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Erzdiözese Mexiko will angemessenes Begräbnis für abgetriebene und nach der Geburt gestorbene Babys

27. August 2026 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Jeder Mensch verdient Respekt und Würde, unabhängig davon, wie kurz sein Leben auf dieser Welt gewesen ist oder wie schwierig die Umstände seines Todes waren, heißt es in einem Leitartikel einer Publikation der Erzdiözese.


Mexiko-Stadt (kath.net/jg)
Die Erzdiözese Mexiko hat die zuständigen Stellen aufgefordert, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein angemessenes Begräbnis für Babys ermöglichen, die abgetrieben oder nach der Geburt gestorben sind. Babys, die kurz nach der Geburt oder in späten Stadien der Schwangerschaft sterben, werden oft an öffentlichen Orten, in Krankenhäusern oder sogar im Müll zurückgelassen, berichtet ACI Prensa.

In einem Leitartikel mit dem Titel „Que ningún bebé quede sin sepultura“ („Dass kein Baby ohne Grab bleibt“), der am 16. August 2026 in der erzbischöflichen Publikation Desde la Fe („Aus dem Glauben“) erschien, betonte das Erzbistum: Unabhängig von den Umständen des Todes müsse die Würde, mit der man den Körper behandle, gewahrt bleiben.


Das Erzbistum unterstrich, dass der menschliche Körper nach dem Tod aus seiner innewohnenden Menschenwürde heraus respektvoll behandelt werden müsse. In Mexiko gebe es bereits Vereinigungen und Apostolate, die mit lokalen Behörden Vereinbarungen getroffen hätten, um die Körper von Fehlgeborenen, abgetriebenen oder nicht abgeholten verstorbenen Babys entgegenzunehmen und ihnen ein angemessenes Begräbnis zu ermöglichen. Diese Organisationen wollten weder Familien ersetzen noch gerichtliche oder medizinische Untersuchungen behindern. Ihr Beitrag bestehe lediglich darin, sich jener Kleinen anzunehmen, um die sich sonst niemand kümmere.

Die Erzdiözese forderte die zuständigen Behörden auf, nach Abschluss aller rechtlichen und forensischen Verfahren die Körper oder Überreste nicht abgeholter Babys an akkreditierte Einrichtungen und Vereinigungen zu übergeben, die zu einer Bestattung bereit seien.

Außerdem sei es notwendig, spezielle Orte für diese Kinder zu schaffen, Plätze, an denen die Überreste von Babys beigesetzt werden könnten, deren Familien sie nicht bestatten konnten oder deren Körper nie abgeholt wurden. Solche Stätten könnten zugleich Orte des Gedenkens, des Gebets und des Trostes für viele Mütter, Väter und Familien werden, die einen Verlust oft still in sich tragen.

Der Leitartikel schloss mit dem Hinweis, dass jeder Mensch Respekt und Würde verdiene, unabhängig davon, wie kurz sein Leben auf dieser Welt gewesen sei oder wie schwierig die Umstände seines Todes.

 


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Lesermeinungen

 Mariat 27. August 2026 

@Hardenberg - Danke schön.

Für Kinder die nach der Geburt gestorben sind, gibt es sogar Engelmessen im Messbuch.
Auch für ungeborene ( Abtreibung, Abgang) oder Totgeborene, kann man ein Hl. Messe für Sternenkinder im Pfarrbüro bestellen.
Für Eltern, die unter dem Tod eines Kindes leiden, das noch nicht getauft war, ist es hilfreich, ihrem Kind einen Namen zu geben. denn die Seele lebt ja weiter.


2
 
 Hardenberg 27. August 2026 
 

So nicht richtig

"Und für die getöteten Kinder interessiert sich außer Forschung / Pharmaindustrie sowieso niemand mehr."

Doch. Gott interessiert sich für diese Kinder. Und deswegen MUSS sich die Kirche für sie interessieren.


1
 
 Mariat 27. August 2026 

In Bayern ist es bereits Pflicht

"Art. 6
Tot- und Fehlgeburten, Körper- und Leichenteile
(1) 1Für eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm (Totgeburt) gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften über Leichen und Aschenreste Verstorbener sinngemäß. 2Eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt) kann bestattet werden. 3Sofern Fehlgeburten nicht nach Satz 2 bestattet werden, müssen sie, soweit und solange sie nicht als Beweismittel von Bedeutung sind, durch den Verfügungsberechtigten auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet oder, wenn dies nicht möglich oder zumutbar ist, durch den Inhaber des Gewahrsams unter geeigneten Bedingungen gesammelt und in bestimmten zeitlichen Abständen auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet werden."

www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG-6


1
 
 Versusdeum 27. August 2026 
 

Sehr begrüßenwert

Es spricht sowieso nichts dagegen, zumindest die Kinder aus Fehlgeburten zur Beerdigung freizugeben. Den Familien würde es jedenfalls das Abschiednehmen sehr erleichtern. Und für die getöteten Kinder interessiert sich außer Forschung / Pharmaindustrie sowieso niemand mehr.


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