Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  2. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  3. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  4. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  5. Papstprediger: KI zeigt „gewisses Etwas auf, das nur wir tun können“
  6. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  7. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  8. „Welt“-Kolumnist Gideon Böss: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  9. Cantare amantis est. Der Chor: Ikone der Kirche. Die Freilegung des Glaubensgeheimnisses im Gesang
  10. R.I.P. Martin Lohmann
  11. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  12. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  13. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  14. Nuntius Eterović: „Christen sind die weltweit am meisten wegen ihrer Religion verfolgten Menschen“
  15. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Martin Lohmann
  2. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  3. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  4. Fairer Streiter für die Wahrheit – Ein Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann (14.3.1957-24.11.2025)
  5. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  6. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  7. „Welt“-Kolumnist Gideon Böss: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  8. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  9. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  10. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  11. Bischof Varden: „Ich denke, wir dürfen sagen, dass bei uns die Säkularisierung jetzt zu Ende ist“
  12. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  13. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  14. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  15. Papst Leo XIV. erholt sich mit Tennis, Schwimmen und Lektüre

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz