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Angeblich ‚Billigung einer Straftat‘: 1.800 Euro Strafe für drei Daumen nach oben5. Juli 2025 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Staatsanwaltschaft Kassel erließ einen Strafbefehl gegen eine Frau, die einen Bericht über die Tötung eines Vergewaltigers durch das Opfer mit drei ‚Daumen hoch‘-Emojis kommentiert hatte.
Kassel (kath.net/jg)
Eine Frau aus Hessen hat am 26. Oktober einen Beitrag auf X mit drei Emojis „Daumen hoch“ kommentiert. Der Beitrag enthielt einen Bericht über eine 15-Jährige aus Schweden, die ihren Vergewaltiger, einen Mann mit Migrationshintergrund, gemeinsam mit ihrem Freund und dessen Brüdern erhängt hatte. Ein User hatte den Bericht mit den Worten „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ kommentiert. Die Staatsanwaltschaft Kassel erließ einige Monate später einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro gegen die Frau, berichtet Apollo News. 
Die Staatsanwaltschaft interpretierte die drei „Daumen hoch“-Emojis als „öffentlich einsehbare“ Zustimmung der 64-Jährigen zu einer Straftat, nämlich der vorsätzlichen Tötung „im Wege unberechtigter Selbstjustiz“. Die Justizbehörde ging außerdem davon aus, dass sich die Frau besonders daran erfreut habe, dass die Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden sei. Weiters habe sie sich die Aussage bezüglich der „77 Jungfrauen“ zu eigen gemacht und auf diese Weise versucht, den Getöteten zu verhöhnen, heißt es in dem Strafbefehl.
Die Frau kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.
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Lesermeinungen | Wirt1929 5. Juli 2025 | | | Nicht verstanden @Burchard
Auch mir erschließt sich die Zielführung der Berichterstattung nicht, wenn es denn eine geben sollte.
@Versusdeum
Die Tötung eines Menschen sollte einer nachfolgend zustimmenden Geste bei uns Christen auf Widerstand stoßen. Ihrer rechtlichen Einschätzung und in Fragestellung vorgenommene Bewertung kann nicht geteilt werden. Die Wahrnehmung bestimmter Rechtsvorgänge in Subjektivität betrachtet, stehen oft im Widerspruch zur objektiven Rechtsprechung des Strafgesetzbuches auf der Basis des Grundgesetzes. Unterschwellige Polemik hilft da leider nicht weiter, sondern führt zu mehr Hass und nicht gewollter Ausgrenzung. Zustimmend kann jedoch festgestellt werden, das die Rechtsnorm den schwierigen sich mehrenden Straftaten im geschilderten Bereich Verschärfung erfahren dürfte. |  1
| | | Versusdeum 5. Juli 2025 | | | @Burchard Das erschließt sich auch nur im "Gesamtbild". Wobei ich auch nur bei den Symptomen von Krise, Selbsthasses und Selbstzerstörung des immer unfreieren Westens in vielen Jahren einigermaßen einen Überblick gewonnen habe. Warum die Dinge so laufen, wie sie laufen, da stehe ich noch ganz am Anfang (Abgesehen von der Erkenntnis, dass nach Augustinus ein Staat ohne Gott eine gut organisierte Räuberbande ist- oder zumindest schnell sein kann).
Was die unterschiedliche Rechtsprechung betrifft, nur ein paar Beispiele:
- Linksextremisten zünden 1,1 kg Sprengstoff mitten in einer Stadt vor einem AfD-Büro: Bewährungsstrafen
- Asylzuwanderer begehen Gewalt- und Sexualstraftaten: Geringe oder Bewährungs"strafen"
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- Mann postet ein Meme mit Habeck und dem Text "Schwachkopf" (statt Schwarzkopf): Hausdurchsuchung und "Straftat rechts"!
Rechtsstaat und Gerechtigkeitsempfinden laufen immer weiter auseinander |  4
| | | Burchard 5. Juli 2025 | | | Unverständlicher Beitrag Mir erschließt sich weder der Sinn dieses Beitrags noch des Kommentars von Versusdeum.
Wenn die Tat etwas anderes als die Billigung von Straftaten im Sinne von § 140 StGB sein soll, mag die Angeklagte Einspruch einlegen und ihre Verfahrensrechte wahrnehmen. Wenn der Tatbestand hingegen verwirklicht ist, ist es nur korrekt, wenn die Staatsanwaltschaft eine Straftat auch verfolgt.
Das ist auch schon alles. Wo das Berichtenswerte liegen soll bleibt ebenso unklar wie die eher von Ahnungslosigkeit geprägten Reflexe über antiweißen Rassismus (was immer das mit dem Artikel zu tun haben soll) oder vermeintliche Kuschelstrafen. |  1
| | | Versusdeum 5. Juli 2025 | | | Indem das Gericht das unterstellt / feststellt, betont es gleichzeitig, dass, im Gegensatz dazu, antiweißer Rassismus keine Straftat ist oder zumindest nicht strafverschärfend gewertet wird. Andererseits gibt es zumindest in Deutschland für Asylzuwanderer reihenweise Utzidutzi-Kuschel"strafen", selbst bei Gewalt- oder Sexualstraftaten, während man bei den Eingeborenen schon bei einem falschen Daumen keine Gnade kennt?
Offensichtlich sind nicht nur wir Deutschen Menschen zweiter Klasse im eigenen Land, dieser ideologisch motivierte investierte Rassismus ist offensichtlich weit in die dekadenten und sich selbst hassenden westlichen Gesellschaften eingedrungen. |  4
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