
Berliner Schule wollte Nicht-Muslime zum Ramada-Fastenbrechen verpflichten18. März 2025 in Deutschland, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Viele Eltern waren empört. Der Berliner Senat hat mittlerweile klargestellt, dass die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen freiwillig ist und nicht auf Kosten des Unterrichts gehen darf.
Berlin (kath.net/jg)
Die Direktion der Zuckmayer-Schule in Berlin-Neukölln lud alle Schüler der 7. Klasse am 28. März zum Fastenbrechen von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Teilnahme sei für alle – auch nicht-muslimische Schüler – verpflichtend, da der Unterreicht dafür zu einer anderen Zeit entfalle, berichtet die österreichische Zeitung Die Krone. 
Viele Eltern waren empört. „Weihnachten wird nicht an der Schule gefeiert, Ostern auch nicht“, sagte ein betroffener Vater gegenüber der Zeitung BILD. Zu keinem christlichen Feiertag gebe es Pflichtveranstaltungen. „Aber zum Ramadan müssen unsere Kinder antreten. Wo leben wir denn?“, fragt er, der selbst keiner Religion angehört.
Der Berliner Senat hat mittlerweile klargestellt, dass die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen freiwillig ist und nicht auf Kosten des Unterrichts gehen darf. Die Behörde hat die Schule angewiesen, die Einladung in der gewählten Form zurückzuziehen. Sie betont, dass religiöse Feste willkommen seien, aber nie verpflichtend für alle sein könnten.
Von der Direktion der Zuckmayer-Schule kam bisher keine Stellungnahme zu dem Vorfall.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |