
Großbritannien: Brandstiftung an einer Kirche, Vorbereitung terroristische Handlungenvor 3 Stunden in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der 20-jährige Brite Ilyas Akhtar bekennt sich der Planung eines Bombenanschlags für schuldig
London (kath.net) In vier Anklagepunkten hat sich der 20-jährige Brite Ilyas Akhtar vor Gericht schuldig bekannt. Eingestanden hat er in der Gerichtsverhandlung die Brandstiftung an der anglikanischen St Peter's Church in Slough (einer Stadt in der Nähe von Windsor), Planung eines Terroranschlags, Sammeln von Waffen und Bauteilen für eine selbstgebaute Bombe und Auskunden eines Militärstützpunktes in der Nähe von Schloss Windsor. Anklagen zu weiteren Anschlagsorten wies er ab. Laut Anklage habe er auch ein Handbuch von Al-Qaida benutzt. 
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | Versusdeum vor 2 Stunden | | | | Ob das auch eine Bewährungs"strafe" gibt, so wie der Bombenanschlag mit über 1 kg Sprengstoff mitten in einer deutschen Stadt damals? Ach so, war ja nur auf ein AfD-Büro mit ein paar Kollateralschäden? Na dann. Lief vermutlich unter "Wehret den Anfängen". |  1
| | | | | Versusdeum vor 2 Stunden | | | | Die Gefängnisse in GB sind eh voll mit Kritikern dieser Zustände, die man schon wenige Tage nach den Demonstrationen zu teils mehreren Jahren Haft verurteilt hatte. Nur 2 Wochen später wurde gemeldet, dass man in GB Schwerverbrecher vorzeitig freilassen müsse, weil die Gefängnisse überquellen würden. Warum, darüber schwiegen sich die Journalisitisierenden*innen geflissentlich aus. |  1
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |