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Verfahren gegen Schweizer Bischof Huonder eingestellt

10. Oktober 2015 in Schweiz, 3 Lesermeinungen
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Bistum Chur gegenüber kath.net: "Die Klage war der Versuch, die Glaubens- und Meinungsfreiheit Andersdenkender unter Strafe zu stellen. Das ist nicht gelungen. Eine gute Nachricht für alle, die es mit der gegenseitigen Toleranz ernst meinen."


Chur (kath.net/KNA/red)
Die Schweizer Justiz hat die Klage gegen den Churer Bischof Vitus Huonder abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft in Chur stellte das Verfahren am Freitag ein. Der Schwulenverband Pink Cross hatte Huonder vorgeworfen, in einer Rede zu Gewalt gegen Homosexuelle aufgerufen zu haben. Die Aussagen des Bischofs seien jedoch nicht eindeutig in diese Richtung zu deuten, befand die Staatsanwaltschaft. Das Bistum Chur reagierte mit Genugtuung. In einer Stellungnahme gegenüber kath.net erklärt Pressesprecher Giuseppe Gracia: "Die Klage war der Versuch, die Glaubens- und Meinungsfreiheit Andersdenkender unter Strafe zu stellen. Das ist nicht gelungen. Eine gute Nachricht für alle, die es mit der gegenseitigen Toleranz ernst meinen."


Huonder hatte in einem Vortrag Ende Juli unter anderem Bibelstellen aus dem alttestamentlichen Buch Levitikus zitiert. Darin werden sexuelle Handlungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts als «Gräueltaten» bezeichnet, die «mit dem Tod bestraft» werden. Diese zitierten Passagen allein, so Huonder, «würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben». Dies hatte heftige Kritik ausgelöst.

Nachfolgend entschuldigte sich der Churer Bischof «bei allen Menschen», die sich durch seine Äußerungen zum Thema Homosexualität «verletzt gefühlt haben». Sein Vortrag über Ehe, Familie und Sexualität sei an einer Stelle «nicht durchdacht» gewesen. Er würde heute «ausführlicher kommentieren und den ganzen Vortrag erst jemandem vorlegen».

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.

Foto: © Stefan M. Bolli


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