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Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer14. Juli 2018 in Weltkirche, 19 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Kardinal Malcolm Ranjith begrüßt laut einem Bericht von UCANEWS die geplante Wiedereinführung der Todesstrafe für Drogenhändler in Sri Lanka
Neu-Dehli (kath.net) Kardinal Malcolm Ranjith begrüßt laut einem Bericht on UCANEWS die geplante Wiedereinführung der Todesstrafe für Drogenhändler in Sri Lanka. Der Kardinal möchte damit die neue Politik von Präsident Maithripala Sirisena unterstützen. Dieser will Drogenhändler exekutieren lassen, die im Gefängnis weiterhin Drogengeschäfte und andere Delikte durchführen lassen. Die Einführung der Todesstrafe in Sri Lanka wurde bereits 2004 beschlossen und hat sich gegen Drogenhändler, Mörder und Vergewaltiger gerichtet. Bis jetzt wurde diese Strafe aber nicht durchgeführt, jetzt soll sich das allerdings ändern.
Foto Kardinal Ranjith (c) Wipiedia/Janaka Pradeep/CC BY-SA 3.0
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Lesermeinungen | Rosenzweig 17. Juli 2018 | | | Da ich eben hier nochmals “reingeschaut” habe... -
möchte ich Ihnen werter @je suis noch nachträgl. danken- für den Fim-Hinweis
“M-eine Stadt sucht den Mörder” v.Fritz Lang.
Ich hatte darauf geschaut u. empfand ebenfalls die stattfindende
Gerichtsverhandlung sehr berührend-
und
sie fordert einen in der Folge ganz persönlich zur Stellungnahme heraus:
zu einem Ja oder Nein zur Todesstrafe!
-
In diesem Falle(Film) wurde man in etwa schon zu einem NEIN "geführt"..-
was immer die Chance der Heilung für diesen Mann(Mörder) und Befreiung von seinen krankhft. Zwängen einschließt!-
-
So nochmals dankend verbunden.. | 2
| | | Ad Verbum Tuum 17. Juli 2018 | | | ??? Sehr geehrte(r) @je suis,
auch ich bin mir der Schwere der Antwort bewusst - die in diesem Fall auch so weit geht, für mich festzustellen, dass die Todesstrafen für die Schergen des dritten Reiches eher falsch waren: es waren Strafen der Rache, die Ungeheuerlichkeiten die sie verursachten sind mit keiner innerweltlichen Strafe wiedergutzumachen, zu sühnen o.ä.
Auf meine Fragestellung wiederum fand ich in Ihrer Antwort keinen weiterführenden Impuls. Die Situation ist auch nicht konstruiert, sie ist ja "live" zu beobachten. Dass in Europa aktuell die Notwendigkeit der Todesstrafe verneint werden kann, sollte uns nicht dazu verleiten, uns vornehm aus der Diskussion zu stehlen.
Wenn der Staat wir alle sind, so stimmt dies nur eingeschränkt: wir alle haben z.B. die Ausübung der Gewalt, der Selbstverteidigung an den Staat delegiert, der daraus wiederum die Verpflichtung zur Gewähr unserer Sicherheit schuldet. Wenn ich dem Staat nun diese letzte Mittel verweigere - was dann? | 0
| | | je suis 17. Juli 2018 | | | @Ad Verbum Tuum Ich bin mir der Schwere eine Antwort zu finden sehr bewusst. Ihre Frage erinnert mich aber an die Anhörung von Wehrdienstverweigerern früherer Jahre: Angenommen Sie gehen mit Ihrer Freundin durch den Park, da kommt ein Mann und greift Ihre Freundin an...
Der Staat ist eine Vokabel. die UNS ALLE
zusammenfasst, also müssen WIR ALLE uns kümmern - in Familie, in Verwandschaft, im Nachbar- und Bekanntenkreis. UNSER Kümmern um allgemeine Sicherheit muss weite Kreise ziehen. Nicht DIE ANDEREN - WIR sind verantwortlich (Erziehung, Vorbild etc).
Nicht gedankenlos habe ich auf das Ende des Films 'M' verwiesen.
(Auch fällt mir gerade das Schicksal Kains ((des Mörders)) ein - gezeichnet von Gott, um nicht getötet zu werden!)
Und ich möchte nicht, dass in meinem Namen jemand getötet wird! | 4
| | | Ad Verbum Tuum 16. Juli 2018 | | | Und doch hat JP II diese Formel im KKK belassen @je suis
Diese Diskussion über die Todesstrafe gab es vor nicht allzu langer Zeit schon einmal auf kath.net.
Eine beispielhafte Konstellation möchte ich zu denken geben: Südamerikanische Drogenbarone, die sich immer wieder aus dem Gefängnis frei bestechen, da sie mit so viel Geld locken oder mit Gewalt gegen die Angehörigen der Wächter drohen können. Wenn sie dann wieder frei sind, töten sie weiter. Die Regierenden hefen sich dann darob, dass sie beim nächsten Mal halt keine Gefangenen machen, die Last des vorsätzlichen Tötens wird also ggfs. dem Kleinsten in der Kette aufgeladen - gleichwohl ist auch dies m.E. mit der Todesstrafe weitgehend gleichzusetzen.
Und nun die Frage an Sie, @je suis: wie kann hier der Staat das Leben dritter beschützen?
Wichtig ist hierbei ja genau: es geht nicht um Rache des Staats, sondern um den anders nicht gewährleistbaren Schutz der Allgemeinheit. | 1
| | | je suis 16. Juli 2018 | | | KANN WEITERHELFEN Wenn möglich (im net zu finden!), schauen Sie sich die letzten 10min des Films 'M-eine Stadt sucht einen Mörder' von Fritz Lang aus dem Jahre 1931 an. Die dort stattfindende 'Gerichtsverhandlung' geht zu Herzen, weckt aber auch den Verstand für die Diskussion zum Ja oder Nein zur Todesstrafe. | 2
| | | je suis 16. Juli 2018 | | | GANZ KLAR (M)Ein JA FÜR DAS LEBEN fängt bei den Ungeborenen an und hört erst bei dem nätürlichen Tod des Menschen auf. Der Staat/Mensch darf NICHT töten, weder ungeborene Kinder, noch kranke Menschen, aber auch nach dem Gesetz verurteilte Häftlinge haben das Recht auf Leben. Seine Eminenz sollte eventuell die in Gefängnissen, nicht nur seines Landes, grassierende Korruption anprangern, die es ermöglicht auch aus den Zellen heraus Verbrechen zu begehen.
Für Lebensrechtler kann nur eins ganz klar sein: JA ZUM LEBEN - bis Gott uns ruft! | 7
| | | 16. Juli 2018 | | | @Phil2 "Nicht erst Franziskus, bereits J.P.II. war nicht zufrieden mit dieser Passage, da seiner Meinung nach in diesen schwerwiegenden Fällen in heutigen Rechtsstaaten auch anders das Recht auf Unversehrtheit der Anderen sicher gestellt werden kann."
Wesentliches Wörtchen: "heutigen"
Sri Lanka hatte bis 2009 einen 30 Jahre dauernden Bürgerkrieg.
Bis 2015 regierte ein eher korrupter Regierungschef, der auch munter zum eigenen Vorteil in die Justiz eingriff.
Sri Lanka genügt somit möglicherweise überhaupt nicht dem, was man unter "heutigem" Rechtsstaat versteht.
Folglich könnte eine aufrichtig an Verbesserung der Situation arbeitende/s Regierung/Parlament sehr wohl in Einklang mit JPII die Todesstrafe in Betracht ziehen, wenigstens vorübergehend bis eine Annäherung an "heutige" Rechtsstaaten erreicht ist; ob das für Drogendelikte sein muss, ist dann eine weitere Frage. | 3
| | | 16. Juli 2018 | | | Das stimmt nicht: "Wenn er, wie die Dealer in diesem Fall, vom Gefängnis aus schaden kann, ist die Gefängnisleitung oder das Personal korrupt."
In praktisch absolut jedem Gefängnis - auch in Deutschland - sind Drogen verfügbar.
In besser geführten Gefängnissen - sprich nicht korruptes Personal - sind es einfach nur weniger.
Aber ein Gefängnis bietet so viele Möglichkeiten kleinere Gegenstände zu schmuggeln, man kann das - außer vielleicht in einigen speziellen Gefängnissen - nicht auf 0 reduzieren.
Und ferner können Körperverletzungen, Nötigung und ähnliches unter den Gefangenen prinzipiell nicht verhindert werden, denn es ist nicht zukässig alle immer in Einzelhaft zu sperren; und nur dann wären Delikte von Insassen gegen Insassen vermeidbar.
Es braucht grundsätzlich einen Sanktionsmechanismus gegen besonders auffällige Häftlinge; Gefängnisstrafe fällt aus, denn die sitzen ja bereits; heißt aber auch nicht, dass Todesstrafe richtig ist.
Aber irgendwas braucht es. | 3
| | | 16. Juli 2018 | | | Langjährige Haftstrafe oder Todesstrafe Ich für meine Person habe mich immer gefragt, was unmenschlicher ist: Eine langjährige - womöglich lebenslange - Haftstrafe oder die Todesstrafe. Ob sich jene, die die Todesstrafe so vehement ablehnen, jemals vorgestellt haben, was es heißt, z.B. 20 Jahre lang unter den schrecklichen Bedingungen leben zu müssen, die in Gefängnissen bekanntlich herrschen? Käme ich selber jemals in diese Lage und hätte ich die Wahl zwischen Haft- und Todesstrafe, würde ich mich sofort für die Todesstrafe entscheiden. Die Tröstungen der katholischen Kirche würde man mir vor deren Vollstreckung ja wohl doch nicht verwehren. | 0
| | | 16. Juli 2018 | | |
Es sollte sicher gestellt sein, dass der Angreifer außerstande gesetzt wird, zu schaden, heißt es im KKN. Wenn ein Verbrecher im Gefängnis ist, ist er außerstande zu schaden. Wenn er, wie die Dealer in diesem Fall, vom Gefängnis aus schaden kann, ist die Gefängnisleitung oder das Personal korrupt. Wenn Justiz und Verwaltung aber nicht in der Lage sind, diesen Sumpf trockenzulegen, weshalb sollte sie gerechte Urteile fällen können?
Und was ist eigentlich mit dem 5. Gebot? Ist das für Henker ausgesetzt?
An welcher Stelle des NT steht, dass Rache über Gerechtigkeit gestellt werden darf? | 6
| | | Ad Verbum Tuum 14. Juli 2018 | | | Aus der Ferne schwer zu beurteilen ob es wirklich keine anderen Wege und Mittel gibt, die Menschen dort vor diesen Verbrechern zu schützen - was die Maßgabe der Kirche für die Todesstrafe ist.
Die Korruption verhindert die Durchsetzung des Rechts (hier Aufrechterhaltung des Drogenhandels aus dem Gefängnis heraus) - und doch, die Todesstrafe als systematische Ultima ratio, kann ich m.E. nur unterstützen, wenn die Maßstäbe von Regierung und Gerichten/Richtern höchsten ethischen Ansprüchen genügen.
... unserer Gerichtsbarkeit in D würde ich heuer dieses Vertrauen nicht entgegen bringen können.
Eine generelle Regelung (Todesstrafe für Dealer) scheint mir da eher unangemessen zu sein. Die Gefahr, dass mit der Sünde pauschal auch jeder einzelne der Sünder unumkehrbar verdammt ist, ist groß. | 11
| | | 14. Juli 2018 | | | @UweLay Ja, absolut richtig. Danke für Ihren wertvollen Kommentar. Scheinbar ist das auch vielen Lesern hier nicht präsent, dass die Todesstrafe als rechtmäßig und notwendig angesehen wird, und dass dies zum festen Bestand der kirchlichen Lehre gehört, immer wieder bestätigt durch Päpste, Konzile und die Kirchenlehrer (besonders Thomas hat dazu einen extensiven Kommentar verfasst). | 10
| | | 14. Juli 2018 | | |
Kardinal Ranjith hat sich bereits in der Vergangenheit als Verfechter der Tradition und der Lateinischen Messe hervorgetan. Dass er die Todesstrafe befürwortet zeigt wieder einmal, wie treu er zum Lehramt der Kirche steht. Die Aussagen GEGEN die Todesstrafe sind leider auch GEGEN die Tradition.
Ganze empfehlenswert zu der Thematik ist das Buch "By Man Shall His Blood Be Shed: A Catholic Defense of Capital Punishment" von Dr. Edward Feser (einer der bedeutendsten Neo-Thomisten der Gegenwart). | 4
| | | Stefan Fleischer 14. Juli 2018 | | | Wie können wir hier von Europa aus die Situation dort beurteilen? Ich gehe davon aus, dass dieser Kardinal - nach bestem Wissen und Gewissen - zur Überzeugung gelangt ist, dass es unter den gegebenen Umständen keinen anderen Weg gibt, das Volk vor den tödlichen Machenschaften dieser Leute zu schützen, solang selbst Gefängnismauern für diese kein Hindernis sind. Im Übrigen glauben wir doch, dass Christus der Herr aus freiem Willen den Tod am Kreuz auf sich genommen hat, um uns Menschen aus unseren Sünden zu erlösen. Ich bin überzeugt, hätte es einen anderen Weg gegeben, er, bzw. der Vater, hätte ihn gewählt. | 10
| | | Phil2 14. Juli 2018 | | | @Uwe Lay Nicht erst Franziskus, bereits J.P.II. war nicht zufrieden mit dieser Passage, da seiner Meinung nach in diesen schwerwiegenden Fällen in heutigen Rechtsstaaten auch anders das Recht auf Unversehrtheit der Anderen sicher gestellt werden kann.
Ich wiederhole den enstprechenden Auszug aus Evangelium vitae von 1995 (dort bes. 54-56): „Das Töten eines Menschen ist immer eine besonders schwere Sünde" und: "Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche angeführte Grundsatz gültig: »soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener«." | 1
| | | Uwe Lay 14. Juli 2018 | | | Der Katholische Katechismus lehrt eindeutig: „Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, dass der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit ... der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen“ (Nr. 2266). So lehrte die Kirche immer die Rechtmäßigkeit der Todestrafe, auch wenn Papst Franziskus (auch) in diesem Punkte die Lehre der Kirche nun eigenmächtig verändern will!
Uwe Lay | 13
| | | Phil2 14. Juli 2018 | | | J.P.II. Evangelium Vitae (1995) „Das Töten eines Menschen ist immer eine besonders schwere Sünde" und „Wenn [...] unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten." | 10
| | | Antonia54 14. Juli 2018 | | | Auch Kardinäle sind Menschen, Man muss sich immer fragen, kommt das von Gott oder ist das die Meinung des Menschen.
Da brauchen wir die Gabe der Unterscheidung der Geister. Beten wir heute für alle die in der Kirche Verantwortung tragen:komm herab du Hl. Geist, der die finstre Nacht zerreißt.... | 10
| | | Ulrich Motte 14. Juli 2018 | | | Was sagt der Papst dazu? Oder: was sagen Aussagen etwa von Johannes Paul II. dazu? Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich sage hier und heute gar nichts dazu! | 4
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