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Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen

18. April 2012 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Die Philosophin Ulla Wessels, Mitglied der Giordano-Bruno-Stiftung, hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie bei einem Konkordatslehrstuhl nicht zum Zug kam


Nürnberg (kath.net/KNA/red) Das Bundesverfassungsgericht muss sich erstmals in seiner Geschichte mit den so genannten Konkordatslehrstühlen befassen. Die Saarbrücker Philosophin Ulla Wessels hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, wie ihr Rechtsanwalt am Mittwoch in Nürnberg bestätigte. Sie glaubt, dass sie bei einem von der Universität Erlangen-Nürnberg ausgeschriebenen Lehrstuhl für praktische Philosophie allein deshalb nicht zum Zuge kam, weil sie nicht katholisch ist. Die Uni bestreitet das.

Bei einem mehrjährigen Rechtsstreit vor bayerischen Verwaltungsgerichten war die Klägerin Ende Februar in letzter Instanz unterlegen. Die Wissenschaftlerin ist Mitglied der kirchenkritischen Giordano-Bruno-Stiftung.

Die Giordano-Bruno-Stiftung vertritt nach eigenen Angaben einen „evolutionären Humanismus“, der den Menschen „nicht mehr als ‚Krone der Schöpfung’, sondern als unbeabsichtigtes (!) Produkt der natürlichen Evolution“ versteht. Der geistige Vater der Stiftung, Julian Huxley, sagte etwa: „Der evolutionär denkende Mensch kann nicht mehr Schutz vor der Einsamkeit suchen, indem er sich in die Arme einer zum Gott erhobenen – von ihm selbst geschaffenen – Vatergestalt flüchtet…“


Bei Konkordatslehrstühlen hat die katholische Kirche ein Vetorecht. Das heißt, der zuständige Diözesanbischof kann die Berufung eines Universitätsprofessors durch Einspruch verhindern, wenn er Bedenken hinsichtlich seines katholisch-kirchlichen Standpunktes hat.

Dieses und andere Rechte, die das Verhältnis von Staat und Kirche berühren, sind im bayerischen Konkordat von 1924 geregelt. Der völkerrechtliche Vertrag zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl wurde seither mehrfach fortgeschrieben. Er kann nicht einseitig gekündigt werden.

Allein in Bayern gibt es jenseits der theologischen Fakultäten 21 Konkordatslehrstühle für Pädagogik, Philosophie und Sozialwissenschaften, so viele wie in keinem anderen Bundesland. Das hat historische Gründe, die mit dem Kulturkampf im 19. Jahrhundert und dem Ende der Bekenntnisschulen im Freistaat vor knapp 40 Jahren zusammenhängen. Ob die Lehrstühle noch zeitgemäß sind, wird inzwischen auch innerkirchlich diskutiert.

Wessels argumentiert mit Artikel 33 Grundgesetz. Demnach darf niemand bei der Besetzung öffentlicher Ämter wegen seines Bekenntnisses oder seiner Weltanschauung benachteiligt werden.

In ihrer Verfassungsbeschwerde greift sie außerdem an, dass ein Veto des Bischofs bei der Besetzung eines Konkordatslehrstuhls nicht von einem staatlichen Gericht überprüft werden kann. Dieser mangelnde Rechtsschutz verstoße gegen Artikel 19 der deutschen Verfassung, so ihr Anwalt Rainer Roth. Abgelehnte Bewerber müssten den Einspruch eines Bischofs praktisch wie ein «Gottesurteil» hinnehmen, sagt der Anwalt.

Der Erlanger Lehrstuhl ist seit fünf Jahren vakant. Nachdem das erste Besetzungsverfahren an der Absage der beiden Bestplatzierten und an dem Verwaltungsrechtsstreit gescheitert war, wurde die Professur erneut ausgeschrieben. Wessels hat sich nach Auskunft ihres Anwalts abermals beworben. Ein anderer Bewerber hat eine neue Verwaltungsklage eingereicht. Der Hinweis in der Ausschreibung auf das Konkordat verstößt seiner Ansicht nach gegen das Diskriminierungsverbot.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Philosophus 19. April 2012 
 

Da kann sich doch gleich einer diskriminiert fühlen,

weil er wegen Inkompetenz nicht berufen wurde!


2
 
  19. April 2012 
 

Die Trennung von \"Ideologie und Staat\" ist viel wichtiger als \"Kirche und Staat\" zumal ohne Kirche der Staat sofort anfängt selber die Kirche zu sein - und zwar in Form von \"Ideologien\".

Das muss stärker ausgearbeitet werden.

Templarii


0
 
  18. April 2012 
 

Es geht um Wichtigtuerei

...Alsdann folgt der \"Europäische Gerichtshof für Menschenrechte\".
Auch die Karlsruher Richter werden sich wie die bayrische Verwaltungsgerichte an getroffene, paraphierte Abmachungen zwischen Staat und Kirche und somit an geltendes Recht halten- das steht fest.
Wahrscheinlich ist jedoch, daß sie eventuell eine Überprüfung des Konkordates oder einzelner Bestimmungen ins Urteil schreiben. Denn irgendwas wollen sie ja sagen, so wie Juristen nun mal sind.
Das jedoch ist Sache der Politik und der Kirche und ein ganz heißes Eisen.


1
 
 Kathole 18. April 2012 
 

Vom Papst frei ernannte Bischöfe wären wichtiger für die Zukunft der Kirche in D

Vielleicht bringt das Agieren der notorischen äußeren Kirchenfeinde ja letztlich Bewegung in die überfällige Neuverhandlung der Konkordate zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Nachfolger des Deutschen Reichs, sowie der alten Länder Baden, Bayern und Preußen. Für eine rasche Erneuerung der Kirche in Deutschland, deren Krise seit 1968 (Königsteiner Erklärung) zu einem guten Teil auch eine Krise der Bischöfe ist, wäre dabei die Abschaffung aller weltkirchlich abnormalen Bischofswahlen durch Domkapitel sowie des staatlichen \"Erinnerungsrechtes\" vor der Ernennung dringendst geboten.

Als Verhandlungsmasse könnte der Heilige Stuhl dafür den Verzicht auf die historischen Dotationen und meinetwegen auch auf diese \"Konkordatslehrstühle\" anbieten. Viel wichtiger für das Wohl der Kirche wären Bischöfe, die ihr Einspruchsrecht bei Professoren der theologischen Fakultäten endlich auch konsequent im Sinne der authentischen katholischen Lehre wahrnehmen.


4
 
 Kathole 18. April 2012 
 

Nicht-theologische Lehrstühle an staatlichen Universitäten mit kirchlichem Einspruchsrecht.

Das Vorlesungsskript von Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ, „Religion und Religionsgemeinschaften im staatlichen Recht“ (Stand: Februar 2012), nennt 22 \"Konkordatslehrstühle\" an Universitäten in Bayern, 2 in Mainz und 2 in Freiburg. Das Skript führt zu diesen Lehrstühlen, die aufgrund von Verträgen zwischen der katholischen Kirche und einigen Bundesländern bestehen und die der Bayerische Verfassungsgerichtshof als verfassungsgemäß beurteilt hat, aus:

\"Die Fächer dieser Lehrstühle sind Pädagogik, Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie.
Dadurch soll der katholischen Kirche in Bayern vor allem hinsichtlich der pädagogisch relevanten Lehre an Universitäten ein Mitspracherecht eingeräumt werden.Diese Lehrstühle gingen teils aus der früheren Aufsicht der Kirche über das Schul- und Hochschulwesen hervor; teils handelte es sich um eine Art Ausgleich für die Abschaffung der katholischen Konfessionsschulen.\"

www.ulrichrhode.de/lehrv/religionsrecht/skriptum.pdf


2
 
 Maxim 18. April 2012 
 

Bonum

\"..auch noch das falsche Geschlecht\".
Fällt Ihnen kein größerer Blödsinn ein?


2
 
 kathi 18. April 2012 
 

Trennung zwischen Kirche und Staat

muss wohl konsequenter vollzogen werden. Diese Vorgänge werden sich häufen. Die Kirche wird unweigerlich kleiner werden müssen.


3
 
 Tadeusz 18. April 2012 

Political Correctness?


1
 

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