Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  2. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  7. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  8. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  9. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  10. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  11. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  12. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  13. Der Teufel sitzt im Detail
  14. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist
  15. Taylor sei mit Euch

Besondere Anforderungen an die Loyalität

9. September 2011 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bundesarbeitsgericht bestätigt kirchliches Arbeitsrecht, von Christoph Arens (KNA).


Bonn (www.kath.net/ KNA)
Katholische Arbeitgeber können Angestellte grundsätzlich entlassen, wenn diese nach einer Scheidung wieder heiraten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag bestätigt.

Nach dem in Deutschland geltenden Recht dürfen die Kirchen eigene Regeln im Arbeitsrecht festlegen und von ihren Mitarbeitern besondere Loyalitäten gegenüber Grundsätzen ihrer Glaubensgemeinschaft einfordern. So können sie Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht. Nach kirchlichem Verständnis ist der Kirchenmitarbeiter nicht nur Arbeitskraft. Er ist Teil der Kirche, muss in ihrem Sinne wirken und sich an ihre Grundsätze halten.

Diese Regelungen sind rechtlich mehrfach bestätigt worden. Dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein eigenständiges Arbeitsrecht erlassen können, hat seine Grundlage in den Kirchenartikeln der Weimarer Reichsverfassung, die 1949 ins Grundgesetz übernommen wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat
dieses Recht 1985 noch einmal in einer Grundsatzentscheidung bestätigt. Auch im 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung von Arbeitnehmern etwa wegen ihrer sexuellen Orientierung oder wegen ihrer Religionszugehörigkeit verbietet, haben die Kirchen entsprechende Sonderrechte zugesprochen bekommen.


Die Loyalitätspflichten sind im Bereich der katholischen Kirche in der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ und im Bereich der Evangelischen Kirche in der „Loyalitätsrichtlinie“ geregelt. Den weltanschaulich neutralen staatlichen Gerichten ist verwehrt, diese kircheninternen Lehren auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Sache der Gerichte ist „nur“ die Beurteilung, ob diese religiöse Begründung plausibel und nicht willkürlich ist.

Vor dem Bundesarbeitsgericht scheiterten bereits in den 70er und 80er Jahren Kindergärtnerinnen katholischer Einrichtungen und eine Lehrerin an einem Missionsgymnasium mit ihren Klagen. Zuletzt hat das Bundesarbeitsgericht 2004 die Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers für wirksam erklärt, dessen Wiederverheiratung nach der Einstellung nachträglich bekanntwurde.

Dieser Fall verdeutlichte den Hauptstreitpunkt in Bezug auf die kirchlichen Loyalitätsanforderungen: Umstritten ist, ob von den Arbeitsgerichten Abstufungen bei den Anforderungen entsprechend der Nähe zur religiösen Auftrag vorzunehmen sind. den Ausschlag könnte geben, ob es sich um eine Arbeitsstelle im sogenannten verkündungsfernen oder verkündungsnahen Bereich handelt. Im Ergebnis
können bei einer Putzfrau im kirchlichen Krankenhaus geringere Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Lebensführung gestellt werden als an einen Religionslehrer, der ja gerade die kirchliche Lehre glaubwürdig verkünden soll.

Auch die Erfurter Richter wogen in der am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung ab. Im konkreten Einzelfall bleibt der Chefarzt eines katholischen Düsseldorfer Krankenhauses trotz zweiter Eheschließung im Dienst. Die Richter verwiesen darauf, dass der Krankenhausträger mit katholischen und evangelischen
Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen, bei protestantischen Kräften bei erneuter Eheschließung aber nicht zur Kündigung gegriffen habe. Zudem habe der Arbeitgeber zwei Jahre lang hingenommen, dass der Chefarzt vor seiner Wiederheirat in einer nichtehelichen Gemeinschaft gelebt habe, ohne darauf arbeitsrechtlich etwa in Form einer Abmahnung reagiert zu haben.

(C) 2011 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Wolfgang63 11. September 2011 
 

@Bonifaz2010: Sie meinten, dass Ärzte nicht gezwungen werden, für Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft zu arbeiten. Etwa jeder dritte Krankenhauspatient in Deutschland wird in einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft behandelt: In einigen Gebieten sind Ärzte gezwungen, solche Krankenhäuser bei der Arbeitssuche zu berücksichtigen, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt nicht deutlich einzuschränken. Im Pflegebereich ist es noch ausgeprägter.

Sie meinten \"Daß ein kirchlicher Träger für seine Leistungen im Krankenhausbereich Geld erhält, steht ja hier überhaupt nicht zur Debatte.\" Von welchen Leistungen sprechen Sie? Er erbringt ja keine ausser der Überwachung: Die Finanzierung erfolgt ohne Mittel der Kirche z.B. aus Steuermitteln, welche von allen Bürgern, katholisch oder nicht, erbracht werden.


0
 
 Bonifaz2010 11. September 2011 
 

@ Wolfgang63

Daß ein kirchlicher Träger für seine Leistungen im Krankenhausbereich Geld erhält, steht ja hier überhaupt nicht zur Debatte.

Ich verstehe nicht, was Sie damit meinen, daß die Kirche Nicht-Gläubigen ihre Regeln aufzwingen will. Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses weiß bei Vertragsabschluß genau, was in sittlicher Hinsicht von ihm erwartet wird. Ein Arzt wird nicht gezwungen, für ein katholisches Krankenhaus zu arbeiten, so wenig wie ein Priesterkandidat gezwungen wird, den Zölibat zu versprechen.


2
 
 Wolfgang63 11. September 2011 
 

Krankenhausfinanzierung

Laut deutschem Krankenhausfinanzierungsgesetz zahlt die Kirche bei Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft nichts selbst: Alles wird durch die Bundesländer und die Krankenkassen bzw. Patienten bezahlt.

Aufgrund der hohen Anzahl von Krankenhäusern (aber auch Pflegediensten) in kirchlicher Trägerschaft haben die Kirchen in diesem Bereich aber ein Quasi-Monopol. Sie zeigen damit, wie sie agieren, wenn sie diese Macht haben: Sie zwingen auch Nicht-Gläubigen ihre Regeln auf.

Glauben wir ernsthaft, so Menschen zu motivieren, der katholischen Kirche gegenüber Offenheit und Sympathie zu entwickeln?


1
 
 Bonifaz2010 11. September 2011 
 

\"Zudem habe der Arbeitgeber zwei Jahre lang hingenommen, dass der Chefarzt vor seiner Wiederheirat in einer nichtehelichen Gemeinschaft gelebt habe, ohne darauf arbeitsrechtlich etwa in Form einer Abmahnung reagiert zu haben.\"

Daß eklatante Verstöße gegen die Lehre in Glaubens- und Sittenfragen stillschweigend geduldet werden, scheint in der Kirche Methode zu haben. Bei Priestern und Theologen, die sich mehr oder weniger offen gegen die Glaubens- und Sittenlehre stellen, drückt die Kirche ja ebenfalls zumeist beide Augen zu - sehr zu ihrem eigenen Schaden. Nur scheint die Kirche aus Schaden leider nicht klug zu werden, wie man an dem Beispiel des Chefarztes wieder einmal sehen kann.


5
 
 dalet 11. September 2011 

Barmherzigkeit

Da will man barmherzig sein, und dann bekommt man vom Richter gesagt, dass die Kirche nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht dulden soll und dass man bei Protestanten genauer hinschauen muss....


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesetz

  1. Verdeckte Videos: Lebensschützer berufen gegen Urteil
  2. Bewährungsstrafe für massives Stalking eines Priesters
  3. Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer
  4. Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren
  5. Zeitung: Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
  6. Verwaltungsgericht Gießen: Karfreitags-Tanzverbot rechtens
  7. Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen







Top-15

meist-gelesen

  1. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  2. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  8. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  9. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  12. Taylor sei mit Euch
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz