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Frankreich: Neues Gesetz bestraft Versuch, von Suizidhilfe abzuhalten

vor 2 Stunden in Chronik, keine Lesermeinung
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Umstrittenes Recht auf "Sterbehilfe" sieht Kassenübernahme, hohe Strafen für Prävention und Streichung des Rechts auf Palliativversorgung vor - Nach Beschluss in Nationalversammlung entscheidet nun der Senat.


Paris (kath.net/ KAP) 
In Frankreich soll noch vor dem Sommer ein "Recht auf Sterbehilfe" eingeführt werden. Der Senat soll demnächst über ein entsprechendes Gesetz entscheiden, das die Nationalversammlung in der Vorwoche mit 299 Ja- gegen 226 Nein-Stimmen bei 37 Enthaltungen verabschiedet hat. Das Gesetz gilt als umstritten, besonders da es laut Umfragen nicht über breiten Rückhalt in der Gesellschaft verfügt. Besonders in Kritik ist ein vorgesehenes "Behinderungsdelikt", demzufolge demjenigen bis zu zwei Jahre Haft und 30.000 Euro Geldstrafe drohen, der andere von Tötung auf Verlangen oder assistiertem Suizid abzuhalten versucht. Der Antrag auf ein entgegengesetztes "Anreizdelikt" zum Suizid wurde dagegen mit nur einer Stimme Überhang abgelehnt.

Die Parlamentsdebatte hatte sich über eine Woche hingezogen und umfasste rund 2.000 geprüfte Änderungsanträge. Auch innerhalb der Fraktionen, die die Abstimmung weitgehend freigegeben hatten, gab es keine einheitliche Position. Berichterstatter Olivier Falorni (Fraktion der Demokraten) sprach von einem "Recht, in Frieden, Freiheit und Würde zu sterben". Regierungssprecherin Maud Bregeonin (Renaissance) hatte kurz zuvor erklärt, der Entwurf gehe "zu weit" und öffne "die Büchse der Pandora". Parlamentspräsidentin Yaël Braun-Pivet kündigte an, das Vorhaben noch vor dem Sommer endgültig abschließen zu wollen.
In einem kommentierenden Bericht des Wiener Ethikinstitut IMABE wird das französische Gesetz als einer der "weltweit repressivsten" Entwürfe in Bezug auf Sterbehilfe bezeichnet: So wird unter anderem verordnet, dass alle Institutionen die Ausübung von Tötung auf Wunsch und Beihilfe zum Suizid in ihren Räumlichkeiten genehmigen müssen, jede Verweigerung desselben wird bestraft. Wer selbst ablehnt, Sterbehilfe zu leisten, werde verpflichtet, den Patienten weiterzuleiten. Zwar wurde ein dazu begleitender Gesetzentwurf zur Palliativversorgung mit 491 Stimmen einstimmig angenommen, das Recht darauf jedoch gestrichen.


Gewarnt wird vor einer Aushöhlung der Gewissensfreiheit im Gesundheitswesen und vor einer Entwicklung, in der Lebensbeendigung zur regulären, von der Krankenkasse finanzierten Gesundheitsleistung werde wie in Frankreich vorgesehen, während ein einklagbares Recht auf Palliativversorgung fehle. Suizidprävention werde kriminalisiert, medizinisches Handeln zum Schutz des Lebens als "übergriffig" eingestuft und selbst Angehörige, die einen geliebten Menschen vom Suizid abbringen und lebensbejahende Wege aufzeigen, kämen unter Strafverdacht.
Die Bevölkerung sei in ihrer Mehrheit zudem skeptischer als die politische Dynamik vermuten lasse, bemerkt IMABE. Eine im Jänner veröffentlichte Studie des Thinktanks Fondation pour l'innovation politique (Fondapol) unter 3.021 Personen zufolge lehnen 51 Prozent der Befragten den konkreten Gesetzentwurf ab, mit überwiegender Skepsis durchaus auch unter Wählern der Präsidentenpartei. Eine andere Umfrage aus dem Jahr 2024, die im Auftrag des "Vereins für das Recht auf würdiges Sterben" (ADMD) durchgeführt worden war und eine 92-prozentige Zustimmung besagte, steht indes wegen suggestiver Fragestellung in Kritik.

Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

Foto: Arc de Triomphe, Paris, Archiv


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