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| ![]() Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“vor 34 Minuten in Kommentar, 1 Lesermeinung „Der deutsche Rechtsstaat versagt offensichtlich nachhaltig beim Schutz der Bürger“ – Und „deutsche Bischöfe und Laienverbände zeigen sich mehrheitlich einmal mehr nicht bereit, die Weisungen aus Rom zu akzeptieren.“ Kommentar von Dr. Jürgen Henkel Bonn-Berlin (kath.net/Ökumenische Quartalschrift „Auftrag und Wahrheit – Ökumenische Quartalsschrift für Predigt, Liturgie und Theologie“/jh) Editorial der neuen Ausgabe der Zeitschrift „Auftrag und Wahrheit – Ökumenische Quartalsschrift für Predigt, Liturgie und Theologie“ von Schriftleiter Pfarrer Dr. Jürgen Henkel (Nummer 20/2026, 5. Jg. 2025/2026, Heft 4, S. 579 ff) in voller Länge: Mit dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) am 25. Juli 2026 in Berlin hat – wieder einmal – ein islamistisches Attentat Deutschland entsetzt und in Trauer versetzt. Der Attentäter war der 21-jährige Abdul B., ein krimineller Libanese mit deutschem Pass, der aufgrund der laschen Justiz in unserem Land mit Bewährung auf freiem Fuß war, obwohl er schon längst in Haft hätte sitzen können.1 Der polizeibekannte Islamist tötete bei seinem Verbrechen eine Frau und verletzte 31 Menschen teils schwer. Der deutsche Rechtsstaat versagt offensichtlich nachhaltig beim Schutz der Bürger. Kriminelle und Schwerverbrecher – vor allem aus bestimmten Migrantenmilieus – scheinen in Deutschland vor wirksamer Strafverfolgung mit Haft oder auch Abschiebung besser geschützt zu sein als die einheimische Bevölkerung vor Anschlägen.2 Daran können offensichtlich auch die „Merkel-Poller“ und Feuerwehrautos nichts ändern, die heute Volksfeste und öffentliche Großveranstaltungen bis hin zu Dorffeuerwehrfesten an den Eingängen und Zufahrten abschirmen sollen. Wie üblich sind bei unseren Politikern „die Gedanken bei den Familien der Opfer“, eine stets folgenlose Floskel. Verbunden mit der weiteren hohlen Phrase „Wir lassen uns unseren Stil zu leben nicht nehmen“. Wer heute hierzulande Volksfeste besucht und die oft festungsähnlichen Abschirmungen sieht, erkennt mit bloßem Auge, wie sehr wir uns „unsere Art zu leben“ schon haben nehmen lassen. Aber immer noch werden von den Juste Milieus in Politik, Medien und Kirchen Migration und „Willkommenskultur“ unkritisch als Chance und Gewinn bejubelt und Deutschland als „Einwanderungsland“ gefeiert, oft mit den Kirchen als rhetorische Speerspitze. Wobei dieser Täter mit Migrationshintergrund schon in Berlin geboren wurde. Auch unsere Kirchenleitungen reagieren bei jedem Attentat „tief betroffen“ und „erschüttert“. So auch jetzt. Anschläge auf Kirchen und Christen weltweit bleiben weitgehend unkommentiert, von den Medien sowieso oft genug unbeachtet oder nur kurzer Meldungen für würdig befunden. Auch linksextremistische An- und Übergriffe auf Demonstrationen von christlichen Lebensschützern oder auch Kirchen werden kaum beachtet und verharmlost. Erstaunlich sind nun freilich manche Reaktionen auf dieses Attentat von Berlin. Der evangelische Berliner Bischof Christoph Stäblein wird zitiert mit den Worten: „Queeres Leben, das lassen wir uns nicht nehmen.“3 Doch was heißt das? Und vor allem: wer ist hier mit „wir“ gemeint? Für wen spricht der Bischof? Erhebt der Berliner Landesbischof den Anspruch, hier für unsere gesamte Gesellschaft, seine Landeskirche oder die (evangelische) Christenheit in Deutschland zu sprechen? Muss nun jeder „queeres Leben“ und die CSD-Paraden mit ihren doch bisweilen exhibitionistischen bis obszönen öffentlichen Darbietungen sexueller Vorlieben, Fetische und Praktiken neben dem ursprünglichen Bekenntnis für verschiedene sexuelle Orientierungen für gut halten? Hat dies mittlerweile Bekenntnischarakter? Stellt sich künftig außerhalb der Kirche und des christlichen Glaubens, wer sich zur biblischen Lehre der Erschaffung des Menschen als Mann und Frau und zur traditionellen Ehe aus Mann und Frau bekennt? Ist das nun die sonst vielgepriesene Vielfalt und Diversität an Meinungen und Haltungen? Oder gilt „Diversität“ nur noch im Bereich der sexuellen Appetenzen, aber nicht mehr im Bereich der Meinungsfreiheit? Der Satz von Bischof Stäblein ist jedenfalls interpretationsbedürftig. Eine Reflexion auf den islamistischen Hintergrund des Attentats fehlt beim Landesbischof offenbar, zumindest wurde in den Medien keine diesbezügliche Aussage zitiert. Auch die Medien schafften es indes häufig, das Attentat nur als Ergebnis von „Hass“ darzustellen und den Islamismus vollständig auszublenden.4 Die Kirchen rufen wieder einmal hilflos zum „Zusammenhalt“ auf. Wie wäre es denn, wenn sie zur lückenlosen Aufklärung dieses Falls und des zugrundeliegenden Justizgebarens und des Zusammenhangs zwischen Islamismus und Terroranschlägen aufrufen würden oder sich einmal mit dem Zusammenhang von unkontrollierter Zuwanderung und Entwicklung der Kriminalitätsstatistik seit 2015 befassten, statt weiter unkritisch der Zuwanderung das Wort zu reden? Doch die Problematik greift noch tiefer. Statt sich nach dem CSD-Attentat von Berlin nun wirklich einmal mit der virulenten Gefahr des Islamismus auseinanderzusetzen, bleibt der öffentliche, politische, mediale und auch kirchliche Diskurs in Deutschland wieder einmal bei der Floskel vom „Kampf gegen Hass und Hetze“ stehen und stecken, einer weiteren Perle aus dem Phrasenlabor nichtssagender Politfloskeln. Stattdessen instrumentalisiert die politische Linke jetzt diesen Anschlag noch, indem sie den „Queer-Schutz“ im Grundgesetz verankern will. Wer dann noch die biblische Schöpfungslehre und die Ehe aus Mann und Frau als maßgebliches Modell vertritt, gilt automatisch bzw. per definitionem als Verfassungsfeind. Dann bleibt es nicht mehr bei der Meldung an – auch mit CDU-Stimmen! – geschaffene „Meldestellen“ für der Obrigkeit missliebige Meinungen, sondern der Staatsanwalt wird aktiv. Das sind wahrlich keine guten Aussichten. Auch sonst hält die Politik in Deutschland bemerkenswerte persönliche Entgleisungen bereit. Ausgerechnet die „C“DU-Spitzenpolitiker Jens Spahn und Hendrik Streeck leisteten sich dank ihrer finanziellen Möglichkeiten den Kauf eines Leihmutter-Kindes aus dem Ausland. Immerhin gab es nun doch Konsequenzen zumindest bei Jens Spahn. Die politische Klasse demonstriert immer stärker eine völlige Abgehobenheit und Distanz zum Volk und auch dessen existenziellen Nöten, von dem freilich rechtskonformes Verhalten erwartet wird. Warum nur fühlt man sich zur Zeit so sehr an die Kritik der alttestamentlichen Propheten wie Amos oder Hosea an der für sich selbst das Recht beugenden und im Luxus schwelgenden Oberschicht bzw. Obrigkeit erinnert? Auch innerkirchlich gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial. Nachdem das Liturgiedikasterium der Römischen Kurie den Katholiken in Deutschland eindeutig unter Hinweis auf bestehende für die gesamte katholische Weltkirche geltende kirchenrechtliche Regelungen die Laienpredigt untersagt hat, zeigen sich deutsche Bischöfe und Laienverbände mehrheitlich einmal mehr nicht bereit, die Weisungen aus Rom zu akzeptieren. So gab es in Nürnberg und an vielen anderen Orten jüngst Gespräche und Foren, die den offenen Widerstand gegen Rom fordern und damit wieder einmal den Aufstand proben.5 Zugleich wird in der Argumentation der katholischen Laien auch ein erschreckender Hochmut in Kombination mit Unterstellungen gegenüber den Geistlichen der Kirche erkennbar, wenn es in der Berichterstattung von Ulrike Pilz-Dertwinkel heißt: „Verärgert ist man, weil offensichtlich die Qualität der Predigt kein Kriterium ist. Es gebe viele theologisch hervorragend ausgebildete Frauen und Männer, die anders als die Kleriker obendrein Lebenserfahrung vorweisen können. Von einer Predigt erwartet man sich, so ergab eine Umfrage am Beginn der Veranstaltung, wohl theologisch-philosophische Anstöße, aber unbedingt auch Impulse, wie die Worte des Evangeliums im eigenen Leben und in der aktuellen gesellschaftlichen Realität umgesetzt werden können. Ob Priester besser geeignet sind, das zu vermitteln, wird bezweifelt.“ An späterer Stelle heißt es noch so (un)schön im gleichen Sinne: „Eine gute Predigt braucht Talent, gute Ausbildung und Lebenserfahrung – letzteres hätten die Laien, Priester nicht, heißt es am Schluss etwas plakativ.“ Es ist erfreulich, dass die berichtende Journalistin solchen oberflächlichen Unfug als plakativ kritisiert. Dies ist schon eine einigermaßen dreiste und anmaßende Argumentation, wenn hier Geistlichen plump und ohne weitere Begründung einfach fehlende Lebenserfahrung unterstellt wird. Auf welcher Basis erfolgt dieses Verdikt? Wahrscheinlich geht es dabei wieder klassisch um den Zölibat. Die Kritiker des Laienpredigtverbots scheinen Lebenserfahrung an Trauschein und Eheleben zu messen, wenn sie diese hier so pauschal den – zölibatär lebenden – Priestern absprechen. Das ist umso bemerkenswerter, als gerade in Deutschland Ehe und Familie (leider!) im Rückgang begriffen sind und Singlehaushalte einen immer höheren Anteil einnehmen.6 Es wäre schon notwendig, diese pauschale und auch verletzende Kritik an der fehlenden Lebenserfahrung der „Kleriker“ näher zu begründen. Ebenso platt ist die Frage, „ob der geweihte Prediger den Verkündigungsakt in der Homilie eigenständig fertige“ oder „im Zeitalter von KI und Social Media“ auf Material aus dem Internet zurückgreife, wie bei der Tagung laut Bericht geäußert wurde. Dass Predigten nicht von der KI geschrieben werden sollten, ist klar. Nach der abstrusen Logik dieser Unterstellung dürfte aber wohl auch kein Prediger mehr auf „Material“ aus gedruckten Predigtzeitschriften oder wissenschaftlichen Bibelkommentaren zurückgreifen. Auf jeden Fall steuert der deutsche Amts- und Laienkatholizismus hier auf den nächsten Konflikt mit Rom nach dem „Synodalen Weg“ zu. Der Autor, Pfarrer Dr. Jürgen Henkel (siehe Link), ist Gemeindepfarrer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern in Selb (Oberfranken), Professor h. c. an der Universität Babes-Bolyai in Klausenburg/Cluj-Napoca (Rumänien) und Schriftleiter der Zeitschrift „Auftrag und Wahrheit. Ökumenische Quartalsschrift für Predigt, Liturgie und Theologie“; die Zeitschrift erscheint in der Verlagsbuchhandlung Sabat, Kulmbach. Fußnoten:
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