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| ![]() Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur30. April 2026 in Schweiz, 21 Lesermeinungen Ein Vorfall in der Zürcher Pfarrei Guthirt, bei dem Gottesdienstbesucher konsekrierte Hostien mit ihren Hunden teilten, sorgte in den vergangenen Monaten für Entsetzen unter Gläubigen. Jetzt hat das Bistum den Vorfall untersucht Chur (kath.net/gem/rn) Bischof Joseph Maria ließ den Vorfall umfassend prüfen, um die Umstände und vor allem die Absichten der Beteiligten zu klären. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Sakrileg im Sinne des Kirchenrechts (CIC can. 1382 §1) vorliegt, was die automatische Exkommunikation zur Folge hätte. Das Untersuchungsergebnis des Bistums fällt jedoch erstaunlich milde aus: Die Ergebnisse hätten „eindeutig gezeigt“, dass die beteiligten Personen nicht mit einer sakrilegischen Absicht gehandelt haben. Da dieser vorsätzliche Wille zur Schändung fehlte, könne man ihnen das schwere Vergehen eines Sakrilegs rechtlich nicht zur Last legen. Damit bleibt den Beteiligten die Tatstrafe der Exkommunikation erspart. Auch wenn keine kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt wurde, bezeichnet das Bistum den Vorfall als „höchst bedauerlich“. Um eine Wiederholung solcher Grenzüberschreitungen zu verhindern und das Sakramentsverständnis zu schärfen, hat Bischof Joseph Maria Konsequenzen für die Pfarrei gezogen: Er hat ein Klausurtreffen mit dem gesamten Team von Guthirt vereinbart, um die Geschehnisse aufzuarbeiten. Kritische Stimmen innerhalb der Kirche bemängeln, dass die Untersuchung viele Fragen offen lasse und der Respekt vor der Eucharistie durch solche „Abklärungen“ weiter ausgehöhlt werde. In der Pfarrei Guthirt selbst dürfte das Thema noch länger für Diskussionsstoff sorgen, wie man die Heiligkeit des Altarsakraments künftig besser schützen will. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
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