Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  4. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  5. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  6. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  7. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  11. „Das Ende von Maria 2.0“
  12. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  13. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  14. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  15. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“

'Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung'

14. April 2020 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Deutsches Bundesverfassunggericht: Antrag zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt. Verbot stellt aber einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Liturgische Feiern nicht durch Internetangebote ersetzbar


Berlin (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Karfreitag einen Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri in Berlin zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt, gleichzeitig aber durchaus interessante Erkenntnisse in der Begründung gebracht. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist aber nocht ausständig. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung. Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, dass das besagte Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle und dass die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.

Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. "Ich bedauere die Entscheidung und hätte mir selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Dennoch sehe ich in dem Karlsruher Beschluß eine Bestätigung unserer Position, denn die Richter haben die Wichtigkeit der heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben. Darin unterscheiden sie sich von den Begründungen der Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Auch wenn das Ergebnis aus unserer Sicht nicht positiv ist, war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluß die Religionsfreiheit bekräftigt worden."


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Religionsfreiheit

  1. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  2. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  3. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  4. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  5. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  6. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  7. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  8. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  9. Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
  10. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Grenzen überwinden, ohne die Wahrheit zu verlieren
  3. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  4. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  5. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  6. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  7. Papst Leo XIV. trifft Missbrauchsbetroffene in Lourdes
  8. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  9. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  10. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  11. Papst Leo zu den Bischöfen: „Die Kirche in Frankreich liegt dem Papst sehr am Herzen!“
  12. Französische Bischöfe: Papst Leo hat das Herz der Franzosen berührt
  13. Er ist der dritte amtierende Papst in der Grotte von Massabielle/Lourdes: Leo XIV.
  14. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt
  15. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz