Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  2. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  5. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  6. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  7. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  8. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  9. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  10. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  11. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  12. Viel Lärm um nichts?
  13. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  14. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  15. "Derselbe Polarstern"

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  4. "Derselbe Polarstern"
  5. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  6. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  7. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  8. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  9. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  10. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  11. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  12. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  13. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  14. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  15. „Die Generation Z, die in Manhattan zur Messe kommt, sucht keine alternative Clubszene“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz