Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Die Achillesferse des Teufels
  11. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. "Wir glauben nicht an eine Ökumene der Vermischung, sondern der versöhnten Verschiedenheit"

22 Justizminister der US-Bundesstaaten gegen leichteren Zugang zu Abtreibungspillen

24. Jänner 2023 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Sie befürchten, dass die Abtreibungsverbote in ihren Bundesstaaten unterlaufen werden können, wenn Abtreibungspillen über Apotheken und Versandhandel verkauft werden. Eine entsprechende Regelung hat die zuständige Behörde jetzt erlassen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Die Justizminister von 22 US-Bundesstaaten haben in einem gemeinsamen Brief die Entscheidung der Arzneimittelzulassungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) kritisiert, Apotheken die Erlaubnis zu erteilen, Abtreibungspillen zu vertreiben.

Bis jetzt waren Abtreibungspillen nur über wenige Versandapotheken, Kliniken oder Ärzte mit einer speziellen Lizenz erhältlich. Nach der neuen Regelung der FDA, die dem US-Gesundheitsministerium unterstellt ist, können Frauen, die eine medikamentöse Abtreibung durchführen wollen, mit einem Rezept von einer entsprechend lizenzierten Gesundheitsversorgungseinrichtung Abtreibungspillen in der Apotheke kaufen oder sich diese zuschicken lassen.


Die FDA hat bereits die Regel aufgehoben, die Frauen verpflichtet, sich vor der Einnahme einer Abtreibungspille persönlich von einem Arzt untersuchen zu lassen. Jetzt reicht eine Besprechung mit einem Arzt über Telekonferenz.

Die Abtreibung werde von den Bundesstaaten geregelt, betonen die Justizminister. In vielen Bundesstaaten seien Abtreibungen nur unter bestimmten, oft eng begrenzten Voraussetzungen erlaubt. In Alabama könne nur legal abgetrieben werden, wenn ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für die Schwangere bestehe. In den seltenen Fällen, in denen eine Abtreibung legal durchgeführt werden könne, müsse diese unter der Überwachung eines Arztes geschehen. Die neue Regelung der FDA verstoße folglich gegen das geltende Recht von Alabama und anderer Bundesstaaten mit vergleichbaren Regelungen. „Unsere Staaten werden vor der radikalen Pro-Abtreibungspolitik der Regierung nicht zurückweichen“, heißt es wörtlich in dem Brief, der auf den 13. Januar datiert ist.

Die Justizminister weisen außerdem darauf hin, dass nach geltendem Gesetz der Versand von Abtreibungsmitteln durch ein Bundesgesetz untersagt ist. Die Regierung Biden habe zwar versucht, das Gesetz so auszulegen, dass dessen Geltung eingeschränkt werde. Der Gesetzestext sei aber eindeutig, betonen sie.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  9. Die Achillesferse des Teufels
  10. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  11. Republik der Dünnhäutigen
  12. Thomas von Aquin über Migration
  13. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  14. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  15. Legenden vom Heiligen Nikolaus

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz