Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  5. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  6. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  7. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  8. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  9. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  10. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  11. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  12. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  13. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  14. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela
  15. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert

Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen

18. April 2012 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Philosophin Ulla Wessels, Mitglied der Giordano-Bruno-Stiftung, hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie bei einem Konkordatslehrstuhl nicht zum Zug kam


Nürnberg (kath.net/KNA/red) Das Bundesverfassungsgericht muss sich erstmals in seiner Geschichte mit den so genannten Konkordatslehrstühlen befassen. Die Saarbrücker Philosophin Ulla Wessels hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, wie ihr Rechtsanwalt am Mittwoch in Nürnberg bestätigte. Sie glaubt, dass sie bei einem von der Universität Erlangen-Nürnberg ausgeschriebenen Lehrstuhl für praktische Philosophie allein deshalb nicht zum Zuge kam, weil sie nicht katholisch ist. Die Uni bestreitet das.

Bei einem mehrjährigen Rechtsstreit vor bayerischen Verwaltungsgerichten war die Klägerin Ende Februar in letzter Instanz unterlegen. Die Wissenschaftlerin ist Mitglied der kirchenkritischen Giordano-Bruno-Stiftung.

Die Giordano-Bruno-Stiftung vertritt nach eigenen Angaben einen „evolutionären Humanismus“, der den Menschen „nicht mehr als ‚Krone der Schöpfung’, sondern als unbeabsichtigtes (!) Produkt der natürlichen Evolution“ versteht. Der geistige Vater der Stiftung, Julian Huxley, sagte etwa: „Der evolutionär denkende Mensch kann nicht mehr Schutz vor der Einsamkeit suchen, indem er sich in die Arme einer zum Gott erhobenen – von ihm selbst geschaffenen – Vatergestalt flüchtet…“


Bei Konkordatslehrstühlen hat die katholische Kirche ein Vetorecht. Das heißt, der zuständige Diözesanbischof kann die Berufung eines Universitätsprofessors durch Einspruch verhindern, wenn er Bedenken hinsichtlich seines katholisch-kirchlichen Standpunktes hat.

Dieses und andere Rechte, die das Verhältnis von Staat und Kirche berühren, sind im bayerischen Konkordat von 1924 geregelt. Der völkerrechtliche Vertrag zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl wurde seither mehrfach fortgeschrieben. Er kann nicht einseitig gekündigt werden.

Allein in Bayern gibt es jenseits der theologischen Fakultäten 21 Konkordatslehrstühle für Pädagogik, Philosophie und Sozialwissenschaften, so viele wie in keinem anderen Bundesland. Das hat historische Gründe, die mit dem Kulturkampf im 19. Jahrhundert und dem Ende der Bekenntnisschulen im Freistaat vor knapp 40 Jahren zusammenhängen. Ob die Lehrstühle noch zeitgemäß sind, wird inzwischen auch innerkirchlich diskutiert.

Wessels argumentiert mit Artikel 33 Grundgesetz. Demnach darf niemand bei der Besetzung öffentlicher Ämter wegen seines Bekenntnisses oder seiner Weltanschauung benachteiligt werden.

In ihrer Verfassungsbeschwerde greift sie außerdem an, dass ein Veto des Bischofs bei der Besetzung eines Konkordatslehrstuhls nicht von einem staatlichen Gericht überprüft werden kann. Dieser mangelnde Rechtsschutz verstoße gegen Artikel 19 der deutschen Verfassung, so ihr Anwalt Rainer Roth. Abgelehnte Bewerber müssten den Einspruch eines Bischofs praktisch wie ein «Gottesurteil» hinnehmen, sagt der Anwalt.

Der Erlanger Lehrstuhl ist seit fünf Jahren vakant. Nachdem das erste Besetzungsverfahren an der Absage der beiden Bestplatzierten und an dem Verwaltungsrechtsstreit gescheitert war, wurde die Professur erneut ausgeschrieben. Wessels hat sich nach Auskunft ihres Anwalts abermals beworben. Ein anderer Bewerber hat eine neue Verwaltungsklage eingereicht. Der Hinweis in der Ausschreibung auf das Konkordat verstößt seiner Ansicht nach gegen das Diskriminierungsverbot.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesetz

  1. Verdeckte Videos: Lebensschützer berufen gegen Urteil
  2. Bewährungsstrafe für massives Stalking eines Priesters
  3. Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer
  4. Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren
  5. Zeitung: Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
  6. Verwaltungsgericht Gießen: Karfreitags-Tanzverbot rechtens
  7. Besondere Anforderungen an die Loyalität







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Erschütterndes Historiendrama: Netflix-Serie „Fauda“ verarbeitet den Terror des 7. Oktober
  5. Muslimische Organisation: ‚In 45 Jahren wird Frankreich wieder katholisch‘
  6. Frankreichs neue „Generation Leo“: Warum die Jugend plötzlich wieder zum Papst strömt
  7. „Er befiehlt seinen Engeln, dich zu behüten auf all deinen Wegen“ (Psalm 91)
  8. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. Thérèse von Lisieux und die ‚Süßigkeit‘ eines Buches über die Apokalypse
  11. Gesetzesvorschlag zum Verbot von Konversionstherapien in Nordirland ist ‚gefährlich‘
  12. 'Jesus macht alles und ich nichts'
  13. UN-Bevölkerungsfonds berichtet über das Leid der Frauen in Gaza
  14. Rosenkranzmonat Oktober steht im Zeichen des Friedens
  15. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz