Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein Signal des Himmels?
  2. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  3. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  4. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  5. Die Liturgie: das Gebet der Kirche und Atem des Geistes
  6. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  7. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  8. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  9. Fulda: Werbung für Christopher Street Day mit dem heiligen Bonifatius
  10. BILD-Kommentatorin Ruhs fordert „Festung Europa“: „Es geht nicht mehr anders“
  11. Erdbebengefahr bei Neapel: Italiens Kirche ruft zum Gebet auf
  12. 'Du hast mir den Weg nach Ars gezeigt; ich werde Dir den Weg zum Himmel zeigen'
  13. Kardinal Burke ruft zu Einsatz für Ehe und Familie auf – bis zum Martyrium
  14. IRRE! - Moskauer Patriarch Kyrill legitimiert nun auch Atombombe
  15. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“

Oberstes Gericht in Italien: Kein Kruzifix-Vetorecht für Lehrer

16. September 2021 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsgemäß, wenn Schulleiter nach Mehrheitsbeschluss der Schulgemeinschaft das Aufhängen eines Kruzifixes in Schulräumen verordnet - Bischofskonferenz begrüßt Urteil


Rom (kath.net/KAP) Eine Lehrkraft in Italien hat kein Vetorecht gegen die Anbringung eines Kruzifixes in einem Klassenraum. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag Italiens oberster Gerichtshof in Rom. Demnach ist es verfassungsgemäß, wenn ein Schulleiter auf Basis eines unabhängigen Mehrheitsbeschlusses der Schulgemeinschaft das Aufhängen eines Kruzifixes in Schulräumen verordnet. Dies gelte auch für Symbole anderer Religionen, so diese in der Klasse vertreten seien. Die Italienische Bischofskonferenz begrüßte das Urteil.

In der Kruzifix-Frage sollte aber, so das Gericht in seinem Urteil weiter, "eine angemessene Lösung zwischen verschiedenen Positionen" gesucht werden. So habe ein Lehrer, wenn er gegen ein Kruzifix ist, zwar kein Vetorecht. Er sollte aber gehört und seine religiöse Freiheit respektiert werden.


Im konkreten Fall hatte der Schulleiter eines staatlichen Berufskollegs im umbrischen Terni per Rundschreiben angeordnet, das ein Kreuz aufhängt werden muss. Dieses Vorgehen, so die Richter, entspreche nicht dem Gedanken einer "dialogischen Schulgemeinschaft", die nach einer gemeinsamen Lösung suche und dabei unterschiedliche Empfindlichkeiten respektiere. Daher sei die von der Schulleitung verhängte Disziplinarstrafe gegen den Lehrer nicht rechtens.

"Kruzifix anbringen ist keine Diskriminierung"

Ebenso wenig jedoch habe die Lehrkraft Anspruch auf eine Entschädigung. "Ein Kruzifix anzubringen, das in einem Land wie Italien mit dem dort gelebten Gemeinschaftsgefühl und kulturellen Traditionen verbunden ist, stellt keine Diskriminierung der Lehrkraft da", urteilten die Richter abschließend.

Italiens Bischöfe begrüßten das Urteil. "Die Richter des obersten Gerichtshofs haben bestätigt, dass das Kruzifix in den Klassenzimmern keine Spaltung oder Opposition hervorruft", kommentierte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Stefano Russo. Damit erkenne der Gerichtshof die Bedeutung der Religionsfreiheit, den Wert der Zugehörigkeit und die Bedeutung des gegenseitigen Respekts an. Und die Richter wiesen zugleich eine "säkularistische Vision der Gesellschaft zurück, die den öffentlichen Raum von jeglichem religiösen Bezug befreien will".

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 lesa 17. September 2021 

Ein segensreicher Beschluss!
Liebe@salvatoreMio: So ist es. Aber mit treuer Bemühung und der Hilfe der Mutter Gottes ist vieles möglich.


1
 
 SalvatoreMio 17. September 2021 
 

Sehr schön, dieser Mehrheitsbeschluss - aber ...

an der ganzen Sache merkt man, dass Christen nicht mehr schlafend dahinwandeln können im Glauben, alles "laufe wie geschmiert und automatisch"; wir müssen hellwach sein und auf Christi Liebe aufmerksam machen - eben auch durch das Kruzifix!


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Ein Signal des Himmels?
  3. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  4. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  5. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  6. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  7. Der "rote Priester", der die Musikwelt revolutionierte
  8. Fulda: Werbung für Christopher Street Day mit dem heiligen Bonifatius
  9. Heute, nicht morgen! Der heilige Expeditus – Patron gegen das Aufschieben
  10. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“
  11. Joan Leslie: Das Hollywood-Glaubenszeugnis einer echten Heldin
  12. Eine mächtige Fürsprecherin für Ehepaare: Die heilige Birgitta von Schweden
  13. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  14. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  15. Medjugorje: Mladifest startet mit Papstappell zur Rückkehr zu Christus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz