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| ![]() Katholische Beerdigung für italienischen Gitarristen wurde abgesagt, weil er Freimaurer warvor 2 Stunden in Aktuelles, 1 Lesermeinung Der international bekannte Gitarrist Bruno Battisti D’Amario, der nun mit 88 Jahren gestorben ist, sollte von der römischen Basilika Santa Maria aus beigesetzt werden - Doch dann wurde seine aktive Mitgliedschaft bei den Freimaurern bekannt Rom (kath.net/Katolicka Agencja Informacyjna/red) Die Erlaubnis zur Feier der Trauermesse wurde von Kardinal Baldassarre Reina, dem Generalvikar von Papst Leo XIV. für das Bistum Rom, verweigert. Zuvor war die Zeremonie bereits geplant geplant gewesen und die Basilika sollte eigens für diesen Anlass im August geöffnet werden. Die Entscheidung wurde jedoch revidiert, nachdem Informationen über D’Amarios aktive Mitgliedschaft in der Freimaurerei bekannt wurden. Laut der italienischen Publikation „La Nuova Bussola“ war den für die Basilika zuständigen Geistlichen seine Mitgliedschaft im „Grande Oriente d’Italia“ (Großorient von Italien) zunächst nicht bekannt. Darüber berichtete ausführlich die polnische Katholische Nachrichtenagentur KAI. D’Amario war ein angesehener klassischer Gitarrist und Professor am Konservatorium San Pietro a Majella in Neapel. Er arbeitete jahrelang mit Ennio Morricone zusammen; sein Gitarrenspiel ist auf den Soundtracks von Filmen wie „Für eine Handvoll Dollar“, „Für ein paar Dollar mehr“, „ „ und „Spiel mir das Lied vom Tod“ zu hören. Nach dem Tod des Musikers wurden seine Verbindungen zur Freimaurerei vom „Grande Oriente d’Italia“ öffentlich bestätigt. In einem veröffentlichten Nachruf würdigte die Organisation ihn als Gründer der Loge „Giuseppe Leti“ in Rom und als Komponisten der offiziellen Hymne des Großorients von Italien. Berichten zufolge leitete D’Amario zudem zweimal das Regionalkollegium der Logenmeister (Venerabili Maestri) von Latium und fungierte als Berater innerhalb der Freimaurerei. Diese Informationen wurden dem Rektor der Basilika, Bischof Antonio Staglianò – der zugleich Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie ist – übermittelt. Nach Überprüfung der Einzelheiten wandte er sich an Kardinal Reina. Dem Prälaten zufolge verweigerte der Generalvikar des Papstes nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des Bistums Rom die Erlaubnis zur Feier der Trauermesse. Bischof Staglianò erhielt daraufhin eine schriftliche Bestätigung dieser Entscheidung. Auch der Rektor der Basilika sprach mit der Tochter des Verstorbenen. Seinen Angaben zufolge wusste sie nichts von der Zugehörigkeit ihres Vaters zur Freimaurerei. Zudem lagen den kirchlichen Stellen keinerlei Informationen vor, die darauf hingedeutet hätten, dass D’Amario vor seinem Tod aus der freimaurerischen Organisation ausgetreten war. Letztlich fand lediglich eine Gebetsfeier im Kreis der Familie statt – in Anwesenheit eines Priesters, jedoch ohne Feier einer Messe oder das Tragen liturgischer Gewänder. Bischof Staglianò merkte an, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Messe für den Verstorbenen gefeiert werden könne. Die Entscheidung von Kardinal Reina steht im Einklang mit der beständigen Haltung der katholischen Kirche zur aktiven Mitgliedschaft in freimaurerischen Organisationen. Eine Erklärung der Glaubenskongregation aus dem Jahr 1983 bekräftigte die ablehnende Haltung der Kirche gegenüber Freimaurervereinigungen, da deren Prinzipien als unvereinbar mit der katholischen Lehre gelten. Im November 2023 bestätigte das Dikasterium für die Glaubenslehre erneut die Unvereinbarkeit einer aktiven Mitgliedschaft in der Freimaurerei mit der kirchlichen Lehre. Der Fall D’Amario zeigt, dass sich die lehramtliche Position der Kirche in dieser Frage trotz jahrelanger Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen Kirchenvertretern und Personen aus dem Umfeld der Freimaurerei nicht geändert hat. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
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