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Französisches Parlament lehnt Gesetzentwurf zur Verletzung des Beichtgeheimnisses ab

3. Juni 2026 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Die Französische Bischofskonferenz hatte darüber zuvor „große Besorgnis“ geäußert und vor einem Angriff auf grundlegende Freiheiten: Gewissensfreiheit, Berufsgeheimnis, Religions- und Unterrichtsfreiheit gewarnt.


Paris (kath.net/pl) Das Französische Parlament hat einen umstrittenen Gesetzentwurf abgelehnt, der katholische Priester dazu verpflichtet hätte, das Beichtsiegel zu brechen. Die französische überregionale Tageszeitung „Le Monde“ berichtete, dass die katholische Kirche in Frankreich „am Montagabend, dem 1. Juni, bis fast Mitternacht den Atem angehalten habe aus der bangen Sorge heraus, dass die Gesetzgeber in ein zentrales Element ihrer Theologie eingreifen könnten: das Beichtsakrament. Die Nationalversammlung debattierte über einen Gesetzentwurf, der darauf abzielte, „Kinder zu schützen und Gewalt an Schulen zu bekämpfen“ – bekannt als das „Bétharram-Gesetz“. Dieser Entwurf war auf der Grundlage der Arbeit einer Untersuchungskommission ausgearbeitet worden, die monatelang versucht hatte zu ergründen, wie derartige Gewalttaten innerhalb der gleichnamigen Institution hatten geschehen können.“ Dabei habe der Artikel 9 dieses Textes „unter anderem die Aufhebung der Schweigepflicht vorgesehen, die das Beichtgeheimnis schützt; Priester wären demnach verpflichtet gewesen, sexuelle Straftaten gegen Minderjährige zu melden, von denen sie während dieses spezifischen Moments Kenntnis erlangten.“ Unter den katholischen Geistlichen (unerwähnt blieben bei „Le Monde“ die ebenfalls besorgten Laien) habe Besorgnis geherrscht, so „Le Monde“ weiter, denn für sie sei „die Unterwerfung unter eine solche Verpflichtung undenkbar“ gewesen, „da sie in völligem Widerspruch zur kirchlichen Theologie stand“. Bei der Abstimmung am 1. Juni wurde der umstrittene Artikel 9 zurückgenommen, der Rest des Textes, der für Katholiken keine Schwierigkeiten bietet, wurde angenommen. Das Beichtgeheimnis bleibt damit in Frankreich als Teil des Berufsgeheimnisses geschützt, es gab keine gesetzliche Aufhebung.


Die Französische Bischofskonferenz hatte darüber zuvor „große Besorgnis“ geäußert und vor einem Angriff auf grundlegende Freiheiten: Gewissensfreiheit, Berufsgeheimnis, Religions- und Unterrichtsfreiheit gewarnt. Das Beichtgeheimnis gilt kirchenrechtlich als absolut unverletzlich (Can. 983 CIC). Die Bischöfe betonten, dass die Kirche Gewalt an Minderjährigen entschieden bekämpfe, das Sakrament der Beichte aber nicht instrumentalisiert werden dürfe. 

Auch darüber hinaus hatte es breite Kritik gegeben: Die Regelung würde Priester in einen unlösbaren Konflikt zwischen staatlichem Recht und kirchlichem Gebot bringen und die Religionsfreiheit verletzen. Viele sahen darin eine Überschreitung des Parlaments in theologische und kirchenrechtliche Fragen. 


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