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| ![]() Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber einvor 3 Stunden in Weltkirche, 1 Lesermeinung Das erste Bistum in Spanien reagiert auf die steigende Zahl von Anfragen Ungetaufter zur Erwachsenentaufe – Die Katechumenatsausbildung orientiert sich am offiziellen Katechismus der Spanischen Bischofskonferenz Huelva (kath.net/pl) „Die wachsende Zahl von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern, die in unserer Diözese um die Taufe bitten, erfordert eine geordnete, einheitliche pastorale Antwort, die der kirchlichen Disziplin entspricht.“ Das erläutert das Bistum Huelva in seinem hinführenden Text zum von Bischof Santiago Gómez Sierra erlassene Dokument. Einerseits sei zwar die Kandidatenzahl „noch nicht sehr hoch“ sei, dennoch sei aber der Trend ausreichend stark, um die Schaffung einer festen Struktur zu rechtfertigen, die einen einheitlichen Prozess der Evangelisierung und Glaubensunterweisung ermöglicht. Deshalb hat die Diözese Huelva hat den bedeutenden Schritt zur Neuordnung der christlichen Initiation vollzogen und hat diözesane Regelungen für das Katechumenat zur Erwachsenentaufe verabschiedet. Das Dokument umfasst dreizehn Seiten und legt erstmals ein einheitliches und verbindliches Verfahren für alle Pfarreien der Diözese fest. Es ist auf der Website des Bistums veröffentlicht. Nach Einschätzung von „Religión Digital“ liegt die wesentliche Neuerung nicht allein in der Verabschiedung neuer Regeln, sondern in dem von der Diözese angestrebten Paradigmenwechsel. Denn bislang konnten einzelne Pfarreien erwachsene Taufbewerber individuell auf die Taufe vorbereiten. Künftig aber müssen sich alle Erwachsenen dem einheitlichen diözesanen Katechumenat anschließen, das von der Diözesanabteilung für Katechese zur christlichen Initiation und zum Katechumenat organisiert und beaufsichtigt wird. Das Dokument betont, dass keinem Kandidaten der Zugang zu diesem Standardweg verwehrt werden darf. Pfarrer sind verpflichtet, die Diözesanabteilung über Taufanfragen von Personen zu informieren, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; Die zuständige diözesane Stelle entscheidet anschließend, welcher Katechumenatsgruppe der jeweilige Kandidat zugeteilt wird, und koordiniert den gesamten Ablauf mit der jeweiligen Pfarrei. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren sind eigene altersmäßig geeignete Veranstaltungen und Gruppen vorgesehen. Die Diözese legt fest, dass das Katechumenat im Regelfall zwei volle liturgische Jahre umfasst – ein Zeitraum, der als notwendig erachtet wird, um ein authentisches Reifen im Glauben zu gewährleisten und eine ernsthafte Prüfung der Berufung vor dem Empfang der Sakramente zu ermöglichen, berichtet „Religión digital“ weiter. Die Katechumenatsausbildung orientiert sich am offiziellen Katechismus der Spanischen Bischofskonferenz, „Buscad al Señor“ („Suchet den Herrn“), ergänzt durch die dazugehörigen liturgischen Feiern und einen speziellen Leitfaden für Katecheten. Das Dokument betont, dass der Katechumene schrittweise in das Leben der Kirche integriert werden muss – durch Gebet, Teilnahme an der Liturgie, Gemeinschaftsleben und die Ausübung der Nächstenliebe. Die Bestimmungen geben einem diözesanweiten Modell klar den Vorzug gegenüber isolierten Einzelinitiativen. Ziel ist es, Unterschiede zwischen den Pfarreien zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Kandidaten die gleiche Ausbildung erhalten und dieselben Phasen durchlaufen, bevor sie zu den Sakramenten zugelassen werden. Die Taufe findet regulär in der Osternacht statt. Das Dokument stellt, so schildert „Religión Digital“ weiter, zudem die klassische liturgische Dimension des Katechumenats wieder her. Nach der Aufnahme in das Katechumenat feiern die Kandidaten zu Beginn der Fastenzeit den Ritus der Zulassung, bevorzugt in der Kathedrale und unter dem Vorsitz des Bischofs. Während dieser Zeit durchlaufen sie die sogenannten Skrutinien sowie weitere Riten, die im Ritus der christlichen Initiation Erwachsener vorgesehen sind. Der Empfang von Taufe, Firmung und Eucharistie erfolgt im Regelfall in der Osternacht. Es sind begründete Ausnahmen vom regulären zweijährigen Weg möglich, etwa, damit eine bislang nichtgetaufte Person eine gültige Ehe eingehen kann, oder auch in Lebensgefahr. Foto: Bischof Santiago Gómez Sierra während der Taufe einer jungen Frau (c) Bistum Huelva
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