
Schweiz: Jägermeister-Logo darf das Kreuz behalten20. Februar 2020 in Schweiz, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bundesverfassungsgericht: Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen werden durch die Bilddarstellung nicht verletzt.
Genf (kath.net) Der Kräuterlikör Jägermeister darf in der Schweiz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Kreuz im Logo behalten. Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen werden durch die Bilddarstellung nicht verletzt, die Kombination des Kreuzes mit Hirsch und Strahlenkranz stelle das Kreuz in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dar. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hatte im September 2017 hatte dem Jägermeister-Logo auf verschiedenen Produkten den Schutz verweigert, weil die Kreuzesdarstellung das Empfinden von Christen verletzen könnte. Der deutsche Hersteller Mast-Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Darüber berichtete der Tagesanzeiger. Der Legende nach hatte ein Bischof von Lüttich von der Jagd Abstand genommen, als er beim Jagen einem weißen Hirsch mit einem strahlenden Kreuz zwischen dem Geweih begegnete. 
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |