerei erlassen wurden, uneingeschränkt und ohne Ausnahme im Gebiet der Nordischen Bischofskonferenz. Die jüngste derartige Weisung wurde vom Dikasterium für die Glaubenslehre in der Notiz zur Audienz beim Heiligen Vater vom 13. November 2023 gegeben, in der die Gültigkeit der Erklärung über freimaurerische Vereinigungen vom 26. November 1983 bekräftigt wurde, die von der damaligen Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre erlassen worden war.

Wir möchten betonen, dass die Entschlossenheit der katholischen Kirche in der Frage der Zugehörigkeit zur Freimaurerei kein negatives Urteil über den guten Willen oder die guten Werke einzelner Personen darstellt. Die Haltung der Kirche entspringt dem Bewusstsein, dass die theologischen und philosophischen Grundsätze der Freimaureres mit einem vollständigen Bekenntnis zum katholischen Glauben unvereinbar sind.

Vor diesem Hintergrund sind die folgenden pastoralen und sakramentalen Bestimmungen zu beachten

a) Ein Katholik, der zugleich Freimaurer oder Mitglied einer Freimaurerloge ist, soll dazu ermutigt werden, diese Mitgliedschaft aufzugeben.

b) Ein Katholik, der zugleich Freimaurer oder Mitglied einer Freimaurerloge ist, soll von der Teilnahme an der Heiligen Kommunion Abstand nehmen und darf keine anderen Sakramente empfangen.

c) Ein Freimaurer oder ein Mitglied einer Freimaurerloge, der die Taufe in der katholischen Kirche anstrebt oder als gültig getaufter Christ in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintreten möchte, muss diese Mitgliedschaft vor der Taufe oder der Aufnahme in die volle Gemeinschaft beenden.

d) Keine Pfarrei, kein Institut geweihten Lebens oder Gesellschaft apostolischen Lebens, keine katholische Organisation oder Einrichtung in unseren Ortskirchen darf Kooperationsvereinbarungen mit Freimaurern oder Freimaurerlogen eingehen oder Liegenschaften nutzen, die Freimaurerlogen gehören

Die Umsetzung dieser Bestimmungen erfordert Geduld, Seelsorge und wohlwollende Aufmerksamkeit. Wir laden Sie ein, die offiziellen Dokumente zu studieren, die die Position der Kirche darlegen, um diese sorgfältig und korrekt zu erläutern.

Wir vertrauen auf Ihre Begabungen und Ihre Erfahrung und wissen, dass Sie in der Lage sein werden, jene Gläubigen, die sich genötigt sehen, ihre Bindungen zur Freimaurerei und zu Freimaurerlogen zu lösen, mit Klugheit, klarem Verstand und pastoralem Herz zu begleiten.

Der Ruf unseres Herrn Jesus Christus: „Komm, folge mir nach“, setzt die Bereitschaft voraus, andere Bindungen hinter sich zu lassen, die einer ganzheitlichen Nachfolge im Wege stehen. Dies war schon immer und wird auch immer ein Kriterium christlicher Authentizität bleiben. Helfen wir einander durch Wort und Beispiel, dem gerecht zu werden, im Vertrauen auf Gottes Gnade.

Mit der Zusicherung unserer Gebete für Ihren Dienst und für die Gläubigen, die Ihrer priesterlichen Fürsorge anvertraut sind, verbleiben wir

+Erik Varden OCSO, Vorsitzender der Nordischen Bischofskonferenz Territorialprälat von Trondheim

Apostolischer Administrator von Tromsø

+Raimo Goyarrola, Vizepräsident der Nordischen Bischofskonferenz Bishop von Helsinki

+David Tencer OFMCap Bischof von Reykjavik

+Anders Cardinal Arborelius OCD Bischof von Stockholm

+Czeslaw Kozon Bischof von Copenhagen

+Fredrik Hansen Bischof von Oslo

Sr. Anna Mirijam Kaschner CPS, Generalsekretärin


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Lesermeinungen

 Wilolf vor 7 Stunden 
 

Wie ist das eigentlich mit den „Service-Clubs“,

Rotarier, Lions… oder den Rosenkreuzern? Weiß hier vielleicht jemand, ob die von Rom offiziell zu den freimaurerischen Vereinigungen gezählt werden?


1
 

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