Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  2. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  3. Verhöhnung von Jesus und der Muttergottes - Schweigen von Schönborn, Grünwidl & Co.
  4. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  5. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  6. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  7. Niemand rettet die Welt allein. Nicht einmal Gott will sie allein retten
  8. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  9. „Catholic priest. Ask me anything”
  10. Forscher warnen vor früher Smartphone-Nutzung von Kindern
  11. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  12. Frankreich: Comeback der Beichte?
  13. Rome Reports: „Der Countdown für den Einzug von Papst Leo in den Apostolischen Palast läuft“
  14. Die Morgenröte ohne Schatten
  15. Drei Kardinäle feiern 25 Jahre Erzbischöfliches Missionarisches Priesterseminar Redemptoris Mater

Österreichischen Bischöfe: Keine 3G- und 2G-Regel für Gottesdienstbesucher!

12. November 2021 in Österreich, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nur 3G-Nachweis für Liturgiedienste - Verschärfungen beim Chorgesang und bei Chorproben - Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel (!) besteht keine Maskenpflicht - Mundkommunion weiterhin erlaubt


Wien (kath.net/KAP-ÖBK/red) Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Weiter verpflichtend bleibt bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske. Zusätzliche müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen. Das sind die wichtigsten Änderungen der österreichweit ab Samstag, 13. November, geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die bei ihrer Vollversammlung am Donnerstag beschlossen wurde. Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme." Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.


Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen. Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Neu ist, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich. Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier sind, unterliegen sie keiner Einschränkung. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht. Verschärfungen gibt es jedoch beim Chorgesang und bei den Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch. Die Nachweise müssen bei der Chorleitung dokumentiert werden. 

Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten. Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird". 

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  2. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  3. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  4. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  5. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  6. Mailands Erzbischof: Kollaps der Gesellschaft droht
  7. Beweise mir das Gegenteil!
  8. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  9. Legenden vom Heiligen Nikolaus
  10. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  11. Verhöhnung von Jesus und der Muttergottes - Schweigen von Schönborn, Grünwidl & Co.
  12. Drei Kardinäle feiern 25 Jahre Erzbischöfliches Missionarisches Priesterseminar Redemptoris Mater
  13. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025
  14. Maria Miterlöserin
  15. Kardinal Woelki in Kurienbehörde für Heiligsprechungen berufen

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz