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Adios Toni!27. Mai 2026 in Österreich, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Erzbischof Grünwidl bestätigt geplante Ablöse des umstrittenen Wiener Dompfarrers Toni Faber 2027. Dieser machte seit Wochen Schlagzeilen mit Frauengeschichten und seiner Luxus-Wohnung, die völlig konträr zu den kirchlichen Armutsaufrufen steht.
Wien (kath.net)
Der Wiener Erzbischof Josef Grünwidl hat die Ablöse des umstrittenen Wiener Dompfarrers Toni Faber, der zuletzt mit Frauengeschichten für immer mehr Schlagzeilen sorgte, mit Sommer 2027 bestätigt. Als offiziellen Grund nannte Grünwidl die lange Amtszeit von Dompfarrer Toni Faber sowie dessen Erreichen des Pensionsalters im kommenden Jahr. Im ORF-Interview sprach der Erzbischof von einer „langjährigen persönlichen Verbindung“, auch wenn man „nicht die dicksten Freunde“ sei. Spannend dürfte nun vor allem sein, ob Toni Faber seine luxuriöse Diözesanwohnung behalten darf, die völlig konträr zu den kirchlichen Armutsaufrufen und einer „Kirche der Armen“ (Papst Franziskus) steht. 
Foto: (c) GROK/KI
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Lesermeinungen| | Richelius 28. Mai 2026 | | | | @ab55 Wenn er eine Wohnung von der Kirche gestellt bekommt, sei es kostenlos, sei es als verbilligte Mietwohnung ist es mir recht; Hauptsache er macht einem anderen Pfarrer keine Schwierigkeiten. |  1
| | | | | ab55 27. Mai 2026 | | | | @Richelius Niemand wirft dem Dompfarrer die Wohnung vor, auch wenn das Haus nicht dem MRG unterliegt, weil die Wohnungen in diesem Haus dem Dompfarrer und anderen Dompriestern gratis zur Verfügung stehen und nicht vermietet werden, siehe https://www.dompfarre.info/Ueber_uns/Dom_und_Pfarre/Curhaus/ . Aber seinen Wunsch, in der Pension eine gleichwertige Wohnung gratis zur Verfügung gestellt zu bekommen, kann man ihm schon als äusserst unbescheiden und unchristlich vorwerfen, zumal andere Priester ihre Wohnung in der Pension auch selbst zahlen müssen. Die rechtliche Lage habe ich schon zuvor zitiert. |  1
| | | | | ottokar 27. Mai 2026 | | | | Wo kann man hier eine Maßregelung erkennen? Eigentlich sollte er doch mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt entfernt werden , wenn er sich nicht an die Gelübte eines katholischen Priesters halten möchte. Die Wohnungsangelegenheit ist doch drittrangig. |  3
| | | | | girsberg74 27. Mai 2026 | | | | "FIRED!" ? Eine Moral oder viele Verlegenheiten ? |  2
| | | | | gospas_kind 27. Mai 2026 | | | | Adios? Bei einer Ablöse in mehr als einem Jahr? Frage des Blickwinkels :-). |  1
| | | | | Richelius 27. Mai 2026 | | | |
Ich mag Faber nicht und bin froh, wenn er ein anderes Amt bekommt, aber ihm die Wohnung vorzuwerfen, halte ich für nicht redlich. Das ist eine ganz normale Wohnung für einen Wiener Dompfarrer (oder einen Domherren). Er hat in seiner Pfarre schließlich Residenzpflicht. Außerdem ist es ein Altbau und die Wohnung vermutlich im Vollanwendungsbereich des MRG. (=Gedeckelte Miete bei max. 6,74 Euro pro qm. Alles darüber ist ein Glücksspiel für den Vermieter, weil die Begründungen, mit denen die Gerichte den Lagezuschlag für unzulässig erklären, immer haarsträubender werden.) |  1
| | | | | ab55 27. Mai 2026 | | | | Dürfte Toni Faber seine Dienstwohnung behalten oder bekäme er für die Pension eine andere adäquate zur Verfügung gestellt, wäre dies ein Schlag ins Gesicht aller braven Kirchenbeitragszahler, vorallem jener, die sich die Zahlung des Kirchenbeitrags vom Mund absparen müssen. Pfarrer Faber ist mW. ganz normal sozialversichert und die Dienstwohnung als Sachbezug Teil der Bemessungsgrundlage zur Pensionsversicherung, weshalb sich diese Wohnung auf die Pensionshöhe auswirkt. Also muss sich Herr Pfarrer Faber für die Pension selbst eine Wohnung suchen, alles andere wären Privilegien, die sicher von Jesus nicht gewollt sind. "Eher kommt ein Kamel durch ein Nadelöhr, als ... " |  2
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