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Mexikanische Bischofskonferenz unterstützt großen Protestmarsch gegen Abtreibung

27. September 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
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Großer Demonstrationszug am 3.10 wegen Aufweichung des Abtreibungsverbots, alle Pfarreien sollen sich beteiligen - UPDATE: Auszüge aus kritischer Stellungnahme der Mexikanischen Bischofskonferenz nach Entscheidung des Obersten Gerichtshofs


Mexiko-Stadt (kath.net/KAP/red) Die katholische Kirche in Mexiko hat zu einem Protestmarsch "für die Frau und für das Leben" aufgerufen. Am 3. Oktober soll in Mexiko-Stadt eine von katholischen Laien initiierte Demonstration gegen eine Gerichtsentscheidung zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stattfinden. Die Mexikanische Bischofskonferenz unterstützt die Großkundgebung, geht aus einem Beitrag des kirchlichen Portals desdelafe.mx hervor. Alle Pfarreien und kirchlichen Gemeinschaften des Landes sind demnach aufgerufen, sich vor Ort oder mit zeitgleichen Gottesdiensten zu beteiligen.

Die Bischöfe und Priester des Landes sollten die von der Bürgerorganisation "ConParticipacion" gestartete Initiative "begleiten, fördern und unterstützen", so der Appell der Bischöfe. Das Eintreten gegen Abtreibung müsse ein "ein aus dem Glauben geborener Ausdruck der Nächstenliebe zugunsten echter Lösungen für die Bedürfnisse der Frauen und ihrer Würde" sein. Dabei gelte es, das volle Recht des ungeborenen Kindes auf Leben sichtbar zu machen und zu respektieren.
Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof am 7. September ein absolutes Abtreibungsverbot im nordmexikanischen Bundesstaat Coahuila für verfassungswidrig erklärt. Das zehnköpfige Gericht argumentierte einstimmig, das Recht von Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung sei höher zu bewerten als der Schutz des ungeborenen Kindes. Hat die Frau nachweislich in die Abtreibung eingewilligt, besteht dem Urteil zufolge keine Schuld, die strafrechtlich verfolgt werden könnte.
In einem weiteren ebenfalls einstimmigen Urteil vom 9. September wurde ein Passus der Verfassung des Bundesstaates Sinaloa aufgehoben, der das Leben des Menschen von der Empfängnis an schützte. Länderkongresse könnten den Begriff einer Person nicht außerhalb der Bundesverfassung definieren und ihn auf Ungeborene ausweiten, befanden die Richter. Dieses Urteil hat Auswirkungen auf andere mexikanische Bundesstaaten, deren Gesetze ähnliche Formulierungen enthalten.


Mit der Entscheidung des Höchstgerichts steht nun eine Lockerung der Gesetze in vielen Bundesstaaten Mexikos bevor. Abtreibungen waren bislang nur in der Hauptstadt sowie in Oaxaca, Veracruz und Hidalgo bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt, in allen anderen Bundesstaaten sind sie nur im Fall von Vergewaltigung gestattet. In Lateinamerika sind Abtreibungen in Argentinien, Uruguay, Kuba, Guyana und Französisch-Guayana straffrei, in den anderen Ländern nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten

UPDATE: Auszüge aus der Stellungnahme der Mexikanischen Bischofskonferenz nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Mexiko-Stadt (kath.net/pl) In ihrer lesenswerten Stellungnahme nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Aufweichung des Verbotes der Abtreibung schreibt die Mexikanische Bischofskonferenz am 8.9.2021:

Einerseits sollte „keine Frau gezwungen werden, die dramatische Entscheidung zur Abtreibung zu treffen, eine Situation, die in vielen Fällen eine tiefe Spur von Schmerz hinterlässt. In diesem Sinne sind wir uns bewusst, dass Gefängnis keine Lösung für das Problem von Frauen ist, die abtreiben, sondern eher zu ihrer erneuten Viktimisierung führen könnte. Daher unterstützt die Kirche entschlossenes und aktives Engagement für diejenigen Initiativen, Programme und Projekte, die versuchen, Frauen die notwendigen Mittel zu bieten, um gemäß ihren legitimen Bestrebungen ein würdiges Lebensprojekt aufzubauen und sich in allen Bereichen aktiv zu engagieren.

Aber „andererseits muss die Kirche, Mutter aller Menschen –  auch der bereits empfangenen, aber noch nicht geborenen –, mit allen gesetzmäßigen Mitteln auch ihre grundlegende Würde als Schöpfung Gottes schützen (vgl. Ps 139,14-18 ) und sicherstellen dass ihr Recht auf Leben nicht an Bedingungen geknüft wird, nicht diskriminiert oder dem Willen oder der Entscheidung eines Dritten unterliegt. Auch dieser Weg stellt keine Alternativlösung dar.“

Die Bischöfe erinnern an den Schmerz von Müttern, die tragischerweise Kinder verlieren: „Das Herz der Mutter leidet zutiefst, wenn ihre Kinder verletzt werden oder die Last einer schmerzhaften und schwierigen Situation tragen. Auch die Mutter, die den Tod eines Kindes miterlebt, besonders wenn das Kind klein und verletzlich ist, erlebt ihrerseits unaussprechliche Trauer. Angesichts dieses Gefühls bedauern wir zutiefst, dass der Gerichtshof angesichts des offensichtlichen Dilemmas, die abtreibende Frau nicht zu kriminalisieren und gleichzeitig das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen, beschlossen hat, das zweite auszuschließen, ohne den Schutz beider zu suchen.“

Dann stellt die Bischofskonferenz fest, dass „im Rahmen unseres sozialen und demokratischen Rechtsstaates das Menschenrecht auf Leben in unserer Verfassung und in den wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträgen anerkannt und garantiert ist“, dies beziehe sich auch auf den noch nicht geborenen Menschen, nämlich „von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“.

Es sei „nicht zulässig“, dass der Beschluss des Gerichtshofs beschließt, dass es ein „Grundrecht“ der Frau „zu entscheiden“ gibt und dass dieses „in der Möglichkeit des freien Zugangs zum sicheren Schwangerschaftsabbruch“ unter Verfassungsschutz besteht, so die Bischöfe. „Wenn in diesen Grundsätzen die Grundlage dieses sogenannte ‚Entscheidungsrechts‘ gefunden wird, aus welchem logischen Grund wird dann das ungeborene Kind nicht beachtet? Welche objektiven Richtlinien gibt es, um diese Rechte auf das gezeugte Ungeborene zu beschränken und es damit dem Schutz des Staates zu entziehen? Wir stellen mit ernster Besorgnis fest, dass die verwendete Argumentation auf Auslegungsparametern beruht, die sich (unter dem Anschein von Progressivität) in eine ‚Konstitutionalisierung des Entscheidungsrechts‘ (wie der Entschließungsentwurf zeigt) unter Vernachlässigung anderer Rechtsaspekte derselben Hierarchie übersetzt, dessen innerer Wert unabhängig von den religiösen Überzeugungen oder Überzeugungen jeder Person ist.“

Die Bischöfe verweisen dann auf Aussagen von Papst Franziskus, der angesichts der zunehmenden Bedrohungen für das Lebensrecht vor einer „Wegwerfkultur“ gewarnt hatte.


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