Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  2. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  5. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  6. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  7. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  8. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  9. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  10. Was auch immer Synodalität sein soll
  11. Wir können NICHT schweigen!
  12. Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
  13. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  14. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand
  15. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti

Gericht verpflichtet Fluglinie Southwest Airlines zum Training über Religionsfreiheit

23. August 2023 in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Hintergrund ist eine ungerechtfertigte Kündigung einer Flugbegleiterin. Das Gericht hat entschieden, dass die Fluglinie eine Anordnung des Urteils nicht ausreichend umgesetzt hat.


Dallas (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Die US-amerikanische Fluglinie Southwest Airlines muss auf eigene Kosten drei ihrer Rechtsanwälte ein Training über Religionsfreiheit absolvieren lassen, welches von der Alliance Defending Freedom (ADF) gehalten wird. Dazu wurde die Fluglinie von einem Gericht in Texas verurteilt.

Hintergrund des Urteils ist ein bereits zehn Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen Southwest Airlines und deren ehemaliger Flugbegleiterin Charlene Carter. Diese hat 2022 einen Prozess gegen Southwest Airlines gewonnen. Das Gericht hatte ihr Recht gegeben, nachdem sie ihrem Arbeitgeber und der Gewerkschaft Transport Workers Union of America (TWU) vorgeworfen hatte, ihre Rechte verletzt zu haben als sie nach öffentlicher Kritik an der Verwendung von Mitteln der Gewerkschaft für die Teilnahme am Marsch der Frauen in Washington D.C. von der Fluglinie entlassen worden war. (Siehe Link)


Im Rahmen des Urteils wurde Southwest Airlines verpflichtet, jede Diskriminierung ihrer Flugbegleiter aus religiösen Gründen zu unterlassen und diese darüber zu informieren, dass Diskriminierung aus religiösen Gründen auf Grundlage des Title VII des Civil Rights Act verboten ist. Title VII ist ein Abschnitt des Bürgerrechtsgesetzes, welcher Arbeitgebern die Diskriminierung von Mitarbeitern auf Grundlage der Rasse, Hautfarbe, Religion, dem Geschlecht und der nationalen Herkunft untersagt.

Die Fluglinie sei dieser Verpflichtung aber nicht in ausreichendem Maß nachgekommen, begründete der Richter seine Entscheidung. Southwest Airlines habe in einem Memorandum an die Flugbegleiter geschrieben, dass die Fluglinie „nicht diskriminiert“ habe. Damit sei der Eindruck entstanden, Carters Anschuldigung entspreche nicht den Tatsachen. Das sei nicht nur falsch, sondern widerspreche dem Gericht, schrieb der Richter.

Das Memorandum von Southwest Airlines habe keinen Verweis auf Title VII enthalten und fälschlicherweise behauptet, die Mitarbeiter müssten weiterhin den Regeln folgen, die zur Entlassung Carters geführt hätten. Die Fluglinie habe damit die Entlassung gerechtfertigt. Sie hätte die gerichtlichen Vorgaben kaum deutlicher verletzen können, argumentierte der Richter.

Deshalb würden die drei verantwortlichen Anwälte von Southwest Airlines vom Gericht verpflichtet, ein Training über Religionsfreiheit zu absolvieren. In seinem Urteil legte der Richter explizit fest, dass die ADF das Training durchzuführen habe.

Darüber hinaus muss Southwest Airlines ihren Flugbegleitern schriftlich mitteilen, dass das erste Memorandum fehlerhaft war.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  2. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  3. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  4. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  5. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  6. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  7. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit

Religionsfreiheit

  1. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  2. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  3. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  4. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  5. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  6. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  7. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Überraschung im Vatikan - Kardinal Tagle ist neuer Dekan des Kardinalskollegiums
  3. Erzbischof Randazzo: Synodalität kein Grund, Elemente der kirchlichen Tradition zu verwerfen
  4. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand
  5. 'Tatsächlich Gott'
  6. Wir können NICHT schweigen!
  7. Marco Rubio in Athen: Ein Aufruf zur Rückbesinnung auf die christlich-abendländischen Wurzeln
  8. „Ceresanis reale Eschatologie zum Jubiläum 2033 spricht in dieser Form des Romans…“
  9. Studium zwischen Verstand, Erinnerung und Glauben. Das Herz der Wahrheit
  10. Das 'Schwert des Heiligen Michael': Eine mysteriöse Linie, die sieben Heiligtümer verbindet
  11. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  12. Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peru
  13. Kardinal Müller ruft zum Marsch fürs Leben 2026 in Wien auf: Über 3.000 Teilnehmer erwartet
  14. Australien: 400 Prozent Anstieg von Euthanasiefällen in fünf Jahren
  15. Genesung des Papstes verläuft laut Ärzteteam nach Plan

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz