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Gerichtshof für Menschenrechte will Abhängigkeit seiner Richter von NGOs eindämmen

2. Dezember 2021 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Ein neues Regelwerk reagiert auf den Skandal, dass Richter immer wieder über Fälle ihrer ehemaligen Arbeitgeber entschieden.


Straßburg (kath.net/ECLJ/mk) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat auf öffentlichen Druck hin neue Regeln in Sachen Unabhängigkeit seiner Richter erlassen. Das geht aus einem Bericht der christlichen Menschenrechtsorganisation „Europäisches Zentrum für Recht und Gerechtigkeit“ (ECLJ) hervor. Diese hatte schon im Februar 2020 darauf hingewiesen, dass ein größerer Teil der EGMR-Richter vor der Ernennung bei bestimmten NGOs, vor allem George Soros‘ Open Society angestellt war. Oft entschieden diese Richter genau in Fällen, die ihren eigenen ehemaligen Arbeitgeber betrafen - ein offensichtlicher Interessenskonflikt.


Der Gerichtshof wollte auf den Skandal zunächst nicht reagieren, doch das Ministerkomitee des Europarats, von dem der EGMR abhängt, musste öffentlich die Wahrheit der Aufdeckung zugeben und eine Evaluierung des Ernennungsprozesses versprechen. Im April dieses Jahres scheiterte die Open Society erstmals daran, einen ihrer Angestellten auf einen Strasbourger Richterstuhl zu hieven. Schließlich reagierte im September der Gerichtshof auch offiziell: er veröffentlichte eine neue Version seiner „ethischen Grundsätze in der Rechtsprechung“, wonach Richter während ihrer Amtszeit verpflichtet sind, von jeder auch privaten Institution unabhängig zu bleiben, und jeden Anschein eines Interessenskonflikts zu vermeiden. Sie dürfen nicht über Fälle entscheiden, in denen sie ein persönliches Interesse haben.

Trotz dieses (Etappen-)Siegs gilt es wachsam zu bleiben, denn gut gefütterte NGOs werden weiter versuchen, ihre Mittelsmänner in die Schaltzentralen der Macht zu bringen.

Denkmal für Menschenrechte vor dem Europapalast in Straßburg

 

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