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Dicke Watsche für deutsche Innenministerin Faeser: Bundesverwaltungsgericht kippt ihr Compact-Verbot

15. August 2024 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Rücktrittsforderungen gegen die unbeliebte SPD-Bundesministerin werden lauter - Das rechtsextreme Magazin kann unter Auflagen vorläufig wieder erscheinen


Leipzig (kath.net) „Breaking News: Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Compact-Entscheidung zu einem verfassungswidrigen Verein erklärt und soeben verboten.“ Mit derart schwarzem Humor reagiert auf X der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf die gestrige Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins teilweise zu kippen. Das Magazin kann unter gewissen Auflagen vorläufig weiterhin erscheinen, nach dieser Eilentscheidung steht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.

Rechtsanwalt Steinhöfel zitiert aus dem Urteil: „Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in  den Ausgaben des 'COMPACT-Magazin für Souveränität' die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt  derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“ Steinhöfel, der u.a. auch Julius Reichelt („Nius“) und Birgit Kelle juristisch vertritt, fordert den Rücktritt der Bundesministerin.


Selbst die ARD kommt nicht umhin festzustellen, dass sich Faeser mit dem Verbot des Magazins Zensurvorwürfe eingehandelt hat, und dass ihr Ministerium in der rund 80-seitigen Ausführung zum Verbot keine zwei Seiten zum Thema Pressefreiheit übrig gehabt habe.

Hintergrund: Am 16.7.2024 hatte das Bundesinnenministerium in einer weiterhin abrufbaren Pressemitteilung (Link) bekanntgegeben, dass „ein harter Schlag gegen die rechtsexremistische Szene“ durchgeführt worden sei. Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Die Pressemitteilung informiert außerdem: „339 Einsatzkräfte haben aufgrund richterlicher Anordnungen 14 Objekte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht.“ Direkt nach diesem Vorgang erhob sich auch von anerkannten demokratischen Persönlichkeiten bereits erste Kritik gegen dieses Verbot, außerdem wurde kritisiert, dass die Presse offenbar bereits vorinformiert gewesen war und den Chefredakteur des Magazins (Jürgen Elsässer) im Bademantel ablichtete, als die Polizei morgens um 6 Uhr bei ihm Einlass zur Hausdurchsuchung forderte – diese Bilder wurden ungeniert veröffentlicht.

Auch Wolfgang Kubicki, Bundestags-Vizepräsident und FDP-Politiker, kritisiert das Vorgehen von Faeser. „Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, vertrat Kubicki gegenüber dem „Tagesspiegel“. Der „Berliner Morgenpost“ erläuterte er, dass es „in einem Rechtsstaat hilfreich“ sei, „vor der Einleitung von derartigen drakonischen Maßnahmen auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen, zumal als Verfassungsministerin“. Damit habe Nancy Faeser Jürgen Elsässer „einen vermeidbaren Etappensieg beschert.“ Vermutlich werde das Bundesverfassungsgericht klären müssen, ob Medienerzeugnisse überhaupt via Vereinsverbot eliminiert werden könnten. Denn stehe „nur eine Einzelperson hinter einem Publikationsorgan, dürfte das Vereinsrecht schon nicht mehr anwendbar sein“.

 


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Lesermeinungen

 ThomasR 16. August 2024 
 

@chorbisch

auch für mich Compact ist kein Qualitätsmedium

Erbe des 3:Reiches darf nicht relativiert werden.
NSDAP hat auch über demokratische Wahlen Macht in Deutschland übernommen.

Verbrechen in allen Konzentrationslagern, auch an Priestern in Dachau in Buchenwald, in Sachsenhausen und in Ausschwitz sind für heutigen Menschen unvorstellbar entsetzlich. Auch Verbrechen von Wehrmacht an Zivilbevölkerung.


0
 
 jabberwocky 15. August 2024 

@chorbisch 2.Teil

Als Beispiel, was ich meine, mag kathnet gelten. Kathnet läßt ein erfreulich breit gefächertes Meinungsspektrum zu. Natürlich wird auch hier der gröbste Unsinn gelöscht. Diese „Zensur“ erfolgt aber vom Chefredakteur und durch die von ihm Beauftragten, schließlich ist es ja sein Portal. Weder Papst noch DBK noch der Kanzler noch ZDK können da Einfluß nehmen. Richtig so! Wenn sich ein BDKJ-Pimpf über die Berichterstattung ärgert, mei, dann soll er katholisch.de lesen. Ich würde umgekehrt als Außenstehender auch dann die Häretikerseite Katholisch.de nicht zensieren, wenn ich die Macht dazu hätte. Denn ich habe mehr Angst vor einer zensierenden Obrigkeit als vor einem Wirrkopf, der Schund schreibt.


4
 
 jabberwocky 15. August 2024 

@chorbisch 1.Teil

Zitat: „Es geht nicht nur darum, was der "Staat" aushalten kann oder muß, sondern auch wir, die ja eigentlich diesen Staat erst bilden und verkörpern(...)
Und ob man sich da jeden Schund und jedes Hetzblatt bieten lassen muß…“

Merkwürdige Argumentation. Niemand muß sich Schund bieten lassen. Ich hab mir einmal Compact angeschaut, in den Müll geworfen und das wars. Um mir das nicht bieten lassen zu müssen, genügt es, es nicht mehr zu lesen. Wenn ich das Fernsehprogramm scheiße finde, dann schalte ich halt ab (möchte allerdings dann dafür auch nicht bezahlen müssen). Werter @chorbisch, in der Beziehung bin ich 100 % libertär. Wenn es genug Leute gibt, die dafür bereit sind zu zahlen, daß das Blatt existieren kann, dann sollte das reichen. Die einzige Grenze sollten wirkliche Straftaten sein, wie z.B. „werft eine Bombe ins Haus von XY“. Darüber hinaus sollte uns die Freiheit des Denkens, Schreibens und Sprechens kostbar, wert und teuer sein.


4
 
 chorbisch 15. August 2024 
 

@ Dominus vobiscum

Beim Thema Corona stört mich im Moment eher, dass es offenbar am politischen Willen fehlt, die Rückzahlung von Corona-Beihilfen so zu regeln, daß dadurch die Betriebe nicht in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in die Insolvenz getrieben werden.

Und bei der gewaltigen juristischen "Kompetenz" der letzte Regierungen, sollte auch geprüft werden, ob wirklich klar erkennbar war, daß diese Gelder "Kredite" waren und keine "Geschenke".

Außerdem hätte ich gerne, daß alle Schmiergelder im Rahmen der "Maskendeals" mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden. Daß der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hier keinen Verstoß erkennen konnte/wollte/durfte?, ist eine Schande.

Solche Regelungen würden der Glaubwürdigkeit der Regierung meiner Meinung nach mehr bringen, als ein Rücktritts Lauterbachs.


2
 
 chorbisch 15. August 2024 
 

@ jabberwocky

Da habe ich mich wohl wieder mißverständlich ausgedrückt, tut mir leid.
Selbstverständlich darf in einem Rechtsstaat die Frage, ob ein Medium qualitativ minderwertig ist, kein Kriterium für ein Verbot sein. Meine entsprechenden Bemerkungen sollten eher eine Erinnerung an jene sein, die Frau Faeser oder die derzeitige Regierung nicht mögen, dass hier nicht eine Zierde der Zunft verboten werden sollte.

In einem Punkt möchte ich Ihren Ausführungen doch widersprechen: Es geht nicht nur darum, was der "Staat" aushalten kann oder muß, sondern auch wir, die ja eigentlich diesen Staat erst bilden und verkörpern, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Und ob man sich da jeden Schund und jedes Hetzblatt bieten lassen muß, darüber sollte man in Ruhe diskutieren, wobei die Verbotskriterien natürlich sehr streng sein müssen.

Und wenn ich in die Foren anderer Medien schaue, ist es auch nicht nur die Regierung, die compact am Liebsten verschwinden lassen möchte.


0
 
 Dominus vobiscum 15. August 2024 
 

Zusammenfasssend

haben wir also einen Rechtswidrigen haushalt (möglicherweise bald ein zweiter).
Einen Gesundheitsminister der extremste Maßnahmen aufgrund der "Wissenschaft" beschließt, von denen ihm seine wissenschaftlichen Berater abraten.
Eine Innenministerin die auf juristisch hölzernsten Beinen oppositionelle Blätter verbieten will. Während die Kriminalität unter ihr unvorstellbar aufblüht.
Einen Wirtschaftsminister dessen Heizungsgesetz ebenfalls rechtswidrig war.
Eine Außenministerin die zwar kaum Deutsch kann, dafür in einem Nebensatz Russland den Krieg erklärt. Ganz zu schweigen davon dass sie geltendes recht brach um potentiell gefährliche Afghanen nach Deutschland zu bringen.
Und zur Krönung des ganzen einen Bundeskanzler dessen involvierung in einen der größten Finanzskandale der Bundesrepublik nicht nur er vergessen zu haben scheint.

Alles in allem kann es eigentlich nur besser werden, sollte man meinen.


4
 
 jabberwocky 15. August 2024 

@chorbisch

Ich hatte mir mal probehalber Compact bestellt und teile daher Ihre Ansicht. Nein, das ist kein Qualitätsmedium. Manche Theorien erschienen mir recht krude, manches unappetitlich; darum wanderte das Magazin auch in den Müll. Aber das scheint mir nicht der Kern des Problems zu sein.

Die Väter des Grundgesetzes haben, hinsichtlich einer Schreckensherrschaft, die sie alle noch selber erlebt haben, ganz bewußt ein Gesetz geschaffen, das viele Abwehrrechte des Bürgers gegen ein übergriffiges System bietet. Wenn sich eine Regierung darüber hinwegsetzt, dann sollten die Alarmglocken läuten. Kann „Compact“ aufgrund der zweifelhaften Entscheidung einer Ministerin verboten werden, dann kann man fragen: Wer ist der nächste? Welches mißliebige Medium wird als nächstes verboten?
Ob ein Medium qualitativ minderwertig ist, kann in einem Rechtsstaat nicht Maßstab sein. Eine Regierung hat es auszuhalten, daß jemand inhaltlichen Müll druckt. Der sogenannte „mündige Bürger“ wird das einordnen können.


6
 
 Wirt1929 15. August 2024 
 

Bärendienst

Bis zur Veröffentlichung des Compactverbots hatte ich keine Kenntnis von diesem Vormat. Der Jubel über das Verbot klingt ab und es bleibt die Anhebung des Bekanntheitsgrades dieses rechten Informationsblattes, gewollt oder auch nicht. Der Rechtsstaat wird zu gegebener Zeit abschließend entscheiden. Den frühzeitigen Frohlockern bleibt hoffentlich die Erkenntnis, Meinungssteuerung durch unqualifiziertes Vorgehen immer auf dem Prüfstand der Rechtsstaatlichkeit zu wissen. Frau Fasers Bärendienst ist somit gelungen, einmal mehr durch Unfähigkeit.


4
 
 chorbisch 15. August 2024 
 

Frau Faeser ist nicht "Grün"

Liebe Redaktion, Frau Faeser ist Mitglied der SPD, nicht der Grünen.

Und das Urteil ist ein vorläufiges, das Hauptverfahren steht noch aus. Natürlich lässt das jetzige Urteil eine gewisse Tendenz erkennen, aber ich finde, man sollte nicht zu früh jubeln.

Außerdem ging und geht es in dem Verfahren ja vor allem darum, dass "compact" über das Vereinsrecht verboten werden sollte, was das Gericht als unzureichend ansieht.

Damit ist kein Urteil darüber gesprochen worden, ob manche Inhalte volksverhetzend, antisemitisch usw. sind.

Man sollte mit Verboten von Medien äußerst zurückhaltend sein, aber "compact" ist meiner Meinung nach kein Qualitätsmedium.


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