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| ![]() Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenzvor 14 Minuten in Kommentar, keine Lesermeinung „Der kirchliche Gehorsam bindet mich an den Papst, diesen Gehorsam schulde ich auch meinem Diözesanbischof, der in Einheit mit Rom steht, niemals aber Meinungen und Weisungen irgendeines deutschkatholischen Gremiums.“ Kommentar von Thorsten Paprotny Hannover (kath.net) Dass die Prüfung der Satzung der sogenannten Synodalkonferenz, mit dem die Mehrheit der amtierenden Bischöfe und die laikalen Funktionäre den deutschen Synodalen Weg verstetigen wollte, länger dauert als von vielen Zeitgenossen erwartet, stimmt durchaus zuversichtlich, zeigt aber erneut auch den regionalen Hochmut der etablierten deutschen Amtsträger und Kirchenkritiker. Es ist eine Art von römischer Milde, dass die Prüfung dieser kuriosen Satzung so lange dauert. Man muss sich dazu nur die Satzung der Synodalkonferenz ins Gedächtnis rufen. Dort heißt es in Artikel 1: „Zur Stärkung der Synodalität und in Rezeption der Bischofssynode (insb. Nr. 127), deren Abschlussdokument Teil des ordentlichen Lehramtes ist, sowie des Auftrages des Generalsekretariats der Synode in seinem Schreiben vom 15. März 2025 an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen besteht in der katholischen Kirche in Deutschland die Synodalkonferenz als synodales Gremium, in dem Bischöfe und weitere Gläubige gemäß ihrer gemeinsamen Taufwürde und je eigenen Berufung gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen, um so dem Sendungsauftrag der Kirche gerecht zu werden. Sie achtet die verfassungsgemäße Ordnung der Kirche und wahrt die Rechte der Diözesanbischöfe und der Deutschen Bischofskonferenz sowie der diözesanen Verfahren und Gremien.“ Das ist der Sache nach falsch, denn die „verfassungsgemäße Ordnung der Kirche“ wird ignoriert, die „Rechte der Diözesanbischöfe“ werden relativiert. Bei all den wolkigen Formulierungen lässt sich auch fragen: Wer hat die Laienfunktionäre eigentlich demokratisch legitimiert, die Interessen der Weltchristen hierzulande zu vertreten? Ich nicht. Oder erinnern Sie sich je daran, dass das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ vom Volk Gottes gewählt wurde? Dieses Gremium fördert nicht den „Sendungsauftrag der Kirche“, sondern steht nach meiner unmaßgeblichen Meinung ihm entgegen. Wer Artikel 2 auch nur auszugsweise liest, weiß unmittelbar, warum das nicht mehr als eine Karikatur des Katholischen ist. Dort werden die „Aufgaben der Synodalkonferenz“ benannt, unter anderem: „a) Sie nimmt Stellung zu wesentlichen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche in Deutschland als Teil der weltkirchlichen Gemeinschaft. Hinter der Leerformel des Abschnitts „a)“ lässt sich vieles vermuten – ein Einfallstor für die Beliebigkeit –, etwa irgendwelche beliebigen politischen Statements, von irrlichternden Laienpredigten bis hin zur flächendeckenden Förderung von Windenergieanlagen und Bekenntnissen zum vermeintlich menschengemachten Klimawandel, die das Credo der Kirche ersetzen. Im zweiten Abschnitt der Synodalkonferenz-Prosa wird das Amt des Diözesanbischofs relativiert und verhöhnt. Die Synodalkonferenz kann alle möglichen Beschlüsse fassen, aber ebendiesen kommt faktisch keine bindende Kraft. Wird dort – etwa per Mehrheitsbeschluss in einem kirchenrechtlich fragwürdigen Gremium – darüber entschieden, ob etwas „überdiözesane Bedeutung“ hat? Das alles ist nicht nur kirchenrechtlich höchst problematisch, sondern auch dezidiert konzilswidrig. In dem Dekret „Christus Dominus“ heißt es in Abschnitt II 8 a: „Als Nachfolgern der Apostel steht den Bischöfen in den ihnen anvertrauten Diözesen von selbst jede ordentliche, eigenständige und unmittelbare Gewalt zu, die zur Ausübung ihres Hirtenamtes erforderlich ist. Die Gewalt, die der Papst kraft seines Amtes hat, sich selbst oder einer anderen Obrigkeit Fälle vorzubehalten, bleibt dabei immer und in allem unangetastet.“ Wo der Papst ist, ist die Kirche – so lehrte der Kirchenvater Ambrosius. Der kirchliche Gehorsam bindet mich, so darf ich sagen, an den Papst, und diesen Gehorsam schulde ich auch meinem Diözesanbischof, der in Einheit mit Rom steht, niemals aber den Meinungen und Weisungen irgendeines deutschkatholischen Gremiums. Wer eine Synodalkonferenz begrüßt, der begibt sich auf nationalkirchliche Irr- und Abwege, die in das weite Land der Konfusion hineinführen. Dr. Thorsten Paprotny (siehe Link) lehrte von 1998-2010 am Philosophischen Seminar und von 2010 bis 2017 am Institut für Theologie und Religionswissenschaft der Leibniz Universität Hannover. Der Autor vieler Bücher publizierte bsp. den Band "Theologisch denken mit Benedikt XVI.". Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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