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Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht

26. Juni 2024 in Chronik, 12 Lesermeinungen
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In dem Verfahren stehe nicht nur seine persönliche Freiheit auf dem Spiel. Es gehe darum, dass der Staat niemanden dazu zwingen dürfe eine Botschaft zu äußern, an welche die betroffene Person nicht glaube, betont Jack Phillips.


Lakewood (kath.net/jg)
Der christliche Bäcker Jack Phillips steht in den USA erneut vor Gericht. Er hat sich geweigert, eine Torte für die Feier einer „Geschlechtsumwandlung“ zu backen. Der Vorfall hat sich 2017 ereignet. Phillips ist deshalb geklagt und bereits in zwei Instanzen verurteilt worden. Der Fall liegt jetzt vor dem Obersten Gerichtshof von Colorado, berichtet die evangelische Nachrichtenagentur IDEA.

In einem ähnlich gelagerten Fall ist Phillips 2018 vor dem Obersten Gerichtshof der USA in Washington D.C. freigesprochen worden. Phillips hatte es 2012 abgelehnt, eine Torte für die „Hochzeit“ eines homosexuellen Paares herzustellen. Der bekennende Christ berief sich dabei auf religiöse Gründe. Die staatliche Bürgerrechtskommission von Colorado klagte ihn wegen Diskriminierung. Der Oberste Gerichtshof der USA sprach Phillips das Recht zu, Aufträge dieser Art aus Glaubens- oder Gewissensgründen abzulehnen.


Im aktuellen Fall wollte die „Transgender-Frau“ und „Anwältin“ Autumn Scardina von Phillips eine rosafarbene Geburtstagstorte mit blauem Zuckerguss. Dies sollte Scardinas „Geschlechtsumwandlung“ von männlich (blau) auf weiblich (rosa) symbolisch darstellen. Phillips’ Frau nahm den Auftrag zunächst an, ihr Ehemann lehnte ihn aber ab, als Scardina ihm die Hintergründe erklärte. Scardina verklagte daraufhin den Bäcker und warf ihm vor, gegen die geltenden Antidiskriminierungsgesetze von Colorado zu verstoßen. Die Richter in den ersten beiden Instanzen gaben Scardina Recht. Nach ihrer Ansicht ist es rechtens, Phillips dazu zu zwingen, Torten herzustellen, die nicht mit seinem Gewissen vereinbar sind.

Phillips wird juristisch von der christlichen Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) vertreten. Gegenüber ADF sagte Phillips, er sei im ersten Verfahren mit Nazis und Sklavenhaltern verglichen worden, weil die Behörden nicht mit seiner religiösen Einstellung einverstanden gewesen seien. Nun stehe er wieder vor Gericht, weil er sich geweigert habe, eine Botschaft zu äußern, „an die ich nicht glaube“. In dem Verfahren stehe nicht nur seine persönliche Freiheit auf dem Spiel. Es gehe darum, dass der Staat niemanden dazu zwingen dürfe eine Botschaft zu äußern, an welche die betroffene Person nicht glaube, auch wenn man unterschiedlicher Ansicht über die Definition von Ehe oder männlich und weiblich sei.

 


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