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Schweizer Abt Scarcella nach Rüge vom Vatikan wieder im Amt

13. März 2025 in Schweiz, 4 Lesermeinungen
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Schweizer Bischöfe nehmen Rückkehr "zur Kenntnis"


Zürich (kath.net/KAP) Jean Scarcella ist mit Erlaubnis des Vatikans wieder als Abt der Schweizer Augustiner-Chorherren-Abtei Saint-Maurice im Amt. Der 73-jährige hatte seine Aufgabe als Klostervorsteher vor eineinhalb Jahren vorübergehend ruhend gestellt, als staatliche und kirchliche Untersuchungen nach einem Vorwurf sexueller Belästigung aufgenommen wurden. Das zuständige römische Bischofsdikasterium habe Scarcella nun das "Nihil obstat" erteilt, wieder als Abt zu wirken, geht aus einer Mitteilung der Westschweizer Abtei vom Dienstag hervor. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft im Herbst ihr Verfahren eingestellt; die vatikanische Bischofsbehörde rügte Scarcella im Oktober für unangemessenes Verhalten, erklärte aber, dass es "keine Beweise für Missbrauch oder Belästigung im eigentlichen Sinn gibt".


Die direkt dem Heiligen Stuhl unterstehende Territorialabtei wurde zuletzt übergangsweise vom Apostolischen Administrator Jean-Michel Girard geführt. Nach Angaben der Abtei trafen Scarcella und Girard im Februar in Rom mit Kardinal Robert Prevost, dem Leiter des Bischofsdikasteriums zusammen. "Unter Berücksichtigung der Beendigung der von der zuständigen Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen gewährt [das Dikasterium] Ihnen das nihil obstat, Ihre Aufgaben als Abt wieder aufzunehmen", heißt es demnach in einem offiziellen Schreiben aus Rom, das Scarcella im Anschluss übermittelt wurde.

Die vor einem Jahr von der Abtei beauftragte unabhängige Arbeitsgruppe von Geschichtsforscherinnen unter der Leitung des Generalstaatsanwalts des Kantons Neuenburg, Pierre Aubert, werde ihren Prozess zur Aufarbeitung der Vergangenheit der Abtei fortsetzen, so die aktuelle Mittelung aus Saint-Maurice. Auch sollen die Bemühungen um Prävention beibehalten werden. "Ich nehme das Vertrauen des Heiligen Stuhls mit Gelassenheit entgegen, der mir erlaubt, mein Amt als Abt wieder aufzunehmen, und danke meiner Gemeinschaft für ihre unerschütterliche Unterstützung", begrüßte Abt Scarcella die nunmehrige Entscheidung Roms.

Bischöfe nehmen Rückkehr "zur Kenntnis"

Betont nüchtern reagierte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), deren Mitglieder in dieser Woche zu ihrem Frühjahrstreffen versammelt sind, auf die Entwicklung. Man nehme die Zustimmung des Dikasteriums zur Rückkehr des Abtes "zur Kenntnis", heißt es in einer Mitteilung vom Dienstagabend. Die römische Behörde habe dafür keinen anderen Grund angegeben, als die Einhaltung des rechtlichen Rahmens, so die SBK, und weiter: "Wie die Schweizer Justiz hält sich auch die kirchliche Justiz an die rechtlichen Grundsätze eines Rechtsstaats. Die Staatsanwaltschaft Wallis hatte ihr Nichteintreten mit der Unmöglichkeit, den Sachverhalt zu ermitteln, sowie mit der Verjährung begründet." Die Bischofskonferenz setze sich weiterhin für die Umsetzung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu Missbrauch ein.

Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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Lesermeinungen

 chorbisch 14. März 2025 
 

@ modernchrist

Warum sollen Historikerinnen denn nicht die Situation in einem Männerkloster beurteilen können?

Richtig und falsch zu bewerten, ist doch unabhängig vom Geschlecht. Und es ist doch gerade der Fehlschluss in linken Kreisen, dass Männer die Situation von Frauen, oder "Weiße" nicht die von Migranten beurteilen könnten, weil sie nicht Teil dieser Gruppen sind.

Hier geht es darum zu prüfen, was an den Vorwürfen dran ist. Dazu benötigt man gewisse Fachkenntnisse, die sich alle erwerben können, egal, wie alt sie sind, oder ob Frau oder Mann.


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 SalvatoreMio 13. März 2025 
 

St. Maurice im Wallis

Mit der Abtei bin ich innerlich sehr verbunden, obwohl ich dort an der Rhône, südlich des Genfer Sees, nie gewesen bin. - Als wir unsere kleine Kirche in Norddeutschland erneuerten, entdeckte ich im Altar die Reliquien des hl. Candidus. Er war 2. Offizier der Thebäischen (ägyptischen) Legion gewesen. Der 1. Offizier war der berühmte Mauritius. Er und etliche andere Soldaten dieser römischen Legion wurden auf Befehl des röm. Kaisers hingerichtet. Sie waren nämlich Christen und weigerten sich, bei ihren Eroberungen gegen dortige Bewohner, die auch Christen waren, vorzugehen. Daher wurden diese Befehlsverweigerer selbst niedergemetzelt.(+ um 290), direkt neben der heutigen Abtei. - Ich konnte vor vielen Jahren mit dem Kloster telefonisch Kontakt aufnehmen, und ein Pater sandte uns einen Schuhkarton voller Kiesel aus der Rhône, die wir in unseren neuen Altar einfügten, rund um die Reliquien des hl. Candidus. - Schade, wenn heute auf solch ehrwürdige Stätten dunkle Schatten fallen.


2
 
 modernchrist 13. März 2025 
 

Ist das geschlechtergerecht, - um dieses entsetzliche Wort

zu benutzen - wenn "Geschichtsforscherinnen" in einer Männerabtei herumforschen? Wäre es ok, wenn in einem Frauenkloster eine reine Männerriege nach Fehlverhalten unter den Nonnen sucht? Manches packt man im Kopf nicht. Meinen Frauen, sie könnten jetzt im Pissoir und am Urinal die Regeln aufstellen, überprüfen und eventuelle Übergriffigkeiten beurteilen?


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 Versusdeum 13. März 2025 
 

Immer wieder solche ominösen Fälle,

Bei denen man nach der Lektüre genau so schlau ist, wie zuvor: Irgendwas war wohl, aber nix Strafbares und auch kein Sex, aber irgendwie doch was. Ähnlich wie damals bei Bischof Aupetit. Vielleicht eine ungewollte Umarmung oder ein ungefragter Kuss? Oder beides sogar einvernehmlich?
In Deutschland gäbe es solche Probleme nicht. Hier darf jeder kirchliche Mitarbeiter sowieso moralisch ganz offiziell praktisch alles tun, was er will. Er könnte wohl als Mann sogar mit gleich mehreren Männern offen homosexuell zusammenleben oder unter schwersten Umständen Ehebruch begehen - für das skandalöse neue kirchliche Arbeitsrecht ist all das OK, solange man dabei nicht offen gegen die Kirche hetzt. Gibt es eigentlich Bistümer, die diese Höresien nicht umgesetzt haben?


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