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Parlament in Prag stimmt Grundlagenvertrag mit Heiligem Stuhl zu

9. März 2025 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Bestätigung durch Staatspräsident Pavel steht noch aus - Gruppe von Senatoren will Abkommen über Staat-Kirche-Beziehungen von Verfassungsrichtern prüfen lassen.


Prag (kath.net/ KAP)
Das tschechische Parlament hat die Ratifizierung des Grundlagenvertrags über die Beziehungen von Staat und Kirche gebilligt. Nach der bereits am 23. Jänner erfolgten Zustimmung des Senats votierten am Donnerstag auch die Abgeordneten in der zweiten Parlamentskammer, dem Abgeordnetenhaus, mehrheitlich für den Vertrag zwischen Tschechien und dem Vatikan. Zum Inkrafttreten fehlt nun noch die Gegenzeichnung durch Staatspräsident Petr Pavel.
Eine Gruppe von Senatoren kündigte an, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, bevor Pavel den Vertrag bestätigt. Sie stehen dem Grundlagenvertrag unter anderem wegen dahin enthaltenen Passagen zum Beichtgeheimnis kritisch gegenüber. Der Staatspräsident erklärte laut Nachrichtenagentur CTK am Donnerstagabend, er werde sich erst äußern, wenn klar ist, ob die Gruppe diesen Schritt tatsächlich setzt.
Die katholische Bischofskonferenz äußerte sich erfreut über die positive Entscheidung der beiden Parlamentskammern. Auch eine mögliche Prüfung durch die Verfassungsrichter begrüßten die Bischöfe im Grundsatz, da die Stimme des Verfassungsgerichts wirksamer dazu beitragen werde, Bedenken zu zerstreuen, als wiederholte Erklärungen und Beteuerungen seitens der Kirche, ging aus einer am Donnerstagabend verbreiteten Stellungnahme hervor.

Bei der Abstimmung im Abgeordnetenhaus waren 152 der 200 Mandataren anwesend. Von ihnen stimmten 92 für den Grundlagenvertrag und 9 dagegen, 51 enthielten sich. Für die Annahme votierten Parlamentarier aller sieben im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, darunter - fast geschlossen - jene aus den Parteien der Regierungskoalition von Ministerpräsident und ODS-Parteichef Petr Fiala. Auch rund die Hälfte der 71 Abgeordneten der größten Oppositionspartei ANO des vormaligen und möglicherweise nächsten Regierungschefs Andrej Babis stimmten mit Ja.
Einen separaten Antrag der Piratenpartei auf Aufschub der Weiterleitung des Grundlagenvertrags an den Präsidenten bis nach gerichtlicher Überprüfung des Vertrags auf seine Verfassungsgemäßheit lehnte das Abgeordnetenhaus ab. Angenommen wurde jedoch ein weiterer Antrag der Piratenpartei auf einen begleitenden Beschluss, wonach es nicht die Absicht der Zustimmung zum Vertrag gewesen sei, "das Institut des Beichtgeheimnisses über den Rahmen der geltenden Gesetzesordnung hinaus auszudehnen". Zugleich wurde die Regierung aufgefordert, ihre Bemühungen um den Schutz der Kinder vor Missbrauch fortzusetzen und mit den Kirchen im Zusammenhang mit dem Beichtgeheimnis den Kreis der tatsächlich davon umfassten Kirchenmitarbeiter genauer einzugrenzen.


Der Vertrag regelt in 16 Artikeln den rechtlichen Status und Tätigkeitsfelder der katholischen Kirche in Tschechien. Das Land war bisher das einzige postkommunistische EU-Mitglied, in dem es noch kein gültiges Rahmenabkommen über die Staat-Kirche-Beziehungen gibt. Der tschechische Ministerpräsidenten Petr Fiala und Vatikan-Chefdiplomat Kardinal-Staatssekretär Pietro Parolin hatten das Abkommen Ende Oktober in Prag unterzeichnet. Es ziele darauf ab, die Religionsfreiheit der Gläubigen und folglich auch die Freiheit der Kirche bei der Erfüllung ihrer Mission weiter zu gewährleisten, hielt der Vatikan damals fest.
Der Vertrag anerkennt etwa das Recht der Kirche zur Gründung von Bildungs- und Wohltätigkeitseinrichtungen und regelt auch die Seelsorge in Gefängnissen, Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern sowie bei Polizei und Streitkräften. In den vergangenen Jahrzehnten in Tschechien oft diskutierte Eigentumsverhältnisse zwischen dem Staat und der katholischen Kirche sind nicht Teil des Abkommens. Kirchliche Trauungen hingegen sollen künftig dieselben Rechtsfolgen wie zivile Eheschließungen haben.

Beichtgeheimnis sorgt für Debatten
Für anhaltende Debatten sorgt, dass in dem Grundlagenvertrag das Beichtgeheimnis geschützt wird. Während etwa Justizminister Pavel Blazek laut CTK versicherte, die Passagen in dem Abkommen würden die Lage von Missbrauchsopfern nicht verschlechtern, warnten Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche in Tschechien vor einer Begünstigung von Missbrauchsvertuschung. Weil im Vertragstext nicht "Priester", sondern der umfassendere Begriff "Seelsorger" verwendet wird, wurden zudem Befürchtungen laut, dass diese Vertraulichkeit auf andere Personen ausgeweitet werden könnte.
Die Bischofskonferenz wies dies zurück und versuchte die Befürchtungen in ihrer Stellungnahme vom Donnerstag noch einmal zu entkräften. Man "versichere der Öffentlichkeit, dass die Vertraulichkeit keine Gelegenheit zur institutionellen Vertuschung von Verbrechen bietet, wie von einigen behauptet". Schon im Vorfeld hatten die Bischöfe bedauert, dass die "Reduktion des Vertrags auf eine einzige Frage" in Form der Kritik an der Verankerung des Beichtgeheimnisses die "Ausrichtung auf den Menschen und seine Religions- und Freiheitsrechte" als "Schlüsseldimension" des Abkommens zu den Staat-Kirche-Beziehungen überschatte.

Vor dem Hintergrund der Kritik am früheren Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen äußerte sich die Bischofskonferenz gleichzeitig aber auch Verständnis. Man sei sich bewusst, dass die Reaktionen der Kirche diesbezüglich "nicht immer den hohen Ansprüchen entsprochen hätten, die von der Gesellschaft an sie zurecht gestellt werden".
Die Bischöfe bekräftigten, dass Missbrauchstaten bestraft werden müssen und auch die Zusammenarbeit mit im Strafverfahren tätigen staatlichen Organen "unerlässlich" sei. Zugleich jedoch halte man es für "ungerecht, diese Fragen in den Zusammenhang mit dem Beichtgeheimnis zu bringen". Dies sei "kein Privileg der Kirche oder des Beichtvaters" und betreffe nur den "Vollzug des Beichtgeheimnisses"; es schütze den "Beichtenden, keinesfalls den Priester".

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