Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Streit kocht hoch: Braucht die barocke Basilika Weingarten wirklich einen neuen „modernen“ Altar?
  2. Ein Signal des Himmels?
  3. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  4. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  5. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  6. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  7. Junge brasilianische Katholiken hoffen auf mehr Glaubenslehre und ehrfürchtige Liturgie
  8. Die Familie ist das Hauptziel des Bösen: Die prophetische Warnung des hl. Scharbel
  9. Erdbebengefahr bei Neapel: Italiens Kirche ruft zum Gebet auf
  10. Die Liturgie: das Gebet der Kirche und Atem des Geistes
  11. 'Du hast mir den Weg nach Ars gezeigt; ich werde Dir den Weg zum Himmel zeigen'
  12. Kardinal Burke ruft zu Einsatz für Ehe und Familie auf – bis zum Martyrium
  13. IRRE! - Moskauer Patriarch Kyrill legitimiert nun auch Atombombe
  14. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“
  15. Schönborn: Kirchenübergaben an andere Kirchen ist der richtige Weg

Bischöfe regeln Natur- und Feuerbestattung neu

31. Oktober 2019 in Österreich, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Regelung räumt Gläubigen Recht ein, "über Feuerbestattung selber zu entscheiden", sofern Gründe "nicht dem christlichen Glauben widersprechen" - Anonymes Verstreuen von Asche in Natur oder Aufstellen der Urne in Privathaus keine christliche Option


Wien (kath.net/KAP) In einem im November 2018 erstellten Papier hat Österreichs Bischofskonferenz neue Regelungen zu Feuer- und Naturbestattung verabschiedet. Darin wird den Gläubigen auch die Möglichkeit zur Feuerbestattung eingeräumt, "ohne dass ihnen oder ihren Hinterbliebenen daraus ein Nachteil erwachsen darf, sofern die Gründe ihrer Entscheidung nicht dem christlichen Glauben widersprechen", heißt es in dem Papier unter dem Titel "Feuer- Naturbestattung zeitgemäß pastoral handeln". Keine christliche Option seien hingegen ein anonymes Verstreuen von Asche in der Natur, in der Luft oder auf dem Wasser, das Aufstellen der Urne in einem Privathaus oder einer Wohnung, die Beisetzung im privaten Garten oder das Aufteilen der Asche in mehrere Erinnerungsgegenstände.

Die Bischöfe halten in der Handreichung weiters fest, der Anspruch eines Katholiken auf die Feier der Totenliturgie erlösche auch dann nicht, "wenn seine Hinterbliebenen bei der Wahl der Bestattungsform oder des Bestattungsortes keine Rücksicht auf die kirchlichen Normen nehmen". Begräbnisriten in Anwesenheit des Sarges mit dem Leichnam zu feiern, sei unabhängig von der Bestattungsform nachdrücklich und generell zu empfehlen.


Hat vor der Einäscherung kein Gottesdienst stattgefunden, soll dieser laut den neuen Richtlinien in Anwesenheit der Urne gefeiert werden. Der Anspruch des kirchlichen Handelns im Umgang mit einer Aschenurne sei derselbe wie im Umgang mit einem Leichnam. "Für den Umgang mit der Asche sind, wie für den Umgang mit einem Leichnam, die Bestimmungen der Bestattungs- bzw. Sanitätsgesetze des jeweiligen Bundeslandes einzuhalten." Darüber hinaus gehe es um die Pietät, also den Schutz der Ehre des Verstorbenen und die Wahrung der Totenruhe, die auch für die Asche gelte.

Auf kirchlichen Friedhöfen sei der Beisetzungsort für Urnen vorzugsweise in der Erde. Im städtischen Raum könne stattdessen über die Errichtung von Aufbewahrungsplätzen in Kirchen nachgedacht werden. Die Bischöfe reagieren mit den Richtlinien auch auf den Trend, Urnen auf Wiesen- und Waldflächen oder in parkähnlichen Anlagen beizusetzen. Eine solche Bestattungsform schließe eine kirchliche Präsenz nicht sofort aus, es müsse viel mehr der Einzelfall geprüft werden. Weiters eröffnen die Richtlinien einem kirchlichen Träger für die Beisetzung von Urnen die Möglichkeit, einen Waldfriedhof, eine Naturbestattungsanlage oder einen alternativen Begräbnisort zu führen bzw. einen stillgelegten Friedhof dafür zu revitalisieren.

Grundsätzlich gilt: "Beisetzungsorte sind beständig - also wieder auffindbar, allgemein zugänglich, erlauben eine Möglichkeit zum Gedenken und zum Gebet, die Namen der Toten können hinterlassen oder verzeichnet werden, die Errichtung eines christlichen Zeichens auf dem Areal ist möglich. Die Segnung der einzelnen Grabstellen ist empfohlen", heißt es in der Verordnung wörtlich.

Die "Richtlinien zur Feier der Begräbnisriten bei einer Einäscherung und zum Umgang mit der Asche von Verstorbenen und den Beisetzungsorten von Aschenurnen" sind unter www.bischofskonferenz.at veröffentlicht und können dort als Broschüre heruntergeladen werden.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Archivfoto (c) kath.net/Lorleberg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Österreich. Bischofk

  1. Wiener Theologin vermisst bei Corona-Onlinegottesdiensten vieles – nur nicht die Hl. Eucharistie
  2. Lackner: Meine Aufgabe ist es, Dinge in Einklang zu bringen
  3. Erzbischof Lackner will intensiven Dialog mit der Politik pflegen
  4. Lackner: Bei Gott ist der Mensch gut aufgehoben
  5. Kärnten: Familienverband für Gleichstellung von Kinderbetreuung
  6. Lackner: Sorgen und Visionen Österreichs in Weltkirche einbringen
  7. "Gebet und stiller Dienst" - Hirtenwort der österreichischen Bischöfe
  8. CoV-Krise: Bischofskonferenz bekräftigt und konkretisiert Maßnahmen
  9. Bischofskonferenz abgesagt, Schönborn bis auf Weiteres Vorsitzender
  10. Bischofskonferenz führt Parteiengespräch mit FPÖ-Spitze






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Streit kocht hoch: Braucht die barocke Basilika Weingarten wirklich einen neuen „modernen“ Altar?
  3. Ein Signal des Himmels?
  4. Die Familie ist das Hauptziel des Bösen: Die prophetische Warnung des hl. Scharbel
  5. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  6. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  7. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  8. Junge brasilianische Katholiken hoffen auf mehr Glaubenslehre und ehrfürchtige Liturgie
  9. Der "rote Priester", der die Musikwelt revolutionierte
  10. „Nur zur Klarstellung: Ich sehe mich eher als den Papst, der zufällig Amerikaner ist“
  11. Heute, nicht morgen! Der heilige Expeditus – Patron gegen das Aufschieben
  12. Eine mächtige Fürsprecherin für Ehepaare: Die heilige Birgitta von Schweden
  13. Joan Leslie: Das Hollywood-Glaubenszeugnis einer echten Heldin
  14. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  15. Schönborn: Kirchenübergaben an andere Kirchen ist der richtige Weg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz