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Apostolisch und nix anderes

vor 46 Minuten in Kommentar, keine Lesermeinung
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Synodalität hin, Synodalität her. Das Credo bekennt die Kirche als "einig, heilig, katholisch und apostolisch". Die letzte der vier Eigenschaften wird von den Bischöfen getragen. So wichtig ist dies Amt. Der Montagskick von Peter Winnemöller


Linz (kath.net)

Bei allem Rätseln um die neue Synodalität gerät immer mehr aus dem Blick, dass diese gar keine Wesenseigenschaft der Kirche ist. Es geht auch gut mit nur wenig Synodalität. Weitaus wichtiger ist die Apostolizität, denn ohne Apostel geht gar nix. Wir gehören einer Kirche an, die das erste der Ökumenischen Konzile mit vier Eigenschaften umschrieben hat: Das Credo von Nicäa nennt die Kirche als die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. Ja mehr noch, es ist ein Bekenntnisakt, diese vier Aussagen zur Kirche zu machen. Wir glauben an diese Kirche mit diesen Eigenschaften und wir glauben, dass eine Kirche nur dann eine Kirche ist, wenn ihr diese vier Attribute zu eigen sind.

Man muss wohl an diesen Sachverhalt immer wieder erinnern. Die Kirche ist nicht einfach nur eine innerweltliche soziale Größe und nicht mit den dazu geltenden Regeln zu messen, Apostolizität wird nicht umsonst an letzter Stelle erwähnt und damit besonders betont. Apostolizität äußert sich in der Kirche dadurch, dass es Bischöfe gibt und dass die Bischöfe in der apostolischen Sukzession stehen. Folglich existiert eine ununterbrochene Reihe, die von jedem einzelnen Bischof ausgeht und sich auf einen konkreten Apostel zurückführen lässt. Nun sind Spätantike, Früh- und Hochmittelalter nicht gerade Zeiten der allzu akribischen Buchführung in unserem heutigen Sinne. Selbst wenn es früher tiefer gehende Listen gab, so kommt man in der heutigen Zeit bis 1440 zur Weihe von Guillaume d’Estouteville zurück, kennt jedoch dessen Weihebischof nicht mehr.

Eines der frühesten Zeugnisse der apostolischen Sukzession liefert bereits Irenäus von Lyon in Adversus haereses III,3. Im zweiten Jahrhundert notierte der Kirchenvater eine römische Amtsfolge. Die Apostel Petrus und Paulus hätten Linus das Bischofsamt übertragen, auf ihn seien Anaklet und Clemens gefolgt. Im selben Kapitel bezeugt Irenäus, dass Polykarp von Smyrna von Aposteln als Bischof eingesetzt worden sei. Das römische Hochgebet nennt ebenfalls die Folge der ersten Bischöfe von Rom. Das sind früheste Zeugnisse apostolischer Sukzession. Diese liefern jedoch keine bis zu einem heutigen Bischof durchgehend dokumentierte Folge persönlicher Weihespender.

Die Apostolizität der Kirche wird also von den Bischöfen getragen. Niemand sonst kann das. Darin zeigt sich, welche bedeutende Rolle diese in der Kirche spielen. Der Wegfall von Bischöfen oder der Abriss der apostolischen Sukzession würde eine Gemeinschaft des Kirche-Seins berauben. Das hat Joseph Kardinal Ratzinger, später Papst Benedikt XVI., in der Erklärung Dominus Iesus hervorragend herausgearbeitet.


In der Erklärung bindet Kardinal Ratzinger das Kirche-Sein einer christlichen Gemeinschaft wesentlich an die apostolische Sukzession. Gemeint ist die Weitergabe des bischöflichen Amtes durch die sakramentale Weihe in der Nachfolge der Apostel. In Nummer 16 beschreibt er, wie die geschichtliche Kontinuität zwischen der von Christus gestifteten und der römisch-katholischen Kirche verwurzelt ist. Die Kirche empfängt ihre Sendung und ihre sakramentale Vollmacht von Christus durch die Apostel und deren Nachfolger.

Für die Anerkennung als echte Teilkirche nennt der Kardinal in Nummer 17 die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie. Deshalb erkennt die Erklärung auch Kirchen außerhalb der vollen Gemeinschaft mit Rom als echte Teilkirchen an. Das gilt insbesondere für die orthodoxen Kirchen. Wo hingegen der gültige Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit der Eucharistie nicht bewahrt wurden, spricht das Dokument von kirchlichen Gemeinschaften. Deren Getaufte gehören dennoch zu Christus und stehen in einer wirklichen, wenn auch unvollkommenen Gemeinschaft mit Seiner Kirche.

Einen lückenlosen archivalischen Nachweis aller Weihespender bis zu einem Apostel verlangt die Erklärung dabei ausdrücklich nicht. Die historische Rekonstruktion einer persönlichen Weihelinie und die sakramentale Kontinuität des Bischofsamtes sind zu unterscheiden. Wenn die erhaltenen Quellen zumeist bei Scipione Rebiba im Jahr 1541 oder d’Estouteville (1440) enden, folgt daraus kein Abbruch der apostolischen Sukzession. Maßgeblich ist für Ratzingers Argumentation die bewahrte Wirklichkeit des apostolischen Amtes in Verbindung mit der Eucharistie.

Um sich dem Amt des Bischofs und seiner Bedeutung zu nähern, lohnt auch ein Blick in die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils. Dieses versteht den Bischof als Nachfolger der Apostel und als Hirten der ihm anvertrauten Kirche. Durch die Bischofsweihe empfängt er die Fülle des Weihesakramentes und den Auftrag, zu heiligen, zu lehren und zu leiten. Diese Aufgaben übt er in Gemeinschaft mit dem Papst und den übrigen Bischöfen aus. Seine Vollmacht dient dem Aufbau der Gläubigen in Wahrheit und Heiligkeit. Dabei leitet er seine Teilkirche als Stellvertreter und Gesandter Christi mit eigener, ordentlicher und unmittelbarer Vollmacht. Sein Amt verpflichtet ihn zum Dienst nach dem Vorbild Christi (Lumen gentium, 21–22 und 27).

Die apostolische Sukzession begründet das Konzil mit der bleibenden Sendung der Apostel. Weil deren Auftrag bis zum Ende der Welt fortdauert, bestellten sie Nachfolger und sorgten für die weitere Übertragung ihres Dienstamtes. Durch Handauflegung und Gebet wurde und wird bis heute die geistliche Gabe weitergegeben, die nach Aussage des Konzils in der Bischofsweihe bis heute fortbesteht. Diese Nachfolge bewahrt die apostolische Überlieferung. Sie verbindet die Weitergabe des Amtes mit der treuen Verkündigung des empfangenen Evangeliums. In den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, bleibt Christus als Lehrer, Priester und Hirte inmitten seiner Kirche gegenwärtig (Lumen gentium, 20–21).

Damit haben wir zwei wesentliche Texte aus unserer Zeit, die die Bedeutung des Bischofsamtes für die Kirche aufzeigen. Ohne apostolische Sukzession kein Bischof, ohne Bischof keine Kirche. Schaut man sich unter diesen Vorzeichen die Krise des Bischofsamtes, wie sie in drei Aspekten in den zurückliegenden Wochen beschrieben wurde, noch einmal an, so leuchtet damit das Drama der Kirche in unserer Region grell auf. Erst jüngst ließ sich Kardinal Marx zu der Aussage herab, die Kirche gehe nicht unter, sie werde nur umgebaut. Dem ist entgegenzuhalten, dass man beim Umbau sehr sorgfältig vorgehen, besonders mit dem Amt des Bischofs umgehen sollte, wenn man auch anschließend noch Kirche sein will. Eine neue protestantische Gemeinschaft ist schnell gegründet.

Eigentlich müsste der Bischof von München nur seine Weihbischöfe fragen, oder in seiner eigenen Biografie etwas zurückdenken, um zu verstehen, dass einzelne Bistümer sehr wohl untergehen können. Als Weihbischof von Paderborn war er auf das Titularbistum Petina geweiht. Dies war 1787 aufgelöst und dem Bistum Triest zugeschlagen worden. Andere Titularbistümer sind final untergegangen. Ob in hundert Jahren ein Papst einen Titularerzbischof auf das untergegangene Erzbistum München ernennen wird? Wer kann das wissen? Wenn man an einem alten Kahn allzu sehr herumschraubt, dann kann er nämlich sinken. Und mit dem Untergang von Bistümern kann sehr wohl die Kirche insgesamt von der Landkarte einer Region verschwinden. Seien wir uns da nicht allzu sicher, wenn wir wie wild herumumbauen.

Die Apostolizität der Kirche bedeutet, dass sie auf dem Fundament der Apostel steht, deren Glauben bewahrt und deren Sendung durch die Zeiten fortführt. Den Bischöfen kommt darin als Nachfolgern der Apostel eine besondere Verantwortung zu. Durch die Bischofsweihe empfangen sie den Auftrag, das überlieferte Evangelium treu zu verkünden, die Gläubigen durch die Sakramente zu heiligen und die ihnen anvertraute Kirche zu leiten. In Gemeinschaft mit dem Papst und dem gesamten Bischofskollegium dienen sie der Einheit der Kirche und ihrer Kontinuität mit dem apostolischen Ursprung. Apostolische Sukzession verbindet deshalb die sakramentale Weitergabe des Amtes mit der Verpflichtung, dem empfangenen Glauben treu zu bleiben und ihn unverfälscht weiterzugeben.

Soweit die Lehre vom Bischofsamt. Wie die Praxis aussieht, wissen wir. Unter dem Druck des Missbrauchsskandals auf der einen Seite und dem Reformdruck der Funktionärskaste auf der anderen droht in Deutschland das apostolische Amt geradezu zerdrückt zu werden. Andererseits gefallen sich auch zahlreiche Bischöfe nur allzu sehr in der Gestalt des Herumumbauers. Wen interessiert noch Schöpfungstheologie und christliche Anthropologie, wenn man LGBT- oder Genderpunkte sammeln kann. Der Ausweg kann natürlich nur darin bestehen, was jeder von uns täglich tun muss: Umkehren. Die Wirklichkeit zeigt uns allerdings auch, dass dies oft genug erst an einem Tiefpunkt der Säkularität passiert. Dann plötzlich gibt es, wie in Frankreich oder Norwegen, einen mehr oder weniger großen Run auf die Kirche und den Glauben. Was bleibt also neben dem Festhalten am Glauben an die Kirche? Im Grunde allein das Gebet. Und das Gebet für die Bischöfe gehört in der Kirche immer dazu. Also Geduld – und ein Vaterunser auf den Lippen: Wir halten auch in der Krise daran fest, dass die Kirche einig, heilig, katholisch und apostolisch ist und bleibt!


 

Bild oben: Mit KI generiertes Bild vom Ritus der Handauflegung bei einer Bischofsweihe. Handauflegung und Gebet sind seit den Anfängen die Art der Weitergabe der apostolischen Vollmacht. Foto: Peter Winnemöller mit KI generiert.


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