Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  2. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
  3. „Jesus ja, Kirche nein? – Das ist wie: ‚Ich bin für Fußball, aber gegen Fußballvereine‘“
  4. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  5. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  6. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  7. Die Stunde der Heuchler
  8. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  9. Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
  10. USA: Breite Mehrheit für Massenabschiebungen – Neue Umfragen stützen Trump-Kurs
  11. "Wir sind Zuschauer bei etwas, was einem Völkermord sehr nahekommt"
  12. Ein einziges Depositum der Wahrheit. Die Einheit von Schrift und Tradition
  13. Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
  14. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  15. Trump streicht Organisationen das Geld, die DEI-Projekte und LGBTQ-Ideologie verbreiten

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  4. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  5. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  6. Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
  7. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  8. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  9. Die Stunde der Heuchler
  10. Goldensteiner Schwestern: Schwere Vorwürfe um Spendengelder
  11. Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
  12. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
  13. Berichte über neue Wunder des Hl. Charbel in den USA und im Libanon
  14. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  15. US-Vizepräsident J.D. Vance verurteilt klar Abtreibung: Wie heidnische 'Menschenopfer'!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz