Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  2. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  3. „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio
  4. Liegt ein Schisma in der Luft?
  5. 'Gut' gebrüllt, Löwe?
  6. Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
  7. Sacrosanctum Concilium: Die Liturgie und das Geheimnis Christi
  8. „Leo macht Schluss mit ‚Doppelstandards‘: Warum der deutsche Synodale Weg ins Stocken gerät“
  9. MAGNIFICA HUMANITAS
  10. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  11. Nach Gipfelkreuzschändung: 18-Jähriger stellt neues selbstgebautes Kreuz auf
  12. Vatikan veröffentlicht die Leitlinien für den Umsetzungsweg der Synode über die Synodalität
  13. Yoga-Kongress am Geburtsort des heiligen Franz Xaver
  14. US-Diözese Wichita hat seit Jahren viele Priesterberufungen
  15. Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 ‚beunruhigend‘ und ‚verblüffend‘

Angeblich ‚Billigung einer Straftat‘: 1.800 Euro Strafe für drei Daumen nach oben

5. Juli 2025 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Staatsanwaltschaft Kassel erließ einen Strafbefehl gegen eine Frau, die einen Bericht über die Tötung eines Vergewaltigers durch das Opfer mit drei ‚Daumen hoch‘-Emojis kommentiert hatte.


Kassel (kath.net/jg)
Eine Frau aus Hessen hat am 26. Oktober einen Beitrag auf X mit drei Emojis „Daumen hoch“ kommentiert. Der Beitrag enthielt einen Bericht über eine 15-Jährige aus Schweden, die ihren Vergewaltiger, einen Mann mit Migrationshintergrund, gemeinsam mit ihrem Freund und dessen Brüdern erhängt hatte. Ein User hatte den Bericht mit den Worten „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ kommentiert. Die Staatsanwaltschaft Kassel erließ einige Monate später einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro gegen die Frau, berichtet Apollo News.


Die Staatsanwaltschaft interpretierte die drei „Daumen hoch“-Emojis als „öffentlich einsehbare“ Zustimmung der 64-Jährigen zu einer Straftat, nämlich der vorsätzlichen Tötung „im Wege unberechtigter Selbstjustiz“. Die Justizbehörde ging außerdem davon aus, dass sich die Frau besonders daran erfreut habe, dass die Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden sei. Weiters habe sie sich die Aussage bezüglich der „77 Jungfrauen“ zu eigen gemacht und auf diese Weise versucht, den Getöteten zu verhöhnen, heißt es in dem Strafbefehl.

Die Frau kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Meinungsfreiheit

  1. Finnische Politikerin Räsänen ficht Verurteilung wegen ‚Volksverhetzung‘ vor EGMR an
  2. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  3. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  4. Ehemalige finnische Innenministerin Räsänen: „Was haben SIE in den letzten Jahren geschrieben?“
  5. „Meldestellen? … Diese Einrichtungen sind so komplett überflüssig!“
  6. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  7. Christliche Organisation ADF unterstützt X bei Berufung gegen DSA-Strafe
  8. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  9. Telegram-Gründer Pavel Durov: "Bleib wachsam, Spanien"
  10. Meinungsfreiheit auf katholisch






Top-15

meist-gelesen

  1. „Leo macht Schluss mit ‚Doppelstandards‘: Warum der deutsche Synodale Weg ins Stocken gerät“
  2. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  3. MAGNIFICA HUMANITAS
  4. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  5. Liegt ein Schisma in der Luft?
  6. Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
  7. 'Gut' gebrüllt, Löwe?
  8. Komm, o Geist der Heiligkeit! Aus des Himmels Herrlichkeit!
  9. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  10. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  11. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  12. Nach Gipfelkreuzschändung: 18-Jähriger stellt neues selbstgebautes Kreuz auf
  13. „Synodenbericht präsentiert einen toxischen ‚Paradigmenwechsel‘“
  14. US-Diözese Wichita hat seit Jahren viele Priesterberufungen
  15. „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz