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| ![]() Pakistan in Kritik nach Folter und Ermordung eines Christenvor 15 Stunden in Weltkirche, keine Lesermeinung 35-jähriger Christ wurde entführt, schwer gefoltert und schließlich getötet, offenbar auf Anweisung eines ehemaligen Polizisten, der ihn den Angaben zufolge fälschlich des Diebstahls beschuldigt hatte Rom (kath.net/KAP) In Pakistan sorgt der gewaltsame Tod eines christlichen Tagelöhners für Empörung. Wie das römische Portal "asianews.it" (Samstag) berichtete, wurde der 35-jährige Kashif Masih am vergangenen Montag im Dorf Jamkay Cheema nahe der Stadt Sialkot entführt, schwer gefoltert und schließlich getötet - offenbar auf Anweisung eines ehemaligen Polizisten, der ihn den Angaben zufolge fälschlich des Diebstahls beschuldigt hatte. Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Gruppen verurteilen die Tat als weiteres Beispiel für die systematische Diskriminierung religiöser Minderheiten in Pakistan. Obwohl der Hauptverdächtige in Haft ist, wurden mehrere Mittäter gegen Kaution freigelassen - was laut asianews Fragen zur Rechtsstaatlichkeit aufwirft. Minderheitenaktivist Joseph Janssen bezeichnete das Geschehene in dem Bericht als "keinen Einzelfall". Derartige Taten geschähen "in einem Klima, in dem Macht und Einfluss Täter vor Konsequenzen schützen". Die Familie des Opfers fürchte nun Repressalien und fordere staatlichen Schutz. Pakistan wird international regelmäßig für mangelnden Schutz von Christen und anderen Minderheiten kritisiert. Die USA führen das Land als "besonders besorgniserregend" in Bezug auf religiöse Freiheit und Menschenrechte. Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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