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Österreichischen Bischöfe: Keine 3G- und 2G-Regel für Gottesdienstbesucher!

12. November 2021 in Österreich, 5 Lesermeinungen
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Nur 3G-Nachweis für Liturgiedienste - Verschärfungen beim Chorgesang und bei Chorproben - Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel (!) besteht keine Maskenpflicht - Mundkommunion weiterhin erlaubt


Wien (kath.net/KAP-ÖBK/red) Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Weiter verpflichtend bleibt bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske. Zusätzliche müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen. Das sind die wichtigsten Änderungen der österreichweit ab Samstag, 13. November, geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die bei ihrer Vollversammlung am Donnerstag beschlossen wurde. Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme." Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.


Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen. Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Neu ist, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich. Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier sind, unterliegen sie keiner Einschränkung. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht. Verschärfungen gibt es jedoch beim Chorgesang und bei den Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch. Die Nachweise müssen bei der Chorleitung dokumentiert werden. 

Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten. Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird". 

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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Lesermeinungen

 Fatima 1713 12. November 2021 
 

@Arnulf

2,5G heißt geimpft, genesen oder PCR-getestet (Antigentest gilt nicht)


3
 
 Arnulf 12. November 2021 
 

Was bedeutet denn 2,5G?

Zitat: "Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig"
Die Formulierung 2,5G kenne ich noch nicht. Was bedeutet das?


2
 
 Robensl 12. November 2021 
 

"Nur 3G-Nachweis für Liturgiedienste "

"nur" sollte man streichen.
Haben ja bis jetzt noch jede "Welle" verhindert, die weit über 100.000.000 (!) anlasslosen Testungen in Österreich...
Und die allermeisten haben sich längst daran gewöhnt, nicht mehr bedingungslos am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Der Staat, ein Riesengefängnis, mit Ausgang nur mit "G" wie Genehmigung.

Und auch das ist infam:
"Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird." Dann sind natürlich die einfach Gesunden dann die Bösen, die schuld sind, dass alle Feiernden Masken tragen müssen.

Tja, und immer weiter dreht sich das irre Coronakarusell.


2
 
 Rolando 12. November 2021 
 

Verstehe ich das richtig,

Müssen auch die Priester nach dem Volk die Hl. Kommunion empfangen?
Punkt 3, Nr. 97 !
https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html

Bitte um Klärung, ggf. Anfragen und die Enzyklika erwähnen.


1
 
 Vox coelestis 12. November 2021 
 

Ministranten

Die Ministranten sind Teil des liturgischen Dienstes und "wesentlich erwünscht".
Dann aber wird ihnen mit gefordertem 3G-Nachweis eine größere Bürde auferlegt als allen übrigen Gottesdienstbesuchern.
Manche Eltern werden es sich überlegen unter diesen Bestimmungen ihre Kinder zum Ministrantendienst zu schicken.


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