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Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey

13. August 2026 in Prolife, 15 Lesermeinungen
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Massachusetts-Gouverneurin Maura Healey/Demokraten hat Gesetz für das Töten ungeborener Kinder bis unmittelbar vor der Geburt unterschrieben – Bischof Barron: „Barbarische Regelung“ - Healeys Ortsbischof Henning: „Schwerer Verstoß“


Boston (kath.net/pl) Bischof Robert Barron von Winona-Rochester findet auf X klare Worte für das legislative Handeln der Massachusetts-Gouverneurin Maura Healey, die sich als „katholisch“ bezeichnet: „Die Gouverneurin von Massachusetts hat soeben ein Gesetz unterzeichnet, das Abtreibungen bis zum Zeitpunkt der Geburt erlaubt, sofern Mutter und Arzt ihre Zustimmung geben. Bitte machen Sie sich klar, was das bedeutet. Ein voll entwickeltes Kind kann – wenige Augenblicke, bevor es den Geburtskanal verlässt – ausgeweidet, zerstückelt, am Kopf zerquetscht oder durch Verbrennungen der Haut getötet werden; all dies unter dem vollen Schutz der Gesetze von Massachusetts. Besonders abstoßend fand ich die Reaktion der rein weiblichen Gruppe um die Gouverneurin von Massachusetts, als diese die barbarische Regelung unterzeichnete. Sie klatschten und gackerten vor Vergnügen, weil nun das, was man nur als Kindsmord bezeichnen kann, in ihrem Bundesstaat straffrei praktiziert werden darf.“
Erzbischof Richard Henning von Boston, zu dessen Diözese die Gouverneurin gehört, äußert zu diesem Vorgang: „Die Verabschiedung und Unterzeichnung eines Gesetzes, das den Zugang zu Abtreibungen im Commonwealth of Massachusetts drastisch ausweitet, stellt einen schweren Verstoß gegen die Heiligkeit und Würde jedes Menschen dar. Ich bin mir bewusst, dass sich diejenigen, die sich für die Wahrung und Förderung dieser Würde einsetzen, in diesem Augenblick entmutigt fühlen könnten. Ich ermutige uns dazu, weiterhin die Schönheit und das Wunder des Lebens zu verkünden. Das Wort Gottes gebietet uns: ‚Wähle das Leben, damit du lebst‘ (Dtn 30,19). Möge uns diese Wahrheit Kraft und Hoffnung schenken.“ Dies gab das Erzbistum auf seinen Auftritten in den sozialen Medien bekannt, siehe auch den Tweet ganz unten.


Der katholische US-Journalist Sachin Jose geht auf Twitter mit einem Post viral: „Katholiken fordern, der bekennenden Katholikin und Gouverneurin von Massachusetts, Maura Healey, die Heilige Kommunion zu verweigern, nachdem sie ein Gesetz unterzeichnet hat, das Abtreibungen bis zur Geburt erlaubt.“ Diese kurzen Bemerkungen erhielten bereits knapp 25.000 Likes, wurden fast 5.000 mal retweetet und sammelten bisher über 1.700 Kommentare dazu ein.

Als besonders bitter heben manche Nutzer der sozialen Netzwerke hervor, dass sie ja im Mai 2024 Papst Franziskus die Hand geben durfte (siehe Archivfoto). Sie war als Rednerin bei einem internationalen Klimagipfel beteiligt gewesen. Ausgerechnet Papst Franziskus hatte sich aber in seinem Pontifika immer mit scharfen Worten und völlig zweifelsfrei gegen die Abtreibung gewendet.

Archivfoto Mai 24: Papst Franziskus und Maura Healey (c) Vatican Media
 


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Lesermeinungen

 ottokar 18. August 2026 
 

Entgegen aller weisen Sprüche hier: Wer Mord fordert kann nicht Mitglied unserer Kirche sein.

Jedes Kind ist ein Geschenk Gottes, vor und nach der Geburt.Und die gewollte Tötung eines Kindes, nein zukünftig von unendlich vielen Kindern bis zur Geburt, entspringt dem geistigen Einverständnis dieser Politikerin.Nazigrössen, wie Eichmann, sind zu Recht verurteilt worden, weil sie den Befehl zur Tötung von Juden gaben !Mausa Healey trägt die Verantwortung, aber auch all diejenigen, welche ihrer Gesetzesvorlge zugestimmt haben, weil sie die Genehmigung zur Tötung geben. Der Verursacher trägt die Hauptschuld, auf die sich die Täter einmal berufen werden. Aber auch der Herrgott wird sich ganz sicher darauf berufen.Dran ändert sich nichts, wenn man vorher einem Papst die Hand geschüttelt hat.Das betrifft auch Biden ect.


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 Ines2001 14. August 2026 
 

politische Frage

Hier geht es um eine politische Frage. Eine Exkommunikation würde als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der USA verstanden beziehungsweise als Unterstützung für Trump. Das wird der hl. Vater nicht wollen. Ihm stehen sowieso die Demokraten viel näher als die Republikaner, wie es auch schon bei Papst Franziskus der Fall war. - Die FSSPX gehört in eine ganz andere Kategorie.


1
 
 Jirmijahu 13. August 2026 
 

Reaktion des Vatikan?

Papst Leo, der sich gern politisch und hier besonders Trump-kritisch äußert, könnte doch eine deutliche Verurteilung dieses barbarischen Nazi-gleichen Vorgangs äußern - schweigt er auch hier erneut?


1
 
 Parcival 13. August 2026 
 

@Fink - ferendae sententiae

„Ferendae sententiae“ = Spruchstrafe und kirchenrechtl. Regelfall (can. 1314 CIC). Anders als bei „latae sententiae“ tritt die Strafe nicht schon durch die Tat ein, sondern erst, wenn die zuständige kirchl. Autorität sie verhängt. Das bedeutet keineswegs, dass ein Bischof nach Belieben exkommunizieren kann. Voraussetzungen sind: Es muss ein kirchl. Delikt vorliegen; der Täter muss dafür pers. verantwortlich sein (can. 1321); Ausschluss- und Milderungsgründe sind zu prüfen (1322–1324); und das Recht muss die betreffende Strafe für diesen Fall zulassen. Soll eine Exkommunikation als Beugestrafe verhängt werden, verlangt can. 1347 zusätzlich: Der Betroffene muss zuvor mind. einmal verwarnt werden und angemessene Zeit zur Umkehr erhalten. Erst wenn er seine Widersetzlichkeit nicht aufgibt, kann die Exkommunikation verhängt werden. Beispiel: Wer hartnäckig eine vom Papst oder Konzil endgültig vorgelegte Lehre verwirft und nach Verwarnung nicht widerruft, kann nach can. 1371 bestraft werden.


2
 
 Parcival 13. August 2026 
 

@Fink - Latae sententiae

Unterscheidung: Die Kirche beurteilt nicht jedes objektiv schwere Fehlverhalten mit dem Strafrecht. Sünde betrifft die sittl. Verantwortung vor Gott; Kirchenstrafen dienen dem Schutz der kirchl. Gemeinschaft, der Wiederherstellung der Gerechtigkeit, der Besserung des Täters (can. 1311 §2). "Latae sententiae“ = Tatstrafe: Nicht ein späteres Urteil löst die Strafe aus, sondern die Tat selbst. Das gilt nur, wenn das CIC dies ausdrückl. bestimmt und die Voraussetzungen pers. Strafbarkeit erfüllt sind (cann. 1314, 1321–1324 CIC): Apostasie, Häresie, Schisma (1364 §1); Schändung der Eucharistie (1382 §1); körperlicher Gewalt gegen den Papst (1370 §1); Lossprechung eines Mitschuldigen gegen das 6. Gebot (1384); Bischofsweihe ohne päpstl. Auftrag (1387); direkter Verletzung des Beichtgeheimnisses (1386 §1); Abtreibung bei eingetretenem Erfolg (1397 §2); Frauenweihe – Spender und Empfängerin (1379 §3). Unwissenheit, Zwang, fehl. Vernunftgebrauch können den Eintritt der Tatstrafe ausschließen.


2
 
 SalvatoreMio 13. August 2026 
 

Die lateinischen Begriffe und mehr

@Fink: Dank "Wikipedia" werden wir schlauer! Da steht: "ferendae sententiae" = Spruchstrafe und "poena latae sententiae = Tatstrafe. @ Parcival hat uns diese Unterschiede schon ein wenig deutlich gemacht. - Was die Petitionen gegen jene Politikerin anbetrifft: inwieweit auch immer die Kirche etwas gegen sie unternehmen kann: es wird deutlich, dass Mitbürger wach und aufgeschreckt sind angesichts der Tatsache, dass menschliches Leben für viele seinen Wert verliert.


0
 
 Fink 13. August 2026 
 

Was ist "latae sententiae" ?

Liebe Fach-Theologen, erklärt doch bitte einmal die Begriffe "latae sententiae", "ferendae sententiae" (noch nie gelesen!), "strictu sententiae" !?
Gibt es dafür auch deutsche Umschreibungen ?


0
 
 Parcival 13. August 2026 
 

Eine kirchenrechtliche Einordnung

Die Unterzeichnung eines abtreibungsfreundlichen Gesetzes zieht keine Exkommunikation latae sententiae nach sich. Diese Tatstrafe betrifft nach can. 1397 §2 die vollendete Abtreibung und die daran strafrechtlich Beteiligten. Davon zu unterscheiden ist die Exkommunikation ferendae sententiae: Sie tritt nicht automatisch ein, sondern muss von der zuständigen kirchlichen Autorität verhängt werden. Voraussetzung sind ein kirchenrechtlicher Straftatbestand, persönliche Zurechenbarkeit und die Beachtung möglicher Milderungs- oder Entschuldigungsgründe; zudem gilt die Kirchenstrafe als letztes Mittel (can. 1341). Nochmals davon zu trennen ist die hl. Kommunion: Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf nach can. 916 grundsätzlich nicht kommunizieren. Can. 915 bestimmt zudem, dass nicht zugelassen werden darf, wer hartnäckig in einer offenkundig schweren Sünde verharrt. Exkommunikation und Kommunionausschluss sind nicht dasselbe.


5
 
 Walahfrid Strabo 13. August 2026 

@SalvatoreMio

Danke für den Hinweis auf die Petition! Habe auch grade unterzeichnet, vorhin waren es schon 13.263 Personen.


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 Ginsterbusch 13. August 2026 

Ipso facto

Da wird Rom doch sicherlich genauso handeln wie bei den Bischöfen und Priestern der FSSPX.


4
 
 Johannes14,6 13. August 2026 
 

Auch Biden nannte sich "KATHOLIK"

--setzte sich Zeit seines politischen Lebens für das Recht auf Abtreibung ein, empfing dennoch, wie auch Abtreibungsbefürworterin Nancy Pelosi, im Vatikan die hl. Kommunion
--wählte mit Kamala Harris ein Vizepräsidentin, die als Präsidentin mit ihrem Vize Waltz die Abtreibung bis zu den Wehen landesweit erlauben wollte
-- begnadigte am letzten Tag seiner Amtszeit Fauci umfassend für all seine Handlungen, die inzwischen dank bemerkenswerter Aufarbeitung in den USA welt - öffentlich als Verbrechen offenbar wurden:
Wider besseres Wissen empfahl er Schwangeren die C- Impfung, unter seiner Verantwortung experimentierte die Universität Pittsburgh mit Kopfhaut und Organen von abgetriebenen Foeten (5. Monat), die auf Labormäuse verpflanzt wurden..


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 Schillerlocke 13. August 2026 
 

Diese Frau

hat sich in der Abtreibungsfrage also nicht einmal durch die konsistente Haltung jenes Papstes beeindrucken lassen, dessen Händedruck sie freilich für ihr öffentliche Standing benutzt. Eine berechnende Person, die sich in einen mörderischen Sündenpfuhl begeben hat. Von nun an muss man so einer den Handschlag verweigern, bis sie sich wieder normal gemacht hat.


1
 
 SalvatoreMio 13. August 2026 
 

Einfach nur entsetzlich!

Lifesitenews.com hat auch ausführlich über diese schändliche Aktion berichtet und gestern eine Petition angeboten. Ich konnte unterzeichnen und habe es getan. Es steht dort, dass schon 11.384 Personen unterzeichnet hatten und man sich 12.500 wünscht. - Es soll darum gebeten werden, dass der zuständige Bischof die Politikerin exkommuniziert.


3
 
 Stefan Fleischer 13. August 2026 

Wo ds Kreuz fehlt

Solange wir Gott weiterhin (und immer mehr) verharmlosen, aus ihm einen zahnlosen Papiertiger machen, der alles versteht und alles verzeiht, der einfach nur für unser irdisches Heil und Wohlbefinden zu sorgen und allen bedingungslos Zutritt zum ewigen Heil zu gewähren hat, kann alles nur noch schlimmer werden. Wir müssen wieder allen Ernstes Paulus folgen: «Wir dagegen verkündigen Christus als den Gekreuzigten: für Juden ein empörendes Ärgernis, für Heiden eine Torheit,» (1.Kor 1,23 ff) denn Christus wurde Mensch um «sein Volk von seinen Sünden erlösen» (vgl. Mt 1,21 bzw. Ps 130,8) und «Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach.» (Mt 16,24) oder auch «Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt; wer mich aber liebt, wird von meinem Vater geliebt werden und auch ich werde ihn lieben und mich ihm offenbaren.» (Joh 14,21)


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 Jothekieker 13. August 2026 
 

Klima schützen und Menschen töten

Die Dame engagiert sich also für den Klimaschutz. Toll!


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