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| ![]() Das Gewissen bei John Henry Kardinal Newmanvor 26 Minuten in Spirituelles, keine Lesermeinung Das verbindliche Lehramt der Kirche ist nötig, um die Freiheit des Menschen, vor allem seinen Intellekt, in die richtigen Bahnen zu lenken - Ein Beitrag von Helmut Prader St. Pölten (kath.net) kath.net dokumentiert den Vortrag von Dr. Helmut Prader bei Int. Theol. Sommerakademie in Haag 2026: Einleitung Wenn man den Namen John Henry Kardinal Newman hört, dann assoziieren viele damit gleich den Begriff „Gewissen“. Anders, als man es vermuten würde, hat Newman aber keinen eigenen Traktat oder ein theologisches Werk über das Thema „Gewissen“ geschrieben. Er selbst schreibt einmal, dass er kein Theologe im eigentlichen und strengen Sinne sei. Vielmehr besteht sein Werk aus Predigten, Vorträgen, Briefen, Kontroversen und geschichtlichen Studien, die anlassbezogen verfasst wurden. Seine Schriften sind lebendig, wirklichkeitsbezogen und weniger systematisch. Die Menschen sollen schrittweise zur Fülle der Wahrheit geführt werden. Daher ist die Entstehungssituation und der Kontext der Texte zu berücksichtigen, um die Aussageabsicht richtig interpretieren zu können. Es geht ihm um die Realität der Offenbarung, um den lebendigen Gott und um den konkreten Menschen, der im Glauben auf die Selbstmitteilung Gottes antwortet. Newman setzt an bei der konkreten Situation einer Person, einer Gemeinschaft, der Kirche oder der Zeit im Allgemeinen. Deshalb schreibt er Briefe, hält Predigten, macht Tagebucheintragungen und verfasst Essays. 1 Theologie ist für ihn „nicht Selbstzweck, sondern steht im Dienst, im Dienst einer Wirklichkeit: Der Wirklichkeit Gottes und seiner Offenbarung und der Wirklichkeit des gläubigen Menschen, Theologie steht im Dienst der Religion und des Glaubens“.2 Dieser Dienstcharakter verschmilzt zu einer Einheit, die sich in besonderer Weise in seiner Gewissenslehre zeigt. Die Diskussionen in der Mitte des 19. Jahrhunderts Der Hauptgegner Newmans war wohl der Liberalismus in der Religion. Über Jahrzehnte führte er einen Kampf dagegen. Er versteht darunter eine „falsche Gedankenfreiheit oder das Nachdenken über Dinge, in denen es wegen der Anlage des menschlichen Geistes zu keinem Ergebnis führen kann oder deshalb nicht am Platze ist. Zu diesen Dingen gehören die Urprinzipien aller Art; und zu den heiligsten und bedeutsamsten derselben sind vor allem die Offenbarungswahrheiten zu zählen. Liberalismus ist daher der Missbrauch, jene geoffenbarten Lehren, die ihrer Natur nach über dem menschlichen Urteil stehen und von ihm unabhängig sind, diesem zu unterwerfen und den Anspruch zu erheben, die Wahrheit und Gültigkeit der Lehrsätze, die sich für ihre Annahme einfach auf die äußere Autorität des göttlichen Wortes stützen, aus inneren Gründen zu bestimmen.“3 Newman unterscheidet zwischen dem rationalistischen Liberalismus und dem emotionalistischen Liberalismus. Beide berauben den Glaubensakt seiner übernatürlichen Dimension. Beim rationalistischen Liberalismus wird Glaube zu einer Vernunfterkenntnis, beim emotionalistischen Liberalismus wird der Glaube zu einem Gefühl. Der einzelne sucht sich aus, was seiner Phantasie entspricht und ihm gefällt.4 „In analoger Weise wird das Gewissen utilitaristisch bzw. ästhetizistisch umgedeutet und verliert seinen eigenständigen und transzendenten Charakter.“5 Newman sah regelrecht eine Verschwörung gegen die Rechte des Gewissens.6 Dieser Satz bringt sehr gut die Spannungen, Diskussionen und Konflikte zum Ausdruck, die zu seiner Zeit über das Gewissen wohl geführt wurden. In der Interpretation seiner Texte müssen seine Äußerungen über das Gewissen und in der Kontroverse mit dem Liberalismus mit bedacht werden. Der berühmte Trinkspruch: Zuerst das Gewissen und dann der Papst Wenn wir uns bei der diesjährigen Tagung mit dem vor wenigen Monaten zum Kirchenlehrer ernannten John Henry Kardinal Newman beschäftigen, dann gehört das Gewissen sicherlich zu einem jener Themen, das auf jeden Fall behandelt werden muss. Das berühmteste Zitat über das Gewissen, das von John Henry Kardinal Newman stammt, ist wohl dieses: "Aber hier taucht eine Schwierigkeit auf. Wie kommt es dann, dass ich so viel Lobendes über den sittlichen Sinn oder das Gewissen gesagt habe? Welchen Bezug kann das Gewissen, das ein Gesetz unseres Geistes ist, ein Bote Gottes und gleichsam der Ausspruch einer göttlichen Stimme, die uns gebietet, dies zu tun und jenes zu lassen, auf die Autorität des Papstes haben? Sicherlich, wenn ich gezwungen bin, die Religion in Trinksprüche nach dem Essen einzubringen, was mir in der Tat nicht ganz richtig erscheint, dann werde ich trinken – auf den Papst, wenn Sie so wollen –, aber zuerst auf das Gewissen und danach auf den Papst. Ich halte dafür, dass das Gewissen der ursprüngliche Stellvertreter Christi ist: ein Prophet in seinen Kundgaben, ein Monarch in seiner Unbedingtheit, ein Priester in seinen Segnungen und Bannsprüchen, und selbst wenn das ewige Priestertum in der ganzen Kirche aufhören würde zu bestehen, würde in ihm das priesterliche Prinzip bleiben und Macht haben."7 Soweit Newman. Da aber Prof. Klausnitzer auf dieses berühmte Zitat eigens eingehen wird, will ich dazu nur ein paar Worte sagen. Im Brief an den Herzog von Norfolk aus dem Jahre 18748 weist Newman entschieden den Vorwurf des ehemaligen Premierministers Gladstone zurück, dass die Katholiken nach der Definition des Unfehlbarkeitsdogmas aus dem Jahre 1870 auf ihre geistige und sittliche Freiheit verzichten und ihre staatliche Treue und Pflicht der Gnade eines anderen preisgeben müssten. Er legt dar, dass Gladstone und mit ihm auch manche Katholiken das Unfehlbarkeitsdogma nicht richtig verstehen, weil sie dessen Grenzen missachten und nicht einsehen, dass die Aussagen der Kirche wie der Offenbarung das Gewissen erleuchten und nicht ausschalten. Die Autorität des Papstes hat ihre Begründung in der Offenbarung. „Gott hat seine Offenbarung der Kirche anvertraut und sorgt dafür, dass sie in der Kirche und durch die Kirche in Treue bewahrt, ausgelegt und weitergegeben wird. Wenn jemand diese Sendung der Kirche im Glauben angenommen hat, befiehlt ihm niemand anderer als sein eigenes Gewissen, auf die Kirche und auf den Papst als das sichtbare Oberhaupt der Kirche zu hören.9 So sagt Newman: „Spräche der Papst gegen das Gewissen im wahren Sinne des Wortes, dann würde er Selbstmord begehen. Er würde sich den Boden unter den Füßen wegziehen [...] Auf das Gewissen und seine Heiligkeit gründet sich sowohl seine Autorität in der Theorie wie auch seine tatsächliche Macht [...] Der Kampf für das Sittengesetz und für das Gewissen ist seine raison d’etre“.10 Katholiken gehorchen dem Papst nicht, weil jemand sie dazu nötigt, sondern weil sie im Glauben davon überzeugt sind, dass der Herr durch ihn — und durch die Bischöfe in Gemeinschaft mit ihm — die Kirche leitet und in der Wahrheit erhält. Das geformte Gewissen führt den Gläubigen zum freien und mündigen Gehorsam gegen den Papst. Kirche, Papst und Bischöfe wiederum erleuchten das Gewissen, das eine klare Orientierung braucht. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht weiter darauf eingehen und verweise auf den Vortrag von Prof. Klausnitzer. Die Quellen zum Thema Gewissen bei Newman Eine eigene Schrift über das Wesen des Gewissens findet sich bei Newman nicht. Vielmehr müssen verschiedene Schriften, Essays und Predigten berücksichtigt und in ihrer gegenseitigen Ergänzung gesehen und verstanden werden. Texte über das Gewissen finden sich in der 1859 entstandenen Schrift „Proof of Theism“11 und in den noch als Anglikaner gehaltenen Predigten „Fifteen Sermons preached before the University of Oxford“12. In besonderer Weise aber hat er sich mit dem Gewissen in einem philosophischen Hauptwerk „An Essay in Aid of a Grammar of Assent“13 aus dem Jahre 1870 befasst. In diesem Werk nimmt Newman auch eine gründliche phänomenologische Analyse des Gewissens vor, um den Aufweis der Möglichkeit einer realen Zustimmung zum Sein Gottes durchzuführen. So ist das Erfassen Gottes im Gewissen und die Pflichten des Menschen ihm gegenüber die Grundlage der natürlichen Religion.14 Insgesamt ist zu sagen, dass für Newman das Thema „Gewissen“ eine Primatstellung hat. Er betont, dass der Mensch einerseits für die Wahrheit, die objektive, unwandelbare Wahrheit geschaffen ist, andererseits unter allen Umständen seinem Gewissen gehorchen muss.15 Wie beschreibt nun Newman das Gewissen: Das Gewissen ist eine naturgegebene, aber entwicklungsbedürftige Anlage, es besitzt sowohl ein kognitives als auch ein voluntativ-emotionales Element und es hat transzendent-personalen Charakter.16 Gott existiert und wir haben von Natur aus ein Gewissen! Das gehört zu den „ursprünglichsten Verfasstheiten des Geistes“ und kann nicht weiter „in irgendeine in unserer Natur liegenden Verbindung von Prinzipien aufgelöst werden, die elementarer wären als es selbst“. Newman nennt es „ursprüngliche Mitgift“, „ursprüngliches Prinzip“, „ursprünglich eingesenktes göttliches Licht“, „angeborener Sinn für Recht und Unrecht“, „Gesetz der Natur“, „einfaches Element unserer Natur“, „natürliche Stimme“, „der Brust von der Natur eingepflanzt“, „unserer Natur eingepflanzter Führer des Lebens“, „natürliches Gewissen“, der „Stimme Gottes in der Natur und im Herzen des Menschen zum Unterschied von der Stimme der Offenbarung“.17 Dem gegenüber sieht die Moderne des 19. Jahrhunderts das Gewissen in erster Linie die Subjektivität der Person, unabhängig von jeder Fremdbestimmung. Es ist richtig, dass jeder seinem eigenen Gewissen folgen muss, so wie jeder mit seinem eigenen Verstand denken und mit seinem eigenen Herzen fühlen muss. Das Gewissen ist jedoch für Newman keine rein autonome Größe. Er schreibt: „Das Gewissen hat Rechte, weil es Pflichten hat. Doch in diesem Zeitalter besteht bei einem großen Teil des Volkes das eigentliche Recht und die Freiheit des Gewissens darin, vom Gewissen zu dispensieren, einen Gesetzgeber und Richter zu ignorieren und von unsichtbaren Verpflichtungen unabhängig zu sein. Man nimmt an, jeder habe einen Freibrief dafür, eine Religion zu haben oder nicht, sich dieser oder jener anzuschließen und sie dann wieder aufzugeben [...] Das Gewissen ist ein strenger Mahner; aber in diesem Jahrhundert ist es durch ein falsches Bild ersetzt worden, von dem die voraufgehenden achtzehn Jahrhunderte niemals gehört hatten und das sie auch nie mit dem Gewissen hätten verwechseln können, wenn sie davon gehört hätten. Es ist das Recht auf Eigenwillen“.18 Das Gewissen und die Stimme Gottes Newman sieht im Gewissen eine wesentlich theonome Größe, ein «Heiligtum», in dem Gott sich persönlich jeder einzelnen Person zuwendet, ob sie sich dessen bewusst ist oder nicht. Er geht davon aus, dass der Schöpfer den vernunftbegabten Geschöpfen sein eigenes Gesetz eingepflanzt hat: „Dieses Gesetz wird Es klingen hier die Worte durch, die Paulus an die Gemeinde in Rom geschrieben hat: „Wenn Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie, die das Gesetz nicht haben, sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, dass ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab, ihre Gedanken klagen sich gegenseitig an und verteidigen sich – an jenem Tag, an dem Gott wie ich es in meinem Evangelium verkündige, das, was im Menschen verborgen ist, durch Jesus Christus richten wird.“20 Der Mensch ist verpflichtet, dem Gewissen zu gehorchen, auch wenn es irrig ist, denn es tritt ihm entgegen als Gesetz Gottes, das in der Seele des Einzelnen aufgenommen wurde. Das Gewissen ist nicht einfach mit dem Gesetz Gottes identisch; es ist das göttliche Gesetz, das durch den Intellekt der einzelnen Person hindurchgetreten ist. Diese anthropologische Dimension des Gewissens ist nach Newman nicht bloß die Fähigkeiten des Intellekts21, sondern auch jene, die den Willen, die Gefühle, die Leidenschaften und alle anderen Komponenten der menschlichen Person mit einschließt. Die Bildung des Gewissens umfasst den ganzen Menschen und ist von grundlegender Bedeutung. Die theozentrische Dimension des Gewissens ist für Newman von besonderer Bedeutung. Er sagt: „Richtschnur und Maßstab der Pflicht ist weder Nutzen noch Vorteil, noch das Glück der größten Zahl, noch das Staatswohl, noch Schicklichkeit, noch Ordnung, und auch nicht das pulchrum. Das Gewissen ist weder weitsichtige Selbstsucht noch das Verlangen, mit sich selbst in Einklang zu stehen; sondern es ist ein Bote von Ihm, der sowohl in der Natur als auch in der Gnade hinter einem Schleier zu uns spricht und uns durch seine Stellvertreter lehrt und regiert. Das Gewissen ist der ursprüngliche Statthalter Christi, ein Prophet in seinen Mahnungen, ein Monarch in seiner Bestimmtheit, ein Priester in seinen Segnungen und Bannflüchen. Selbst wenn das ewige Priestertum in der Kirche aufhören könnte zu existieren, würde im Gewissen das priesterliche Prinzip fortbestehen und seine Herrschaft ausüben.“22 Das Gewissen ist nicht einfach die Stimme des Menschen im eigenen Ich. Vielmehr zieht Newman einen Vergleich: Es ist ein Bote Gottes, der hinter einem Schleier zu uns spricht. Weiters bezeichnet Newman das Gewissen „als pflichtschuldigen Gehorsam gegen das, was den Anspruch erhebt, eine in uns sprechende göttliche Stimme zu sein“.23 Die Gewissenserfahrung Die Gewissenserfahrung ist für Newman ein Weg zur Erkenntnis Gottes. In seinem Entwurf einer Zustimmungslehre versucht er einen Aufweis Gottes ausgehend von der Erfahrung des Gewissens. Er unterscheidet dabei zwischen dem „Sinn für das Sittliche“ (moral sense) und dem „Sinn für die Pflicht“ (sense of duty).24 Mit dem Sinn für das Sittliche ist das Urteil der Vernunft gemeint, ob nun eine Handlung gut oder böse ist. Der Sinn für die Pflicht meint, die als gut erkannte Handlung zu tun oder die als böse erkannte Handlung zu unterlassen.25 Dabei gibt es nach Aussage von Newman eine direkte Beziehung zu unseren Gefühlen. Wenn wir dem Gewissen folgen, führt dies zu Glück, Freude und Frieden. Andernfalls führt es zu Scham, Schrecken und Furcht. Newman sagt dazu: „Wenn wir [...] uns verantwortlich fühlen, beschämt sind, erschreckt sind bei einer Verfehlung gegen die Stimme des Gewissens, so schließt das ein, dass hier einer ist, dem wir verantwortlich sind; vor dem wir beschämt sind; dessen Ansprüche auf uns wir fürchten. Wenn wir nach dem Unrechttun den gleichen tränenvollen, herzbrechenden Gram fühlen, der uns erschüttert, wenn wir eine Mutter gekränkt haben; wenn wir nach dem Recht tun die gleiche lichtvolle Heiterkeit des Geistes genießen, die gleiche beruhigende Freude und Befriedigung, die einem Lob folgt, das wir von einem Vater empfangen — so haben wir gewiss in uns das Bild einer Person, auf die unsere Liebe und Verehrung blickt; in deren Lächeln wir unser Glück finden; nach der wir uns sehnen; an die wir unsere Klagen richten; bei deren Zorn wir in Verwirrung geraten und dahinschwinden [...] So ist also das Phänomen des Gewissens als das eines Befehls dazu geeignet, dem Geist das Bild eines höchsten Herrschers einzuprägen, eines Richters, heilig, gerecht, mächtig, allsehend, vergeltend“.26 Newman ist sich bewusst, dass die Erfahrung des Gewissens den Menschen nicht automatisch zu Gott führt. Erst wenn die Stimme des Gewissens in ihrem transzendenten Charakter erkannt wird, kann sie ein Weg zu Gott werden. Dann vermag sie dem Menschen das Bild eines persönlichen Gottes einzuprägen. Im Roman Kallista lässt er Kallista zu Polemon sagen: „Ich fühle diesen Gott in meiner Brust. Ich fühle mich in seiner Gegenwart. Er spricht zu mir: Wir können davon ausgehen, dass für Newman der Weg des Gewissens dazu führt, mit Gott in eine persönliche Beziehung zu treten, der zur Erkenntnis der Wahrheit führt und zum Tun des Guten anspornt. Für Newman kann der Gehorsam gegenüber dem Gewissen das Herz des Menschen für den Glaubensgehorsam bereiten. Das Gewissen ist für ihn eine autoritative Stimme, die den Menschen unerbittliche Befehle erteilt. Dies verlangt vom Menschen Gehorsam. Dieser freie und mündige Gehorsam ist jene innere Haltung, die es den Menschen leicht macht, das Evangelium anzunehmen.28 Der verpflichtende Charakter des Gewissens Newman schreibt: „Da sie mit Gehorsam beginnen, schreiten sie weiter zu einem vertrauten Erfassen des einen Gottes und zum Glauben an ihn. Seine Stimme in ihnen legt Zeugnis ab für ihn, und sie glauben seinem eigenen Selbstzeugnis [...] Das ist also der erste Schritt in diesen guten Voraussetzungen, die zum Glauben an das Evangelium führen“.2937 Die Stimme des Gewissens ist einerseits zwar befehlend, andererseits jedoch oftmals leise und undeutlich zu vernehmen. Die Unterscheidung zwischen den Leidenschaften des eigenen Herzens und dem Aufruf des Gewissens ist oft nicht leicht. Newman schreibt: „So weckt die Gabe des Gewissens ein Verlangen nach etwas, was es selbst nicht gänzlich zu bieten vermag. Es flößt ihnen die Idee von einer autoritativen Führung, von einem göttlichen Gesetz ein und das Verlangen, es in ganzer Fülle, nicht in Bruchstücken oder indirekter Eingebung zu besitzen. Es weckt in ihnen einen Durst, eine Ungeduld nach der Erkenntnis jenes unsichtbaren Herrn, Lenkers und Richters, der einstweilen nur im Verborgenen zu ihnen spricht, der leise zu ihrem Herzen redet, der ihnen etwas sagt, aber nicht annähernd so viel, wie sie wünschen und brauchen [...] Das ist die Definition, möchte ich sagen, jedes religiösen Menschen, der von Christus nichts weiß; er hält Ausschau“.30 Der Mensch will jedoch eine sichere Orientierung, einen Erlöser, der ihn von Sünden befreit und ihm einen bleibenden Frieden schenkt. Aus persönlicher Erfahrung heraus weiß er, dass „der Gehorsam gegen das Gewissen zum Gehorsam gegen das Evangelium führt, dass dieses also nur die Erfüllung und Vollendung jener Religion ist, die das natürliche Gewissen lehrt“.31 Auf dem Weg der Annahme des Evangeliums wird aus dem Gewissen ein vom Glauben informiertes und am Glauben orientiertes christliches Gewissen. Es kommt durch die Offenbarung zu einer Erleuchtung des Gewissens und macht es fähiger, leichter sichere Urteile in den konkreten Umständen des Lebens zu treffen und den Alltag gemäß dem Evangelium zu gestalten. Noch mehr: Durch die Taufe wird der ganze Mensch, also auch sein Gewissen, in Christus neu geboren.32 Newman hält fest, dass es einerseits niemals erlaubt sei, gegen das eigene Gewissen zu handeln.33 Wenn es auch immer geboten ist, dem eigenen Gewissen zu folgen, so kann es doch andererseits mit Schuld verbunden sein, wenn jemand aufgrund einer mangelnden Bereitschaft, das eigene Gewissen zu bilden, zu irrigen oder falschen Auflassungen gelangt. Die Kirche leistet dabei einen wertvollen Dienst für den einzelnen, wie auch für die Gesellschaft, da sie Anwältin und Zeugin der unveräußerlichen Rechte und Pflichten der Menschen ist. „Diese Rechte und Pflichten, die in der Würde des Menschen wurzeln, bilden die Grundlage der modernen Demokratien, können aber als solche nicht demokratischen Mehrheitsregeln unterworfen sein. Wenn die Kirche an die Würde der menschlichen Person sowie an deren grundlegende Rechte und Pflichten erinnert, erfüllt sie eine Sendung, die für die modernen Gesellschaften von lebensnotwendiger Bedeutung ist.“34 Das Gewissen und das Papstamt Das Gewissen und die Autorität der Kirche und des Papstes steht für Newman immer im Dienst des Gewissens der Menschen und der Gesellschaft. Das hat jedoch nichts mit Willkür oder weltlichen Herrschaftsmodellen zu tun, sie ist untrennbar mit dem unfehlbaren Glaubenssinn des ganzen Volkes Gottes und mit der spezifischen Sendung der Theologen verbunden. Die Autorität der Kirche reicht aber nur so weit, wie die Offenbarung und die zum Heil notwendige Wahrheit reicht. Wenn es nur um die kirchliche Ordnung oder um die Verwaltung geht oder auch um Aussagen im Bereich einer aktuellen politischen Lage, beanspruchen solche Aussagen nicht, unfehlbar zu sein. Solche Abgrenzungen, die uns heute als selbstverständlich erscheinen, sind in der damaligen Zeit – vielleicht auch in der Diskussion mit den Ultramontanisten und der damaligen Polemik bezüglich des Infallibilitätsdogmas – wohl nötig gewesen. Die Ausführungen Newmans eignen sich allerdings nicht, um einen Dissens mit dem Lehramt zu rechtfertigen. Newman schreibt ausdrücklich, „dass das Gewissen nicht ein Urteil über irgendeine spekulative Wahrheit, über eine abstrakte Lehre ist, sondern sich unmittelbar auf ein Verhalten bezieht, auf etwas, was getan werden muss oder nicht getan werden darf [...] Infolgedessen kann das Gewissen nicht in eine direkte Kollision mit der Unfehlbarkeit der Kirche oder des Papstes kommen. Diese erstreckt sich nämlich nur auf allgemeine Sätze und auf die Verurteilung bestimmter einzelner und gegebener Irrtümer“.35 Für Newman wäre es undenkbar gewesen, dass ein Katholik in Fragen des Glaubens oder der Sitten aus Gewissensgründen von der Lehre der Kirche abweichen kann. Erst wenn jemand den Glauben verliert und aufgrund eines irrigen Gewissens meint, eine andere Religion sei wahr, muss er die Kirche verlassen, wie die großen Lehrmeister immer gesagt haben. Die Grenzen des Papstamtes Ian Ker ist ein britische Theologe und Literaturwissenschaftler, der jahrzehntelang am Newman-Institut in Oxford geforscht und eine 800-seitige Newman-Biographie verfasst hat, die als Standardwerk gilt, ist auch der Herausgeber vieler Newman-Texte. Er meint, Newman würde über die Behauptung erschrecken, ein Katholik könne aus Gewissensgründen von der eindeutigen Lehre der Kirche abweichen oder die Rolle des Gewissens im Zusammenhang mit moralischen Normen ignorieren. Bezüglich der positiven moralischen Normen scheint es offenkundig, dass es dem Gewissen des Einzelnen zukommt, diese zu konkretisieren und im Alltag gemäß den eigenen Möglichkeiten in die Praxis umzusetzen. Was die negativen moralischen Normen betrifft, könnte man die Frage stellen, ob es hier einen Spielraum für das Gewissen des Einzelnen gibt, weil diese Normen immer, ohne Ausnahme, verpflichten. Ker zeigt, dass Newman die Rolle des Gewissens auch bezüglich der negativen moralischen Normen unterstreicht: Diese müssen nämlich in ihrer genuinen Bedeutung erfasst und in den konkreten Lebensumständen in Treue verwirklicht werden.36 Wörtlich schreibt Newman: „Da das Gewissen ein praktisches Diktat ist, ist eine Kollision zwischen ihm und dem Papst nur möglich, wenn der Papst Gesetze oder besondere Befehle und dergleichen gibt. Doch ein Papst ist nicht unfehlbar in seinen Gesetzen, ebenso wenig in seinen Befehlen und politischen Aktionen, in seiner Verwaltung, in seiner öffentlichen Politik“.37 Aber auch in diesem Bereich wird der gläubige Mensch die Entscheidungen des Papstes bereitwillig annehmen, um die Einheit der Kirche nicht zu gefährden. In Einzelfällen kann sein Gewissen jedoch in Fragen dieser Art zu einer Auffassung kommen, die von jener des Papstes abweicht. Hierzu schreibt Newman: „Prima facie ist es seine strenge Pflicht, schon aus einem Gefühl der Loyalität, zu glauben, der Papst sei im Recht und handle entsprechend. Er muss jenen niedrigen, unedlen, selbstsüchtigen, vulgären Geist seiner Natur überwinden, der schon bei der ersten Kunde von einem Befehl sich sofort dem Vorgesetzten gegenüber, der ihn gibt, in Opposition setzt und fragt, ob jener nicht sein Recht überschreite, und Freude daran hat, in einer moralischen und praktischen Angelegenheit mit Skeptizismus zu beginnen. Er darf nicht eigensinnig dazu entschlossen sein, ein Recht zu beanspruchen, zu denken, zu sagen und zu tun, was ihm gerade beliebt, und die Frage nach Wahrheit und Irrtum, nach Recht und Unrecht, die Pflicht, wenn möglich zu gehorchen, und die Neigung, zu sprechen, wie sein Oberhaupt spricht, und in allen Fällen auf der Seite seines Oberhauptes zu stehen, nicht einfach beiseite schieben. Würde diese notwendige Regel beachtet, dann kämen Zusammenstöße zwischen der Autorität des Papstes und der Autorität des Gewissens nur sehr selten vor. Auf der anderen Seite haben wir schließlich in der Tatsache, dass das Gewissen jedes einzelnen in außergewöhnlichen Fällen frei ist, einen Garanten und eine Bürgschaft [...] dafür, dass kein Papst jemals imstande sein wird [...], für seine eigenen Zwecke ein falsches Gewissen zu schaffen“.38 Der Papst steht also nicht über der Wahrheit, er ist als Nachfolger Petri Diener der Wahrheit, die das Gewissen der Gläubigen erleuchtet. Die Gewissensbildung Für Newman gibt es ein Leben ohne Gewissen nicht, weil es so innig mit der menschlichen Natur verbunden ist, dass der Mensch es nicht abschütteln kann. Der Mensch kann das Gewissen kann zwar zum Schweigen bringen, er kann ihm den Gehorsam verweigern, letztlich kann er es aber nicht ganz zerstören, weil er es nicht selbst geschaffen hat. „Als ein menschliches Wesen bin ich unfähig – wollte ich es auch versuchen – ohne irgendeine Art von Gewissen zu leben.“39 Das Gewissen ist jedoch nicht von Anfang an in einem fertigen und voll entwickelten Zustand. Die Aufgabe liegt darin, die natürlichen Anlagen durch persönliche Anstrengung zu entfalten und zu ihrer ursprünglichen Bestimmung zu führen. Das Gewissen lässt eine Entwicklung und Bildung zu. Das Gewissen kann seinen Dienst, den Unterschied zwischen Recht und Unrecht zu erkennen und Norm von konkreten Handlungen zu sein, „ohne Hilfe von außen nicht zweckentsprechend erfüllen; es bedarf der Regulierung und Stützung. Sich selbst überlassen wird es, auch trotz anfänglich wahrer Aussage, zuletzt schwankend, zweifelhaft und irrig; es bedarf guter Lehrer und guter Vorbilder, die es auf der Höhenlinie der Pflicht erhalten.“40 Die gefallene Natur steht unter dem Einfluss der Sünde. Das Gewissen ist darin mit einbezogen und deshalb braucht das Gewissen eine Formung, um nicht von der Sünde irregeleitet oder ganz zum Schweigen gebracht zu werden. Von Anfang an steht der Mensch im Spannungsfeld von Gehorsam und Ungehorsam, zwischen dem Tun der erkannten Pflicht und deren Verweigerung.41 Der Ungehorsam gegenüber dem Gewissen bewirkt, dass das Licht der Unschuld immer schwächer und schließlich durch die Vernunft ersetzt wird.42 Die Vernachlässigung der Gewissensbildung bringt den Menschen schließlich von der Wahrheit ab und machen ihn zu einem Gefangenen seiner selbst. Wenn jedoch das Gewissen gebildet wird, so werden die moralischen und religiösen Wahrheiten immer deutlicher erkannt.43
Die Unfehlbarkeit des Gewissens Im Menschen steckt grundsätzlich eine tiefe Sehnsucht nach Wahrheit, nach der Fülle der Wahrheit. Auch das geformte Gewissen besitzt eine eigentümliche religiöse Dynamik und ruft eine innere Unruhe hervor. Die Stimme des Gewissens lässt den Menschen Ausschau halten nach einer unfehlbar wahren Offenbarung, nach einer Botschaft der Erlösung. Ein religiöser Mensch, der Christus noch nicht kennt und nur auf sein Gewissen angewiesen ist, wird von ihm mit den kurzen Worten definiert: „Er hält Ausschau.“ Man könnte anders formuliert auch sagen: „Er ist ein Suchender.“ Newman ist der Überzeugung, dass der Gehorsam gegenüber der natürlichen Stimme des Gewissens zum Gehorsam gegenüber dem sich offenbarenden Gott führt. Newman hat eine interessante Linie und Reihenfolge aufgezählt, die einerseits zum Schmunzeln einlädt und andererseits auch seinen Bekehrungsweg beschreibt. So wird nach seiner Aussage der Geist in einer unfehlbaren Reihenfolge von der Verwerfung des Atheismus zum Theismus geführt, vom Theismus zum Christentum, vom Christentum zur evangelischen Religion und schließlich von dort zum Katholizismus.44 Für Newman ist klar, dass das Gewissen zum wahren Glauben führt. Für ihn ist die Kirche die Hüterin und Interpretin der übernatürlichen Offenbarung. Deshalb kann sie mit ihrer Lehre das Gewissen der Gläubigen richtig formen. In welchem Verhältnis stehen das Gewissen und das Lehramt? In der moraltheologischen Diskussion werden das persönliche Gewissen und die objektive Lehre der Kirche oftmals als miteinander in Konflikt stehend dargestellt. Newmans Überzeugung ist hingegen, dass sie sich gegenseitig stützen und ergänzen. Die Schrift allein ist kein hinreichender Schutz für die Offenbarung. Die Heilige Schrift darf nicht der Obhut der Kirche entzogen werden.45 Zum Schutz vor häretischen Irrtümern erstellten die im Konzil versammelten Bischöfe, die Hirten und Lehrer der Kirche, ein Credo, das den Gläubigen autoritativ vorgelegt wird und besitzt einen dogmatisch verbindlichen Charakter.46 Er kommt zur Überzeugung, dass die Kirche aufgrund einer göttlichen Verheißung in ihrer Lehre rein und frei von jeder Korruption sein muss.47 Immer mehr kamen ihm Zweifel auf, dass dieses Kennzeichen nicht in der Anglikanischen Kirche, sondern nur in der Römisch-katholischen Kirche verwirklicht ist. Für sein weiteres Leben hatte diese Einsicht weitreichende Konsequenzen. Er selbst bezeugt, dass er dabei keine Zweifel hatte.48 Der Gehorsam gegenüber der Stimme des Gewissens macht das Wesen der natürlichen Religion aus. In gleicher Weise bildet der Gehorsam gegenüber der Kirche und der kirchlichen Autorität das Wesen der Offenbarungsreligion.49 Nach Newman gibt es eine unlösbare Verbindung zwischen Offenbarung und Kirche, die in der Struktur des Glaubensaktes wurzelt. Es gibt im Glauben eine innere Disposition, die eine reale Zustimmung zur Botschaft eines von Gott kommenden Zeugen vorbereitet. In der Urkirche war der Glaube „nur“ durch das Wort der Apostel zugänglich. Newman bezeichnet dies als lebendige Autorität der Kirche. „Die Kirche war ihre Lehrmeisterin; sie kamen nicht, um zu argumentieren, um zu prüfen, peinlich auszuwählen, sondern um alles anzunehmen, was man ihnen vorlegte.“50 Die Apostel waren die von Gott kommenden autoritativen Zeugen der Offenbarung.51 Durch die Verkündigung der Kirche wird der Zugang zur vollen Offenbarungswahrheit ermöglicht. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Protestantismus, der den Zugang zur Offenbarung, zur Heiligen Schrift, dem privaten Urteil des einzelnen überlässt. Newman schreibt: „Sind nicht diese beiden Zustände oder Akte des Geistes ganz verschieden voneinander: Einfach glauben, was eine lebendige Autorität lehrt – und ein Buch nehmen, wie etwa die Heilige Schrift, und es nach Belieben gebrauchen, dann den Meister spielen, das heißt euch selbst zum Meister desselben machen, es für euch selbst auslegen und nur das annehmen, was ihr beliebig darin schon wollt und nichts sonst? Sind das nicht zwei Vorgänge, die sich darin unterscheiden, dass man sich im ersten Fall unterwirft, im letzten selber urteilt?“52 Die Voraussetzungen für seine Konversion Die Grundbedingung für den Eintritt in die Katholische Kirche ist für ihn der feste Entschluss, in allen Dingen des Glaubens und der Sitte das Wort der Kirche anzunehmen im Glauben, dass sie unmittelbar vom Gott der Wahrheit kommt. Niemand soll zu ihr übertreten, um die „eigenen Begriffe an sie heranzutragen, sondern in der Absicht, ein allzeit Lernender zu sein. … Kommt nicht wie Menschen, die sich einen Sitzplatz in der Kirche sichern oder ihre Eintrittskarte holen für den Hörsaal. Kommt zur Kirche wie zu eurer Heimat, wie zur Schule eurer Seelen, wie zur Mutter der Heiligen und zum Vorhof des Himmels.“53 Das Lehramt der Kirche hat immer eine dienende Aufgabe. Sie überliefert, verkündet und interpretiert das geoffenbarte, in der Heiligen Schrift grundgelegte Wort Gottes.54 In diesem Sinne steht das Lehramt „über“ der Heiligen Schrift, der Tradition, der Lehre der Väter und der Theologen; sie ist die Regel und Richtschnur des geoffenbarten Glaubens.55 Die Gabe der Unfehlbarkeit besitzt die Kirche in der Auslegung der geoffenbarten Glaubens- und Sittenlehre, die nach Newmans Auffassung bereits in der Idee der Offenbarung als solcher eingeschlossen ist.56 Newman hatte eine kritische Haltung gegenüber einer Dogmatisierung der Unfehlbarkeit des Papstes.57 Diese ursprüngliche Haltung lag an der speziellen Situation der Katholischen Kirche im England des 19. Jahrhunderts begründet. Einige wollten die Position des Papstes stärken, indem sie überzogene Positionen in Bezug auf die päpstliche Unfehlbarkeit forderten. Die Unfehlbarkeit sollte ihrer Meinung nach auch auf legislatorische und judiziale Akte des Heiligen Stuhles ausgeweitet werden.58 Überzogen formulierte Newman, dass sie sich wünschten, der Papst möge jeden Tag unfehlbare Äußerungen von sich geben. Diese ultramontane Partei, die immer mehr an Einfluss gewann, hielt Anglikaner von der Konversion ab.59 Das Erste Vatikanische Konzil dogmatisierte dann aber die Infallibilität des Papstes und des Lehramtes in jener Art, wie es auch Newman verstanden hatte und nicht so, wie es sich die Ultramontanisten vorstellten. Das verbindliche Lehramt der Kirche ist vielmehr nötig, um die Freiheit des Menschen, vor allem seinen Intellekt, in die richtigen Bahnen zu lenken. Wo es kein Lehramt gibt, wird das Privaturteil seinen Platz einnehmen. Der unfehlbaren Äußerung geht eine angestrengte Vernunfttätigkeit voraus. Die Definition wiederum fordert eine Reaktion der Vernunft heraus. Das Dogma muss in das Ganze des Glaubens eingeordnet werden. 60 So stellt Newman fest, dass „die katholische Christenheit nicht eine einfache Verkörperung des religiösen Absolutismus ist, sondern sie zeigt ein immer neues Bild von Autorität und persönlichem Urteil, die beide abwechslungsweise hervor- und zurücktreten, wie an der Küste Ebbe und Flut; - sie ist eine große Gemeinschaft menschlicher Wesen mit eigensinnigem Intellekt und wilden Leidenschaften, die durch die Schönheit und Majestät einer übermenschlichen Macht zu einer Einheit zusammengehalten werden; - gewissermaßen eine große Besserungs- oder Erziehungsanstalt, aber nicht ein Spital oder Gefängnis, wo man ins Bett gelegt oder lebendig begraben wird, sondern wo man (wenn ich mein Bild ändern darf) gleichsam in eine geistige Werkstätte kommt, in der das rohe Material der Menschennatur, das so vortrefflich, so gefährlich und für die göttlichen Absichten noch so geeignet ist, neugestaltet wird.“61 Die Unfehlbarkeit des Papstes ist nicht zur Zerstörung, sondern zur Erbauung gegeben. Im Gewissen erspürt der Mensch, was er in einer bestimmten Situation unter ganz konkreten Umständen zu tun oder zu meiden hat. Die Aufgabe des Papstes sieht Newman darin, das Sittengesetz zu verkünden und das Gewissen zu schützen und zu stärken.62 Das irrende Gewissen Zum Abschluss möchte ich jetzt noch kurz darauf eingehen, was Newman über das irrende Gewissen sagt. Für ihn ist klar, dass es nur eine Wahrheit gibt.63 Deshalb leben viele Menschen im Irrtum, sie sind überzeugt, in der Wahrheit zu stehen. Doch ihr Gewissen irrt. Dennoch muss der Mensch auch dem unüberwindlich irrigen Gewissen folgen. Dennoch braucht es einen Weg zur Überwindung des Irrtums und des Hineinreifens in die Wahrheit. Die Tatsache, dass es einen Gewissensirrtum überhaupt geben kann, setzt voraus, dass das Gewissen die sittliche Ordnung nicht schafft, sondern ihr untergeordnet ist. Newman sagt, „dass der menschliche Geist der Wahrheit unterworfen ist, nicht über sie herrscht“64. Wenn das Gewissen Dinge zu tun oder zu meiden befiehlt, die von der Ordnung der objektiven Wahrheit abweichen oder gar im Gegensatz dazu stehen, unterliegt es dem Irrtum.65 Wenn Menschen in der moralischen Beurteilung einzelner Taten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, beweist dies „die Unsicherheit des inneren Gesetzes über Gut und Böse“66. Das Gewissen bedarf der Hilfe von außen. „Sich selbst überlassen, wird es trotz anfänglich wahrer Aussage, zuletzt schwankend, zweifelhaft und irrig.“67 Es gibt vielfältige Einflüsse auf das Gewissen, Leidenschaft, Stolz und Eigenwille können die Stimme des Gewissens so sehr beeinträchtigen, dass der Mensch nicht weiß, ob ein Befehl vom Gewissen oder von den sündhaften Neigungen kommt. Schlussbemerkungen John Henry Kardinal Newman war ursprünglich zutiefst mit der Anglikanischen Kirchengemeinschaft verbunden, auch beruflich. Umso mehr spürt man sein Ringen in der Suche nach der Wahrheit, gerade im religiösen Bereich. Dies hat schließlich im Alter von 44 Jahren zu seiner Konversion geführt. Damit verlor er seine Stellung an der Universität von Oxford, viele Freunde wendeten sich von ihm ab. So wurde er der erste Rektor der neu gegründeten Katholischen Universität Dublin. Es ist zu vermuten, dass er gegen so manche Polemik ankämpfen musste, gerade wegen der Diskussionen hinsichtlich des Infallibilitätsdogmas. Aus dieser Sicht heraus wird es auch verständlich, warum er das Thema Gewissen und Katholisches Lehramt, bzw. Papstamt so intensiv und häufig behandelte. Für ihn war klar, dass Gewissen und Lehramt keine Gegensätze sind, sondern in engster Verbindung stehen. Dr. Helmut Prader ist a.o. Professor für Moraltheologie in Heiligenkreuz und Bischofsvikar in St. Pölten.
1 Vgl. Geißler Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 8f. 2 Fries, Heinrich, Newmans Bedeutung für die Theologie, in: Neue Schriften. Gesammelte Aufsätze Bd. I, Hg. von Hünermann, Peter, Verlag Herder, Freiburg 1975, 182. 3 John Henry Newman, Apologia pro vita sua, London 1888 (übers. M. Knöpfler, Letters and Correspondence of John Henry Newman during his Live in the English Church (ed. A. Mozley), London 1891.), Mainz 1951, 327. 4 Vgl. Geißler Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 11. 5 Geißler Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 11. 6 John Henry Newman, Certain Difficulties felt by Anglicans in Catholic Teaching, Diff II, Westminster 1969, 249: „All through my day there has been a resolute warfare, I had almost said conspiracy against the rights of conscience.“ 7 John Henry Newman, A Letter to the Duke of Norfolk on Occasion of Mr. Gladstone’s Recent Expostulation, London: Longmans, Green, and Co. 1875, S. 52-53: "But here comes in a difficulty. How is it, then, that I have been saying so much in praise of the moral sense or Conscience? How can Conscience, which is a law of our mind, and a messenger of God’s, and a dictate, as it were, of a Divine Voice, bidding us do certain things and avoid others, have any bearing upon the authority of the Pope? Certainly, if I am obliged to bring religion into after-dinner toasts, (which indeed does not seem quite the thing) I shall drink—to the Pope, if you please,—still, to Conscience first, and to the Pope afterwards. I hold that Conscience is the aboriginal Vicar of Christ, a prophet in its informations, a monarch in its peremptoriness, a priest in its blessings and anathemas, and, even though the eternal priesthood throughout the Church could cease to be, in it the sacerdotal principle would remain and would have a sway." Hier zitiert nach: John Henry Newman, Brief an den Herzog von Norfolk, übers. u. eingel. v. Heinrich Fries, Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag 1968, S. 45. 8 Certain Difficulties felt by Anglicans in Catholic Teaching, 2 Vol., Westminster 1969, 171-378. 9 Geißler, Hermann: Der «ursprüngliche Statthalter Christi» — J. H. Newman über das Gewissen. In: COMMUNIO. Internationale Katholische Zeitschrift, 46. Jg., Heft 5, September/Oktober 2017, 475. 10 John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 165f.
11 John Henry Newman, Proof of Theism, in: The Philosophical Notebook of John Henry Newman (ed. E. Sillem / A. J. Boekraad), Vol 2: The Text, Louvain 1970, 31-77. 12 John Henry Newman, Fifteen Sermons preached before the University of Oxford, London 1890. 13 John Henry Newman, An Essay in Aid of a Grammar of Assent, Westminster 1973. 14 Vgl. Geißler Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 18. 15 John Henry Newman, Stray Essays on Controversial Points Variusly Illustrated by Cardinal Newman, Private 1890, § 52. 16 Vgl. Geißler Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 55. 17 Vgl. Geißler, Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 55f. 18 John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 163f. 19 Ebd., 163f. 20 Röm 2, 14-16. 21 John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 161. 22 John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 163f. 23 John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 167. 24 John Henry Newman, Entwurf einer Zustimmungslehre, Mainz 1961, 74. 25 Vgl. Geißler, Hermann: Der «ursprüngliche Statthalter Christi» — J. H. Newman über das Gewissen. In: COMMUNIO. Internationale Katholische Zeitschrift, 46. Jg., Heft 5, September/Oktober 2017, 472. 26 John Henry Newman, Entwurf einer Zustimmungslehre, Mainz 1961, 77.
27 John Henry Newman, Kallista. Roman aus der Zeit der Christenverfolgungen im dritten Jahrhundert, Köln 1856, 240f. 28 Vgl. Geißler, Hermann: Der «ursprüngliche Statthalter Christi» — J. H. Newman über das Gewissen. In: COMMUNIO. Internationale Katholische Zeitschrift, 46. Jg., Heft 5, September/Oktober 2017, 474. 29 John Henry Newman, Predigten, X. Band, Stuttgart 1961, 84. 30 Ebd., 85. 31 Ebd., 205. 32 Vgl. John Henry Newman, Apologia pro vita sua, Illertissen 2013, 363f. 33 Vgl. John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 161. 34 Geißler, Hermann: Der «ursprüngliche Statthalter Christi» — J. H. Newman über das Gewissen. In: COMMUNIO. Internationale Katholische Zeitschrift, 46. Jg., Heft 5, September/Oktober 2017, 476. 35 John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 167f.
36 Vgl. Ker, Ian, Newman, Modernity and Conscience, in: Evandro Botto — Hermann Geissler, Una ragionevole fede. Logos e dialogo in John Henry Newman, Milano 2009, 34. 37 John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 168.
38 John Henry Newman, Polemische Schriften, Mainz 1959, 169. 39 John Henry Newman, Entwurf einer Zustimmungslehre (über. Th. Haecker), Ausgewählte Werke von John Henry Kardinal Newman (hrsg. M. Laros / W. Becker), AW VII, Mainz 1961, 163. 40 John Henry Newman, Predigten vor Katholiken und Andersgläubigen, Stuttgart 1964, 99. 41 Vgl. John Henry Newman, Parochial und Plain sermons, Westminster, Vol. 1, 111. 42 Vgl. ebd., 221. 43 Vgl. Geißler Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 60. 44 Vgl., John Henry Newman, Entwurf einer Zustimmungslehre (über. Th. Haecker), Ausgewählte Werke von John Henry Kardinal Newman (hrsg. M. Laros / W. Becker), AW VII, Mainz 1961, 349. 45 Vgl., John Henry Newman, Fifteen Sermons preached before the University of Oxford, London 1890, 69f. 46 Vgl., John Henry Newman, The Arians oft he Fourth Century, Westminster 1968, 142-150. 47 Vgl., John Henry Newman, Essey Critical and Historical, Vol. 2, London 1888, 234. 48 Vgl., John Henry Newman, Apologia pro vita sua, London 1888, 238. 49 Vgl., John Henry Newman, An Essay on the Development of Christian Doctrine, Westminster 1968, 86. 50 John Henry Newman, Zur Philosophie und Theologie des Glaubens (übers. M. Hofmann / W. Becker), AW VI, Mainz 1964, 320. 51 Vgl., John Henry Newman, Discourses addressed to Mixed Congregations, Westminster 1966, 197. 52 John Henry Newman, Zur Philosophie und Theologie des Glaubens (übers. M. Hofmann / W. Becker), AW VI, Mainz 1964, 322. 53 John Henry Newman, Zur Philosophie und Theologie des Glaubens (übers. M. Hofmann / W. Becker), AW VI, Mainz 1964, 344. 54 Vgl., John Henry Newman, Stray Essays on Controversial Points Variously Illustrated by Cardinal Newman, Private 1890, 7. 55 Vgl., John Henry Newman, Stray Essays on Controversial Points Variously Illustrated by Cardinal Newman, Private 1890, 57. 56 Vgl., John Henry Newman, An Essay on the Development of Christian Doctrine, Westminster 1968, 75-92. 57 Vgl., John Henry Newman, The Letters und Diaries of John Henry Neweman, Vol. XXV, Oxford 1973-1977, 18ff. 58 Vgl., John Henry Newman, The Letters und Diaries of John Henry Neweman, Vol. XXV, Oxford 1973-1977, 230ff. 59 Vgl., John Henry Newman, The Letters und Diaries of John Henry Neweman, Vol. XXI, London 1961-1972, 297. 60 Vgl. Geißler Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 184. 61 John Henry Newman, Apologia pro vita sua, London 1888 (übers. M. Knöpfler, Letters and Correspondence of John Henry Newman during his Live in the English Church (ed. A. Mozley), London 1891.), Mainz 1951, 290f. 62 Vgl., John Henry Newman, Certain Difficulties felt by Anglicans in Catholic Teaching, Diff II, Westminster 1969, 252. 63 Vgl., John Henry Newman, Über die Entwicklung der Glaubenslehre, Mainz 1969, 309. 64 Ebd. 65 Vgl. Geißler Hermann, Gewissen und Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1992, 208f. 66 John Henry Newman, Zur Philosophie und Theologie des Glaubens, in: M. Laros / W. Becker (Hrsg.), Ausgewählte Werke von John Henry Newman, Bd. VI, 25. 67 John Henry Newman, Predigten vor Katholiken und Andersgläubigen, in: Deutsche Predigtausgabe, (hrst. Und übers. Benediktiner von Weingarten), Stuttgart 1964, Bd. XI, 99. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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