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| ![]() Ermittlungsverfahren gegen christliche YouTuber eingestelltvor 1 Stunden in Deutschland, keine Lesermeinung Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen die Betreiber des christlichen Kanals „Eternal Life“, „Niko“ und „Tino“, eingestellt. Es liege keine verfolgbare Straftat vor. Hamburg (kath.net) Good News für die christlichen YouTuber „Niko“ und „Tino“: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Betreiber des Kanals „Eternal Life“ (Ewiges Leben) eingestellt. Wie die Sprecherin der Anklagebehörde, Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA erklärte, liegt in dem Fall keine verfolgbare Straftat vor. Gegen die YouTuber war seit Februar 2025 wegen des Verdachts der „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ nach § 166 des Strafgesetzbuches (StGB) ermittelt worden. Hintergrund des Verfahrens war ein im Jahr 2024 veröffentlichtes Video, in dem sich die beiden Content Creator kritisch mit islamischem Antisemitismus auseinandergesetzt hatten. Darin hatte Niko unter anderem Bildmaterial von Demonstranten, die das Hamas-Massaker an israelischen Zivilisten vom 7. Oktober 2023 feierten, sarkastisch mit den Worten kommentiert: „Wir haben das Jahr 2024 und Antisemitismus ist in Deutschland offiziell wieder erlaubt.“ Tino äußerte sich in dem Beitrag unter anderem mit den Worten: „Der Islam und die Botschaft dahinter bringt nur Hass, Macht und Mord. Diese Religion ist kein Frieden, keine Freude und kein Leben. Sie kämpfen für eine tote Botschaft und für einen toten Gott. Sie wollen ein irdisches Reich in dieser Welt aufrichten.“ Der Fall hatte aufgrund seiner Reichweite und der juristischen Dimension zuvor auch in internationalen Medien für Aufsehen gesorgt. Mit der Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft ist das Verfahren nun offiziell beendet. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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