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Top-15meist-diskutiert- Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
- Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
- Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
- Konsistorium: Kardinäle benennen aktuelle Probleme, z.b. Meinung, das Leben habe keinen Sinn
- Papst: „Ich brauche Ihre Unterstützung – eine starke, ausdrückliche und öffentliche Unterstützung“
- GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
- Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
- Papst ernennt Sr. Alessandra Smerilli zur Präfektin des Entwicklungsdikasteriums
- „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
- "Ohne Einheit mit dem Papst keine volle Gemeinschaft mit der Kirche"
- Haben Sie das Apostolische Mandat? – „Nein. Sie wussten, dass sie es nicht hatten“
- Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
- Leo XIV: „Die Autorität des Primats liegt bei demjenigen, der zuhört und nur deshalb führt“
- Petrus und Paulus: Die Einheit der Kirche wächst aus der Verschiedenheit
- Vatikan hofft weiterhin auf Dialog mit der Piusbruderschaft
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Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollenvor 3 Stunden in Weltkirche, 14 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Vatikan: Ein Priester kann die Piusbruderschaft verlassen, wenn er „bereit ist, das Zweite Vatikanische Konzil und Legitimität des novus ordo Missae anzuerkennen, auch wenn er weiter am usus antiquior festhält“ - ALLE TEXTE! Von Petra Lorleberg
Vatikan (kath.net/pl) Ein Priester, der die Piusbruderschaft verlassen möchte, „muss das Zweite Vatikanische Konzil und die Legitimität des novus ordo Missae anzuerkennen, auch wenn er weiterhin am usus antiquior festhält“. Er muss also seine eigene liturgische Praxis nicht ändern, sondern kann weiterhin die Liturgie in der außerordentlichen Form feiern. So sieht es das am 2. Juli veröffentliche Schreiben des Dikasteriums für die Glaubenslehre vor. Das Schreiben erläutert detailliert die Schritte eines Priester, der zurückkehren möchte in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, dazu gehört auch, dass er einen Ordinarius (Diözesanbischof, Oberer eines päpstlichen Ordensinstituts, einer päpstlichen Gesellschaft apostolischen Lebens usw.) finden muss, damit er in diese Gemeinschaft inkardiniert werden kann – zunächst auf Probe. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass es für den Vatikan keinerlei Priester der Piusbruderschaft gibt, die sich die am 2. Juli 2026 festgestellte Exkommunikation nicht zugezogen haben.
Für Laien ist das Verfahren einfacher und der Vatikan unterscheidet obendrein zwischen Laien, die sich wegen ihres ausdrücklichen Bekenntnisses zur Piusbruderschaft die Exkommunikation zugezogen haben, und jenen, die sie sich nicht zugezogen haben. Zur zweiten Gruppe gehören jene Laien, „die die Priesterbruderschaft St. Pius X. ausschließlich aus liturgischen oder geistlichen Gründen aufgesucht haben“ oder „die trotz Kenntnis der Spannungen mit dem Heiligen Stuhl weder das Lehramt noch die Autorität des Römischen Papstes ablehnen“.
kath.net dokumentiert diese Vatikandokumente in eigener Arbeitsübersetzung aus dem Italienischen und Lateinischen in voller Länge:
VERFAHREN ZUR VERBINDUNG VON PRIESTERN, DIE AUS DER PRIESTERBRUDERSCHAFT DES HL. Pius X. AUSTRETEN
Das vom Dikasterium für die Glaubenslehre angewandte Verfahren, gültig ab dem 1. Juli 2026, sieht vor, dass ein Priester, der die Priesterbruderschaft des Hl. Pius X. verlassen möchte und bereit ist, das Zweite Vatikanische Konzil und die Legitimität des novus ordo Missae anzuerkennen, auch wenn er weiterhin am usus antiquior festhält, Folgendes tun muss:
1) Einen Ordinarius (Diözesanbischof, Oberer eines päpstlichen Ordensinstituts, einer päpstlichen Gesellschaft apostolischen Lebens usw.) finden, der bereit ist, ihn zur Probe aufzunehmen.
2) Er soll einen handschriftlichen Brief an den Heiligen Vater verfassen, sich vorstellen und um Erlass der Zensur bitten, die ihm entweder aufgrund seiner Priesterweihe durch einen exkommunizierten oder irregulären Bischof oder – nach gültiger und rechtmäßiger Weihe – aufgrund seines späteren Beitritts zur Priesterbruderschaft St. Pius X. auferlegt wurde. 
3) Er soll die Bescheinigung über seine Priesterweihe beifügen.
4) Er soll das Glaubensbekenntnis (Professio fidei) und die Aufnahmeformel (Formula adhaesionis) beifügen, datiert und unterschrieben (vgl. Anlagen A-B).
5) Er soll die drei vorgenannten Dokumente vom Bischof an das Dikasterium für Glaubenslehre senden lassen. Dieser soll im Begleitschreiben seine Bereitschaft erklären, den Priester versuchsweise in seine Diözese oder sein Institut aufzunehmen.
Nach Eingang der drei Dokumente des Ordinarius erstellt das Dikasterium das Reskript zur Aufhebung der Zensuren, welches vom Präfekten und dem Sekretär der Glaubenssektion unterzeichnet wird. Das Dikasterium sendet das Reskript zusammen mit einem Schreiben, das die Aufnahme des antragstellenden Priesters für eine Probezeit von mindestens einem und höchstens drei Jahren genehmigt, an den Ordinarius. Nach Ablauf dieser Probezeit kann die Inkardination erfolgen.
Es wurde kürzlich beschlossen, dass der Ordinarius, sollte die Probezeit erfolglos bleiben, das Reskript zusammen mit einem Bericht, der die Gründe für das Scheitern der Inkardination darlegt, an das Dikasterium für Glaubenslehre zurücksendet.
VERFAHREN ZUR WIEDERAUFNAHME JEGLICHER LAIEN, DIE AUS DER PRIESTERBRÜDERSCHAFT ST. PIUS X. KOMMEN
Dieses Verfahren betrifft die Frage der Zurechenbarkeit – oder des Grades der subjektiven Verantwortung – von Laiengläubigen, die sich der Priesterbruderschaft St. Pius X. förmlich angeschlossen haben oder deren Veranstaltungen besuchen und die in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintreten wollen.
Die Verhängung einer Kirchenstrafe gegen Laien, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, darf nicht automatisch vorausgesetzt werden; vielmehr muss dies von Fall zu Fall geprüft werden.
Da Zurechenbarkeit volles Bewusstsein und bewusste Zustimmung voraussetzt, können zu den Fällen nachgewiesener Zurechenbarkeit gehören:
1. Laien, die dem Dritten Orden der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören;
2. Laien, die regelmäßig an den Feiern der Priesterbruderschaft St. Pius X. teilnehmen und sich zugleich förmlich zu deren lehrmäßigen Positionen bekennen.
Umgekehrt sind folgende Fälle nicht als zurechenbar anzusehen:
3. Laien, die die Priesterbruderschaft St. Pius X. ausschließlich aus liturgischen oder geistlichen Gründen aufgesucht haben;
4. Laien, die trotz Kenntnis der Spannungen mit dem Heiligen Stuhl weder das Lehramt noch die Autorität des Römischen Papstes ablehnen.
Jedes Verfahren für Laien, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören – gegen die eine Kirchenstrafe verhängt wurde und die in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintreten wollen –, erfordert einen förmlichen Akt der vollen Zustimmung zur Lehre und des Gehorsams gegenüber der katholischen Hierarchie unter der Jurisdiktion des Ortsordinarius, der der Garant für die Einheit der Teilkirche ist.
Daher muss ein Laiengläubiger – wie unter Nr. 1–2 genannt –, der sich entschieden hat, die Priesterbruderschaft St. Pius X. zu verlassen:
Die Professio fidei (Glaubensbekenntnis) und die Formula adhaesionis (Formel der Zustimmung) – datiert und unterzeichnet – beim Ortsordinarius einreichen (vgl. Anlagen A–B).
Nach Eingang der Unterlagen wird der Ortsordinarius die Aufnahme des Laiengläubigen in der von ihm für am geeignetsten erachteten Weise und im entsprechenden Zeitrahmen vornehmen – beispielsweise unter Verwendung des – entsprechend angepassten – Ritus der Aufnahme in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche für bereits gültig Getaufte.
Was die unter Nr. 3–4 genannten Laiengläubigen betrifft: Es genügt, wenn sie sich an einen Priester wenden, der in voller Gemeinschaft steht, nachdem sie den Entschluss gefasst haben, die Priesterbruderschaft St. Pius X. künftig nicht mehr aufzusuchen.
Anlage A
GLAUBENSBEKENNTNIS
Ich …
glaube und bekenne mit festem Glauben alles, was im Glaubensbekenntnis enthalten ist, nämlich:
Ich glaube an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen. Für uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist aus der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel. Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Ich glaube (Wir glauben) an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten, und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Wir erwarten die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt. Amen.
Ich glaube ferner mit festem Glauben alles, was im Wort Gottes enthalten ist, geschrieben oder überliefert und von der Kirche, sei es durch feierliches Urteil oder durch das ordentliche und allgemeine Lehramt, als göttlich geoffenbart und zu glauben verkündet wurde.
Ich nehme ferner alles, was von derselben Kirche in Bezug auf Glaubens- und Sittenlehren endgültig gelehrt wird, fest an und behalte es.
Darüber hinaus halte ich mich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes an die Lehren, die entweder der Papst oder das Bischofskollegium bei der Ausübung des authentischen Lehramtes verkünden, selbst wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden.
An Ort und Stelle …
Am …
[Unterschrift]
Anlage B:
BEITRITTSERKLÄRUNG
Ich …
verspreche Treue zur katholischen Kirche und zum Römischen Papst, dem obersten Hirten der Kirche, dem Stellvertreter Christi, dem Nachfolger des seligen Petrus in seinem Primat und als Oberhaupt des Bischofskollegiums, und ich verpflichte mich, keine öffentlichen Erklärungen abzugeben, die dieser Person oder dem Lehramt widersprechen (vgl. can. 1373 und 1365 CJC).
Ich bekenne mich zu der Lehre in Nr. 25 der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Lehramt der Kirche und die ihm geschuldete Treue. Hinsichtlich einiger Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils oder späterer Wiederherstellungen der Liturgie oder des Kirchenrechts, die manchen schwer mit früheren Erklärungen des Lehramtes vereinbar erscheinen, verpflichte ich mich, die Lehre im Einklang mit dem Lehramt auszulegen, damit sie nicht vom übrigen heiligen Erbe der kirchlichen Lehre getrennt wird.
Ich erkläre hiermit, dass ich die Gültigkeit des Messopfers und der Sakramente anerkenne, die ich in der Absicht feiere, das zu tun, was die Kirche tut, und gemäß den Riten, die in den typischen Ausgaben des Römischen Messbuchs sowie in den von Papst Paul VI. und Johannes Paul II. veröffentlichten Ritualen enthalten sind.
Abschließend verspreche ich, mich an die gemeinsame Disziplin der Kirche und ihre Gesetze, insbesondere an die des von Papst Johannes Paul II. verkündeten Codex Iuris Canonici, zu halten.
All dies habe ich eigenhändig unterzeichnet.
Am …
[Unterschrift] …
Der Link zum (verbindlichen) Originaltext des Dikasteriums für die Glaubenslehre
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Lesermeinungen| | Christine vor 14 Minuten | |  | @christus_vincit! 1. Die Aussagen der Piusbruderschaft über das 2. Vatikanische Konzil tragen nicht und brechen bei näherer Betrachtung wie ein Kartenhaus zusammen. Wirklich!
2. Das 2. Vatikanische Konzil hat lehramtlichen Charakter. Alle Gläubigen (nicht nur die Priester) sind angehalten, es anzunehmen. Es enthält keine Irrlehren und stellt keinen Bruch mit der Tradition dar!
Das alles muss jedoch genauer ausgeführt werden, was den Rahmen der Kommentarfunktion mit etwa 1000 Zeichen bei weitem sprengt. Leider ist dazu (noch?) nichts im Web auf deutsch zu finden, jedoch auf englisch schon. Bitte nutzen sie die digitale Übersetzungsfunktion!
Zu den strittigen Punkten beispielsweise:
https://www.tradrecovery.com/articles-research
https://johnsalza.blogspot.com/p/catholic-tradition.html
https://www.youtube.com/@pedrogabrielwriter
Speziell zum Thema 2. Vatikanisches Konzil: www.youtube.com/watch?v=v0DPqDdd4FE&list=PL6c9y1G_rjGvscb2KYWdYR9Y4_vuVwmtT&index=2 |  0
| | | | | gebsy vor 29 Minuten | |  | Angesichts dieser Vorgänge im MYSTISCHEN LEIB
bekommt der Mensch eine Ahnung von den LEIDEN CHRISTI ... |  0
| | | | | Hardenberg vor 41 Minuten | | | | @Jothekieker Es wird doch nun auch nicht dem Ernst der Lage gerecht, wenn man eine ausdrücklich verbotene, schismabegründende Bischofsweihe mit einer Fahne oder Predigt gleichsetzt!
Die Piusbrüder leugnen in der Tat einen Glaubenssatz: Dass die Bischöfe mit und unter dem Papst ein Kollegium bilden. Das ist formal schlicht eine Häresie. Fragen Sie Kardinal Müller. |  0
| | | | | Patroklos vor 41 Minuten | | | | Neues Dogma? Es scheint so, daß die Zustimmung zu den Lehren des "Pastoralkonzils" Vaticanum II zunehmend als konstitutiv für die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche angesehen wird.
Dies wäre freilich ein Bruch, denn bisher genügt Taufe, Credo und die Annahme der Dogmen.
Soll hier ein neues "Superdogma" durch die Hintertür eingeführt werden? |  1
| | | | | trailsurfer vor 52 Minuten | | | | Deutung der Autorin "Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass es für den Vatikan keinerlei Priester der Piusbruderschaft gibt, die sich die am 2. Juli 2026 festgestellte Exkommunikation nicht zugezogen haben."
das ist meiner Meinung nach eine falsche Deutung der Autorin:
Der Vatikan sagt lediglich:
Ein Priester der FSSPX muss um Erlass der Zensur bitten,
falls er eine solche Zensur hat —
entweder durch Weihe durch einen exkommunizierten/irregulären Bischof
oder durch späteren Beitritt zur FSSPX.
Das ist ein konditionaler Satz:
„Falls du eine Zensur hast, musst du sie aufheben lassen.“
Der Vatikan sagt nicht:
dass alle FSSPX‑Priester exkommuniziert sind
dass keiner ohne Zensur existiert
dass am 2. Juli 2026 eine allgemeine Exkommunikation festgestellt wurde
Diese Aussagen stehen nicht im Originaltext. |  0
| | | | | Christine vor 55 Minuten | |  | Petrusbruderschaft Wie wäre es denn, wenn die einzelnen Priester, Diakone und Seminaristen den Anschluss an die Petrusbruderschaft suchen und sich an sie wenden? |  1
| | | | | Wynfried vor 1 Stunden | |  | Rückkehr-Prozedere 1988 hatten die unerlaubten Bischofsweihen für erhebliche Unruhe innerhalb der Piusbruderschaft gesorgt. Zwölf Priester hatten damals die Piusbruderschaft verlassen und nur wenige Tage später die Priesterbruderschaft St. Petrus gegründet. Die Zahl der wechselwilligen Nachwuchskleriker stieg sofort sprunghaft an. Laut den Aufzeichnungen des Mitbegründers Pater Josef Bisig schlossen sich innerhalb kürzester Zeit mindestens 20 Seminaristen der neuen Gemeinschaft an.
Aktuell glaube ich nicht, dass sich das wiederholen wird. Eine nennenswerte Zahl an "Rückkehrern", welche die Piusbruderschaft verlassen wollen, wird es in der gegenwärtigen Situation wohl nicht geben.
Ich frage mich nur, wie es jetzt in den nächsten Jahren weitergehen soll. Die Piusbruderschaft wird trotz der formalen Feststellung eines offiziellen Schismas nicht "einfach so" verschwinden. Im Gegenteil, die "innere Dynamik" wird ihr weiter Auftrieb verleihen. Da wird man unweigerlich miteinander reden müssen. |  0
| | | | | Hängematte vor 1 Stunden | | | | Dieses Mal ist es ernst. Ich denke, jetzt ist die Zeit der Entscheidung gekommen.
Das Lavieren ist zu Ende. Herr Gott hilf! |  2
| | | | | Wilolf vor 1 Stunden | | | | Da bin ich aber froh, dass ich schon katholisch bin und der Kirche nicht erst beitreten muss. Zu meiner Firmung musste ich nur dem Satan widersagen und an das Credo glauben.
Und nicht versprechen, dass ich mich an den CIC, Canon 1 bis 1752 halte, die ich überhaupt nicht alle kenne. |  0
| | | | | Jothekieker vor 1 Stunden | | | | @SarahK Das sehe ich auch so. Wenn Rom dieselben Maßstäbe für gewöhnliche deutsche Gottesdienstbesucher anlegen würde, die eine Regenbogenfahne hinter dem Altar oder eine Klimapredigt ertragen müssen, wären die Offizialate umgehend überlastet. |  1
| | | | | christus_vincit! vor 1 Stunden | | | | Ernstgemeinte Frage Um also katholisch zu sein, muss man nicht einfach nur den Papst als Papst anerkennen und sein unfehlbares Lehramt (alle Dogmen etc) sondern auch noch das 2. Vat.?
Ansonsten ist man nicht katholisch?
Kann denn die Ablehnung/ Anerkennung dieses Konzils über die Frage entscheiden, ob man katholisch ist?
Denn dass die FSSPX Dogmen leugnen würde, oder den Papst als solchen (nicht aber alle seine Entscheidungen) nicht anerkennen würde kann nicht behauptet werden. |  2
| | | | | Versusdeum vor 2 Stunden | | | | Das ist teils unsinnig M.W. stellt bei Pius niemand die "Legitimität", also die Gültigkeit des Novus Ordo infrage. Fakt ist aber, dass dieser am Reißbrett von einer Kommission entworfene Ritus formal wie inhaltlich eine Vereinfachung darstellt und die Glaubensgeheimnisse weit weniger deutlich hervortreten - ganz besonders in seiner deutschen Übersetzung durch tendenziöse Falschübersetzungen bis in die Wandlung! Jeder, der mehr mehrfach auch den überlieferten Ritus der Kirche erlebt hat, kann nur zugeben, dass er praktisch immer weit feierlicher und klarer ist, als der Novus Ordo (dass man diesen theoretisch auch sehr würdig und feierlich zelebrieren kann, so wie z.B. im Hochamt von St. Peter in München, steht außer Frage, aber wo gibt es das sonst noch?).
Dass jemand daher zum Schluss kommt, dass er bevorzugt / möglichst nur noch den überlieferten Ritus der Kirche besucht, muss daher legitim sein. Und genau das torpediert TC. Es bleibt abzuwarten, ob Rom wenigstens diesen einen Notstand endlich beseitigt. |  0
| | | | | Antonius Bacci vor 2 Stunden | | | | Entwaffnende Ehrlichkeit eines Jesuiten Der Jesuit Stefan Kiechle hat zur Frage der Piusbruderschaft einen bemerkenswerten Kommentar verfasst. Dabei ist es nicht primär die Frage des Ungehorsams gegenüber dem Papst, sondern primär die Art der Liturgie, die er nicht in "seiner" Kirche haben will. Blasse junge Männer in antiquiert wirkenden Gewändern, weihrauchgeschwängert etc. Aber das gilt auch umgekehrt: Viele, auch gerade Jüngere, wollen nicht mehr die Mantelalben mit Batikstolen, die oft grauenvollen Lieder der 70er Jahre, die mehr schlecht als recht gespielten Gitarren, die oft peinlich wirkenden Gemeindereferenten etc. "Die Spreu trennt sich vom Weizen" - es fragt sich nur, was Spreu und was Weizen ist. Ein nicht offen erklärtes Schisma geht tief durch die Kirche, viel tiefer als das jetzt von Rom erklärte. |  3
| | | | | SarahK vor 3 Stunden | | | | Dass die sich nicht mal verrennen ich stelle mir gerade Menschen vor, die zur Piusbruderschaft in die Heilige Messe gehen, weil sie darin das „himmlische Jerusalem“ sehen, was ich auch verstehen kann. Ich würde auch zumindest zur FSSP gehen wenn es zeitlich und örtlich würde, plus mein Mann mitkommen würde. Nun dann stelle ich mir die Menschen jetzt in einer durchschnittlichen „deutschen“ Messe vor, oder Fronleichnam oder damit konfrontiert dass ihre Kirchensteuer für Klangschalengottesdienste, Entfernung der Kirchenbänke und Hauptamtliche Laien, die nicht im Stand der Gnade stehen benutzt wird.
"Vae mihi! Video tantam caecitatem in sponsa Christi." (Hl. Katharina bitte für uns) |  5
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