Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  2. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  3. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  4. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  5. Vatikan dementiert Bericht über Abweisung Macrons durch den Papst
  6. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  7. „Jesus ja, Kirche nein? – Das ist wie: ‚Ich bin für Fußball, aber gegen Fußballvereine‘“
  8. Seligsprechungsprozess für Pater Alfred Delp SJ wird eröffnet
  9. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  10. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  11. US-Vizepräsident Vance wird erneut beim „March for Life“ teilnehmen und sprechen
  12. Eine unerträgliche Verharmlosung des tatsächlichen NS-Unrechts!
  13. USA: Breite Mehrheit für Massenabschiebungen – Neue Umfragen stützen Trump-Kurs
  14. „Catholic Herald“: „Irlands schwindende Familien“
  15. "Ich glaube, dass Gott das erste Selfie geschossen hat.“

Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen

18. April 2012 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Philosophin Ulla Wessels, Mitglied der Giordano-Bruno-Stiftung, hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie bei einem Konkordatslehrstuhl nicht zum Zug kam


Nürnberg (kath.net/KNA/red) Das Bundesverfassungsgericht muss sich erstmals in seiner Geschichte mit den so genannten Konkordatslehrstühlen befassen. Die Saarbrücker Philosophin Ulla Wessels hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, wie ihr Rechtsanwalt am Mittwoch in Nürnberg bestätigte. Sie glaubt, dass sie bei einem von der Universität Erlangen-Nürnberg ausgeschriebenen Lehrstuhl für praktische Philosophie allein deshalb nicht zum Zuge kam, weil sie nicht katholisch ist. Die Uni bestreitet das.

Bei einem mehrjährigen Rechtsstreit vor bayerischen Verwaltungsgerichten war die Klägerin Ende Februar in letzter Instanz unterlegen. Die Wissenschaftlerin ist Mitglied der kirchenkritischen Giordano-Bruno-Stiftung.

Die Giordano-Bruno-Stiftung vertritt nach eigenen Angaben einen „evolutionären Humanismus“, der den Menschen „nicht mehr als ‚Krone der Schöpfung’, sondern als unbeabsichtigtes (!) Produkt der natürlichen Evolution“ versteht. Der geistige Vater der Stiftung, Julian Huxley, sagte etwa: „Der evolutionär denkende Mensch kann nicht mehr Schutz vor der Einsamkeit suchen, indem er sich in die Arme einer zum Gott erhobenen – von ihm selbst geschaffenen – Vatergestalt flüchtet…“


Bei Konkordatslehrstühlen hat die katholische Kirche ein Vetorecht. Das heißt, der zuständige Diözesanbischof kann die Berufung eines Universitätsprofessors durch Einspruch verhindern, wenn er Bedenken hinsichtlich seines katholisch-kirchlichen Standpunktes hat.

Dieses und andere Rechte, die das Verhältnis von Staat und Kirche berühren, sind im bayerischen Konkordat von 1924 geregelt. Der völkerrechtliche Vertrag zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl wurde seither mehrfach fortgeschrieben. Er kann nicht einseitig gekündigt werden.

Allein in Bayern gibt es jenseits der theologischen Fakultäten 21 Konkordatslehrstühle für Pädagogik, Philosophie und Sozialwissenschaften, so viele wie in keinem anderen Bundesland. Das hat historische Gründe, die mit dem Kulturkampf im 19. Jahrhundert und dem Ende der Bekenntnisschulen im Freistaat vor knapp 40 Jahren zusammenhängen. Ob die Lehrstühle noch zeitgemäß sind, wird inzwischen auch innerkirchlich diskutiert.

Wessels argumentiert mit Artikel 33 Grundgesetz. Demnach darf niemand bei der Besetzung öffentlicher Ämter wegen seines Bekenntnisses oder seiner Weltanschauung benachteiligt werden.

In ihrer Verfassungsbeschwerde greift sie außerdem an, dass ein Veto des Bischofs bei der Besetzung eines Konkordatslehrstuhls nicht von einem staatlichen Gericht überprüft werden kann. Dieser mangelnde Rechtsschutz verstoße gegen Artikel 19 der deutschen Verfassung, so ihr Anwalt Rainer Roth. Abgelehnte Bewerber müssten den Einspruch eines Bischofs praktisch wie ein «Gottesurteil» hinnehmen, sagt der Anwalt.

Der Erlanger Lehrstuhl ist seit fünf Jahren vakant. Nachdem das erste Besetzungsverfahren an der Absage der beiden Bestplatzierten und an dem Verwaltungsrechtsstreit gescheitert war, wurde die Professur erneut ausgeschrieben. Wessels hat sich nach Auskunft ihres Anwalts abermals beworben. Ein anderer Bewerber hat eine neue Verwaltungsklage eingereicht. Der Hinweis in der Ausschreibung auf das Konkordat verstößt seiner Ansicht nach gegen das Diskriminierungsverbot.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Philosophus 19. April 2012 
 

Da kann sich doch gleich einer diskriminiert fühlen,

weil er wegen Inkompetenz nicht berufen wurde!


2
 
  19. April 2012 
 

Die Trennung von \"Ideologie und Staat\" ist viel wichtiger als \"Kirche und Staat\" zumal ohne Kirche der Staat sofort anfängt selber die Kirche zu sein - und zwar in Form von \"Ideologien\".

Das muss stärker ausgearbeitet werden.

Templarii


0
 
  18. April 2012 
 

Es geht um Wichtigtuerei

...Alsdann folgt der \"Europäische Gerichtshof für Menschenrechte\".
Auch die Karlsruher Richter werden sich wie die bayrische Verwaltungsgerichte an getroffene, paraphierte Abmachungen zwischen Staat und Kirche und somit an geltendes Recht halten- das steht fest.
Wahrscheinlich ist jedoch, daß sie eventuell eine Überprüfung des Konkordates oder einzelner Bestimmungen ins Urteil schreiben. Denn irgendwas wollen sie ja sagen, so wie Juristen nun mal sind.
Das jedoch ist Sache der Politik und der Kirche und ein ganz heißes Eisen.


1
 
 Kathole 18. April 2012 
 

Vom Papst frei ernannte Bischöfe wären wichtiger für die Zukunft der Kirche in D

Vielleicht bringt das Agieren der notorischen äußeren Kirchenfeinde ja letztlich Bewegung in die überfällige Neuverhandlung der Konkordate zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Nachfolger des Deutschen Reichs, sowie der alten Länder Baden, Bayern und Preußen. Für eine rasche Erneuerung der Kirche in Deutschland, deren Krise seit 1968 (Königsteiner Erklärung) zu einem guten Teil auch eine Krise der Bischöfe ist, wäre dabei die Abschaffung aller weltkirchlich abnormalen Bischofswahlen durch Domkapitel sowie des staatlichen \"Erinnerungsrechtes\" vor der Ernennung dringendst geboten.

Als Verhandlungsmasse könnte der Heilige Stuhl dafür den Verzicht auf die historischen Dotationen und meinetwegen auch auf diese \"Konkordatslehrstühle\" anbieten. Viel wichtiger für das Wohl der Kirche wären Bischöfe, die ihr Einspruchsrecht bei Professoren der theologischen Fakultäten endlich auch konsequent im Sinne der authentischen katholischen Lehre wahrnehmen.


4
 
 Kathole 18. April 2012 
 

Nicht-theologische Lehrstühle an staatlichen Universitäten mit kirchlichem Einspruchsrecht.

Das Vorlesungsskript von Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ, „Religion und Religionsgemeinschaften im staatlichen Recht“ (Stand: Februar 2012), nennt 22 \"Konkordatslehrstühle\" an Universitäten in Bayern, 2 in Mainz und 2 in Freiburg. Das Skript führt zu diesen Lehrstühlen, die aufgrund von Verträgen zwischen der katholischen Kirche und einigen Bundesländern bestehen und die der Bayerische Verfassungsgerichtshof als verfassungsgemäß beurteilt hat, aus:

\"Die Fächer dieser Lehrstühle sind Pädagogik, Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie.
Dadurch soll der katholischen Kirche in Bayern vor allem hinsichtlich der pädagogisch relevanten Lehre an Universitäten ein Mitspracherecht eingeräumt werden.Diese Lehrstühle gingen teils aus der früheren Aufsicht der Kirche über das Schul- und Hochschulwesen hervor; teils handelte es sich um eine Art Ausgleich für die Abschaffung der katholischen Konfessionsschulen.\"

www.ulrichrhode.de/lehrv/religionsrecht/skriptum.pdf


2
 
 Maxim 18. April 2012 
 

Bonum

\"..auch noch das falsche Geschlecht\".
Fällt Ihnen kein größerer Blödsinn ein?


2
 
 kathi 18. April 2012 
 

Trennung zwischen Kirche und Staat

muss wohl konsequenter vollzogen werden. Diese Vorgänge werden sich häufen. Die Kirche wird unweigerlich kleiner werden müssen.


3
 
 Tadeusz 18. April 2012 

Political Correctness?


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesetz

  1. Verdeckte Videos: Lebensschützer berufen gegen Urteil
  2. Bewährungsstrafe für massives Stalking eines Priesters
  3. Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer
  4. Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren
  5. Zeitung: Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
  6. Verwaltungsgericht Gießen: Karfreitags-Tanzverbot rechtens
  7. Besondere Anforderungen an die Loyalität






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  3. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  4. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  5. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  6. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  7. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  8. Kardinal Zen: Papst Leo „ist wahrlich eine Leitungspersönlichkeit, die zuhören kann!“
  9. Katholikin Eva Vlaardingerbroek verliert Einreiseerlaubnis nach Großbritannien
  10. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  11. Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
  12. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  13. „Papst Leo XIV. stellt in allen seinen Predigten und Ansprachen immer Jesus Christus in die Mitte“
  14. Sterilisationen, schlechte Lebensbedingungen: Grönländer kritisieren dänische Herrschaft
  15. Maria 1.0: Immer wieder Deutschland - „Deutsch-Synodale“ Reformatoren schaffen Realität

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz