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Erzbistum Paderborn erlaubt wieder Mundkommunion unter Auflagen!30. September 2020 in Deutschland, 12 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bistum: Inzwischen liegen ärztliche Gutachten vor, die in der Spendung der Mundkommunion keine größere Gefahr für eine Infizierung sehen als bei der Handkommunion! - Bei Messen in der außerordentlichen Form des römischen Ritus grundsätzlich erlaubt!
Paderborn (kath.net)
Das Erzbistum Paderborn erlaubt ab sofort wieder Mundkommunion im Bistum. Diese bei nicht wenigen Gläubigen beliebte Form der Empfang der Hl. Eucharistie war aufgrund der Corona-Epidemie in Deutschland in vielen Diözesen untersagt. Das Bistum schreibt jetzt in einer Mitteilung: "Die Form der Kommunionspendung als Mundkommunion wurde untersagt, um das Risiko der Übertragung des Coronavirus zu minimieren. Inzwischen liegen allerdings ärztliche Gutachten vor, die in der Spendung der Mundkommunion keine größere Gefahr für eine Infizierung sehen als bei der Handkommunion. Es ist aber andererseits auch eine Tatsache, dass das Wissen bezüglich des Coronavirus immer noch sehr begrenzt ist und von daher im Zweifel weitreichendere Maßnahmen aus Sicherheitsgründen zu bevorzugen sind."
Daher möchte das Bistum, dass die Mundkommunion in Eucharistiefeiern grundsätzlich unterbleiben soll, erlaubt aber dann Ausnahmen. "Um der salus animarum derjenigen willen, die aus unterschiedlichen Gründen ausschließlich in der Weise der Mundkommunion den Leib des Herrn empfangen möchten, kann diesen Gläubigen die hl. Kommunion künftig in dieser Form entweder außerhalb der Messfeier (z.B. in deren Anschluss) gereicht werden oder – sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen – innerhalb der Feier an einem gesonderten Ort im Kirchenraum, an dem durch einen eigenen Spender ausschließlich die Mundkommunion gespendet wird.", erklärt das Bistum. In Messfeiern in der außerordentlichen Form des römischen Ritus ist die Mundkommunion gestattet, betont das Bistum dann weiters.
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Lesermeinungen | exnonne 1. Oktober 2020 | | | @Karlmaria: "Rücksicht auf die Schwachen im Glauben" Verstehe ich das richtig? Für Sie sind diejenigen, die die Handkommunion praktizieren, "Schwache im Glauben", auf die die "wahren Gläubigen" (= die die Mundkommunion bevorzugen) gnädigerweise Rücksicht nehmen? | 2
| | | Karlmaria 1. Oktober 2020 | | | Die vollkommene Liebe treibt die Furcht aus 1.Joh 4,18 Wer liebt schon vollkommen. Zum Beispiel seine Frau mit der Liebe mit der Christus die Gemeinde liebt. Bei Gott sind aber alle Dinge möglich. Natürlich treibt auch eine weniger vollkommene Liebe die Furcht zum Teil aus. Bei mir ist das nicht die Furcht sondern die Rücksicht auf die Schwachen im Glauben. Aus dieser Rücksicht auf die Schwachen im Glauben können die Starken im Glauben auch mal auf etwas verzichten was sie als gut und richtig erkannt haben was sie Schwachen im Glauben aber noch nicht verstehen können. Das ist die Lehre des Apostel Paulus in Römer 14 und den entsprechenden Verweisstellen die man dort findet. Insofern ist das für mich ein Zeichen der Liebe auf die Mundkommunion zu verzichten und irgendwie je nach dem wie man das verstehen will eventuell sogar ein Gebot der Bibel. Natürlich nicht ein richtiges Gebot. Es kommt immer auf das Umfeld der Gläubigen an. Wenn alle Mundkommunion machen mache ich das natürlich auch. Aber in einem anderen Umfeld eben nicht! | 0
| | | Chris2 1. Oktober 2020 | | | Trotz der fragwürdigen Auflagen: Dank an Bischof Becker für die Erlaubnis. Mich würde allerdings die medizinische Begründung für eine räumlich wie zeitlich komplett getrennte Spendung interessieren, denn: Das Problem sollte doch vor allem der Speichel sein, oder? Warum etwa sollte z.B. mit einer vermehrten Freisetzung von Tröpfchen während der Kommunion zu rechnen sein, während man im Restaurant die ganze Zeit ohne Maske sitzt? Vorschlag: Zuerst kommunizieren die, die Handkommunion nehmen. Sobald diese abgeschlossen ist, wird die Mundkommunion gespendet... | 6
| | | discipulus 1. Oktober 2020 | | | Gutachten Wie wäre es, wenn man versuchte, diese Gutachten öffentlich zugänglich zu machen? Dann könnten sie auch für andere Diözesen als Argumentationsgrundlage dienen. Vielleicht kann kath.net da etwas unternehmen? | 3
| | | doda 1. Oktober 2020 | | | Die Güte selbst Wegen des salus animarum darf den abzusondernden Kommunikanten ein Katzentisch gedeckt werden.
Seht, wie sie lieben! | 8
| | | Zeitzeuge 1. Oktober 2020 | | | DEO GRATIAS! Salus animarum suprema lex! Es ist natürlich zu begrüßen, daß dieser
alte kirchenrechtliche Grundsatz im Erzbistum
Paderborn auch bgzl. der Gewissensnöte von
Gläubigen angewendet wird, welche für sich
persönlich die "Handkommunion" nicht akzeptieren!
Warum liegt aber kein gemeinsamer Beschluß in
wenigstens gleicher Form der gesamten DBK vor?
Instrumentalisieren evtl. etwa doch einige
Bischöfe COVID-19 gegen die Mundkommunion?
Ich bin gespannt, ob weitere Bischöfe, insbe-
sondere solche, die als eher konservativ gelten,
dem Beispiel des EB Paderborn folgen werden,
denn die medizinischen Voraussetzungen gelten
natürlich für alle Bistümer und nicht etwa
nur für Paderborn! | 4
| | | Simon Tolon 30. September 2020 | | | Immerhin Die Auflagen sind fragwürdig, die Entscheidung dennoch positiv. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Kirche in Paderborn hier bewegt. | 8
| | | Lilia 30. September 2020 | | | Das Verbot der Mundkommunion widerspricht dem Kirchenrecht, was aber unseren Bischöfen ziemlich egal zu sein scheint. Nicht mehr der Herr, sondern die Gesundheit ist ihr höchstes Gut geworden.
Völlig unbegreiflich wie unterschiedlich die Kommunionerlaubnis von Diözese zu Diözese gehandhabt wird! | 8
| | | JuergenPb 30. September 2020 | | | Es sieht schon seltsam aus In der außerordentlichen Form am letzten Sonntag, als die Mundkommunion wieder erlaubt war, trugen der Priester und zwei Ministranten jeweils Masken. Einer der Ministranten hielt die Patene, der andere hielt eine Dose mit Desinfektionstüchern, an denen sich der Priester ggf. die Finger(sptizen) desinfizieren konnte.
Ungeklärt ist meiner Meinung nach, was denn eigentlich mit den Desinfektionstüchern passieren soll, da ja nicht auszuschließen ist, daß Partikel des eucharistischen Herrn daran kleben.
Ich fand das sah schon alles sehr seltsam aus.
Die komplette Vorschrift kann man unter Datum vom 25. September und nachfolgendem Link nachlesen: www.erzbistum-paderborn.de/aktuelles/aktuelle-entwicklungen-zum-coronavirus/ | 4
| | | Eselchen 30. September 2020 | | | "Der Leib Christi" wird ja deshalb zuvor gesagt und mit einem allgemeinen AMEN quittiert Da hat man sich also schon ein wenig Gedanken gemacht. Wenig ehrfürchtig bleibt es trotzdem.
Das viele Menschen durch diese eigentlich nicht möglichen Verbote keinen Anteil am Leib des Herrn hatten und dann auch noch über Monate, ist erschreckend und traurig. Der Leib des Herrn soll potentiell den Tod bringen? Absoluter Nonsens! | 6
| | | Jose Sanchez del Rio 30. September 2020 | | | anfangen und weiter gehen Das ist zumindest ein kleiner Anfang. Wann ziehen die anderen Bistümer nach und wann muss ich mich als Empfänger der Mundkommunion nicht als Christ zweiter Klasse fühlen? Wenn die Medizin festgestellt hat, dass bei der Mundkommunion keine größere Gefahr für eine Infektion als bei einer Handkommunion ausgeht, dann gibt es für mich keinen Grund, dass die "mündigen" Christen (= Personen, welche die Mundkommunion praktizieren) separiert werden. Kann man es nicht einfach so machen wie es bis Mitte März 2020 üblich war? | 11
| | | Hubert_2 30. September 2020 | | | Endlich tut sich da was Mir kommt das Procedere, wie aktuell in unserer Kirche die Kommunion enmpfangen wird, wenig pietätvoll vor.Der Priester hat Mundschutz an, gibt dem Gläubigen ohne 'Der Leib Christi' die Hostie in die Hand. Dann muss der Gläubige, der auch Mundschutz trägt, schauen wie er die Hostie zum Mund bringt. | 8
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