Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  2. US-Katholiken mehrheitlich für die Todesstrafe
  3. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  4. Vertrauliche Vorlagen des vatikanischen Konsistoriums sind aufgetaucht
  5. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  6. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  7. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  8. Wann enden die perspektivlosen Strukturdebatten?
  9. These: Die Wahrheit steht über der nachdrücklichen Forderung nach Einheit
  10. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  11. Papst Leo XIV. bestärkt Bischof Voderholzer auf dem Weg der Neuevangelisierung
  12. Griechisch-orthodoxe Bischöfe üben scharfe Kritik an EU-Plänen zu Abtreibungsfonds
  13. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  14. Brigitte Bardot bedauerte den Verlust des Geheimnisvollen in der Neuen Messe
  15. Santo subito? - Vatikan untersucht mögliches Wunder durch Benedikt XVI.!

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  4. Australischer Forscher Andrew Lowenthal analysiert Zensur in Deutschland
  5. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  6. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  7. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  8. Vertrauliche Vorlagen des vatikanischen Konsistoriums sind aufgetaucht
  9. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  10. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  11. MEHR hippe Missionare in Augsburg
  12. 'Exportweltmeister in Moral, ansonsten Beobachter an der Seitenlinie. Beschämend'
  13. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  14. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  15. Brigitte Bardot bedauerte den Verlust des Geheimnisvollen in der Neuen Messe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz