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Schweiz: Jägermeister-Logo darf das Kreuz behalten

20. Februar 2020 in Schweiz, 2 Lesermeinungen
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Bundesverfassungsgericht: „Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen“ werden durch die Bilddarstellung nicht verletzt.


Genf (kath.net) Der Kräuterlikör Jägermeister darf in der Schweiz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Kreuz im Logo behalten. „Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen“ werden durch die Bilddarstellung nicht verletzt, die Kombination des Kreuzes mit Hirsch und Strahlenkranz stelle das Kreuz „in keiner verletzenden oder respektlosen Weise“ dar. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hatte im September 2017 hatte dem Jägermeister-Logo auf verschiedenen Produkten den Schutz verweigert, weil die Kreuzesdarstellung das Empfinden von Christen verletzen könnte. Der deutsche Hersteller Mast-Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Darüber berichtete der „Tagesanzeiger“. Der Legende nach hatte ein Bischof von Lüttich von der Jagd Abstand genommen, als er beim Jagen einem weißen Hirsch mit einem strahlenden Kreuz zwischen dem Geweih begegnete.



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Lesermeinungen

 Norbert Sch?necker 20. Februar 2020 

Der Heilige Hubertus

ist Schutzpatron der Jäger. Warum sollte es mich stören, an ihn erinnert zu werden? Selbst wenn mir persönlich dieses Gebräu nicht schmeckt und ich Jägern empfehlen würde, erst nach der Jagd zu trinken - der Likör ist in keiner Weise unsittlich. Und christliche Symbole in der Öffentlichkeit verletzen meine Gefühle nicht, ganz im Gegenteil!


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 Winrod 20. Februar 2020 
 

Was ist das für eine entlarvende Formulierung,

die da von den "religiösen Gefühlen durchschnittlicher Christen" spricht!
Mit guten Christen, die überdurchschnittlich wären, rechnet man schon gar nicht mehr. Wahrscheinlich sind das sowieso bloß "Spinner", die man ignorieren kann.


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