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| ![]() Mit 16 entschied sie sich für das Leben27. Jänner 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen Die US-Sängerin und -Schauspielerin Jamie Lynn Spears wurde als Jugendliche schwanger und von allen Seiten zur Abtreibung gedrängt. Heute gibt sie darüber ein unpopuläres Zeugnis. Washington D.C. (kath.net/Jugend für das Leben/mk) Inmitten von Social-Media-Kampagnen wie „Shout your abortion“, die die Welt glauben lassen, dass es zum Star- und Stark-Sein gehört, für Abtreibung zu werben, sticht Jamie Lynn Spears hervor – durch ihre Entscheidung für das Leben: Sie ist die kleine Schwester der Sängerin Britney Spears und wurde 2007 schwanger – mit 16. In ihrer neuen Autobiografie (siehe Foto) „Things I Should Have Said“ (Dinge, die ich sagen hätte sollen) schildert Jamie, wie sie ihre Eltern zur Abtreibung drängten. „Sie kamen in mein Zimmer, um mich davon zu überzeugen, dass ein Baby zu haben an dem Punkt meines Lebens eine schreckliche Idee sei. ,Es wird deine Karriere zerstören. Du bist zu jung. Du weißt nicht, was du tust. Es gibt Tabletten, die du nehmen kannst. Wir können dir helfen, das Problem zu lösen‘“, schreibt Jamie Lynn über diese turbulente Phase ihres Lebens in ihrem Buch, wie die BILD-Zeitung berichtet. Auch ihr Management wollte die damals schon als Schauspielerin und Sängerin tätige Jugendliche zur „Vernunft“ bringen. Doch Jamie Lynn ließ sich nicht beirren und behielt ihr Kind. Psychische Unterstützung erhielt sie von ihren Eltern nicht; bis die „Story“ öffentlich gehen durfte, musste sie abgeschieden mit ihrer Mutter leben. Heute ist ihre Tochter Maddie 13 Jahre alt. Gemeinsam mit einer weiteren Tochter und ihrem Ehemann, dem Unternehmer Jamie Watson, lebt Jamie Lynn in den USA. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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