Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  2. Liegt ein Schisma in der Luft?
  3. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  4. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  5. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  6. Die Liturgie gehört nicht uns! Reform muss aus der Tradition wachsen
  7. Adios Toni!
  8. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  9. Polnische Bischofskonferenz bejaht in Positionspapier die Ehe nur „zwischen Mann und Frau“
  10. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  11. Medien spekulieren weiter über möglichen Beginn des Seligsprechungsprozesses für Benedikt XVI.
  12. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  13. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  14. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  15. Koptisch-Orthodoxe Kirche nimmt Dialog mit Rom wieder auf

Verwaltungsgericht Gießen: Karfreitags-Tanzverbot rechtens

26. Oktober 2012 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Auch das Verbot der Protestaktion «Tanzen gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen» im vergangenen April in Gießen wurde von den Richtern gestützt.


Gießen (kath.net/KNA) Ein Tanzverbot an Karfreitag ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen rechtmäßig. Auch das Verbot der Protestaktion «Tanzen gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen» im vergangenen April in Gießen wurde von den Richtern gestützt.

Das Verwaltungsgericht bestätigte mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung das damals im Eilverfahren ausgesprochene Verbot. Tanzveranstaltungen am Karfreitag gemäß Hessischem Feiertagsgesetz zu verbieten, verstoße nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit, urteilten die Richter.


Sie wiesen damit die Klage des Organisators der Protestaktion und Mitglieds der Piratenpartei zurück, der sich in seiner negativen Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit verletzt sah. «Derzeit», so das Verwaltungsgericht weiter, gebe es bei einem Anteil von zwei Drittel Christen in der Gesamtbevölkerung zudem keinen Anlass, an der Berechtigung der Regelungen im Feiertagsgesetz zu zweifeln (Aktenzeichen: 4 K 987/12.GI). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesetz

  1. Verdeckte Videos: Lebensschützer berufen gegen Urteil
  2. Bewährungsstrafe für massives Stalking eines Priesters
  3. Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer
  4. Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren
  5. Zeitung: Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
  6. Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen
  7. Besondere Anforderungen an die Loyalität






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  3. Liegt ein Schisma in der Luft?
  4. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  5. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  6. Er starb, weil er die Ehe verteidigte
  7. Adios Toni!
  8. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  9. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  10. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  11. Martin Mosebach: ‚Die Nichtnagetiere betreten das sinkende Schiff‘
  12. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  13. Islamexperte Mansour warnt: Europa hat ‚naive Haltung‘ zum Islam
  14. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  15. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz