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SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Wertfreie Werbung für Abtreibungenvor 10 Stunden in Prolife, 20 Lesermeinungen Die „Apotheken-Umschau“ plädiert in einer Titelstory für Freigabe von Abtreibungen. Das ungeborene Kind ist „Schwangerschaftsgewebe“. kath.net-Kommentar des evangelischen Pfarrers Dr. Jürgen Henkel München (kath.net/jh) Die „Apotheken Umschau“ ist Kunden der Apotheken in Deutschland wohl vertraut. Sie liegt meist an den Kassen auf oder wird auf Nachfrage ausgehändigt. Die Zeitschrift ist so etwas wie die „Bäckerblume“ der Apothekenkunden, allerdings wissenschaftlich fundiert und auch vom Layout her professionell und in Hochglanz gestaltet. Es geht in den Beiträgen um Themen wie Verstopfung und Venenschwäche, Fitness, Fußpilz oder Fettabsaugung, auch Koch- und Reisetipps sind zu lesen. Kunden nehmen diese Zeitschrift mit vielen Gesundheitstipps und Infos zu Krankheiten, Behandlungsmöglichkeiten und Medikamenten gerne mit. So weit, so gut. Mit ihrer Titelstory in der Ausgabe vom 1. Juli dieses Jahres präsentiert sich die „Apotheken Umschau“ nun freilich als Kampfblatt der Abtreibungslobby und wirbt für die Freigabe und Entkriminalisierung der Kindstötungen im Mutterleib. Wohin die Reise geht, wird schon auf dem Cover deutlich, wenn es dort apodiktisch im Titel heißt: „Mein Körper, meine Entscheidung“, ergänzt um den Hinweis: „Warum es gerade jetzt wichtig ist, über den Abtreibungsparagraphen 218 zu diskutieren“. Wäre es Anliegen des Artikels und der Zeitschrift, einen ausgewogenen und objektiven Artikel als Beitrag zur Meinungsbildung zum Thema zu bieten, wäre ein Fragezeichen hinter dem Haupttitel angebracht. So weiß der Leser freilich wenigstens schon vor der Lektüre, welche Tendenz er erwarten darf. Der von Katja Töpfer und Silke Stuck – beide erscheinen im Impressum der Redaktion – verantwortete Artikel lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Paragraph 218 gehöre endlich abgeschafft, die Abtreibung „entkriminalisiert“. Der Deutsche Bundestag hätte im November 2024 die Möglichkeit dazu gehabt, dies sei aber an CDU/CSU und AfD gescheitert, was die Autorinnen erkennbar zutiefst bedauern. Zumal die von der Ampel-Koalition eingesetzte „Expertenkommission“ ebenfalls für die Entkriminalisierung plädiert habe. Die Abtreibung sei grundsätzlich alleinige Entscheidung der Frau, in der sich deren Selbstbestimmung über sich und ihren Körper manifestiere. Gründe für Abtreibungen sind für die Autorinnen auch „finanzielle Zwänge, Zukunftsängste oder Probleme in der Partnerschaft“. Dieser maßlos doktrinäre und verzerrende Artikel könnte in dieser Form genauso in radikalfeministischen Zeitschriften oder einer Broschüre der Abtreibungs- und Zuwanderungspartei „Die Grünen“ erscheinen, die bekanntlich ungeschlüpften Küken mehr Schutz zubilligen als ungeborenen Kindern. Es ist verstörend, dass die sonst ausgesprochen seriöse „Apotheken Umschau“ einen solch einseitigen Artikel veröffentlicht, der von der Machart her dem damaligen „Neuen Deutschland“ zur Ehre gereichen würde. Selten wird so gewollt unausgewogen und massiv einseitig über dieses Thema berichtet, außer eben in Werbetexten und Verlautbarungen der Abtreibungslobby und ihrer Verbündeten und Famuli in Medien und Publizistik. Die Autorinnen schaffen es, in dem immerhin sich über sieben Seiten erstreckenden Artikel (im Heft unter dem Titel „Der lange Streit um einen Paragrafen“) kein einziges Mal zu erwähnen, dass es bei jeder Abtreibung um die Tötung eines ungeborenen Kindes geht. Eine Abtreibung betrifft bekanntlich nicht nur den Körper der Frau, sondern immer auch den Körper eines ungeborenen Kindes, der je nach Abtreibungsmethode zerstückelt und abgesaugt oder herausgeschabt wird oder nach medikamentös eingeleiteten Wehen ausgeschieden wird. In den Schaubildern zu den Abtreibungsmethoden (S. 14) gibt es ebenfalls kein „Kind“ im Mutterleib. Das Kind wird nur als „Schwangerschaftsgewebe“ betitelt. Dies ist ganz und gar „Neusprech“ im Sinne von George Orwells „1984“. Und das wie in diesem Roman in ideologischer Absicht: es soll aus der öffentlichen Wahrnehmung der Gedanke – besser: die Tatsache – eliminiert werden, dass es sich beim Embryo um ein ungeborenes Kind und damit um einen Menschen handelt, dem Menschenwürde und Lebensrecht aus sich heraus zukommen, ohne dass der Staat dies eigens erst zusprechen oder zubilligen muss. Wobei der Begriff „Schwangerschaftsgewebe“ die tiefste Stufe ist, auf welche dieser ideologische Neu- und Schrecksprech sinken kann. Sonst ist meist von Embryo oder Fötus die Rede bei denen, die jede Assoziation an Kinder im Mutterleib vermeiden und verdrängen wollen. Lediglich bereits geborene Kinder, die eine Frau schon hat, kommen in dem Artikel vor – und zwar als Motiv für Abtreibungen, wenn die ungewollt Schwangere kein weiteres Kind mehr wünscht. Bestehender Kindersegen als Grund für Abtreibungen – zu dieser gedanklichen Rabulistik muss man erst einmal fähig sein. Und so geht es weiter. Wenn „finanzielle Zwänge“ oder „Zukunftsängste“ neuerdings als legitime Gründe für Abtreibungen angeführt werden, dann dürften in vielen Ländern dieser Welt überhaupt keine Kinder mehr ausgetragen werden. Auch dies entspricht der konsequenten Logik der „Zivilisation des Todes“, vor der schon der heilige Papst Johannes Paul II. immer gewarnt hat. Keiner Erwähnung wert sind den Autorinnen auch die Väter. Oft genug üben verantwortungslose unwillige Väter massiv Druck auf die Schwangeren aus, sich durch Abtreibung ungewollten Nachwuchses „rechtzeitig“ zu entledigen. Genauso kommt es aber vor, dass Männer als Väter das gemeinsame Kind gerne bekommen würden und die Frau entscheidet sich alleine dagegen. Auch diese Konflikte werden im vorliegenden Kampfartikel überhaupt nicht erwähnt. Dass die vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ für die „Entkriminalisierung“ der Abtreibungen plädiert hat, gehört zur traurigen Wirklichkeit bei diesem Thema. Selbstverständlich verschweigen die Autorinnen, wie einseitig diese Kommission besetzt war. Hier war keine objektive und ausgewogene Expertise zu erwarten. Sondern diese „Experten-Kommission“ hat ihren Auftrag erfüllt und ihren Bericht mit dem politisch gewollten Ergebnis abgeliefert. Angeblich stimmt die Bevölkerung der Entkriminalisierung und der Abschaffung des Paragraphen 218 zu: „Mehr als 80 Prozent halten es für falsch, dass eine Abtreibung nach Beratung rechtswidrig bleibt.“ (S. 13) Für diese Umfrage werden allerdings keinerlei Quellen genannt. Als Problem wird festgehalten, dass die Abtreibung „häufig in einen durchgetakteten Alltag“ passen muss. Damit Frauen für den Eingriff nicht so weit fahren müssen, müssten die Angebote für Abtreibungen deutlich ausgebaut werden. Der Termin zur Tötung des eigenen Kindes im Mutterleib muss also möglichst kompatibel zum sonstigen Terminkalender der ungewollt Schwangeren sein. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das klappt. Wahrscheinlich bemerken die Autorinnen gar nicht, wie menschenverachtend sie hier schreiben und argumentieren. Selbstverständlich darf das Narrativ nicht fehlen, „dass Abtreibungsärztinnen und Ärzte von Lebensschützern angefeindet würden“. Diese Aussage stammt von der Gynäkologin Dr. Alicia Baier, Gründungsmitglied von „Doctors for Choice“, einem Netzwerk, das sich für „mehr Selbstbestimmung und einen besseren Zugang zu Abtreibungen einsetzt“. Sie ist eine der Kronzeuginnen in dem Artikel für die Freigabe der Abtreibungen. So bewerben die Autorinnen Töpfer und Stuck auch deren Buch, das im Herbst erscheinen soll. Wes ideologischen Geistes diese Ärztin ist, wird allein schon aus dem Buchtitel „Das Patriarchat im Uterus“ erkennbar. Als weitere Kronzeugin benennt der Artikel in der „Apotheken Umschau“ die Allgemeinmedizinerin Dr. Margit Kollmer aus Niederbayern. Sie „ist eine Ärztin, die Schwangerschaften beendet, ohne Frauenärztin zu sein.“ Welches Welt- und vor allem Menschenbild bei ihr dahintersteckt, verkündigt sie verblüffend ehrlich. Sie sieht Kindstötungen im Mutterleib als „ärztliche Aufgabe“ an: „Wenn sich eine Person (sic!; J.H.) aber entscheidet, dass eine Schwangerschaft gerade nicht geht, dann muss diese Entscheidung respektiert werden. Dann habe ich eine ärztliche Aufgabe und die biete ich wertfrei an.“ (S. 16) Ihre ganz besondere Motivation erklärt Kollmer damit, dass es in Niederbayern nur eine Praxis für Schwangerschaftsabbrüche in Passau gab und diese auch nur bis zur zehnten Woche den Eingriff vornahmen. „Da war mein Ehrgeiz angestachelt“, lässt sie sich zitieren. Es gibt in der gesamten – wie gesagt sieben Seiten langen – Titelstory an keiner einzigen Stelle eine ethische Reflexion zum Thema Selbstbestimmung der Frau versus Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Das Lebensrecht und die Menschenwürde des Kindes ist den Autorinnen keine Zeile und Erwähnung wert. Es werden in diesem manipulativ einseitigen Artikel auch keine anderen Meinungen oder Gegenpositionen referiert oder zitiert. Im Gegenteil! So wird die Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Prof. Dr. Angela Köninger, noch heftig dafür kritisiert, bei einem Kongress „Leben. Würde“ der „sogenannten Lebensschützer“ teilgenommen und dabei ein „Seminar“ angeboten zu haben zum Thema „Arbeiten im Gesundheitswesen – wie kann ich einer Pro-Life-Ethik treu bleiben?“ Bereits der Begriff „Pro-Life-Ethik“ stört Töpfer und Stuck von der „Apotheken Umschau“, verbergen sich dahinter doch „Überzeugungen der Lebensrechtsbewegung“. Wieder ganz im Orwellschen Sinne sind Gegenpositionen und „falsche“ Begriffe im Diskurs also nicht mehr legitim. Statt Angela Köninger selbst zu Wort kommen zu lassen, inkriminieren beide deren Auftritt bei dem Kongress stattdessen gleich zu einem „Fall“. Und ganz im Sinne der aktuellen Denunzierungswellen gegen Ungleichgesinnte wurde auch die DGGG um Stellungnahme gebeten. Fast schon beleidigt stellen beide fest: „Die DGGG wollte sich zu dem Fall nicht äußern.“ Offenbar wissen zumindest die Verantwortlichen der DGGG, dass es in diesem Land auch zum Paragraphen 218 offiziell immer noch Meinungsfreiheit gibt und nicht jede Denunziation missliebiger Meinungen aufgegriffen werden muss. Andere Meinungen sollten indes nicht verfemt, sondern gehört werden. Der vorliegende Artikel ist ein besonders perfides Machwerk und Beispiel für den unerträglichen Haltungs- und Kampagnenjournalismus der meisten (linksgrün geprägten) deutschen Medien bei deren Lieblingsthemen wie Abtreibung und Klimawandel. Ausgewogener und objektiver Journalismus geht anders. Von der „Apotheken Umschau“ jedoch erwarten Leserinnen und Leser wohl keine Propagandaartikel dieser Art. Wahrscheinlich aber empfinden die beiden Autorinnen die hier auf kath.net vorgetragene Kritik an ihrem Artikel noch als Ritterschlag für ihren held(innen)haften Kampf gegen den Paragraphen 218. Wie blanker Hohn wirkt es schließlich, wenn es am Ende dieses Pamphlets bei der Namensnennung der Autorinnen noch selbstgerecht wie selbstgefällig heißt, diese wünschten „eine Entideologisierung der Debatte“. Genau dazu tragen beide mit diesem Artikel nicht das Geringste bei. Flankiert wird dieser kinderfeindliche Beitrag übrigens von Kurztexten, in denen unter anderem das niederländische Abtreibungsschiff „Woman on Waves“ gepriesen wird, weil es Frauen aus Ländern mit beschränkten Abtreibungsrechten wie Irland oder Polen Abtreibungen auf hoher See ermöglicht. Eine ganze Seite lang wird dann noch eine Aktivistin interviewt, die anonym bleiben will. Sie vermittelt mit ihrer Organisation Polinnen Abtreibungen in Deutschland. Die „Apotheken Umschau“ hat sich mit dieser Ausgabe vollständig in den Dienst der Abtreibungslobby gestellt. Diese Ausgabe betreibt wertfreie Werbung für Abtreibungen. Schade für diese sonst durchaus lesenswerte Zeitschrift. Der Autor, Dr. Jürgen Henkel, ist Gemeindepfarrer der Bayerischen Landeskirche in Selb (Oberfranken), Professor h. c. an der Universität Babeş-Bolyai in Klausenburg/Cluj-Napoca (Rumänien) und Schriftleiter der Zeitschrift „Auftrag und Wahrheit. Ökumenische Quartalsschrift für Predigt, Liturgie und Theologie“; die Zeitschrift erscheint in der Verlagsbuchhandlung Sabat, Kulmbach (vgl. https://www.vb-sabat.de/auftrag-und-wahrheit/). Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
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