Früherer stellv. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki/FDP: Schon „der Doktorvater von Brosius-Gersdorf ist 2008 mit der gleichen Einstellung zur Menschenwürde als Bundesverfassungsrichterkandidat durchgefallen“ – VIDEO
Berlin (kath.net) „Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Unionsfraktion in Gänze für diese Kandidatin stimmen wird, denn schon ihr Doktorvater ist 2008 mit einer gleichen Einstellung zur Menschenwürde unter Art. 1 des Grundgesetzes durchgefallen“, er war damals „auch von der SPD nominiert. Das ist damals geräuschlos erledigt worden. Die SPD-Fraktionsspitze, auch die CDU-Fraktionsspitze hätte wissen müssen, dass diese Kandidatin mit ihrer Haltung zur Menschenwürde zu § 1 Art. 1 des Grundgesetzes keine Mehrheit“ werde finden können. Das sagte der stellv. FPD-Vorsitzende Wolfgang Kubicki, Rechtsanwalt und früherer Bundestagsvizepräsident, im Video-Interview mit der „Welt“, mit Bezug auf den Eklat um die SPD-Wunschkandidatin als Richterin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf (siehe Link).
Kubicki bezog sich dabei ohne direkte Namensnennung auf den Doktorvater der umstrittenen Kandidatin, den Juristen Horst Dreier, SPD-Mitglied, zuletzt bis der Emeritierung 2020 Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, und Mitglied des Deutschen Ethikrates (2001-2007). Dreier war 2008 von der SPD als Kandidat für das Amt des Richters am Bundesverfassungsgericht nominiert worden, möglicherweise wäre er im Laufe der Zeit sogar Vizepräsident geworden. Dreier hatte aber die Rechtmäßigkeit von Folter in manchen Fällen für möglich gehalten (zb. bei Entführungen, um den Aufenthaltsort des Opfers zu finden). Außerdem war Dreier wegen seiner Ansichten zum Embryonenschutz im Rahmen der Stammzellforschung in Kritik geraten. Die SPD zog nach längeren Auseinandersetzungen den Kandidaten zurück und benannte den Juristen Andreas Voßkuhle, der dann auch gewählt wurde.
Foto Wolfgang Kubicki (c) Wolfgang Kubicki/Tobias Koch
sagt sehr viel über die Gesinnung von Frau Brosius - Gerdorff aus. Dr. Steinhöfel machte darauf aufmerksam.
"Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche
Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht..
Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der nicht impfbereiten Personen durch eine
Impfpflicht ist vergleichsweise gering, weil das Risiko von Gesundheitsschäden (Nebenwirkungen) durch eine Impfung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse im Allgemeinen klein ist."
Zum Zeitpunkt November 21 waren schon zahlreiche medizinische Fakten bekannt hinsichtlich Nebenwirkungen und mangelndem Schutz gegen Ansteckung und Übertragung.
Bei Lanz 15.7. argumentierte sie sogar, die Krankenkassen müssten sparen und rechtfertigte damit Sanktionen gegen Ungeimpfte, die sich an Behandlungskosten beteiligen sollten. Daneben 1 G und Fortfall der Lohnfortzahlung.
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