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Erzbischof Becker erlaubt Interkommunion „im Einzelfall“

2. Juli 2018 in Aktuelles, 53 Lesermeinungen
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Becker: "Alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn" sollen sich "mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln" - UPDATE: Beckers Statement in voller Länge


Paderborn (kath.net) Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker erlaubt evangelischen Ehepartnern in gemischtkonfessionellen Ehen in Einzelfällen den Empfang der katholischen Kommunion. Dies berichtet das „Westfalenblatt“. Becker setzte die jüngst von der DBK veröffentlichte und von Papst Franziskus abgelehnte Handreichung für sein Erzbistum in Kraft. Allerdings sei damit „keine allgemeine Zulassung zum Kommunionempfang“ verbunden, betonte er. Der Erzbischof sagte weiter: „In der Sitzung des Priesterrates des Erzbistums Paderborn am 27. Juni 2018 habe ich meine Einordnung vorgetragen und die Erwartung formuliert, dass sich alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln.“ Damit sei allerdings „keine allgemeine Zulassung zum Kommunionempfang“ verbunden. Damit setzt ausgerechnet das gemeinhin eher als konservativer eingestufte Erzbistum Paderborn die hochumstrittene Handreichung in Kraft.


UPDATE:
kath.net dokumentiert das Statement von Erzbischof Hans-Josef Becker gemäß Antwort des Erzbistums Paderborn auf kath.net-Presseanfrage in voller Länge:

Das von der Deutschen Bischofskonferenz vorgelegte Papier „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie“ ist eine wertvolle Orientierungshilfe. Sie bietet eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare. Dabei steht ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis des Einzelnen im Vordergrund, die Eucharistie zu empfangen. Es geht um keine allgemeine Zulassung zum Kommunionempfang.

Durch die Taufe, den christlichen Glauben und das Sakrament der Ehe sind zwei Christen miteinander verbunden. Beim evangelischen Ehepartner einer konfessionsverbindenden Ehe können somit durchaus die Sehnsucht und der starke Wunsch zum Empfang der Eucharistie vorhanden sein. Es geht darum, zu einer verantwortlichen Gewissensentscheidung zu kommen.

Konfessionsverbindende Ehepaare und Familien liegen uns ebenso am Herzen wie die Ökumene. Mit dieser Orientierung wird nicht die Frage von Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft übergangen oder grundsätzlich beantwortet. Wir wollen den Gläubigen, die in einer konfessionsverbindenden Ehe leben, einen Weg pastoraler Begleitung zeigen, auf dem im Einzelfall ein Kommunionempfang möglich werden kann.

In der Sitzung des Priesterrates des Erzbistums Paderborn am 27. Juni 2018 habe ich meine Einordnung vorgetragen und die Erwartung formuliert, dass sich alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln.

Foto Erzbischof Becker (c) Erzbistum Paderborn


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