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Liegt ein Schisma in der Luft?

vor 4 Stunden in Interview, 4 Lesermeinungen
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Der tragische theologische Konflikt zwischen Kirche und Piusbruderschaft. Ein Gespräch zwischen Kardinal Gerhard Ludwig Müller und Lothar C. Rilinger


Vatikan (kath.net) Die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils wurden nicht von allen Katholiken akzeptiert. Einige haben sich mit kritischen Stellungnahmen zufrieden erklärt, Bischof Marcel Lefebvre, der unter anderem das Amt des Erzbischofs von Dakar versah, hingegen hat sogar wesentliche Reformen, die das Konzil angestoßen hat, abgelehnt, darunter die Erklärung Nostra aetate – die Erklärung, die das neue Verhältnis zwischen der Kirche und den Juden regelt. Darüber hinaus lehnte er die Liturgiereform von 1965 ab sowie die ökumenische Bewegung. Mit seiner strikten Ablehnung stieß er in der Kirche auf heftigen Widerstand. Um seine konservative Einstellung zu institutionalisieren gründete er im Jahr 1970 die Priesterbruderschaft St. Pius X. Durch Vermittlung des damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, konnte ein Ausgleich vereinbart werden, doch weihte Lefebvre im Jahr 1988 vier Bischöfe, was seitens der Kirche als schismatischer Akt angesehen wurde und die Exkommunikation nach sich zog. Benedikt XVI. hat diese Kirchenstrafe auf dem Gnadenwege unter Aufrechterhaltung der kanonischen und theologischen Auffassungen aufgehoben. 

Inzwischen sind nicht nur Bischof Lefebvre gestorben, sondern auch zwei der von ihm geweihten Bischöfe. Die beiden verbliebenen zwei Bischöfe sind im Alter weit fortgeschritten, so dass die Gefahr besteht, dass durch den Tod kein Bischof mehr existiert, der die Priesterweihe vornehmen könnte, was zur Folge hätte, dass die Priesterschaft der Piusbruderschaft aussterben würde. Um dem zuvorzukommen, sollen am 1. Juli 2026 neue Bischöfe geweiht werden. Dagegen erhebt sich in der Kirche Widerstand. Über diesen Widerstand haben wir mit Kardinal Gerhard Ludwig Müller, dem ehemaligen Präfekten der Glaubenskongregation gesprochen.

Lothar C. Rilinger: Können Sie schildern, welche Beschlüsse des Konzils Bischof Lefebvre und die Piusbruderschaft ablehnen?

Kardinal Gerhard Ludwig Müller: Vor allem bezüglich der Lehre der Religionsfreiheit als fundamentalem Recht allein vor Gott ohne staatlichen Zwang und ideologische Indoktrination der Wahrheit zu folgen, die dem Gewissen einleuchtet, sehen sie eine Abweichung von der katholischen Glaubensüberzeugung, dass allein die katholische Kirche voll und ganz die Offenbarung Gottes in Christus verkündet und zu glauben vorlegt. 

Die Piusbrüder interpretieren die Religionsfreiheit im Sinne des relativistischen Liberalismus des 19. Jahrhundert, der die Offenbarung ablehnt und die Religion zu einer Frage statt nach der Wahrheit zu einer des Geschmacks und der subjektiven Empfindung machte. Dagegen habe der katholische Staat die katholische Religion als die allein wahre zu fördern und dem Irrtum jedes Recht auf Existenz im öffentlichen Raum abzusprechen. 

In der Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae macht aber das Konzil genau die Unterscheidung zwischen der Religionsfreiheit als einem natürlichen Menschenrecht und der Freiheit des Menschen, dem geoffenbarten Wort Gottes mit Vernunft und Freiheit zu entsprechen und in Christus die Fülle der Wahrheit Gottes und des Menschen anzuerkennen. 

Unter den heutigen Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft und besonders in religionsfeindlichen sozialistischen oder radikal-islamistischen Staaten können wir aber froh sein, wenn die öffentliche Gewalt sich nicht in die Religion und Moral einmischt. Unter Berufung auf die Religions- und Gewissensfreiheit können Katholiken gerade auch in der leider tendenziell christentumsfeindlichen EU ihr Recht in Anspruch nehmen, Abtreibung, Euthanasie und die Relativierung der Ehe von Mann und Frau abzulehnen.

Hier noch von katholischen Staaten zu sprechen, die den nach wie vor geltenden Glaubenssatz von der Heilsnotwendigkeit der katholischen Kirche mit staatlichen Maßnahmen gesellschaftlich durchsetzen sollten, scheint reichlich anachronistisch. 

Desgleichen gehen die Einwände der Piusbruderschaft gegen die Ökumenische Suche nach der Einheit aller Christen in der einen katholischen Kirche, die im Papst ihren sichtbaren Ausdruck findet, an den Aussagen des II. Vatikanums vorbei. Das Konzil hat in keiner Weise die Einzigkeit der Kirche Christi, wie sie die Erklärung der Glaubenskongregation Dominus Jesus aus dem Jahr 2000 unter Kardinal Ratzinger bekräftigt hat, in Frage gestellt. Es ging aber darum, den nichtkatholischen Christen, die sich nicht persönlich von der katholischen Kirche getrennt hatten, sondern im guten Glauben an den Wahrheitsanspruch ihrer Konfession festhalten, in der sie groß geworden sind, zuzugestehen und mit ihnen Wege zu suchen, um die Einheit im Glauben, den Sakramenten und der Kirchenverfassung wiederzufinden, wie es Jesus selbst, der Stifter der Kirche, gewollt hat und die der sichtbare Ausdruck seiner Einheit ist mit dem Vater (Joh 17). 

Rilinger: Welche dogmatischen Konsequenzen treten auf, wenn ein katholischer Priester nicht mehr bereit ist, die vollständige Lehre der Kirche zu vertreten?

Kard. Müller: Bischöfe, Priester und Diakone sind durch das Sakrament der Weihe innerlich und äußerlich verpflichtet, den Glauben der Kirche im Wort zu verkünden und mit ihrem Leben zu bezeugen. Wenn sie davon maßgeblich und evident abweichen und auf Ermahnungen ihres Vorgesetzten nicht hören, können je nach Lage der Dinge kanonische Strafen über sie verhängt werden bis hin zum Ausschluss aus ihren Ämtern, wobei sie aber wegen der objektiven Wirksamkeit der Sakramente (der Taufe, der Firmung und hier des Weihesakramentes) den Charakter nicht verlieren, der ihnen bei der Weihe eingeprägt wurde. Das ist der berühmte Unterschied zwischen der unerlaubten, aber gültigen Sakramenten-Spendung. 

Schon der hl. Augustinus hatte gegenüber den Donatisten festgestellt, dass die Wirksamkeit der Sakramente nicht von der persönlichen Heiligkeit, Sittlichkeit und der Kirchlichkeit des Sakramenten-Spenders abhängt, weil Christus der eigentlich Wirkende in den Sakramenten ist. Die katholische Kirche erkennt die Sakramente in der orthodoxen Kirche an, weil sie gültig geweihte Bischöfe und Priester hat, obwohl sie nicht ganz und voll den Primat der römischen Kirche anerkennen und mit dem Nachfolger des hl. Petrus, dem Papst, nicht in voller Kirchengemeinschaft leben.

Rilinger: Gegenüber Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) ist von Papst Johannes Paul II. die Exkommunikation ausgesprochen worden (1988). Später ist diese Kirchenstrafe zurückgenommen worden. Was für rechtliche und kirchenrechtliche Konsequenzen erwachsen für einen Katholiken aus der Exkommunikation?

Kard. Müller: Die Exkommunikation gegenüber den von ihm geweihten vier Bischöfen wurde von Papst Benedikt XVI. im Januar 2009 aufgehoben, um die Wiedereingliederung der Piusgemeinschaft in die katholische Kirche zu erleichtern, nachdem sich in Gesprächen diese Möglichkeit angedeutet hatte. Allerdings gab es eine unerwartete Polemik gegen Papst Benedikt, als im Nachhinein bekannt wurde, dass Bischof Williamson den Holocaust geleugnet oder zumindest relativiert hatte. Die Frage der Kirchenstrafe und die persönliche Haltung eines der vier Protagonisten zum Holocaust haben aber für sich genommen nichts miteinander zu tun. 


Zu einer vollen kirchenrechtlichen Eingliederung der Piusgemeinschaft ist es aber nicht gekommen, weil diese an ihren Unterstellungen gegen das II. Vatikanische Konzil festhielten und der Kirche insgesamt aufgrund der nachkonziliaren Einwicklungen, aber auch wirklichen Abirrungen einzelner Bischöfe und Theologen vom katholischen Glauben und Missbräuche in der Liturgie vorwarfen, nicht mehr voll katholisch zu sein im Sinn der Tradition, so wie die Piusbruderschaft sie beansprucht, als allein gültig und – notfalls auch gegen den Papst – auslegen zu müssen. Sie scheinen aber den Widerspruch zum katholischen Glauben nicht zu bemerken, dass der römische Papst das im Zweifelsfall letztentscheidende Kriterium der Katholizität ist.

Rilinger: Hat die Rücknahme der Exkommunikation die gleiche Funktion wie im staatlichen Strafprozessrecht die Strafaufhebung der Verurteilung durch ein Urteil, das die vollständige Rehabilitation darstellt, da der Strafvorwurf in toto zurückgenommen wird? Wird also durch die Rücknahme der Exkommunikation gleichzeitig der Grund für die Exkommunikation als nicht gegeben betrachtet?

Kard. Müller: Das kann man mit dem staatlichen Strafrecht nicht vergleichen. Kirchenstrafen sind von den Sündenstrafen zu unterschieden, die allein Gott verhängt und vergibt, vor allem im Sakrament der Buße, von den Disziplinarstrafen der Kirche, die den Zuwiderhandelnden ermahnen und auf den rechten Weg zurückführen wollen, von den sogenannten Beugestrafen. Oder bei dem lebenslangen Verbot, das Priesteramt auszuüben, geht es nicht um die Sühne-Strafe für die Tat, die bürgerlich durch den Staat und kirchlich im Bußsakrament behandelt wird, sondern um den Schutz der Gläubigen vor einem weiteren Fehlverhalten eines Geistlichen oder kirchlichen Mitarbeiters, der sich nicht hinter seiner kirchlichen Vollmacht verstecken kann.

Rilinger: Wenn die Rücknahme der Exkommunikation keine Rehabilitierung darstellt – was bedeutet sie dann?

Kard. Müller: Wie gesagt, war das der ungewöhnliche Weg der Milde Benedikts XVI., der sich von der Rücknahme der Exkommunikation die Einsicht und die Umkehr der gemaßregelten Bischöfe der Piusbruderschaft versprach und der nicht damit rechnete, dass manche sein großes Entgegenkommen als Schwäche interpretierten. 

Der Papst wird immer in seinem Amt, die Einheit der Kirche zu gewährleisten oder wiederherzustellen, an die Grenze der Möglichkeiten gehen, während die Abgeirrten in ihrem geistlichen Hochmut dies zum Anlass nehmen, Bedingungen zu stellen. Der Papst kann gewisse Zugeständnisse machen, wo es um zweitrangige Fragen geht, aber nicht in der Substanz des Glaubens, der Sakramente und hinsichtlich der auf die durch die Apostel mit Petrus an der Spitze, d.h. die Bischöfe und den römischen Papst, aufgebauten sakramentalen Kirchenverfassung. Der Papst kann um der Einheit willen ohne weiteres den Piusbrüdern die Feier der Hl. Messe und der anderen Sakramente in der Liturgischen Form vor der Liturgiereform zugestehen. Denn man muss die dogmatische Substanz der Sakramente von den verschiedenen Riten, in denen sie gefeiert werden, unterscheiden. 

Mit großer Klugheit hat Benedikt innerhalb des lateinischen Ritus unterschieden: die erneuerte Liturgie als die ordentliche Form und die (sog. „tridentinische“) Feier nach dem Missale 1962 als außerordentliche Form im selben lateinischen Ritus. Es gibt außer dem lateinischen Ritus ja noch viele weitere legitime (20-25) Riten innerhalb der katholischen Kirche, vor allem in den östlichen katholischen Kirchen. 

Die Liturgie als solche ist nicht das Problem, sondern der unzutreffende Vorwurf der Piusbrüder, die katholische Kirche mit den Päpsten Paul VI., Johannes Paul II., Benedikt XVI., Franziskus und Leo XIV. seien vom katholischen Glauben dogmatisch abgewichen, wenn sie dazu auch völlig abwegig die Messe im erneuerten Ritus zählen, die ihrer Meinung nach dogmatische Irrtümer enthalte, etwa dass ihr Opfercharakter zugunsten eines bloßen Gedächtnismahls wenn auch nicht geleugnet, doch zumindest verdunkelt worden sei.

Rilinger: Der Vorwurf, nicht die vollständige Lehre der Kirche zu vertreten, bleibt also auch nach der Rücknahme der Exkommunikation bestehen. Aus welchem Grund wurde aber seitens der Kirche trotzdem nach der Weihe von vier Bischöfen durch Bischof Lefebvre nicht ausdrücklich von einem Schisma gesprochen, obwohl ja eigentlich das Negieren auch nur eines Teils der Lehre als eine Abspaltung angesehen wird?

Kard. Müller: Manche haben von einem Schisma gesprochen, andere nicht. Offiziell ließ man es in der Schwebe, um nicht durch harsche Formulierungen jenen Zustand zu verfestigen, den man gerade überwinden wollte. Zum Schisma gehört auch, dass sich die Betreffenden bewusst von der katholischen Kirche, ihren Lehren und den Kriterien ihrer Einheit, besonders im römischen Papst lossagen. Das haben die Piusbrüder bisher wohl nicht formell so ausgesprochen, sondern sie verstehen sich als eine Notgemeinschaft, die so lange auf Distanz bleibt, bis die Millionen dem Modernismus verfallenen Katholiken und Tausende von Bischöfen und Priestern und der aktuelle Papst wieder zu der Kirche zurückgekehrt sind, die die Piusbruderschaft als heiliger Rest der allein wahren katholischen Kirche bewahrt hat. 

In einer Erklärung an Papst Leo XIV. vom Mai 2026 fordern sie die Abkehr von den konziliaren und nachkonziliaren „Irrtümern“ im Widerspruch zur „vorkonziliaren Tradition“, die sich in die Kirche eingeschlichen hätten, trotz ihrer Mahnungen, und gegen die das Lehramt nicht eingeschritten sei. Das angemahnte Selbstverständnis, die katholische Kirche sei die einzige Gemeinschaft in apostolischer Tradition, die sich auf die Stiftung Christi berufen kann, wurde natürlich vom Lehramt nie in Frage gestellt. Bei der hier wiederholten Forderung, dass es keinen religiös neutralen Staat gebe dürfe und dass die Kirche den Staat Christus und sich selbst zu unterwerfen habe, sollten die Piusbrüder einmal die Staaten nennen, wo sie dieses Programm durchzusetzen gedenken. 

Natürlich steht für jeden Katholiken die geistliche Autorität des Papstes, der der Hüter der Wahrheit, des Friedens und der Würde des Menschen ist, über den weltlichen Autoritäten, die sich an Interessen, Macht und Einfluss orientieren. Aber es ist schon viel erreicht, wenn die Staaten sich aus der Wahrheitsfrage heraushalten und die natürlichen Grundrechte ihrer Bürger, vor allem ihre Religions- und Gewissensfreiheit, respektieren und nicht – gegen allen Menschenverstand – zum Beispiel die Ehe als etwas anderes als die Lebensgemeinschaft von einem Mann und einer Frau definieren wollen. Mit vollem Recht sagen alle rechtgläubigen Katholiken, dass die vorgeblichen Segnungen von gleichgeschlechtlichen oder in anderen irregulären Beziehungen lebenden Paaren objektiv Sünde sind, dass aber die pastorale Begleitung solcher Personen im Namen des guten Hirten notwendig ist, damit sie den Weg der Nachfolge Christi im Einklang mit seinen Geboten gehen. Aber diese Stimme müssten die Piusbrüder in der Kirche und nicht gegen die Kirche erheben und so den Eindruck erwecken, dass den häretischen Abirrungen in die atheistische Regenbogenideologie irgendein Existenzrecht in der Kirche zugestanden worden seien. Ein Athanasius und Augustinus sind nicht auf Distanz zur Kirche gegangen, so lange sie noch nicht den Arianismus und den Donatismus endgültig überwunden hatte.

Rilinger: Seitens der führenden Vertreter der Piusbruderschaft wird immer wieder vorgetragen, dass sie sich als integralen Teil der römisch-katholischen Kirche verstünden, obwohl sie aus dogmatischen Gründen nicht in der Lage seien, bestimmte Entscheidungen des Konzils akzeptieren zu können, allerdings im Grundsatz die meisten Beschlüsse befolgen. Aus welchem Grund ist die Kirche nicht bereit, die Theologie der Piusbrüder zu tolerieren – gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Piusbruderschaft von vielen gläubigen Katholiken als anziehend empfunden wird und die liturgischen Handlungen auch von der Kirche als rechtmäßig anerkannt werden?

Kard. Müller: Man kann nicht gut katholisch sein, wenn man verbindliche Aussagen des kirchlichen Lehramtes seinem subjektiven Maßstab unterwirft. Die Monophysiten haben in Anspruch genommen, dem Konzil von Ephesus (431) und der Lehre des Kirchenvaters Cyrill von Alexandrien treu zu sein und haben dann die Lehre des Konzils von Chalzedon (451) verworfen, das die Einheit der göttlichen und menschlichen Natur Christi in der göttlichen Person des Sohnes in der Trinität lehrte. Der legitime Unterschied der theologischen Schulen (Thomisten, Scotisten) und die denkerische Originalität einzelner Theologen (etwa eines Romano Guardini oder Hans Urs von Balthasar) ist nicht zu verwechseln mit der notwendigen Einheit in der Lehre der Apostel und der Kirche, wie sie vor allem auf den Konzilien formuliert worden ist. 

Die Piusbrüder müssten den Unterschied erklären zwischen ihrer Haltung und dem die Einheit der Kirche sprengenden und ihre Autorität unterminierenden Satz Luthers während der Leipziger Disputation (1519) als er sagte: „Auch Konzilien können irren!“, womit auch die letztverbindliche Autorität des Papstes in Frage gestellt wurde und verurteilte Häretiker, die als bessere Interpreten der Offenbarung rehabilitiert wurden, über das Lehramt gestellt würden. 

Die ganze (schon von Irenäus von Lyon gegen die Gnostiker, also die Besserwisser aller Zeiten entwickelte) Hermeneutik des katholischen Glaubens würde gesprengt, wenn man außerhalb des Lehramtes der Bischöfe in der Gemeinschaft mit dem Papst noch eine andere menschliche Instanz anerkennen müsste, die nach subjektivem Empfinden und Gutdünken sich autorisiert fühlt, die Einheit des jeweils letzten Konzils mit dem vorangehenden Lehramt festzustellen. 

Es kann auch rein menschlich und theologisch gesprochen nicht so sein, dass beim Konzil zweitausend Bischöfe und alle Päpste sich bisher in dogmatischen Fragen geirrt hätten oder von der apostolischen Tradition abgewichen seien bis auf einen einzelnen Bischof, der allein durch illegale Bischofsweihen den Bestand der Kirche sichert, die Jesus dem Apostel Petrus zugesichert hat, den er als Fels seiner Kirche ansieht.

Rilinger: Die Priester der Piusbruderschaft lehnen unter anderem die neue, durch das Zweite Vatikanum festgelegte Liturgie ab und beharren darauf, die Messe nach dem tridentinischen Ritus, der vor dem Konzil fast 500 Jahre Gültigkeit hatte, zu zelebrieren. Dieser Ritus wird – gerade in Frankreich – sehr geschätzt und zieht viele Katholiken an, zumal ja Benedikt XVI. und Leo XIV., im Gegensatz zu Franziskus, doch öffentlich eine große Affinität zu diesem Ritus bekundet haben. Könnte dieser alte Ritus oder eine Kombination von altem und neuen Ritus Möglichkeiten eröffnen, wieder mehr Gläubige zum Kirchenbesuch zu bewegen?

Kard. Müller: Der alte oder neue Ritus ist nicht das Problem. 

Von beiden Seiten, leider auch von den autoritären Scharfmachern in dem römischen Dikasterium für den Gottesdienst, wird der theologische Unterschied zwischen der Substanz der Sakramente und den verschiedenen liturgischen Formen nicht richtig gewürdigt. Eine bloß disziplinarische Unterdrückung des alten Ritus und die generelle Verdächtigung seiner Anhänger als Leugner des II. Vatikanums ist nicht nur pastoral fragwürdig, sondern auch dogmatisch unhaltbar. 

Ich selbst habe die Einschränkung der Feier der Messe im alten Ritus für pastoral sehr unklug gehalten, nicht weil ich selbst ein Anhänger der alten Liturgie wäre, sondern weil man als Katholik und besonders als Theologe auch den spirituellen Reichtum des älteren Ritus anzuerkennen hat und es kein Recht gibt, sich über seine Freunde hochmütig zu erheben. Die Liturgiereform hat übrigens keinen neuen Ritus geschaffen, sondern den bisherigen Ritus, der auch aus einem nicht immer homogenen Wachstum hervorgegangen ist, nur etwas vereinfacht, damit die Gläubigen leichter innerlich und äußerlich (in der Volkssprache) teilnehmen können.

Rilinger: Die Piusbruderschaft plant neue Bischofsweihen, um sicherzustellen, dass auch künftig weitere Priester geweiht werden können und somit der Fortbestand der Bruderschaft gewährleistet werden kann. Aus welchem Grund werden diese Weihen von der Kirche abgelehnt und als Grund für ein Schisma angesehen, obwohl die Weihe der ursprünglich vier Bischöfe durch Bischof Lefebvre zwar als unrechtmäßig beurteilt wurden, aber nicht als ungültig und kein Schisma begründend?

Kard. Müller: Niemand hat Anspruch auf die Bischofsweihe, die der Kirche und nicht einzelnen Gruppen gehört, um den Bestand seiner Organisation rein menschlichen Rechtes zu gewährleisten. Denn dann würde die Kirche in Interessengruppen auseinanderfallen. 

Wenn auch die Weihe durch einen schismatischen Bischof – auch in offenem Widerspruch zum Papst – gültig ist, so kann sie doch nicht dogmatisch und moralisch gerechtfertigt werden mit der Berufung auf das Seelenheil der eigenen Klientel. Nur in einem Zustand der extremen Verfolgung, wenn der Kontakt zur Weltkirche und zu Rom völlig ausgeschlossen ist, wäre die Weihe eines Bischofs im Gewissen vor Gott und der im Glauben vorausgesetzten Einheit mit dem Papst moralisch gerechtfertigt. 

Die angemessene Lösung wäre es, wenn sich die Piusbruderschaft nicht anmaßt, dem Papst die Bedingungen zu ihrer vollen Wiedereingliederung in die katholische Kirche zu diktieren, sondern wenn sie gemäß dem I. Vatikanum, auf das sie sich so gern beruft, anerkennt, dass man ohne die volle Gemeinschaft mit Papst Leo XIV. nicht voll und ganz katholisch sein kann. Und die höchste Lehrautorität des Papstes ergibt sich nicht aus der soziologischen Wahrheit, dass in jeder Gemeinschaft einer das letzte Wort haben muss, sondern aus der Einsetzung des Papstes als Nachfolger Petri und aus dem Heiligen Geist, der ihm in der Ausübung seines Lehramtes und Dienstes an der Einheit der Kirche beisteht.

Rilinger: Sollte es zum Schisma kommen, würde sich die Kirche von vielen Gläubigen trennen müssen – was einen nicht unerheblichen Verlust darstellen würde. Kann sich die Kirche einen solchen Verlust leisten?

Kard. Müller: Ja, das wäre sehr traurig und eine Wunde, die dem Leib Christi, der die Kirche ist, zugefügt würde. Aber auch im Lauf der Kirchengeschichte gab es viele Abspaltungen, besonders im 16. Jahrhundert, wo die protestantische Reformation nicht zu einer Reform der Kirche, sondern zur Spaltung der Christenheit führte. 

Es ist zu hoffen, dass sich die Piusbrüder nicht in ihrem eigenen Kreis drehen, sondern auf das Ganze der Kirche schauen und aus den Fehlern der Kirchengeschichte lernen. Sie sollten nicht den Weg der Donatisten, der Jansenisten und der Altkatholiken gehen. Ein Extrem rechtfertigt nicht das andere. 

Weder der sog. Progressismus, der die geoffenbarte Wahrheit Christi den wechselnden Strömungen des Zeitgeistes ausliefert, noch der Traditionalismus, der die Gesamttradition der Kirche reduziert auf ein paar fixe Ideen, kann der Weg die Kirche sein, welche der auferstandene Herr zum Sakrament, d.h. als Zeichen und Werkzeug, gewählt hat. 

Rilinger: Sehen Sie Möglichkeiten der Einigung, auch unter dem Aspekt, dass hierdurch das Selbstverständnis und die Eigenart der Piusbruderschaft gewahrt wird? Oder können Sie sich nur eine Einigung vorstellen, wenn die Bruderschaft vollständig auf ihren eigenen Weg verzichtet?

Kard. Müller: Sie könnte durchaus als eine Art Personalprälatur anerkannt werden, wenn sie wie jeder Katholik die kirchliche Lehre in ihrer Gesamtgestalt anerkennt, auch die Beschlüsse des II. Vatikanums, wie sie authentisch nur von den Bischöfen in Einheit mit und unter dem Papst verbindlich erklärt werden können.

Rilinger: Der jeweilige Papst ist nicht nur das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche, sondern auch weiterer katholischer Ostkirchen, deren Verfassungen aber von derjenigen der römisch-katholischen Kirche abweichen. Bestünde deshalb die Möglichkeit, die Piusbruderschaft den gleichen theologischen und kanonischen Rang zu verleihen wie den Ostkirchen?

Kard. Müller: Die Verfassung göttlichen Rechtes der einen katholischen Kirche in den verschiedenen Riten ist überall die gleiche, so dass jede Ortskirche von einem gültig geweihten Bischof in apostolischer Nachfolge und Tradition geleitet wird, aber in Einheit mit dem ganzen Bischofskollegium, dem der Papst vorsteht als immerwährendes Prinzip und Fundament der gesamten Kirche in der geoffenbarten Wahrheit. Nur das menschliche Kirchenrecht, also konkrete Ausformungen, ist in den verschiedenen katholischen Ostkirchen, die zu Patriarchaten zusammengeschlossen sind, verschieden, aber keineswegs unabhängig vom Lehramt und Einheitsdienst des Papstes. 

Die Piusbruderschaft ist keine Ortskirche, die einen Sonderstatus beanspruchen könnte. Sie ist nur ein lockerer Zusammenschluss von Priestern und Gläubigen, die sich als Bollwerk gegen die vermeintlichen Irrtümer verstehen, die ihrer Meinung nach von Rom gefördert oder geduldet würden. Woher sie ihre Kontrollfunktion gegenüber dem Papst ableitet und beansprucht, erschließt sich der theologischen Vernunft des katholischen Glaubens nur schwer.

Rilinger: Oder können Sie sich vorstellen, dass die reformierte, aber in einigen Aspekten von der Lehre der Kirche abweichende Piusbruderschaft doch als ein integraler Teil der römisch-katholischen Kirche betrachtet werden könnte?

Kard. Müller: Demnach wäre die katholische Kirche nur ein lockerer Zusammenschluss von verschiedenen Lehrmeinungen wie in der anglikanischen Kirche, deren Einheit nur im Willen eines weltlichen Monarchen begründet ist. Die Einheit der Kirche bezieht sich vor allem auf den Glauben zusammen mit Hoffnung und Liebe, die sieben heiligen Sakramente und ihre sakramentale, bischöfliche Verfassung. 

Es gibt in der vorgelegten Lehre der Kirche unterschiedliche Verbindlichkeitsgrade je nach dem Zusammenhang mit den zentralen Inhalten der Offenbarung oder auch zu natürlichen Wahrheiten wie die Gewissensfreiheit oder das unbedingte Lebensrecht jeder Person. Die Aussagen der Soziallehre stehen nicht auf der gleichen Ebene wie der Glauben an die Dreifaltigkeit, die Gottheit Christi oder die Sakramente als Gnadenmittel. Zum Thema Religionsfreiheit ist eine genaue Lektüre des Vatikanischen Dekrets erforderlich, damit diesbezügliche Verschiedenheiten im Ausdruck zu früheren lehramtlichen Dokumenten nicht im Inhalt, sondern im Gegenüber zu wechselnden Adressaten erkannt werden können. 

Wer in der Einheit der Kirche bleiben will, wird sich zu Christus bekennen, dem eigentlichen Fundament ihrer Einheit, aber auch zu Petrus, der zusammen mit den Aposteln und ihrer Lehre, das sekundäre Fundament ihrer Einheit und deren zusammenhaltende Spitze (vertex) ist, wie Thomas von Aquin in seiner „Auslegung des Apostolischen Glaubensbekenntnisses“ (Artikel 9) sagt. Dem allgemeinen Lehrer wird man kaum mangelnde Treue zum katholischen Glauben vorhalten oder ihn als Wegbereiter des Modernismus verdächtigen, wenn er an gleicher Stelle mit dem hl. Augustinus sagt, dass die Kirche weder von äußeren Feinden zerstört, noch ihre Wahrheit von Irrtümern im Inneren ausgehöhlt werden kann. „Man kann die Kirche bekämpfen, aber sie nicht niederringen.“ 

Und daher ist es so, dass einzig die Kirche Petri immer im Glauben feststand und von Irrtümern frei blieb. Denn was Jesus zu Petrus sagte, gilt nach Thomas von Aquin unmittelbar auch von seinem Nachfolger, und das ist Papst Leo XIV: „Ich habe für dich gebetet, Petrus, dass dein Glaube nicht wanke.“ (Lk 22, 30). 

Rilinger: Vielen Dank für diese Erläuterungen.


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Lesermeinungen

 Stefan Fleischer vor 7 Minuten 

Ja, der Ungehorsam

ist eine Mausefalle. Man sitzt schneller darin fest, als dass man wieder heraus kommt.


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 rosenstaedter vor 31 Minuten 
 

Es liegt am Willen und den Händen der Pius-Bruderschaft Gehorsam gegenüber Paps Leo XIV zu zeigen

und nicht "Alles oder Nichts"!


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 quousquetandem vor 34 Minuten 
 

Kohärenz

Wenn es das von Martin Grichting deutlich sichtbar gemachte Kohärenzproblem (https://kath.net/news/90345) nicht gäbe, wäre der Piusbruderschaft das Fundament bereits weitgehend entzogen. Wesentlich ist aber auch dieser Hinweis: "Woher sie ihre Kontrollfunktion gegenüber dem Papst ableitet und beansprucht, erschließt sich der theologischen Vernunft des katholischen Glaubens nur schwer." Da ist der Piusbruderschaft das Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen in Erinnerung zu rufen. Die Zeit der Ernte ist eben noch nicht gekommen. Daher können wir nur um den Beistand des Hl. Geistes bitten, dass er uns allen den richtigen Weg zeige und die Demut gebe, immer wieder aufs Neue bei uns selber mit der Umkehr anzufangen.


0
 
 Wynfried vor 1 Stunden 

Wie findet man eine Lösung?

Natürlich hat Kardinal Müller formal gesehen absolut recht. Mir erscheint diese ganze Debatte aber etwas zu akademisch. Warum gelingt es nicht, den traditionellen Ansatz der Piusbruderschaft mit dem des Zweiten Vatikanischen Konzils unter einen Hut zu bringen? Inhaltlich ist die Bruderschaft wahrscheinlich viel näher an der Position des aktuellen Lehramts als die tatsächlich schismatisch anmutenden Abweichungen seitens des sogenannten Synodalen Wegs. Ich finde es sehr schmerzhaft, dass hier keine Einigung möglich sein soll. Nach den Bischofsweihen am 1. Juli wird der Riss in der Kirche eher noch größer werden. Das Absurde: Wir waren vor 38 Jahren schon einmal am gleichen Punkt. Und wie soll es jetzt weiter gehen? Noch einmal 38 Jahre warten? Wenn es so weitergeht, wird es die Piusbruderschaft im Jahr 2064 immer noch geben als weiter wachsende Gemeinschaft. Und die Frage der Interpretation des Zweiten Vatikanischen Konzils wird immer noch nicht gelöst sein. Das kann doch niemand wollen!


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 Christine vor 3 Stunden 

die blinden Blindenführer

"sie verstehen sich als eine Notgemeinschaft, die so lange auf Distanz bleibt, bis die Millionen dem Modernismus verfallenen Katholiken und Tausende von Bischöfen und Priestern und der aktuelle Papst wieder zu der Kirche zurückgekehrt sind, die die Piusbruderschaft als heiliger Rest der allein wahren katholischen Kirche bewahrt hat. "

Tausend Dank, lieber Kardinal Müller, für diese Klarstellungen! Besser kann man es nicht erklären.


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